KiTa-Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“

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22.09.2020 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss2öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Nießlein findet einleitende Worte für den anstehenden Vortrag. Es würde das Konzept der Stadt Ansbach für den KiTa-Ausbau vorgestellt werden. Hierzu sei jedem Mitglied des Gremiums ein Druckexemplar zum intensiven Studium des Konzeptes ausgehändigt worden. Im Oktober d. J. soll hierzu in der Stadtratssitzung die abschließende Beratung erfolgen.

Allen interessierten Trägern sei das Konzept am 15.09.2020 vorgestellt worden. Diese hätten nun bis zum 29.09.20 Zeit, der Stadtverwaltung Rückmeldungen zur Kindertagesstättenbedarfsplanung, zur Finanzierung und zur baulichen Machbarkeitsstudie in Form schriftlicher Stellungnahmen zu geben. Die Stellungnahmen würden von den beteiligten Ämtern ausgewertet. Dem Stadtrat würden, wenn sich dies ergeben sollte, entsprechende Anpassungsvorschläge unterbreitet werden.

 

Anhand der PowerPoint-Präsentation „Zukunft.KiTas.Ansbach – KiTa-Konzept der Stadt Ansbach“ stellen die städtischen Mitarbeiter*in Frau Schermer, Kindertagesstätten-Fachaufsicht beim Amt für Familie und Jugend, Herr Jakobs, Finanzreferent und Herr Dr. Simons, Leiter des Hochbauamtes, vor.

 

Frau Schermer beginnt mit ihrem Vortrag und erklärt, dass der Ausbau der Kindertagesstätten begründet sei durch den Rechtsanspruch auf Betreuung gem.§ 24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Hervorzuheben sei hierbei, dass Kinder bereits ab Geburt einen Rechtsanspruch hätten, wenn sie selbst oder die Eltern bestimmte Kriterien erfüllen würden, wie zum Beispiel eine Berufstätigkeit der Eltern. Ab dem 1. Lebensjahr gelte der Rechtsanspruch dann bedingungslos. Kindern unter 3 Jahren könne man einen Platz in einer Krippe oder in Tagespflege anbieten. Kindern ab 3 Jahren sei ein Platz in einer Kita anzubieten. In Bayern könnten Eltern drei Monate nach Anmeldung des Betreuungsbedarfs den Rechtsanspruch einfordern.

 

In Kapitel 2 des Konzeptes sei der Ausbaustand der Kindertagesstätten und der vorhandenen Plätze aus unterschiedlichen, fachlichen Blickwinkeln dargestellt. Der Bedarf an Betreuungsplätzen wachse kontinuierlich. Eine deutliche Verschiebung zeige sich im früheren Betreuungsbeginn sowie am Bedarf an Ganztagesplätzen. Es würde in verschiedene Gruppenstrukturen unterschieden werden. Es gäbe die Krippen für 0-3jährige Kinder, die in der Regel 12 Plätze pro Gruppe anbieten würden. Die Kleinkindgruppen bestünden für Kinder im Alter von 2 bis 4 Jahren mit meistens 15 Plätzen. In den Kindergartengruppen würden bis zu 25 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden. Im Zeitraum 2009 bis 2019 seien insgesamt 450 neue Betreuungsplätze in den unterschiedlichen Gruppenstrukturen geschaffen worden. Eine detaillierte Übersicht hierüber könne im Konzept nachgelesen werden.

 

Aktuell gäbe es an 24 Standorten in 80 Gruppen insgesamt 1.685 Plätze. Zusätzlich gäbe es 50 Plätze in der Tagespflege.

 

In den letzten drei Jahren sei man dem starken Anstieg der Betreuungsbedarfe durch die Schaffung von Provisorien begegnet. An sieben Standorten bestünden neun sogenannte Flexigruppen mit insgesamt 180 Plätzen. Die Überführung der Provisorien in Regelgruppen würde für die Stadt höchste Priorität haben.

In der Kita Kunterbunt seien die Baumaßnahmen für eine weitere Gruppe sowie der Sanierung des Brandschutzes im September beendet worden.

Bis Herbst 2022 sollen die Erweiterungen in der Kita Arche Noah um eine Gruppe und einem Speiseraum und in der Kita Lummerland um zwei Gruppen abgeschlossen werden.

Im Frühjahr 2021 stünde die Eröffnung des 3gruppigen Neubaus in der Akazienstraße an.

In Meinhardswinden sei der Neubau einer 3gruppigen Kita und in der Albert-Schweitzer-Straße der Neubau einer 4gruppigen Einrichtung geplant.

Die Kita TIZ-Kids sollen dauerhaft mit ca. 35 Plätzen bestehen bleiben.

Von den aufgeführten Trägern seien Erweiterungspläne für insgesamt neuen Gruppen mitgeteilt worden.

 

Im Kindergarten-Bereich könne man durch Addition der entsprechenden Geburtsjahrgänge eine exakte Berechnung für knapp drei Jahre im Voraus erstellen. Kinder, die zwischen dem 01.07. und 30.09. eines Jahres sechs Jahre alt werden würden, könnten auf Antrag der Eltern ein Jahr später eingeschult werden und würden somit länger im Kindergarten verbleiben. Ein Drittel dieser möglichen Schulkorridorkinder würden bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt werden.

 

Die Stadt Ansbach strebe eine 98 bis 100 % Bedarfsabdeckung im Ü3-Bereich an sowie eine Bedarfsabdeckung im U3-Bereich von 55 %. Die 55 % würden dem angemeldeten Bedarf der letzten beiden Jahre entsprechen.

 

Ab 2025 soll ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gelten. In Ansbach gäbe es 12 Grundschulen, die unterschiedliche Formen der Ganztagsbetreuung in Form von offenen, teilgebundenen oder vollgebundenen Ganztagsschulen sowie Mittags- und verlängerte Mittagsbetreuung anbieten würden. In einem Hort und in einigen Kindertagesstätten fände ebenfalls eine Betreuung von Grundschulkindern statt.

Im Schuljahr 19/20 nähmen von insgesamt 1.417 Grundschülern 809 Kinder die Ganztagsbetreuung in Anspruch, was einem Anteil von 57 % entspräche. Die Stadt Ansbach würde in diesem Bereich eine Bedarfsabdeckung von 75 % anstreben.

 

In Kapitel 6 des Konzeptes seien Aspekte der Platzzahlen sowie Methoden der Informationsgewinnung beschrieben. Hier sei vor allem die Unterscheidung zwischen Platzzahl und Belegungszahl zu beachten: Die sogenannten Belegplätze seien eine Begrifflichkeit des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes. Hierbei würden unterschiedliche Gewichtungsfaktoren definiert werden, zum Beispiel, dass ein Kind mit Inklusionsbedarf mindestens 2,0 und maximal 4,5 Belegplätzen entspräche. Dies bedeute, dass je nach Zusammensetzung der Kinder eine Vollbesetzung der Kita-Gruppe erreicht sein könnte, obwohl die tatsächliche Platzzahl der Betriebserlaubnis noch nicht ausgeschöpft wäre.

Kinder mit Inklusionsbedarf würden bereits in den Kitas Ansbach betreut werden, da Inklusion in den Kindertagesstätten im Stadtgebiet mit einer natürlichen Selbstverständlichkeit gelebt werden würde. Die Zusatzbezeichnung integrative Einrichtung könne eine Kindertagesstätte verwenden sobald und solange drei Kinder mit Inklusionsbedarf die Kita besuchen würden. Die Belegungsabfragen der vergangenen Jahre würden zeigen, dass durchschnittlich 30 bis 35 Kinder mit Inklusionsbedarf die Kitas besuchten, was ca. 2 % der Ansbacher Kita-Kinder entspräche. In der Bedarfsberechnung seien jeweils 30 Kinder mit Inklusionsbedarf mit 2 Belegplätzen berechnet worden.

40 bis 50 Kinder aus dem Landkreis würden jährlich Kitas im Stadtgebiet besuchen. Im vergangenem Kita-Jahr hätten wiederum 46 Stadtkinder Einrichtungen im Landkreis besucht. Da das Einpendler-Auspendler-Saldo neutral sei, würden Kinder aus dem Landkreis in der Bedarfsberechnung nicht weiter berücksichtigt werden.

 

Die Belegungsabfragen würden jährlich, die Kinderbetreuungsstudie alle zwei/drei Jahre durchgeführt werden. Näheres hierzu ist im Konzept erläutert. Auf der Warteliste für das Kita-Jahr 2020/21 stünden 80 unter 3-jährige Kinder, die keinen Platz erhalten hätten. Für alle über 3-jährigen Kinder stünden zum 2. Jahr in Folge Kindergartenplätze zur Verfügung.

 

Frau Schermer zeigt eine Übersicht der geplanten Siedlungsentwicklung im Stadtgebiet, aus der ein zusätzlicher Bedarf von 340 Plätzen erkennbar wäre. Im Konzept fände man detaillierte Informationen über die Anzahl der Bauplätze und Wohneinheiten sowie die Berechnungsgrundlage für die Zuwachsrate an Kindern. Dieser Bedarf soll wie im Vorfeld genannt, abgedeckt werden.

 

Langfristig sei davon auszugehen, dass benötigte Bedarfe nicht immer im jeweiligen Stadtteil abdeckbar wären. Nach der einschlägigen Rechtsprechung sei es Eltern zumutbar, eine Wegezeit von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einer Kindertagesstätte zurückzulegen. Das Amt für Familie und Jugend plane daher Familien, die nach § 90 des 8. Sozialgesetzbuches einen Anspruch auf Übernahme der Kostenbeiträge hätten, auf Antrag zusätzlich Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel zu erstatten, wenn diese benötigt werden würden, um ein Kind in eine Kita zu bringen, die weiter als 2 km vom Wohnort entfernt sei.

 

Im vergangenem Schuljahr hätten für 809 Grundschulkinder Ganztagsplätze zur Verfügung gestanden. Bei einer Bedarfsabdeckung von 75 % würden im Schuljahr 2024/25 1.151 Plätze und im Schuljahr 2025/26 1.204 Ganztags-Plätze benötigt werden. Aus diesem Grund habe die Stadtverwaltung dieses Jahr für den Ausbau der Grundschulkindbetreuung eine Projektgruppe gegründet, deren Ergebnisse bei der Fortführung der Bedarfsanalyse in den kommenden Jahren fortlaufend dargestellt werden würde.

 

Zusammenfassend könne gesagt werden, dass die Stadt Ansbach beim Ausbau der Kindergartenplätze für die nahe Zukunft sehr gut aufgestellt sei, so dass auch die Überführung der Provisorien in Regelgruppen erfolgen könne. Im Krippenbereich gäbe es einen höheren Ausbaubedarf. Zusätzlich sei ein weiterer Platzbedarf durch die Siedlungsentwicklung abzudecken.

Insgesamt würden bei Realisierung aller benannten Maßnahmen 408 neue Plätze entstehen. Abzüglich der 180 provisorischen Plätze gäbe es 215 neue Kindergartenplätze und 48 neue Krippenplätze.

Bei der Siedlungsentwicklung Messequartier sei der Bau einer Kita mit 125 Plätzen vorgesehen. Die weiteren 215 Plätze die durch die Gesamt-Siedlungsentwicklung zu erwarten wären, müssten demnach durch die 215 neu entstehenden Kita-Plätze abgedeckt werden. Im Krippenbereich würden mit dieser Einteilung mindestens drei zusätzliche Gruppen benötigt werden. Da die tatsächliche Aufteilung in Krippen- und Kindergartenkinder langfristig nur unzureichend prognostizierbar sei, diene diese rein numerische Zuteilung in Krippen- und Kigaplätze nur als grobe Übersicht. Zukünftig würde man ausschließlich durch die flexible Nutzungsgestaltung des Muster-Raumprogramms je nach Bedarfslage als Krippen-, Kleinkind- oder Kindergartengruppe, eine zuverlässige Bedarfsabdeckung erreichen können.

Es sei davon auszugehen, dass der Bevölkerungszuwachs weiter anhalten werde und die Erweiterung von Platzkapazitäten stetig fortzuführen sei.

Im Laufe der kommenden Jahre würde die Bedarfsanalyse anhand der dann aktuellen Daten entsprechend fortgeführt werden, so dass neu entstehende Platzbedarfe rechtzeitig erkannt werden würden.

 

Herr Jakobs setzt die Präsentation fort und stellt das Kindertagesstättenförderungsprogramm „Ansbacher Modell“ vor. Durch den bestehenden Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für alle Kinder unter sechs Jahren würde mittelfristig bis 2029 ein Mehrbedarf von insgesamt 29 Gruppen entstehen. Die einmaligen Investitionskosten würden bei rund 9,8 Mio. € liegen, die laufenden Betriebskosten seien mit ca. 1,3 Mio. € jährlich zu finanzieren.

Der Grund für die Erstellung eines neuen Förderungsmodells sei auch, dass mit der Einführung des BayKiBiG im Jahr 2005 die Geschäftsgrundlage für die bisherigen Förderungsmöglichkeiten weggefallen sei und dass es in der Vergangenheit auch teilweise in der Förderpraxis zu Ungleichbehandlung der einzelnen Kindertagesstätten und deren Trägern gekommen wäre. So sei die bisherige Förderpraxis auch durch die Rechtsaufsicht angemahnt worden. Grundsätzlich habe man sich bei der Erstellung des „Ansbacher Modell“ an das BayFAG orientiert. Deshalb seien nur Investitionen förderfähig, die auch deren Grundsätze erfüllen würden. Vom Grundgedanken her erfolge die Investition zu je einem Drittel vom Freistaat, der Kommune und dem Träger.

Betriebskosten hingegen würden nur noch bezuschusst werden, wenn seitens des Trägers bestimmte Verpflichtungen eingegangen werden. Träger, die die freiwilligen Betriebskostenzuschüsse der Stadt in Anspruch nehmen möchten, müssten hierfür jedoch einer neuen Betriebskostenvereinbarung zustimmen, die für alle Träger grundsätzlich einheitlich Anwendung finden soll. Diese Regelung soll ab Beginn des Kindergartenjahres 2021/22 gelten. Hierin sei auch geregelt, dass Träger, die eigene Immobilien nutzen würden, sich hierfür eine kalkulatorische Miete anrechnen lassen könnten. Träger, die städtische Immobilien nutzen würden, müssten aus Gründen der Gleichbehandlung künftig angemessene Mietzahlungen leisten. Die Zuschusshöhe könne nur bis zu 34 % (abhängig vom Prozentsatz des Investitionszuschusses) des entstandenen und nachgewiesenen Defizits, maximal jedoch 1.500 €, pro Gruppe betragen. Voraussetzung sei die Einhaltung bestimmter Vorgaben (s. Konzept).

Mit dem Summenraumprogramm, das sich weitgehend an den Vorgaben des Freistaats orientieren würde, aber auf die spezifischen Ansbacher Verhältnisse angepasst worden sei, erhielten die Träger zudem eine klare Orientierung dafür, welche Räume in welcher Größenordnung förderfähig wären. Dies sei letztlich auch eine wichtige Planungsgröße für die Planung städtischer Bauvorhaben sowie deren Zeit- und Finanzierungsplanung.

 

Herr Dr. Simons gibt anhand der PowerPoint-Präsentation Auskunft über die aktuellen städtischen Baumaßnahmen und Bauplanungen, stellt das Musterraumprogramm sowie den Anforderungskatalog Inklusion vor, zeigt die Modellentwicklung anhand des Muster-Raumprogramms und präsentiert alternative Standortflächen mit Bedarfspotenzial für Kindertagesstätten.

 

Ein tragender Pfeiler des Ansbacher KiTa-Ausbaukonzepts sei die Durchführung städtischer Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie die baufachliche Begleitung der Maßnahmen der freien Träger. Aus diesem Grund habe das Hochbau- und Bauordnungsamt eine Machbarkeitsstudie erstellt, die alle städtischen und nicht-städtischen Bauvorhaben – unabhängig von ihrem jeweiligen Planungsstand – in den Blick nehmen würde. Somit erhalte man einen Überblick über die Maßnahmen, die in den nächsten Jahren realisiert werden müssten, um ein ausreichendes Betreuungsangebot bieten zu können.

Die Machbarkeitsstudie sei durch ein Muster-Raumprogramm ergänzt worden, auf welches sich die beteiligten Ämter verständigt hätten. Das Muster-Raumprogramm soll dazu beitragen, dass Planungen noch zielgerichteter und damit schneller erfolgen könnten und Umplanungen, die sehr viel Zeit und Geld kosten können, möglichst vermieden werden. Der Grundsatz der hohen Flexibilität führe dazu, dass je nach Bedarfslage die Gruppenräume für alle Gruppenstrukturen nutzbar werden würden. Bei allen städtischen Neubauten soll das Muster-Raumprogramm zukünftig umgesetzt werden. Ebenso bei allen städtischen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen soweit dies bei den vorhandenen Gegebenheiten möglich sei.

Den freien Trägern könne das Muster-Raumprogramm als Orientierungshilfe dienlich sein. Natürlich wären diese aber – unbeschadet der städtischen Förderrichtlinien – frei darin, eigene bauliche Akzente zu setzen. Jedoch würde man den freien Trägern bei Baumaßnahmen zukünftig stets die Umsetzung des Muster-Raumprogrammes sowie das Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung empfehlen.

 

Herr OB Deffner bedankt sich bei den Referenten und vor allem bei allen Beteiligten, die an diesem Mammutprojekt mitgewirkt hätten. Er sei sich durchaus bewusst, welch ein Kraftakt dies gewesen sei und freue sich über die gute ämterübergreifende Zusammenarbeit. Nun müsse das Konzept jedoch zügig beschlossen werden, denn auch das Interessenbekundungsverfahren stünde an.

 

Aus dem Gremium folgen einige Verständnisnachfragen, die von den Referenten beantwortet werden, sowie Hinweise auf redaktionelle Änderungen im Konzept, die bitte umgesetzt werden sollten:

  • Anlagen- Bezeichnungen differenzierter benennen
  • Änderungen beim Siedlungsgebiet Weinberg-West berücksichtigen
  • im Teil B muss bei Investitionsförderung das Wort „kann“ zu „wird“ umgeändert werden
  • im Teil B bei Defizitausgleich muss bei dem Betrag 1.500 € „jährlich“ eingefügt werden

 

Herr Hüttinger bittet um Berücksichtigung besonderer baulicher Voraussetzungen und daraus resultierenden Mehrkosten (z. B. Bau in Überschwemmungsgebieten). Er erinnert außerdem daran, dass seitens seiner Fraktion schon vor langem das kostenfreie Kindergartenjahr zur Sprache gebracht worden sei.

 

Herr Jakobs erwidert, dass nicht alle baulichen Eventualitäten berücksichtigt werden könnten und verweist auf die rechtlichen Vorgaben und Kalkulationen.

 

Herr Meyer fordert bei der Berechnung der Elternbeiträge der freien Träger eine Orientierung an die städtischen Einrichtungen. Auch sei er für die Ansiedelung eines innerstädtischen Kindergartens und bittet, aufgrund des dringlichen Bedarfes, um eine schnellere Planung und zügigen Baus der Kita in der Albert-Schweitzer-Straße. Darüber hinaus wünsche er, dass einer der geplanten Kita städtisch werden solle.

 

Herr Rühl bittet um eine Darstellung der Kostenschätzung bezüglich der Sanierungsbedarfe von Kitas in städtischer Baulast.

 

Herr Dr. Simons erklärt, dass Liegenschaftskarten mit Vermerken zu (notwendigen) Sanierungen bereits erstellt werden würden und Haushaltsmittel für den Bauunterhalt beantragt worden wären.

 

Herr Jakobs ergänzt diese Aussagen mit dem Hinweis, dass eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Baureferat stattfinden und entsprechende Mittel im Verwaltungshaushalt eingeplant werden würden. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass es ab diesem Jahr eine langfristige Finanzplanung geben werde und dafür keine Negativ-Liste mehr.

 

Herr Stephan fragt an, ob es nicht besser sei, wenn man mit einer Bedarfsabdeckungsquote im U3-Bereich von 60 % ausgehe.

 

Frau Schermer führt hierzu aus, dass der Prozentsatz von 55 % bereits ein guter Mittelwert sei, der gegenüber im bayernweiten Vergleich bereits schon höher liegen würde. Sicherlich müsse man diese Quote bei steigendem Bedarf nach oben korrigieren.

 

Viele Mitglieder des Ausschusses sprechen sich dafür aus, dass nun unbedingt ein Schulbedarfskonzept erstellt werden sollte.

 

Herr Nießlein erklärt, dass ein Schulentwicklungs- und bedarfskonzept in der nächsten Sitzung des AK Schulentwicklung thematisiert werde.

 

Herr Jakobs erläutert zu diesem Punkt, dass man sich hierzu maßgeblich an der Schulentwicklungs-Statistik orientiere. Der Investitionsbedarf sei in diesem Bereich jedoch noch höher als bei der Kleinkinderbetreuung. Er ergänzt darüber hinaus seine Ausführungen zu den kritischen Stimmen aus dem Gremium bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten der entstehenden Mehrkosten. Es sollte allen bewusst sein, dass der Kita-Ausbau eine Pflichtaufgabe sei und umgesetzt werden müsse. Die Investitionskosten müssen gestemmt werden können. Hierfür sei der Ansbacher Haushalt sehr übersichtlich: Müssen Mehrausgaben getätigt werden, müssen im Gegenzug Mehreinnahmen stattfinden.


Beschluss:

 

1.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Kindertagesstättenbedarfsplanung mit den darin enthaltenen Berechnungsgrundlagen und Zielformulierungen zu beschließen und die Stadtverwaltung zu beauftragen, diese Planungsgrundlage ab dem Jahr 2022 so fortzuentwickeln, dass zusätzlich ein langfristiger Planungshorizont bis 2035 umfasst wird.

2.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Richtlinien zur Förderung von Kindertagesstätten („Ansbacher Modell“) mit dem Summenraumprogramm zu beschließen.

3.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die bauliche Machbarkeitsstudie mit dem Muster-Raumprogramm sowie dem Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten zu beschließen.

4.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Stadtverwaltung zu beauftragen, die Kindertagesstättenbedarfsplanung, das „Ansbacher Modell“ sowie die bauliche Machbarkeitsstudie zum Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ zusammenzufassen und der interessierten Öffentlichkeit in einem einheitlichen Dokument zur Verfügung zu stellen. Das Konzept wird bis zum 31.12.2021 durch die beteiligten Ämter evaluiert und dem Stadtrat hierzu ein gemeinsamer schriftlicher Bericht vorgelegt. Der Stadtrat entscheidet sodann, in welchem Turnus das KiTa-Ausbaukonzept der Stadt Ansbach fortgeschrieben wird.

23.09.2020 Jugendhilfeausschuss2öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Nießlein führt aus, dass die Stadt Ansbach sich seit vielen Jahren mit hohem Einsatz dem Ausbau des Platzangebots in den Kindertageseinrichtungen widmet. Die Stadt ist hierbei auf die Unterstützung der zahlreichen freien KiTa-Träger im Stadtgebiet angewiesen. In den vergangenen Jahren konnten die gesteckten Ausbauziele aber stets nur mit zeitlicher Verzögerung erreicht werden, so dass auch einzelne provisorische Gruppen in ausgewählten Kindertagesstätten eingerichtet werden mussten.

 

Der KiTa-Ausbau wurde durch die Stadtverwaltung stets vorangetrieben. Dies entweder durch eigene Neubau- oder Erweiterungsvorhaben oder durch Unterstützung der Erweiterungspläne der freien Träger der Jugendhilfe.

So werden städtische Baumaßnahmen an den Standorten Elpersdorf, Brodswinden, Bernhardswinden (Meinhardswinden), Eyb (Pfaffengreuth) und Kernstadt (Albert-Schweitzer-Straße) durchgeführt. Seitens der freien Träger sind Baumaßnahmen an den Standorten Schalkhausen, Neuses (Klinifanten), Kernstadt (Mütterzentrum und Waldorf) und Hennenbach (Haus Heimweg) mit entsprechender finanzieller Förderung seitens der Stadt geplant.

Da der Grad der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen stetig steigt, die Bevölkerung der Stadt Ansbach kontinuierlich wächst und die freien Träger der Jugendhilfe zunehmend Planungssicherheit seitens der Stadt einfordern, haben das Amt für Familie und Jugend, die Stadtkämmerei sowie das Hochbau- und Bauordnungsamt sich darauf verständigt, eine umfassende Konzeption zum KiTa-Ausbau in Ansbach zu erstellen. Die Konzeption „Zukunft.KiTas.Ansbach“ führt die fachlichen Anforderungen der Jugendhilfe, der Kämmerei sowie der Bauverwaltung zu einem integrierten Planungskonzept zusammen.

 

Das Konzept wurde am 15.09.2020 allen aktiven KiTa-Trägern vorgestellt. Diese haben nun bis zum 29.09.2020 die Möglichkeit, schriftlich zu dem KiTa-Konzept Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden von den beteiligten Ämtern ausgewertet und dem Stadtrat, bei Bedarf, Anpassungsvorschläge unterbreitet.

 

Das Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ verschafft dem weiterhin notwendigen KiTa-Ausbau einen sicheren Rahmen. So erhält der Stadtrat eine Planungsgrundlage, die die gesamte Stadt in den Blick nimmt und nicht nur einzelne Ortsteile. Eine Grundlage, die nicht nur ins nächste Jahr blickt, sondern Prognosen für die kommenden drei Kindergartenjahre und auch darüber hinaus enthält. Das Amt für Familie und Jugend erhält Planungssicherheit im Hinblick auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs in der Kindertagesbetreuung, die Kämmerei Planungssicherheit im Hinblick auf anstehende Finanzbedarfe und das Hochbau- und Bauordnungsamt in Bezug auf eigene städtische Bauvorhaben. Das Konzept gibt aber auch den KiTa-Trägern Sicherheit, da es alle relevanten Bauvorhaben freier Träger umfasst, damit im Grundsatz feststeht, dass für diese ein Bedarf besteht und diese somit seitens der Stadt gefördert werden.

 

Kindertagesstättenbedarfsplanung

 

Die Kindertagesstättenbedarfsplanung ist ein Baustein der Jugendhilfeplanung.

 

Für die Planung der Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege, trägt die Stadt die Gesamtverantwortung. Mit der vorliegenden Kindertagesstättenbedarfsplanung kommt die Stadt Ansbach dieser Verantwortung für den Bereich der Kindertagesstätten nach.

Nach der vorliegenden Bedarfsplanung werden in Ansbach bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2022/2023 neun Kindergarten- und 12 Kinderkrippengruppen benötigt, wobei dann auch die provisorisch eingerichteten Gruppen in reguläre Gruppen überführt werden. Bis zum Jahr Kindergartenjahr 2027/2028 ist darüber hinaus nach aktuellem Stand von einem Bedarf an 340 weiteren Plätzen in Kindertageseinrichtungen auszugehen.

 

Das Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ wird in allen betroffenen Fachausschüssen der Stadt Ansbach beraten werden. Die Beratungsergebnisse fließen schließlich in die abschließende Beratung des Stadtrates am 20.10.2020 ein. Neuere Erkenntnisse oder Beschlusslagen werden durch die Fachämter jeweils zur nächstfolgenden Sitzung aufgearbeitet und die Einschätzung der Verwaltung hierzu ggf. mündlich vorgetragen.

 

Das KiTa-Konzept besteht insgesamt aus 3 Teilen.

 

A.        Kindertagesstättenbedarfsplanung

B.        Kindertagesstättenförderung (Ansbacher Modell)

C.        Machbarkeitsstudie

 

Die einzelnen Teile werden von den jeweiligen Fachbereichen vorgestellt.

 

Frau Schermer verweist auf das Kita-Konzept der Stadt Ansbach, dass den JHA-Mitgliedern mit der Einladung übersandt wurde.

 

Sie erläutert Punkt A „Kindertagesstättenbedarfsplanung“ ausführlich.

 

Wesentliche Punkte sind:

 

°           Rechtsanspruch auf Betreuung (definiert durch § 24 SGB VIII).

 

°           Insgesamt bestehen aktuell 1.685 Plätze, die sich wie folgt aufteilen:

            55        KiGa-Gruppen (3-7 Jahre) mit einer Gesamtplatzzahl von 1.341

            10 Kleinkind-Gruppen (2-4 Jahre) mit einer Gesamtplatzzahl von   137

            15 Krippen-Gruppen (0-3 Jahre) mit einer Gesamtplatzzahl von      207

 

Zusätzlich gibt es 50 Plätze für unter dreijährige Kinder im Bereich der Tagespflege.

 

°           Geplante Erweiterungen:

            Kunterbunt

            Arche Noah – Elpersdorf

            Akazienstraße

            Lummerland-Brodswinden

            Albert-Schweitzer-Straße

            Meinhardswinden

            TIZ-Kids

 

°           Bedarfsanalyse im Kleinkindalter

            Die Stadt Ansbach strebt eine 98-% bis 100-% Bedarfsabdeckung im Ü3-Bereich            an, sowie im U3-Bereich eine Bedarfsabdeckung von 55 %.

 

°           Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder

            Bis 2025 soll ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für        Kinder im Grundschulalter eingeführt werden. Insgesamt nahmen im Schuljahr           2019/2020 809 Kinder die Ganztagsbetreuung in Anspruch (= 57 %). Ab 2025          strebt die Stadt Ansbach eine Bedarfsabdeckung von 75 Prozent an.

           

            °           Entscheidungsfindung der Zielformulierungen durch

            Belegungsabfragen (jährlich)

            Kinderbetreuungsstudie ((alle 2 – 3 Jahre)

            Elternbefragung

            Software-Programm KitaMV

            Warteliste

 

Folgende Zielvorgaben sollen verbindlich beschlossen werden:

 

°           Im Ü3-Bereich (3-7 Jahre) eine Bedarfsabdeckungsquote von 98 % bis

            100 %.

°           1/3 der Schulkorridor-Kinder des jeweiligen Jahrgangs in die Bedarfsabdeckung des Ü3-Bereichs mit einzuberechnen.

°           Bei der Berechnung für 30 Kinder mit Inklusionsbedarf eine doppelte Platzbelegung zu veranschlagen.

°           Im U3-Bereich (0-3 Jahre) eine Bedarfsabdeckungsquote von mindestens 55 % vorzusehen.

°           Im Bereich der Schulkind-Betreuung (6-11 Jahre) eine Bedarfsabdeckungsquote von mindestens 75 %, wobei 1/3 der Schulkorridor-Kinder bei der Berechnung der Kinder-Zahlen für die 1. Klasse abzuziehen sind.

°           Bei der Ausweisung der dargestellten Baugebiete für die Jahre 2020 bis 2025 dem Gesamtbedarf an Betreuungsplätzen mindestens 340 Plätz hinzuzurechnen.

°           Zu- und Wegzüge der Stadt Ansbach bis auf Weiteres nicht in die Bedarfsberechnungen einzurechnen.

 

Das Amt für Familie und Jugend empfiehlt zu beschließen, dass Familien, die nach § 90 SGB VIII einen Anspruch auf Übernahme der Kostenbeiträge haben, auf Antrag zusätzliche Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für das Kind sowie der erwachsenen Begleitperson erstattet werden, wenn diese benötigt werden, um das Kind in eine Tagesstätte zu bringen, die weiter als 2 Km vom Wohnort entfernt ist.

 

Alle dargestellten städtischen Maßnahmen werden zügig umgesetzt. Bei allen in städt. Baulast geplanten Neubauten wird, entsprechend dem „Muster-Raumprogramm“ des Hochbauamtes der Stadt Ansbach, die dauerhafte Flexibilität in der Nutzung der Gruppenräume für alle Gruppenstrukturen einer Kindertagesstätte sichergestellt. Bei Umbauten/Erweiterungsbaumaßnahmen wird dies im Rahmen der jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten und finanziellen Verhältnismäßigkeit umgesetzt.

 

Bei allen in städtischer Baulast geplanten Neubauten wird grundsätzlich eine barrierefreie Nutzung für Kinder gewährleistet sein. Bei Umbauten/Erweiterungsbaumaßnahmen wird dies im Rahmen der jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten und finanziellen Verhältnismäßigkeit umgesetzt. Bei Baumaßnahmen anderer Träger soll eine barrierefreie Nutzung und die Möglichkeit einer flexiblen Veränderung in Kleinkindgruppen ebenfalls umgesetzt werden.

 

Die Stadt Ansbach leistet an die freien Träger der Jugendhilfe freiwillige Leistungen in Form von Betriebskostenzuschüssen. Diese freiwilligen Leistungen beinhalten zukünftig die Verpflichtung, dass das Software-Programm KitaVM, das zur Verwaltung der Platzvergabe dient, durch die Einrichtungen des jeweiligen Trägers im vollen Umfang genutzt werden muss. Außerdem besteht die Verpflichtung, dass bei besonderen Bedarfslagen Kinder mit Sprachförderbedarf aufgenommen werden, auch wenn diese außerhalb des Einzugsgebiets der jeweiligen Kindertagesstätte wohnen.

 

Herr Jakobs erläutert folgenden Sachverhalt und stellt den finanziellen Teil B „Kindertagesstättenförderung“ des Konzepts vor. Er führt weiter aus, dass aufgrund steigender Kinderzahlen Neu- bzw. Erweiterungsbauten aufgrund des Rechtsanspruchs notwendig sind und neue Kindergartenplätze geschaffen werden müssen. Abzüglich geplanter Förderungen in Höhe von ca. 55 % verbleiben als Eigenanteil der Stadt Ansbach Investitionskostenzuschüsse in Höhe von ca. 9,79 Millionen Euro, die in den nächsten 8 Jahren auf die Stadt Ansbach zukommen werden. Gefördert werden Neubau, Umbau, Erweiterung, Erwerb von Gebäuden und Generalsanierung. Voraussetzung ist die Abstimmung des Bedarfs mit dem Amt für Familie und Jugend sowie vor Beginn der geplanten Maßnahme die Antragsstellung auf Investitionskostenförderung bei der Stadtkämmerei.

 

Eine wesentliche Hauptbelastung stellen die Betriebskostenzuschüsse dar. Für 29 Gruppen ist mit einem jährlichen Defizit von ca. 1,3 Millionen zu rechnen. Bisher wurde ein Pauschalzuschuss gewährt, ohne dass Nachweise vorgelegt werden mussten. Diese Vorgehensweise wurde durch die Regierung von Mittelfranken kritisiert. Betriebskostenzuschüsse werden nur noch geleistet, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

 

Künftig werden alle Träger gleich behandelt. Das gleiche gilt auch für Mietzahlungen, die sich am Verkehrswert der Immobilie orientieren werden. Einrichtungen, die bisher keine Miete an die Stadt zahlen, werden dieses Privileg verlieren. Für Träger mit eigenem Gebäude wird zudem eine fiktive Miete als Betriebskosten angesetzt und entsprechend bezuschusst.

 

In Zukunft sollen Betriebskostenzuschüsse seitens der Stadt Ansbach nur noch ausgezahlt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen.

 

°           Nutzung des Programms Kita-VM in vollem Umfang durch die Einrichtung des

            jeweiligen Träges.

°           Verpflichtung zur Aufnahme von Kindern mit Sprachförderbedarf bei besonderen             Bedarfslagen

 

Die Betriebkostenförderung nach dem BayKiBiG erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch das Amt für Familie und Jugend.

 

Die bisherige Verträge mit den Trägern von Kindertagesstätten über Betriebskostenzuschüsse werden ab Beginn des Kindergartenjahres 2021/22 durch die neuen Regelungen ersetzt. Die Umsetzung des vorliegenden Konzepts ist, sofern es vom Stadtrat beschlossen wird, zum 01.09.2021 geplant. Die Träger der Einrichtungen haben bis 29.09.2020 Zeit hierzu Stellung zu nehmen.

 

Herr Dr. Simons stellt Teil C „Machbarkeitsstudie mit Muster-Raumprogramm und Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten“ des KiTa-Konzepts vor. Er führt weiter aus, dass im Jahr 2019/2020 folgende städtische Baumaßnahmen durchgeführt wurden:

 

°           Erweiterung KiTa Kunderbunt/Kuschelnest

°           Neubau Kindertagesstätte Pfaffengreuth, Akazienstraße (3-gruppig)

°           Umbauten von Flexigruppen (Brodswinden, Meinhardswinden und TiZ-Kids)

 

Aktuell Planungen für Erweiterungen sind:

 

°           KiTa Elpersdorf (Planung eines Anbaus um eine Krippengruppe)

°           KiTa Brodswinden (Erweiterung um zwei Gruppen)

°           KiTa Meinhardswinden

            (Erweiterung um 2 Kindergartengruppen und 1 Krippengruppe)

 

Neue Standorte für KiTas:

 

°           Albert-Schweitzer-Straße nähe Bismarckturm

            Vorgesehen sind 4 Gruppen für mindestens 75 Kinder

°           Messequartier

            Geplant ist der Neubau einer Kindertagesstätte mit mind. 125 Betreuungs-

            plätzen ca. 6 – 7 Gruppen

 

Das Muster-Raumprogramm und die Anforderungen zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten gelten für Neubauten und Erweiterungen städt. Einrichtungen verbindlich und für Vorhaben freier Träger als Empfehlung, sofern deren Erfüllung nicht ohnehin öffentlich-rechtlich erforderlich ist.

 

Der Kern des Raumprogramms von Kindertagesstätten ist im Wesentlichen durch die Fördervorgaben des Freistaates festgelegt.

 

U.a. durch eine empirische Auswertung von Standardraumprogrammen anderer Kommunen entstanden Kennzahlen und erforderliche Raumgrößen nach den heutigen Anforderungen für KiTas.

 

Herr Dr. Simons führt weiter aus, dass alle städt. Neubauten von Kindertagesstätten inklusiv gestaltet werden. Im Einzelfall auch Erweiterungen von städt. Gebäuden, soweit es im Zusammenhang mit der Bestandsnutzung schlüssig ist. Den freien Trägern wird die Umsetzung der Anforderungen zur inklusiven Gestaltung empfohlen.

 

Ziel ist die Inklusion von Kindern, Eltern, Besuchern und Personal. Das bedeutet Barrierefreiheit zum Erreichen baulicher Anlagen, sowie deren Nutzbarkeit.

 

Herr OB Deffner bedankt sich für den ausführlichen Vortrag. In das vorliegende Konzept wurde von den einzelnen Fachbereichen sehr viel Zeit und tiefer Sachverstand investiert. Das Konzept dient der Gerechtigkeit. Ungleichbehandlungen, wie es sie in der Vergangenheit gab, werden nicht mehr vorkommen. Für die Zukunft ist die Stadt Ansbach sehr gut aufgestellt. Des weiteren wird die Verwaltung entlastet.

 

Frau Erbguth-Feldner fragt an

 

°           ob auch Therapieräume für z.B. Ergotherapeuten im Muster-Raumprogramm        im Konzept eingeplant wurden

°           ob die Kindergärten eine Chance haben, Gruppen kleiner zu machen (Personalschlüsssel 1 : 10)

°           warum Betriebskostenzuschüssen pro Gruppe bezuschusst werden und nicht pro             KiTa-Platz

 

Frau Schermer führt aus:

 

°           Therapieräume sind mit 20 m² vorgesehen (wird noch ins Konzept eingefügt) Sämtliche Anregungen/Ergebnisse werden bis zur Stadtratssitzung in das KiTa-Konzept eingebaut.

 

°           Es können kleinere Gruppen gebildet werden. Die Gruppenstärke ist frei wählbar.

            1 : 10 ist empfohlen

            1: 11 ist vorgeschrieben.

 

Herr Jakobs erklärt, dass sich bei den Betriebskostenzuschüssen zum Teil an anderen Kommunen orientiert wurde. Die Anregung von Frau Erbguth-Feldner pro KiTa-Platz zu bezuschussen, wird er mit aufnehmen.

 

Frau Ergbuth-Feldner hält es für wichtig, den Kindergärten die Chance zu geben nicht zu große Gruppen schaffen zu müssen.

 

Frau Schermer erklärt, dass viele Kindergärten eine Betriebserlaubnis mit erhöhten Platzzahlen beantragen. Grundsätzlich hält sie jedoch die Förderung von kleinen Gruppen für sinnvoll.

 

Herr Loos bedankt sich ebenfalls für die Vorstellung des KiTa-Konzepts. Es kommt viel Bewegung in diesen Bereich. Die Teile A und C des Konzepts sind für Ansbach ein großer Gewinn. Bei Teil B sieht er erhebliche finanzielle Probleme auf die freien Träger zukommen. Er befürchtet, dass die Stadt Ansbach mit der Umsetzung des Konzepts langfristige Partnerschaften auf Spiel setzt. Finanziell ist dies für die freien Träger so nicht durchführbar. Bei städt. Einrichtungen werden jährliche Defizite durch den Haushalt der Stadt Ansbach gedeckt. Dies ist bei freien Trägern nicht möglich. Am Ende bleibt den freien Trägern nur die Erhöhung der Kindergartenbeiträge.

Grundsätzlich zweifelt Herr Loos an, dass Kommunen für Gebäude Mietzahlungen veranlassen können.

 

Herr Jakobs erwidert, das dies durchaus zulässig ist. Auch in Bamberg und in Nürnberg wird so verfahren. In diesem Jahr wird mit einem Defizit von 4 Millionen Euro und im kommenden Jahr mit einem Defizit von 9 Millionen Euro gerechnet. Derzeit wird über die Anpassung der Elternbeiträge für städt. Einrichtungen nachgedacht. Einkommensschwache Eltern können die Übernahme der Beiträge weiterhin beantragen.

 

Bezüglich der angedachten Beitragserhöhung schlägt Herr Loss vor, mit den freien Trägern auf Augenhöhe das Gespräch zu suchen.

 

Frau Schermer verweist auf die Kinderbetreuungsstudie 2019/2020. In dieser wird deutlich, dass Eltern durchaus bereit wären, höhere Kindergartenbeiträge zu leisten.

 

Herr Jakobs erklärt weiter, dass bereits seit 10 Jahren keine wesentliche Gebührenerhöhung für städt. KiTas vorgenommen wurden, obwohl Personalkosten etc. gestiegen sind.

 

Frau Erbguth-Feldner möchte, dass der Punkt „Modell Pflege von älteren Menschen und Kindern“ in das vorliegenden KiTa-Konzept mit aufgenommen wird.

 

Herr Jakobs möchte zuerst den Ausbau von KiTa-Plätzen sicher stellen.

 

Frau Schermer gibt bekannt, dass sich die Rummelsberger Diakonie derzeit überlegt, so eine Gruppe anzubieten.

 

Herr OB Deffner gibt bekannt, dass im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am Vortag einstimmig über das vorliegende Konzept und die darin enthaltenen Berechnungsgrundlagen und Zielformulierungen beschlossen wurde.

 


Beschluss:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Kindertagesstättenbedarfsplanung mit den darin enthaltenen Berechnungsgrundlagen und Zielformulierungen zu beschließen und die Stadtverwaltung zu beauftragen, diese Planungsgrundlage ab dem Jahr 2022 so fortzuentwickeln, dass zusätzlich ein langfristiger Planungshorizont bis 2035 umfasst wird.

2.    Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Richtlinien zur Förderung von Kindertagesstätten („Ansbacher Modell“) mit dem Summenraumprogramm zu beschließen.

3.    Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die bauliche Machbarkeitsstudie mit dem Muster-Raumprogramm sowie dem Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten zu beschließen.

4.    Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Stadtverwaltung zu beauftragen, die Kindertagesstättenbedarfsplanung, das „Ansbacher Modell“ sowie die bauliche Machbarkeitsstudie zum Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ zusammenzufassen und der interessierten Öffentlichkeit in einem einheitlichen Dokument zur Verfügung zu stellen. Das Konzept wird bis zum 31.12.2021 durch die beteiligten Ämter evaluiert und dem Stadtrat hierzu ein gemeinsamer schriftlicher Bericht vorgelegt. Der Stadtrat entscheidet sodann, in welchem Turnus das KiTa-Ausbaukonzept der Stadt Ansbach fortgeschrieben wird.

12.10.2020 Bauausschuss3öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Oberbürgermeister Deffner teilt zu Beginn mit, dass der Tagesordnungspunkt nur im baulichen Bereich besprochen wird, da sich bereits andere Ausschüsse mit der Thematik befasst haben.

 

Der Schwerpunkt des gesamten Konzepts liegt im Bereich Inklusion und deren erfolgreicher Umsetzung, wie Herr Dr. Simons erläutert. Dies bedeutet, dass alle Kinder, Eltern und Mitarbeiter in der Kindertageseinrichtung gleichermaßen am Leben teilhaben. Dazu werden auch Differenzierungsräume, zum Beispiel für Sprachförderung, geschaffen.

 

Herr Dr. Simons gibt zunächst eine Übersicht über die städtischen Kindertagesstätten. Er stellt nachfolgend die konkreten Erweiterungsmaßnahmen für die verschiedenen KiTa Standorte anhand der Sitzungsvorlage vor.

 

Die Stadt Ansbach widmet sich seit vielen Jahren mit hohem Einsatz dem Ausbau des Platzangebots in den Kindertageseinrichtungen. Die Stadt ist hierbei auf die Unterstützung der zahlreichen freien KiTa-Träger im Stadtgebiet angewiesen. In den vergangenen Jahren konnten die gesteckten Ausbauziele zwar stets nur mit zeitlicher Verzögerung erreicht werden, so dass auch einzelne provisorische Gruppen in ausgewählten Kindertagesstätten eingerichtet werden mussten. Die Stadt konnte aber letztlich allen Eltern, die für ihre Kinder einen KiTa-Platz in Anspruch nehmen wollten, einen solchen Platz anbieten. Anders als in anderen Städten konnte die Stadt Ansbach somit Rechtsstreitigkeiten über die Erfüllung des Rechtsanspruchs bislang vermeiden.

Der KiTa-Ausbau wurde durch die Stadtverwaltung stets vorangetrieben: dies entweder durch eigene Neubau- oder Erweiterungsvorhaben oder durch Unterstützung der Erweiterungspläne der freien Träger der Jugendhilfe.

 

So werden städtische Baumaßnahmen an den Standorten Elpersdorf, Brodswinden, Meinhardswinden, Eyb (Pfaffengreuth) und Kernstadt (Albert-Schweitzer-Straße) durchgeführt. Seitens der freien Träger sind Baumaßnahmen an den Standorten Schalkhausen, Strüther Plateau (Klinifanten), Kernstadt (Mütterzentrum und Waldorf) und Rabenhof (Haus Heimweg) mit entsprechender finanzieller Förderung seitens der Stadt geplant.

Da der Grad der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen stetig steigt, die Bevölkerung der Stadt Ansbach kontinuierlich wächst und die freien Träger der Jugendhilfe zunehmend Planungssicherheit seitens der Stadt einfordern, haben das Amt für Familie und Jugend, die Stadtkämmerei sowie das Hochbau- und Bauordnungsamt sich darauf verständigt, eine umfassende Konzeption zum KiTa-Ausbau in Ansbach zu erstellen. Die Konzeption „Zukunft.KiTas.Ansbach“ führt die fachlichen Anforderungen der Jugendhilfe, der Kämmerei sowie der Bauverwaltung zu einem integrierten Planungskonzept zusammen.

Das Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ verschafft dem weiterhin notwendigen KiTa-Ausbau einen sicheren Rahmen: so erhält der Stadtrat eine Planungsgrundlage, die die gesamte Stadt in den Blick nimmt und nicht nur einzelne Ortsteile und die nicht nur ins nächste Jahr blickt, sondern in die kommenden drei Kindergartenjahre und auch darüber hinaus Prognosen enthält.

Das Amt für Familie und Jugend erhält Planungssicherheit im Hinblick auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs in der Kindertagesbetreuung, die Kämmerei Planungssicherheit im Hinblick auf die anstehenden Finanzbedarfe und das Hochbau- und Bauordnungsamt in Bezug auf eigene städtische Bauvorhaben.

Das Konzept gibt aber auch den KiTa-Trägern Sicherheit, da es alle relevanten Bauvorhaben freier Träger umfasst, damit im Grundsatz feststeht, dass für diese ein Bedarf besteht und diese somit seitens der Stadt gefördert werden.

 

Kindertagesstättenbedarfsplanung

 

Nach § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe – ist die Stadt verpflichtet, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Die Kindertagesstättenbedarfsplanung ist somit ein Baustein der Jugendhilfeplanung. Nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) trägt die Stadt zudem die Gesamtverantwortung für die Planung der Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege. Mit der vorliegenden Kindertagesstättenbedarfsplanung kommt die Stadt Ansbach dieser Verantwortung für den Bereich der Kindertagesstätten nach. Nach der vorliegenden Bedarfsplanung werden in Ansbach bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2022/2023 neun Kindergarten- und 12 Kinderkrippengruppen benötigt, womit dann auch die provisorisch eingerichteten Gruppen in reguläre Gruppen überführt werden. Bis zum Jahr Kindergartenjahr 2027/2028 ist darüber hinaus nach aktuellem Stand von einem Bedarf an 340 weiteren Plätzen in Kindertageseinrichtungen auszugehen. Die im Gebiet der Stadt Ansbach aktiven KiTa-Träger werden gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG in einem Informationstermin am 15.09.2020 über die gesamte Konzeption „Zukunft.KiTas.Ansbach“ informiert und erhalten im Nachgang die Möglichkeit zur Abgabe schriftlicher Stellungnahmen. Die Stellungnahmen werden von den beteiligten Ämtern ausgewertet und dem Stadtrat sodann, falls dies angezeigt ist, Anpassungsvorschläge unterbreitet. Zudem wird die Konzeption am 23.09.2020 in einer eigens hierfür einberufenen Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses beraten.

 

Städtische Förderung – „Ansbacher Modell“

 

Die städtische Förderung für Kindertagesstätten wird neu ausgerichtet. Investive Maßnahmen der Träger werden im Rahmen der nach dem Art. 10 Abs. 1 Ziff. 2 des Bayerischen Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz – BayFAG) förderfähigen Kosten grundsätzlich in Höhe von 66 Prozent gefördert. Die restlichen Kosten in Höhe von 34 Prozent müssen aus Zuschüssen Dritter, Eigenmitteln der Träger oder per Kreditaufnahme beschafft werden. Die Stadtverwaltung ist der Auffassung, dass die Träger hierzu aufgrund der finanziell auskömmlichen BayKiBiG-Förderung in der Lage sind. Daneben können die freien Träger einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von bis zu einem Drittel der Betriebskosten als Defizitausgleich bei Vorlage einer entsprechenden Abrechnung beantragen. Träger, die freiwillige Betriebskostenzuschüsse der Stadt in Anspruch nehmen, müssen hierfür jedoch einer neuen Betriebskostenvereinbarung zustimmen, die für alle Träger grundsätzlich einheitlich Anwendung findet. Hierin ist auch geregelt, dass Träger, die eigene Immobilien nutzen, sich hierfür eine kalkulatorische Miete anrechnen lassen können. Träger, die städtische Immobilien nutzen, werden aus Gründen der Gleichbehandlung künftig angemessene Mietzahlungen leisten. 

Mit dem Summenraumprogramm, das sich weitgehend an den Vorgaben des Freistaats orientiert, aber auf die spezifischen Ansbacher Verhältnisse angepasst worden ist, erhalten die Träger zudem eine klare Orientierung dafür, welche Räume in welcher Größenordnung förderfähig sind. Dies ist letztlich auch eine wichtige Planungsgröße für die Planung städtischer Bauvorhaben sowie deren Zeit- und Finanzierungsplanung.

 

Bauliche Machbarkeitsstudie

 

Ein tragender Pfeiler des Ansbacher KiTa-Ausbaukonzepts ist die Durchführung städtischer Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie die baufachliche Begleitung der Maßnahmen der freien Träger. Aus diesem Grund hat das Hochbau- und Bauordnungsamt eine Machbarkeitsstudie erstellt, die alle städtischen und nicht-städtischen Bauvorhaben – unabhängig von ihrem jeweiligen Planungsstand – in den Blick nimmt. Die Stadtratsmitglieder erhalten somit einen Überblick über die Maßnahmen, die in den nächsten Jahren realisiert werden müssen, um ein ausreichendes Betreuungsangebot bieten zu können. Ergänzt wird diese Machbarkeitsstudie durch ein Muster-Raumprogramm, auf welches sich die beteiligten Ämter verständigt haben. Das Muster-Raumprogramm soll dazu beitragen, dass Planungen noch zielgerichteter und damit schneller erfolgen können und Umplanungen, die sehr viel Zeit und Geld kosten können, möglichst vermieden werden. Den freien Träger kann das Muster-Raumprogramm als Orientierungshilfe dienlich sein. Natürlich sind diese aber – unbeschadet der städtischen Förderrichtlinien – frei darin, eigene bauliche Akzente zu setzen.

 

Ansbach wächst stetig. Bei der Ausweisung neuer Baugebiete für Wohnzwecke achtet das Hochbau- und Bauordnungsamt stets darauf, dass auch die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierzu gehört auch die bedarfsgerechte Versorgung mit KiTa-Plätzen. Aus diesem Grund wird die Machbarkeitsstudie immer wieder durch neue Vorhaben ergänzt werden.

 

Finanzierung

 

Die Verwaltung kalkulierte einmalige Investitionskosten auf insgesamt     21.750.000 €

Davon können geplante Förderungen in Höhe von                                        11.962.500 €

in Abzug gebracht werden.

Somit belaufen sich die Investitionskosten bis 2029 auf                                  9.787.500 €

 

Durch die laufenden Betriebskosten und Unterhaltsaufwendungen für

insgesamt 29 Gruppen wird sich trotz einkalkulierten Zuschüssen vom

Freistaat und Mieteinnahmen das jährliche Defizit in diesem Bereich um ca.

                                                                                                                                   1.305.000 €

erhöhen.

 

Beratungsverfahren

 

Das Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ wird in allen betroffenen Fachausschüssen der Stadt Ansbach beraten werden. Die Beratungsergebnisse fließen schließlich in die abschließende Beratung des Stadtrates am 20.10.2020 ein. Neuere Erkenntnisse oder Beschlusslagen werden durch die Fachämter jeweils zur nächstfolgenden Sitzung aufgearbeitet und die Einschätzung der Verwaltung hierzu ggf. mündlich vorgetragen.

 

In der anschließenden umfassenden Aussprache wird

 

  • der Inklusionsgedanke und das Musterraumkonzept begrüßt.

 

  • auf eine ökologische Bauweise hingewiesen.

 

Ø  Herr Dr. Simons gibt an, dass die Verwaltung sich Mühe gibt, eine ökologische Bauweise weit möglichst zu berücksichtigen, allerdings ist immer der konkrete Einzelfall zu betrachten.

 

  • Corona-bedingtes Bauen, gerade im Bereich Lüften, angesprochen.

 

Ø  Herr Dr. Simons sichert eine Berücksichtigung zu.

 

  • angefragt, ob in Schalkhausen nach dem Abriss des alten Schulhauses ein Erweiterungsbau für die bestehende KiTa geplant ist.

 

Ø  Herr Dr. Simons teilt mit, dass es sich zunächst um eine Potentialfläche handelt, die bei Bedarf entsprechend entwickelt und genutzt werden kann.

 

  • nach der Gewährung von Zuschüssen bei Umbaumaßnahmen gefragt.

 

Ø  Herr Dr. Simons erklärt, dass die Gewährung von Zuschüssen mit der Schaffung neuer KiTa-Plätze und der Anwendung von Standards zusammenhängt. Grundsätzlich sind auch Generalsanierungen förderfähig.

 

  • Diskussionsbedarf zu Teil 1 des Beschlussvorschlages angemeldet.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner betont am Ende der Diskussion noch einmal ausdrücklich, dass nur der bauliche Teil in dieser Sitzung des Bau- und Werkausschusses behandelt wird.

 

Herr Büschl führt ergänzend aus, dass es sich um einen vierteiligen Beschlussvorschlag handelt, jedoch in dieser Sitzung nur Teil 1 und Teil 3 beschließend an den Stadtrat empfohlen werden soll. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag lautet wie folgt:

 

1.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Kindertagesstättenbedarfsplanung mit den darin enthaltenen Berechnungsgrundlagen und Zielformulierungen zu beschließen und die Stadtverwaltung zu beauftragen, diese Planungsgrundlage ab dem Jahr 2022 so fortzuentwickeln, dass zusätzlich ein langfristiger Planungshorizont bis 2035 umfasst wird.

2.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Richtlinien zur Förderung von Kindertagesstätten („Ansbacher Modell“) mit dem Summenraumprogramm zu beschließen.

3.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die bauliche Machbarkeitsstudie mit dem Muster-Raumprogramm sowie dem Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten zu beschließen.

 

4.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Stadtverwaltung zu beauftragen, die Kindertagesstättenbedarfsplanung, das „Ansbacher Modell“ sowie die bauliche Machbarkeitsstudie zum Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ zusammenzufassen und der interessierten Öffentlichkeit in einem einheitlichen Dokument zur Verfügung zu stellen. Das Konzept wird bis zum 31.12.2021 durch die beteiligten Ämter evaluiert und dem Stadtrat hierzu ein gemeinsamer schriftlicher Bericht vorgelegt. Der Stadtrat entscheidet sodann, in welchem Turnus das KiTa-Ausbaukonzept der Stadt Ansbach fortgeschrieben wird.

 

Aus dem Gremium wird mehrfach angeregt, Punkt 1 des Beschlussvorschlages nicht in dieser Sitzung zu beschließen, da noch weiterer Rede- und Diskussionsbedarf besteht. Zu Punkt 4 des Beschlussvorschlages wird empfohlen, die Zeitspanne der Evaluation nochmals zu überdenken.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner gibt an, den Zeitraum für eine sach- und fachgerechte Beurteilung noch einmal zu überdenken und bestimmt, nur über Punkt 3 des Beschlussvorschlages abzustimmen und Punkt 1 zur weiteren Beratung in die Sitzung des Stadtrates zu verweisen.

.

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

 

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die bauliche Machbarkeitsstudie mit dem Muster-Raumprogramm sowie dem Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten zu beschließen.