Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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22.09.2020 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 2 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Nießlein findet einleitende Worte für den
anstehenden Vortrag. Es würde das Konzept der Stadt Ansbach für den KiTa-Ausbau
vorgestellt werden. Hierzu sei jedem Mitglied des Gremiums ein Druckexemplar
zum intensiven Studium des Konzeptes ausgehändigt worden. Im Oktober d. J. soll
hierzu in der Stadtratssitzung die abschließende Beratung erfolgen. Allen
interessierten Trägern sei das Konzept am 15.09.2020 vorgestellt worden. Diese
hätten nun bis zum 29.09.20 Zeit, der Stadtverwaltung Rückmeldungen zur Kindertagesstättenbedarfsplanung,
zur Finanzierung und zur baulichen Machbarkeitsstudie in Form schriftlicher
Stellungnahmen zu geben. Die Stellungnahmen würden von den beteiligten Ämtern
ausgewertet. Dem Stadtrat würden, wenn sich dies ergeben sollte, entsprechende Anpassungsvorschläge
unterbreitet werden. Anhand der
PowerPoint-Präsentation „Zukunft.KiTas.Ansbach – KiTa-Konzept der Stadt
Ansbach“ stellen die städtischen Mitarbeiter*in Frau Schermer,
Kindertagesstätten-Fachaufsicht beim Amt für Familie und Jugend, Herr Jakobs,
Finanzreferent und Herr Dr. Simons, Leiter des Hochbauamtes, vor. Frau Schermer beginnt mit ihrem Vortrag und erklärt, dass der Ausbau der Kindertagesstätten begründet sei durch den Rechtsanspruch auf Betreuung gem.§ 24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Hervorzuheben sei hierbei, dass Kinder bereits ab Geburt einen Rechtsanspruch hätten, wenn sie selbst oder die Eltern bestimmte Kriterien erfüllen würden, wie zum Beispiel eine Berufstätigkeit der Eltern. Ab dem 1. Lebensjahr gelte der Rechtsanspruch dann bedingungslos. Kindern unter 3 Jahren könne man einen Platz in einer Krippe oder in Tagespflege anbieten. Kindern ab 3 Jahren sei ein Platz in einer Kita anzubieten. In Bayern könnten Eltern drei Monate nach Anmeldung des Betreuungsbedarfs den Rechtsanspruch einfordern. In Kapitel 2 des Konzeptes sei der Ausbaustand der Kindertagesstätten und der vorhandenen Plätze aus unterschiedlichen, fachlichen Blickwinkeln dargestellt. Der Bedarf an Betreuungsplätzen wachse kontinuierlich. Eine deutliche Verschiebung zeige sich im früheren Betreuungsbeginn sowie am Bedarf an Ganztagesplätzen. Es würde in verschiedene Gruppenstrukturen unterschieden werden. Es gäbe die Krippen für 0-3jährige Kinder, die in der Regel 12 Plätze pro Gruppe anbieten würden. Die Kleinkindgruppen bestünden für Kinder im Alter von 2 bis 4 Jahren mit meistens 15 Plätzen. In den Kindergartengruppen würden bis zu 25 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden. Im Zeitraum 2009 bis 2019 seien insgesamt 450 neue Betreuungsplätze in den unterschiedlichen Gruppenstrukturen geschaffen worden. Eine detaillierte Übersicht hierüber könne im Konzept nachgelesen werden. Aktuell gäbe es an 24 Standorten in 80 Gruppen insgesamt 1.685 Plätze. Zusätzlich gäbe es 50 Plätze in der Tagespflege. In den letzten drei Jahren sei man dem starken Anstieg der Betreuungsbedarfe durch die Schaffung von Provisorien begegnet. An sieben Standorten bestünden neun sogenannte Flexigruppen mit insgesamt 180 Plätzen. Die Überführung der Provisorien in Regelgruppen würde für die Stadt höchste Priorität haben. In der Kita Kunterbunt seien die Baumaßnahmen für eine weitere Gruppe sowie der Sanierung des Brandschutzes im September beendet worden. Bis Herbst 2022 sollen die Erweiterungen in der Kita Arche Noah um eine Gruppe und einem Speiseraum und in der Kita Lummerland um zwei Gruppen abgeschlossen werden. Im Frühjahr 2021 stünde die Eröffnung des 3gruppigen Neubaus in der Akazienstraße an. In Meinhardswinden sei der Neubau einer 3gruppigen Kita und in der Albert-Schweitzer-Straße der Neubau einer 4gruppigen Einrichtung geplant. Die Kita TIZ-Kids sollen dauerhaft mit ca. 35 Plätzen bestehen bleiben. Von den aufgeführten Trägern seien Erweiterungspläne für insgesamt neuen Gruppen mitgeteilt worden. Im Kindergarten-Bereich könne man durch Addition der entsprechenden Geburtsjahrgänge eine exakte Berechnung für knapp drei Jahre im Voraus erstellen. Kinder, die zwischen dem 01.07. und 30.09. eines Jahres sechs Jahre alt werden würden, könnten auf Antrag der Eltern ein Jahr später eingeschult werden und würden somit länger im Kindergarten verbleiben. Ein Drittel dieser möglichen Schulkorridorkinder würden bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt werden. Die Stadt Ansbach strebe eine 98 bis 100 % Bedarfsabdeckung im Ü3-Bereich an sowie eine Bedarfsabdeckung im U3-Bereich von 55 %. Die 55 % würden dem angemeldeten Bedarf der letzten beiden Jahre entsprechen. Ab 2025 soll ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gelten. In Ansbach gäbe es 12 Grundschulen, die unterschiedliche Formen der Ganztagsbetreuung in Form von offenen, teilgebundenen oder vollgebundenen Ganztagsschulen sowie Mittags- und verlängerte Mittagsbetreuung anbieten würden. In einem Hort und in einigen Kindertagesstätten fände ebenfalls eine Betreuung von Grundschulkindern statt. Im Schuljahr 19/20 nähmen von insgesamt 1.417 Grundschülern 809 Kinder die Ganztagsbetreuung in Anspruch, was einem Anteil von 57 % entspräche. Die Stadt Ansbach würde in diesem Bereich eine Bedarfsabdeckung von 75 % anstreben. In Kapitel 6 des Konzeptes seien Aspekte der Platzzahlen sowie Methoden der Informationsgewinnung beschrieben. Hier sei vor allem die Unterscheidung zwischen Platzzahl und Belegungszahl zu beachten: Die sogenannten Belegplätze seien eine Begrifflichkeit des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes. Hierbei würden unterschiedliche Gewichtungsfaktoren definiert werden, zum Beispiel, dass ein Kind mit Inklusionsbedarf mindestens 2,0 und maximal 4,5 Belegplätzen entspräche. Dies bedeute, dass je nach Zusammensetzung der Kinder eine Vollbesetzung der Kita-Gruppe erreicht sein könnte, obwohl die tatsächliche Platzzahl der Betriebserlaubnis noch nicht ausgeschöpft wäre. Kinder mit Inklusionsbedarf würden bereits in den Kitas Ansbach betreut werden, da Inklusion in den Kindertagesstätten im Stadtgebiet mit einer natürlichen Selbstverständlichkeit gelebt werden würde. Die Zusatzbezeichnung integrative Einrichtung könne eine Kindertagesstätte verwenden sobald und solange drei Kinder mit Inklusionsbedarf die Kita besuchen würden. Die Belegungsabfragen der vergangenen Jahre würden zeigen, dass durchschnittlich 30 bis 35 Kinder mit Inklusionsbedarf die Kitas besuchten, was ca. 2 % der Ansbacher Kita-Kinder entspräche. In der Bedarfsberechnung seien jeweils 30 Kinder mit Inklusionsbedarf mit 2 Belegplätzen berechnet worden. 40 bis 50 Kinder aus dem Landkreis würden jährlich Kitas im Stadtgebiet besuchen. Im vergangenem Kita-Jahr hätten wiederum 46 Stadtkinder Einrichtungen im Landkreis besucht. Da das Einpendler-Auspendler-Saldo neutral sei, würden Kinder aus dem Landkreis in der Bedarfsberechnung nicht weiter berücksichtigt werden. Die Belegungsabfragen würden jährlich, die Kinderbetreuungsstudie alle zwei/drei Jahre durchgeführt werden. Näheres hierzu ist im Konzept erläutert. Auf der Warteliste für das Kita-Jahr 2020/21 stünden 80 unter 3-jährige Kinder, die keinen Platz erhalten hätten. Für alle über 3-jährigen Kinder stünden zum 2. Jahr in Folge Kindergartenplätze zur Verfügung. Frau Schermer zeigt eine Übersicht der geplanten Siedlungsentwicklung im Stadtgebiet, aus der ein zusätzlicher Bedarf von 340 Plätzen erkennbar wäre. Im Konzept fände man detaillierte Informationen über die Anzahl der Bauplätze und Wohneinheiten sowie die Berechnungsgrundlage für die Zuwachsrate an Kindern. Dieser Bedarf soll wie im Vorfeld genannt, abgedeckt werden. Langfristig sei davon auszugehen, dass benötigte Bedarfe nicht immer im jeweiligen Stadtteil abdeckbar wären. Nach der einschlägigen Rechtsprechung sei es Eltern zumutbar, eine Wegezeit von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einer Kindertagesstätte zurückzulegen. Das Amt für Familie und Jugend plane daher Familien, die nach § 90 des 8. Sozialgesetzbuches einen Anspruch auf Übernahme der Kostenbeiträge hätten, auf Antrag zusätzlich Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel zu erstatten, wenn diese benötigt werden würden, um ein Kind in eine Kita zu bringen, die weiter als 2 km vom Wohnort entfernt sei. Im vergangenem Schuljahr hätten für 809 Grundschulkinder Ganztagsplätze zur Verfügung gestanden. Bei einer Bedarfsabdeckung von 75 % würden im Schuljahr 2024/25 1.151 Plätze und im Schuljahr 2025/26 1.204 Ganztags-Plätze benötigt werden. Aus diesem Grund habe die Stadtverwaltung dieses Jahr für den Ausbau der Grundschulkindbetreuung eine Projektgruppe gegründet, deren Ergebnisse bei der Fortführung der Bedarfsanalyse in den kommenden Jahren fortlaufend dargestellt werden würde. Zusammenfassend könne gesagt werden, dass die Stadt Ansbach beim Ausbau der Kindergartenplätze für die nahe Zukunft sehr gut aufgestellt sei, so dass auch die Überführung der Provisorien in Regelgruppen erfolgen könne. Im Krippenbereich gäbe es einen höheren Ausbaubedarf. Zusätzlich sei ein weiterer Platzbedarf durch die Siedlungsentwicklung abzudecken. Insgesamt würden bei Realisierung aller benannten Maßnahmen 408 neue Plätze entstehen. Abzüglich der 180 provisorischen Plätze gäbe es 215 neue Kindergartenplätze und 48 neue Krippenplätze. Bei der Siedlungsentwicklung Messequartier sei der Bau einer Kita mit 125 Plätzen vorgesehen. Die weiteren 215 Plätze die durch die Gesamt-Siedlungsentwicklung zu erwarten wären, müssten demnach durch die 215 neu entstehenden Kita-Plätze abgedeckt werden. Im Krippenbereich würden mit dieser Einteilung mindestens drei zusätzliche Gruppen benötigt werden. Da die tatsächliche Aufteilung in Krippen- und Kindergartenkinder langfristig nur unzureichend prognostizierbar sei, diene diese rein numerische Zuteilung in Krippen- und Kigaplätze nur als grobe Übersicht. Zukünftig würde man ausschließlich durch die flexible Nutzungsgestaltung des Muster-Raumprogramms je nach Bedarfslage als Krippen-, Kleinkind- oder Kindergartengruppe, eine zuverlässige Bedarfsabdeckung erreichen können. Es sei davon auszugehen, dass der Bevölkerungszuwachs weiter anhalten werde und die Erweiterung von Platzkapazitäten stetig fortzuführen sei. Im Laufe der kommenden Jahre würde die Bedarfsanalyse anhand der dann aktuellen Daten entsprechend fortgeführt werden, so dass neu entstehende Platzbedarfe rechtzeitig erkannt werden würden. Herr Jakobs setzt die Präsentation fort und stellt das
Kindertagesstättenförderungsprogramm „Ansbacher Modell“ vor. Durch den bestehenden
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für alle Kinder unter sechs Jahren würde
mittelfristig bis 2029 ein Mehrbedarf von insgesamt 29 Gruppen entstehen. Die
einmaligen Investitionskosten würden bei rund 9,8 Mio. € liegen, die laufenden
Betriebskosten seien mit ca. 1,3 Mio. € jährlich zu finanzieren. Der Grund für die
Erstellung eines neuen Förderungsmodells sei auch, dass mit der Einführung des
BayKiBiG im Jahr 2005 die Geschäftsgrundlage für die bisherigen
Förderungsmöglichkeiten weggefallen sei und dass es in der Vergangenheit auch
teilweise in der Förderpraxis zu Ungleichbehandlung der einzelnen
Kindertagesstätten und deren Trägern gekommen wäre. So sei die bisherige
Förderpraxis auch durch die Rechtsaufsicht angemahnt worden. Grundsätzlich habe
man sich bei der Erstellung des „Ansbacher Modell“ an das BayFAG orientiert.
Deshalb seien nur Investitionen förderfähig, die auch deren Grundsätze erfüllen
würden. Vom Grundgedanken her erfolge die Investition zu je einem Drittel vom
Freistaat, der Kommune und dem Träger. Betriebskosten
hingegen würden nur noch bezuschusst werden, wenn seitens des Trägers bestimmte
Verpflichtungen eingegangen werden. Träger, die die freiwilligen
Betriebskostenzuschüsse der Stadt in Anspruch nehmen möchten, müssten hierfür
jedoch einer neuen Betriebskostenvereinbarung zustimmen, die für alle Träger
grundsätzlich einheitlich Anwendung finden soll. Diese Regelung soll ab Beginn
des Kindergartenjahres 2021/22 gelten. Hierin sei auch geregelt, dass Träger,
die eigene Immobilien nutzen würden, sich hierfür eine kalkulatorische Miete
anrechnen lassen könnten. Träger, die städtische Immobilien nutzen würden, müssten
aus Gründen der Gleichbehandlung künftig angemessene Mietzahlungen leisten. Die
Zuschusshöhe könne nur bis zu 34 % (abhängig vom Prozentsatz des
Investitionszuschusses) des entstandenen und nachgewiesenen Defizits, maximal
jedoch 1.500 €, pro Gruppe betragen. Voraussetzung sei die Einhaltung
bestimmter Vorgaben (s. Konzept). Mit dem
Summenraumprogramm, das sich weitgehend an den Vorgaben des Freistaats
orientieren würde, aber auf die spezifischen Ansbacher Verhältnisse angepasst
worden sei, erhielten die Träger zudem eine klare Orientierung dafür, welche
Räume in welcher Größenordnung förderfähig wären. Dies sei letztlich auch eine
wichtige Planungsgröße für die Planung städtischer Bauvorhaben sowie deren
Zeit- und Finanzierungsplanung. Herr Dr. Simons gibt anhand der PowerPoint-Präsentation
Auskunft über die aktuellen städtischen Baumaßnahmen und Bauplanungen, stellt
das Musterraumprogramm sowie den Anforderungskatalog Inklusion vor, zeigt die
Modellentwicklung anhand des Muster-Raumprogramms und präsentiert alternative
Standortflächen mit Bedarfspotenzial für Kindertagesstätten. Ein tragender
Pfeiler des Ansbacher KiTa-Ausbaukonzepts sei die Durchführung städtischer
Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie die baufachliche Begleitung der
Maßnahmen der freien Träger. Aus diesem Grund habe das Hochbau- und
Bauordnungsamt eine Machbarkeitsstudie erstellt, die alle städtischen und
nicht-städtischen Bauvorhaben – unabhängig von ihrem jeweiligen Planungsstand –
in den Blick nehmen würde. Somit erhalte man einen Überblick über die
Maßnahmen, die in den nächsten Jahren realisiert werden müssten, um ein
ausreichendes Betreuungsangebot bieten zu können. Die Machbarkeitsstudie sei durch ein Muster-Raumprogramm ergänzt worden, auf welches sich die beteiligten Ämter verständigt hätten. Das Muster-Raumprogramm soll dazu beitragen, dass Planungen noch zielgerichteter und damit schneller erfolgen könnten und Umplanungen, die sehr viel Zeit und Geld kosten können, möglichst vermieden werden. Der Grundsatz der hohen Flexibilität führe dazu, dass je nach Bedarfslage die Gruppenräume für alle Gruppenstrukturen nutzbar werden würden. Bei allen städtischen Neubauten soll das Muster-Raumprogramm zukünftig umgesetzt werden. Ebenso bei allen städtischen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen soweit dies bei den vorhandenen Gegebenheiten möglich sei. Den freien Trägern könne
das Muster-Raumprogramm als Orientierungshilfe dienlich sein. Natürlich wären
diese aber – unbeschadet der städtischen Förderrichtlinien – frei darin, eigene
bauliche Akzente zu setzen. Jedoch würde man den freien Trägern bei
Baumaßnahmen zukünftig stets die Umsetzung des Muster-Raumprogrammes sowie das
Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung empfehlen. Herr OB Deffner bedankt sich bei den Referenten und vor
allem bei allen Beteiligten, die an diesem Mammutprojekt mitgewirkt hätten. Er
sei sich durchaus bewusst, welch ein Kraftakt dies gewesen sei und freue sich
über die gute ämterübergreifende Zusammenarbeit. Nun müsse das Konzept jedoch
zügig beschlossen werden, denn auch das Interessenbekundungsverfahren stünde
an. Aus dem Gremium folgen einige Verständnisnachfragen, die
von den Referenten beantwortet werden, sowie Hinweise auf redaktionelle
Änderungen im Konzept, die bitte umgesetzt werden sollten:
Herr Hüttinger bittet um Berücksichtigung besonderer baulicher Voraussetzungen und daraus resultierenden Mehrkosten (z. B. Bau in Überschwemmungsgebieten). Er erinnert außerdem daran, dass seitens seiner Fraktion schon vor langem das kostenfreie Kindergartenjahr zur Sprache gebracht worden sei. Herr Jakobs erwidert, dass nicht alle baulichen Eventualitäten berücksichtigt werden könnten und verweist auf die rechtlichen Vorgaben und Kalkulationen. Herr Meyer fordert bei der Berechnung der Elternbeiträge der freien Träger eine Orientierung an die städtischen Einrichtungen. Auch sei er für die Ansiedelung eines innerstädtischen Kindergartens und bittet, aufgrund des dringlichen Bedarfes, um eine schnellere Planung und zügigen Baus der Kita in der Albert-Schweitzer-Straße. Darüber hinaus wünsche er, dass einer der geplanten Kita städtisch werden solle. Herr Rühl bittet um eine Darstellung der Kostenschätzung bezüglich der Sanierungsbedarfe von Kitas in städtischer Baulast. Herr Dr. Simons erklärt, dass Liegenschaftskarten mit Vermerken zu (notwendigen) Sanierungen bereits erstellt werden würden und Haushaltsmittel für den Bauunterhalt beantragt worden wären. Herr Jakobs ergänzt diese Aussagen mit dem Hinweis, dass eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Baureferat stattfinden und entsprechende Mittel im Verwaltungshaushalt eingeplant werden würden. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass es ab diesem Jahr eine langfristige Finanzplanung geben werde und dafür keine Negativ-Liste mehr. Herr Stephan fragt an, ob es nicht besser sei, wenn man mit einer Bedarfsabdeckungsquote im U3-Bereich von 60 % ausgehe. Frau Schermer führt hierzu aus, dass der Prozentsatz von 55 % bereits ein guter Mittelwert sei, der gegenüber im bayernweiten Vergleich bereits schon höher liegen würde. Sicherlich müsse man diese Quote bei steigendem Bedarf nach oben korrigieren. Viele Mitglieder des Ausschusses sprechen sich dafür aus, dass nun unbedingt ein Schulbedarfskonzept erstellt werden sollte. Herr Nießlein erklärt, dass ein Schulentwicklungs- und
bedarfskonzept in der nächsten Sitzung des AK Schulentwicklung thematisiert
werde. Herr Jakobs erläutert zu diesem Punkt, dass man sich
hierzu maßgeblich an der Schulentwicklungs-Statistik orientiere. Der
Investitionsbedarf sei in diesem Bereich jedoch noch höher als bei der
Kleinkinderbetreuung. Er ergänzt darüber hinaus seine Ausführungen zu den kritischen
Stimmen aus dem Gremium bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten der
entstehenden Mehrkosten. Es sollte allen bewusst sein, dass der Kita-Ausbau
eine Pflichtaufgabe sei und umgesetzt werden müsse. Die Investitionskosten
müssen gestemmt werden können. Hierfür sei der Ansbacher Haushalt sehr
übersichtlich: Müssen Mehrausgaben getätigt werden, müssen im Gegenzug
Mehreinnahmen stattfinden. Beschluss: 1. Der
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die
Kindertagesstättenbedarfsplanung mit den darin enthaltenen
Berechnungsgrundlagen und Zielformulierungen zu beschließen und die
Stadtverwaltung zu beauftragen, diese Planungsgrundlage ab dem Jahr 2022 so
fortzuentwickeln, dass zusätzlich ein langfristiger Planungshorizont bis 2035
umfasst wird. 2. Der
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die
Richtlinien zur Förderung von Kindertagesstätten („Ansbacher Modell“) mit dem
Summenraumprogramm zu beschließen. 3. Der
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die bauliche
Machbarkeitsstudie mit dem Muster-Raumprogramm sowie dem Anforderungsprofil zur
inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten zu beschließen. 4. Der
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die
Stadtverwaltung zu beauftragen, die Kindertagesstättenbedarfsplanung, das
„Ansbacher Modell“ sowie die bauliche Machbarkeitsstudie zum Konzept
„Zukunft.KiTas.Ansbach“ zusammenzufassen und der interessierten Öffentlichkeit
in einem einheitlichen Dokument zur Verfügung zu stellen. Das Konzept wird bis
zum 31.12.2021 durch die beteiligten Ämter evaluiert und dem Stadtrat hierzu
ein gemeinsamer schriftlicher Bericht vorgelegt. Der Stadtrat entscheidet
sodann, in welchem Turnus das KiTa-Ausbaukonzept der Stadt Ansbach
fortgeschrieben wird. | |||||||
23.09.2020 Jugendhilfeausschuss | 2 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Nießlein führt
aus, dass die Stadt Ansbach sich seit vielen Jahren mit hohem Einsatz dem
Ausbau des Platzangebots in den Kindertageseinrichtungen widmet. Die Stadt ist
hierbei auf die Unterstützung der zahlreichen freien KiTa-Träger im Stadtgebiet
angewiesen. In den vergangenen Jahren konnten die gesteckten Ausbauziele aber
stets nur mit zeitlicher Verzögerung erreicht werden, so dass auch einzelne
provisorische Gruppen in ausgewählten Kindertagesstätten eingerichtet werden
mussten. Der KiTa-Ausbau
wurde durch die Stadtverwaltung stets vorangetrieben. Dies entweder durch
eigene Neubau- oder Erweiterungsvorhaben oder durch Unterstützung der
Erweiterungspläne der freien Träger der Jugendhilfe. So werden
städtische Baumaßnahmen an den Standorten Elpersdorf, Brodswinden, Bernhardswinden
(Meinhardswinden), Eyb (Pfaffengreuth) und Kernstadt (Albert-Schweitzer-Straße)
durchgeführt. Seitens der freien Träger sind Baumaßnahmen an den Standorten
Schalkhausen, Neuses (Klinifanten), Kernstadt (Mütterzentrum und Waldorf) und
Hennenbach (Haus Heimweg) mit entsprechender finanzieller Förderung seitens der
Stadt geplant. Da der Grad der
Inanspruchnahme der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen stetig
steigt, die Bevölkerung der Stadt Ansbach kontinuierlich wächst und die freien
Träger der Jugendhilfe zunehmend Planungssicherheit seitens der Stadt
einfordern, haben das Amt für Familie und Jugend, die Stadtkämmerei sowie das
Hochbau- und Bauordnungsamt sich darauf verständigt, eine umfassende Konzeption
zum KiTa-Ausbau in Ansbach zu erstellen. Die Konzeption „Zukunft.KiTas.Ansbach“
führt die fachlichen Anforderungen der Jugendhilfe, der Kämmerei sowie der
Bauverwaltung zu einem integrierten Planungskonzept zusammen. Das Konzept wurde
am 15.09.2020 allen aktiven KiTa-Trägern vorgestellt. Diese haben nun bis zum
29.09.2020 die Möglichkeit, schriftlich zu dem KiTa-Konzept Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahmen werden von den beteiligten Ämtern ausgewertet und dem
Stadtrat, bei Bedarf, Anpassungsvorschläge unterbreitet. Das Konzept
„Zukunft.KiTas.Ansbach“ verschafft dem weiterhin notwendigen KiTa-Ausbau einen
sicheren Rahmen. So erhält der Stadtrat eine Planungsgrundlage, die die gesamte
Stadt in den Blick nimmt und nicht nur einzelne Ortsteile. Eine Grundlage, die
nicht nur ins nächste Jahr blickt, sondern Prognosen für die kommenden drei
Kindergartenjahre und auch darüber hinaus enthält. Das Amt für Familie und
Jugend erhält Planungssicherheit im Hinblick auf die Umsetzung des
Rechtsanspruchs in der Kindertagesbetreuung, die Kämmerei Planungssicherheit im
Hinblick auf anstehende Finanzbedarfe und das Hochbau- und Bauordnungsamt in
Bezug auf eigene städtische Bauvorhaben. Das Konzept gibt aber auch den
KiTa-Trägern Sicherheit, da es alle relevanten Bauvorhaben freier Träger
umfasst, damit im Grundsatz feststeht, dass für diese ein Bedarf besteht und
diese somit seitens der Stadt gefördert werden. Kindertagesstättenbedarfsplanung Die
Kindertagesstättenbedarfsplanung ist ein Baustein der Jugendhilfeplanung. Für die Planung der
Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege, trägt
die Stadt die Gesamtverantwortung. Mit der vorliegenden Kindertagesstättenbedarfsplanung
kommt die Stadt Ansbach dieser Verantwortung für den Bereich der
Kindertagesstätten nach. Nach der
vorliegenden Bedarfsplanung werden in Ansbach bis einschließlich zum
Kindergartenjahr 2022/2023 neun Kindergarten- und 12 Kinderkrippengruppen
benötigt, wobei dann auch die provisorisch eingerichteten Gruppen in reguläre
Gruppen überführt werden. Bis zum Jahr Kindergartenjahr 2027/2028 ist darüber
hinaus nach aktuellem Stand von einem Bedarf an 340 weiteren Plätzen in
Kindertageseinrichtungen auszugehen. Das Konzept
„Zukunft.KiTas.Ansbach“ wird in allen betroffenen Fachausschüssen der Stadt
Ansbach beraten werden. Die Beratungsergebnisse fließen schließlich in die
abschließende Beratung des Stadtrates am 20.10.2020 ein. Neuere Erkenntnisse
oder Beschlusslagen werden durch die Fachämter jeweils zur nächstfolgenden
Sitzung aufgearbeitet und die Einschätzung der Verwaltung hierzu ggf. mündlich
vorgetragen. Das KiTa-Konzept
besteht insgesamt aus 3 Teilen. A. Kindertagesstättenbedarfsplanung B. Kindertagesstättenförderung (Ansbacher
Modell) C. Machbarkeitsstudie Die einzelnen Teile
werden von den jeweiligen Fachbereichen vorgestellt. Frau Schermer
verweist auf das Kita-Konzept der Stadt Ansbach, dass den JHA-Mitgliedern mit
der Einladung übersandt wurde. Sie erläutert Punkt
A „Kindertagesstättenbedarfsplanung“ ausführlich. Wesentliche Punkte
sind: ° Rechtsanspruch auf Betreuung
(definiert durch § 24 SGB VIII). ° Insgesamt bestehen aktuell 1.685
Plätze, die sich wie folgt aufteilen: 55 KiGa-Gruppen
(3-7 Jahre) mit einer Gesamtplatzzahl von 1.341 10 Kleinkind-Gruppen (2-4 Jahre) mit
einer Gesamtplatzzahl von 137 15 Krippen-Gruppen (0-3 Jahre) mit
einer Gesamtplatzzahl von 207 Zusätzlich gibt es 50 Plätze für unter dreijährige Kinder im Bereich der
Tagespflege. ° Geplante Erweiterungen: Kunterbunt Arche Noah – Elpersdorf Akazienstraße Lummerland-Brodswinden Albert-Schweitzer-Straße Meinhardswinden TIZ-Kids ° Bedarfsanalyse im Kleinkindalter Die Stadt Ansbach strebt eine 98-%
bis 100-% Bedarfsabdeckung im Ü3-Bereich an,
sowie im U3-Bereich eine Bedarfsabdeckung von 55 %. ° Ganztagesbetreuung für
Grundschulkinder Bis 2025 soll ein bundesweiter
Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder
im Grundschulalter eingeführt werden. Insgesamt nahmen im Schuljahr 2019/2020 809 Kinder die
Ganztagsbetreuung in Anspruch (= 57 %). Ab 2025 strebt die Stadt Ansbach eine Bedarfsabdeckung von 75
Prozent an. ° Entscheidungsfindung
der Zielformulierungen durch Belegungsabfragen (jährlich) Kinderbetreuungsstudie ((alle 2 – 3
Jahre) Elternbefragung Software-Programm KitaMV Warteliste Folgende
Zielvorgaben sollen verbindlich beschlossen werden: ° Im Ü3-Bereich (3-7 Jahre) eine
Bedarfsabdeckungsquote von 98 % bis 100 %. ° 1/3
der Schulkorridor-Kinder des jeweiligen Jahrgangs in die Bedarfsabdeckung des
Ü3-Bereichs mit einzuberechnen. ° Bei
der Berechnung für 30 Kinder mit Inklusionsbedarf eine doppelte Platzbelegung
zu veranschlagen. ° Im
U3-Bereich (0-3 Jahre) eine Bedarfsabdeckungsquote von mindestens 55 %
vorzusehen. ° Im
Bereich der Schulkind-Betreuung (6-11 Jahre) eine Bedarfsabdeckungsquote von
mindestens 75 %, wobei 1/3 der Schulkorridor-Kinder bei der Berechnung der
Kinder-Zahlen für die 1. Klasse abzuziehen sind. ° Bei
der Ausweisung der dargestellten Baugebiete für die Jahre 2020 bis 2025 dem
Gesamtbedarf an Betreuungsplätzen mindestens 340 Plätz hinzuzurechnen. ° Zu-
und Wegzüge der Stadt Ansbach bis auf Weiteres nicht in die Bedarfsberechnungen
einzurechnen. Das Amt für Familie
und Jugend empfiehlt zu beschließen, dass Familien, die nach § 90 SGB VIII
einen Anspruch auf Übernahme der Kostenbeiträge haben, auf Antrag zusätzliche
Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für das Kind sowie der erwachsenen
Begleitperson erstattet werden, wenn diese benötigt werden, um das Kind in eine
Tagesstätte zu bringen, die weiter als 2 Km vom Wohnort entfernt ist. Alle dargestellten
städtischen Maßnahmen werden zügig umgesetzt. Bei allen in städt. Baulast geplanten
Neubauten wird, entsprechend dem „Muster-Raumprogramm“ des Hochbauamtes der
Stadt Ansbach, die dauerhafte Flexibilität in der Nutzung der Gruppenräume für
alle Gruppenstrukturen einer Kindertagesstätte sichergestellt. Bei
Umbauten/Erweiterungsbaumaßnahmen wird dies im Rahmen der jeweiligen örtlichen
und baulichen Gegebenheiten und finanziellen Verhältnismäßigkeit umgesetzt. Bei allen in
städtischer Baulast geplanten Neubauten wird grundsätzlich eine barrierefreie
Nutzung für Kinder gewährleistet sein. Bei Umbauten/Erweiterungsbaumaßnahmen
wird dies im Rahmen der jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten und
finanziellen Verhältnismäßigkeit umgesetzt. Bei Baumaßnahmen anderer Träger
soll eine barrierefreie Nutzung und die Möglichkeit einer flexiblen Veränderung
in Kleinkindgruppen ebenfalls umgesetzt werden. Die Stadt Ansbach
leistet an die freien Träger der Jugendhilfe freiwillige Leistungen in Form von
Betriebskostenzuschüssen. Diese freiwilligen Leistungen beinhalten zukünftig
die Verpflichtung, dass das Software-Programm KitaVM, das zur Verwaltung der
Platzvergabe dient, durch die Einrichtungen des jeweiligen Trägers im vollen
Umfang genutzt werden muss. Außerdem besteht die Verpflichtung, dass bei
besonderen Bedarfslagen Kinder mit Sprachförderbedarf aufgenommen werden, auch
wenn diese außerhalb des Einzugsgebiets der jeweiligen Kindertagesstätte
wohnen. Herr Jakobs
erläutert folgenden Sachverhalt und stellt den finanziellen Teil B
„Kindertagesstättenförderung“ des Konzepts vor. Er führt weiter aus, dass
aufgrund steigender Kinderzahlen Neu- bzw. Erweiterungsbauten aufgrund des
Rechtsanspruchs notwendig sind und neue Kindergartenplätze geschaffen werden
müssen. Abzüglich geplanter Förderungen in Höhe von ca. 55 % verbleiben als
Eigenanteil der Stadt Ansbach Investitionskostenzuschüsse in Höhe von ca. 9,79
Millionen Euro, die in den nächsten 8 Jahren auf die Stadt Ansbach zukommen werden.
Gefördert werden Neubau, Umbau, Erweiterung, Erwerb von Gebäuden und
Generalsanierung. Voraussetzung ist die Abstimmung des Bedarfs mit dem Amt für
Familie und Jugend sowie vor Beginn der geplanten Maßnahme die Antragsstellung
auf Investitionskostenförderung bei der Stadtkämmerei. Eine wesentliche
Hauptbelastung stellen die Betriebskostenzuschüsse dar. Für 29 Gruppen ist mit
einem jährlichen Defizit von ca. 1,3 Millionen zu rechnen. Bisher wurde ein
Pauschalzuschuss gewährt, ohne dass Nachweise vorgelegt werden mussten. Diese
Vorgehensweise wurde durch die Regierung von Mittelfranken kritisiert.
Betriebskostenzuschüsse werden nur noch geleistet, wenn entsprechende Nachweise
vorgelegt werden. Künftig werden alle
Träger gleich behandelt. Das gleiche gilt auch für Mietzahlungen, die sich am
Verkehrswert der Immobilie orientieren werden. Einrichtungen, die bisher keine
Miete an die Stadt zahlen, werden dieses Privileg verlieren. Für Träger mit
eigenem Gebäude wird zudem eine fiktive Miete als Betriebskosten angesetzt und
entsprechend bezuschusst. In Zukunft sollen
Betriebskostenzuschüsse seitens der Stadt Ansbach nur noch ausgezahlt werden,
wenn folgende Voraussetzungen vorliegen. ° Nutzung des Programms Kita-VM in
vollem Umfang durch die Einrichtung des jeweiligen Träges. ° Verpflichtung zur Aufnahme von
Kindern mit Sprachförderbedarf bei besonderen Bedarfslagen Die
Betriebkostenförderung nach dem BayKiBiG erfolgt entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen durch das Amt für Familie und Jugend. Die bisherige
Verträge mit den Trägern von Kindertagesstätten über Betriebskostenzuschüsse
werden ab Beginn des Kindergartenjahres 2021/22 durch die neuen Regelungen
ersetzt. Die Umsetzung des vorliegenden Konzepts ist, sofern es vom Stadtrat
beschlossen wird, zum 01.09.2021 geplant. Die Träger der Einrichtungen haben
bis 29.09.2020 Zeit hierzu Stellung zu nehmen. Herr Dr. Simons
stellt Teil C „Machbarkeitsstudie mit Muster-Raumprogramm und
Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten“ des
KiTa-Konzepts vor. Er führt weiter aus, dass im Jahr 2019/2020 folgende
städtische Baumaßnahmen durchgeführt wurden: ° Erweiterung KiTa
Kunderbunt/Kuschelnest ° Neubau Kindertagesstätte
Pfaffengreuth, Akazienstraße (3-gruppig) ° Umbauten von Flexigruppen
(Brodswinden, Meinhardswinden und TiZ-Kids) Aktuell Planungen
für Erweiterungen sind: ° KiTa Elpersdorf (Planung eines Anbaus
um eine Krippengruppe) ° KiTa Brodswinden (Erweiterung um zwei
Gruppen) ° KiTa Meinhardswinden (Erweiterung um 2
Kindergartengruppen und 1 Krippengruppe) Neue Standorte für
KiTas: ° Albert-Schweitzer-Straße nähe
Bismarckturm Vorgesehen sind 4 Gruppen für
mindestens 75 Kinder ° Messequartier Geplant ist der Neubau einer
Kindertagesstätte mit mind. 125 Betreuungs- plätzen ca. 6 – 7 Gruppen Das
Muster-Raumprogramm und die Anforderungen zur inklusiven Gestaltung von
Kindertagesstätten gelten für Neubauten und Erweiterungen städt. Einrichtungen
verbindlich und für Vorhaben freier Träger als Empfehlung, sofern deren
Erfüllung nicht ohnehin öffentlich-rechtlich erforderlich ist. Der Kern des
Raumprogramms von Kindertagesstätten ist im Wesentlichen durch die
Fördervorgaben des Freistaates festgelegt. U.a. durch eine
empirische Auswertung von Standardraumprogrammen anderer Kommunen entstanden Kennzahlen
und erforderliche Raumgrößen nach den heutigen Anforderungen für KiTas. Herr Dr. Simons
führt weiter aus, dass alle städt. Neubauten von Kindertagesstätten inklusiv
gestaltet werden. Im Einzelfall auch Erweiterungen von städt. Gebäuden, soweit
es im Zusammenhang mit der Bestandsnutzung schlüssig ist. Den freien Trägern
wird die Umsetzung der Anforderungen zur inklusiven Gestaltung empfohlen. Ziel ist die
Inklusion von Kindern, Eltern, Besuchern und Personal. Das bedeutet
Barrierefreiheit zum Erreichen baulicher Anlagen, sowie deren Nutzbarkeit. Herr OB Deffner
bedankt sich für den ausführlichen Vortrag. In das vorliegende Konzept wurde
von den einzelnen Fachbereichen sehr viel Zeit und tiefer Sachverstand
investiert. Das Konzept dient der Gerechtigkeit. Ungleichbehandlungen, wie es
sie in der Vergangenheit gab, werden nicht mehr vorkommen. Für die Zukunft ist
die Stadt Ansbach sehr gut aufgestellt. Des weiteren wird die Verwaltung
entlastet. Frau
Erbguth-Feldner fragt an ° ob auch Therapieräume für z.B. Ergotherapeuten
im Muster-Raumprogramm im Konzept
eingeplant wurden ° ob
die Kindergärten eine Chance haben, Gruppen kleiner zu machen (Personalschlüsssel
1 : 10) ° warum Betriebskostenzuschüssen pro
Gruppe bezuschusst werden und nicht pro KiTa-Platz Frau Schermer führt
aus: ° Therapieräume
sind mit 20 m² vorgesehen (wird noch ins Konzept eingefügt) Sämtliche
Anregungen/Ergebnisse werden bis zur Stadtratssitzung in das KiTa-Konzept
eingebaut. ° Es
können kleinere Gruppen gebildet werden. Die Gruppenstärke ist frei wählbar. 1
: 10 ist empfohlen 1:
11 ist vorgeschrieben. Herr Jakobs
erklärt, dass sich bei den Betriebskostenzuschüssen zum Teil an anderen Kommunen
orientiert wurde. Die Anregung von Frau Erbguth-Feldner pro KiTa-Platz zu bezuschussen,
wird er mit aufnehmen. Frau
Ergbuth-Feldner hält es für wichtig, den Kindergärten die Chance zu geben nicht
zu große Gruppen schaffen zu müssen. Frau Schermer
erklärt, dass viele Kindergärten eine Betriebserlaubnis mit erhöhten
Platzzahlen beantragen. Grundsätzlich hält sie jedoch die Förderung von kleinen
Gruppen für sinnvoll. Herr Loos bedankt
sich ebenfalls für die Vorstellung des KiTa-Konzepts. Es kommt viel Bewegung in
diesen Bereich. Die Teile A und C des Konzepts sind für Ansbach ein großer
Gewinn. Bei Teil B sieht er erhebliche finanzielle Probleme auf die freien
Träger zukommen. Er befürchtet, dass die Stadt Ansbach mit der Umsetzung des
Konzepts langfristige Partnerschaften auf Spiel setzt. Finanziell ist dies für
die freien Träger so nicht durchführbar. Bei städt. Einrichtungen werden
jährliche Defizite durch den Haushalt der Stadt Ansbach gedeckt. Dies ist bei
freien Trägern nicht möglich. Am Ende bleibt den freien Trägern nur die
Erhöhung der Kindergartenbeiträge. Grundsätzlich
zweifelt Herr Loos an, dass Kommunen für Gebäude Mietzahlungen veranlassen
können. Herr Jakobs
erwidert, das dies durchaus zulässig ist. Auch in Bamberg und in Nürnberg wird
so verfahren. In diesem Jahr wird mit einem Defizit von 4 Millionen Euro und im
kommenden Jahr mit einem Defizit von 9 Millionen Euro gerechnet. Derzeit wird
über die Anpassung der Elternbeiträge für städt. Einrichtungen nachgedacht.
Einkommensschwache Eltern können die Übernahme der Beiträge weiterhin
beantragen. Bezüglich der angedachten
Beitragserhöhung schlägt Herr Loss vor, mit den freien Trägern auf Augenhöhe
das Gespräch zu suchen. Frau Schermer
verweist auf die Kinderbetreuungsstudie 2019/2020. In dieser wird deutlich,
dass Eltern durchaus bereit wären, höhere Kindergartenbeiträge zu leisten. Herr Jakobs erklärt
weiter, dass bereits seit 10 Jahren keine wesentliche Gebührenerhöhung für
städt. KiTas vorgenommen wurden, obwohl Personalkosten etc. gestiegen sind. Frau
Erbguth-Feldner möchte, dass der Punkt „Modell Pflege von älteren Menschen und
Kindern“ in das vorliegenden KiTa-Konzept mit aufgenommen wird. Herr Jakobs möchte
zuerst den Ausbau von KiTa-Plätzen sicher stellen. Frau Schermer gibt
bekannt, dass sich die Rummelsberger Diakonie derzeit überlegt, so eine Gruppe
anzubieten. Herr OB Deffner
gibt bekannt, dass im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am Vortag
einstimmig über das vorliegende Konzept und die darin enthaltenen
Berechnungsgrundlagen und Zielformulierungen beschlossen wurde. Beschluss: 1.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem
Stadtrat, die Kindertagesstättenbedarfsplanung mit den darin enthaltenen
Berechnungsgrundlagen und Zielformulierungen zu beschließen und die
Stadtverwaltung zu beauftragen, diese Planungsgrundlage ab dem Jahr 2022 so
fortzuentwickeln, dass zusätzlich ein langfristiger Planungshorizont bis 2035
umfasst wird. 2.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem
Stadtrat, die Richtlinien zur Förderung von Kindertagesstätten („Ansbacher
Modell“) mit dem Summenraumprogramm zu beschließen. 3.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem
Stadtrat, die bauliche Machbarkeitsstudie mit dem Muster-Raumprogramm sowie dem
Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten zu
beschließen. 4.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem
Stadtrat, die Stadtverwaltung zu beauftragen, die
Kindertagesstättenbedarfsplanung, das „Ansbacher Modell“ sowie die bauliche
Machbarkeitsstudie zum Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ zusammenzufassen und der
interessierten Öffentlichkeit in einem einheitlichen Dokument zur Verfügung zu
stellen. Das Konzept wird bis zum 31.12.2021 durch die beteiligten Ämter
evaluiert und dem Stadtrat hierzu ein gemeinsamer schriftlicher Bericht
vorgelegt. Der Stadtrat entscheidet sodann, in welchem Turnus das
KiTa-Ausbaukonzept der Stadt Ansbach fortgeschrieben wird. | |||||||
12.10.2020 Bauausschuss | 3 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr
Oberbürgermeister Deffner teilt zu Beginn mit, dass der Tagesordnungspunkt nur
im baulichen Bereich besprochen wird, da sich bereits andere Ausschüsse mit der
Thematik befasst haben. Der Schwerpunkt des
gesamten Konzepts liegt im Bereich Inklusion und deren erfolgreicher Umsetzung,
wie Herr Dr. Simons erläutert. Dies bedeutet, dass alle Kinder, Eltern und
Mitarbeiter in der Kindertageseinrichtung gleichermaßen am Leben teilhaben.
Dazu werden auch Differenzierungsräume, zum Beispiel für Sprachförderung,
geschaffen. Herr Dr. Simons
gibt zunächst eine Übersicht über die städtischen Kindertagesstätten. Er stellt
nachfolgend die konkreten Erweiterungsmaßnahmen für die verschiedenen KiTa
Standorte anhand der Sitzungsvorlage vor. Die Stadt Ansbach
widmet sich seit vielen Jahren mit hohem Einsatz dem Ausbau des Platzangebots
in den Kindertageseinrichtungen. Die Stadt ist hierbei auf die Unterstützung
der zahlreichen freien KiTa-Träger im Stadtgebiet angewiesen. In den
vergangenen Jahren konnten die gesteckten Ausbauziele zwar stets nur mit
zeitlicher Verzögerung erreicht werden, so dass auch einzelne provisorische
Gruppen in ausgewählten Kindertagesstätten eingerichtet werden mussten. Die
Stadt konnte aber letztlich allen Eltern, die für ihre Kinder einen KiTa-Platz
in Anspruch nehmen wollten, einen solchen Platz anbieten. Anders als in anderen
Städten konnte die Stadt Ansbach somit Rechtsstreitigkeiten über die Erfüllung
des Rechtsanspruchs bislang vermeiden. Der KiTa-Ausbau
wurde durch die Stadtverwaltung stets vorangetrieben: dies entweder durch
eigene Neubau- oder Erweiterungsvorhaben oder durch Unterstützung der
Erweiterungspläne der freien Träger der Jugendhilfe. So werden
städtische Baumaßnahmen an den Standorten Elpersdorf, Brodswinden, Meinhardswinden,
Eyb (Pfaffengreuth) und Kernstadt (Albert-Schweitzer-Straße) durchgeführt.
Seitens der freien Träger sind Baumaßnahmen an den Standorten Schalkhausen, Strüther
Plateau (Klinifanten), Kernstadt (Mütterzentrum und Waldorf) und Rabenhof (Haus
Heimweg) mit entsprechender finanzieller Förderung seitens der Stadt geplant. Da der Grad der
Inanspruchnahme der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen stetig
steigt, die Bevölkerung der Stadt Ansbach kontinuierlich wächst und die freien
Träger der Jugendhilfe zunehmend Planungssicherheit seitens der Stadt
einfordern, haben das Amt für Familie und Jugend, die Stadtkämmerei sowie das
Hochbau- und Bauordnungsamt sich darauf verständigt, eine umfassende Konzeption
zum KiTa-Ausbau in Ansbach zu erstellen. Die Konzeption „Zukunft.KiTas.Ansbach“
führt die fachlichen Anforderungen der Jugendhilfe, der Kämmerei sowie der
Bauverwaltung zu einem integrierten Planungskonzept zusammen. Das Konzept
„Zukunft.KiTas.Ansbach“ verschafft dem weiterhin notwendigen KiTa-Ausbau einen
sicheren Rahmen: so erhält der Stadtrat eine Planungsgrundlage, die die gesamte
Stadt in den Blick nimmt und nicht nur einzelne Ortsteile und die nicht nur ins
nächste Jahr blickt, sondern in die kommenden drei Kindergartenjahre und auch
darüber hinaus Prognosen enthält. Das Amt für Familie
und Jugend erhält Planungssicherheit im Hinblick auf die Umsetzung des
Rechtsanspruchs in der Kindertagesbetreuung, die Kämmerei Planungssicherheit im
Hinblick auf die anstehenden Finanzbedarfe und das Hochbau- und Bauordnungsamt
in Bezug auf eigene städtische Bauvorhaben. Das Konzept gibt
aber auch den KiTa-Trägern Sicherheit, da es alle relevanten Bauvorhaben freier
Träger umfasst, damit im Grundsatz feststeht, dass für diese ein Bedarf besteht
und diese somit seitens der Stadt gefördert werden. Kindertagesstättenbedarfsplanung Nach § 80
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe – ist die
Stadt verpflichtet, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der
jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen
Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben
rechtzeitig und ausreichend zu planen. Die Kindertagesstättenbedarfsplanung ist
somit ein Baustein der Jugendhilfeplanung. Nach
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes zur Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen
Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und
-betreuungsgesetz – BayKiBiG) trägt die Stadt zudem die Gesamtverantwortung für
die Planung der Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in
Tagespflege. Mit der vorliegenden Kindertagesstättenbedarfsplanung kommt die
Stadt Ansbach dieser Verantwortung für den Bereich der Kindertagesstätten nach.
Nach der vorliegenden Bedarfsplanung werden in Ansbach bis einschließlich zum
Kindergartenjahr 2022/2023 neun Kindergarten- und 12 Kinderkrippengruppen
benötigt, womit dann auch die provisorisch eingerichteten Gruppen in reguläre
Gruppen überführt werden. Bis zum Jahr Kindergartenjahr 2027/2028 ist darüber
hinaus nach aktuellem Stand von einem Bedarf an 340 weiteren Plätzen in
Kindertageseinrichtungen auszugehen. Die im Gebiet der Stadt Ansbach aktiven
KiTa-Träger werden gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG in einem
Informationstermin am 15.09.2020 über die gesamte Konzeption
„Zukunft.KiTas.Ansbach“ informiert und erhalten im Nachgang die Möglichkeit zur
Abgabe schriftlicher Stellungnahmen. Die Stellungnahmen werden von den
beteiligten Ämtern ausgewertet und dem Stadtrat sodann, falls dies angezeigt
ist, Anpassungsvorschläge unterbreitet. Zudem wird die Konzeption am 23.09.2020
in einer eigens hierfür einberufenen Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses
beraten. Städtische Förderung – „Ansbacher Modell“ Die städtische
Förderung für Kindertagesstätten wird neu ausgerichtet. Investive Maßnahmen der
Träger werden im Rahmen der nach dem Art. 10 Abs. 1 Ziff. 2 des Bayerischen
Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und
Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz – BayFAG) förderfähigen
Kosten grundsätzlich in Höhe von 66 Prozent gefördert. Die restlichen
Kosten in Höhe von 34 Prozent müssen aus Zuschüssen Dritter, Eigenmitteln der
Träger oder per Kreditaufnahme beschafft werden. Die Stadtverwaltung ist der
Auffassung, dass die Träger hierzu aufgrund der finanziell auskömmlichen
BayKiBiG-Förderung in der Lage sind. Daneben können die freien Träger einen Betriebskostenzuschuss
in Höhe von bis zu einem Drittel der Betriebskosten als Defizitausgleich bei
Vorlage einer entsprechenden Abrechnung beantragen. Träger, die freiwillige
Betriebskostenzuschüsse der Stadt in Anspruch nehmen, müssen hierfür jedoch einer
neuen Betriebskostenvereinbarung zustimmen, die für alle Träger grundsätzlich
einheitlich Anwendung findet. Hierin ist auch geregelt, dass Träger, die eigene
Immobilien nutzen, sich hierfür eine kalkulatorische Miete anrechnen lassen
können. Träger, die städtische Immobilien nutzen, werden aus Gründen der
Gleichbehandlung künftig angemessene Mietzahlungen leisten. Mit dem
Summenraumprogramm, das sich weitgehend an den Vorgaben des Freistaats
orientiert, aber auf die spezifischen Ansbacher Verhältnisse angepasst worden
ist, erhalten die Träger zudem eine klare Orientierung dafür, welche Räume in
welcher Größenordnung förderfähig sind. Dies ist letztlich auch eine wichtige
Planungsgröße für die Planung städtischer Bauvorhaben sowie deren Zeit- und
Finanzierungsplanung. Bauliche Machbarkeitsstudie Ein tragender
Pfeiler des Ansbacher KiTa-Ausbaukonzepts ist die Durchführung städtischer
Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie die baufachliche Begleitung der
Maßnahmen der freien Träger. Aus diesem Grund hat das Hochbau- und
Bauordnungsamt eine Machbarkeitsstudie erstellt, die alle städtischen und
nicht-städtischen Bauvorhaben – unabhängig von ihrem jeweiligen Planungsstand –
in den Blick nimmt. Die Stadtratsmitglieder erhalten somit einen Überblick über
die Maßnahmen, die in den nächsten Jahren realisiert werden müssen, um ein
ausreichendes Betreuungsangebot bieten zu können. Ergänzt wird diese
Machbarkeitsstudie durch ein Muster-Raumprogramm, auf welches sich die
beteiligten Ämter verständigt haben. Das Muster-Raumprogramm soll dazu
beitragen, dass Planungen noch zielgerichteter und damit schneller erfolgen
können und Umplanungen, die sehr viel Zeit und Geld kosten können, möglichst
vermieden werden. Den freien Träger kann das Muster-Raumprogramm als Orientierungshilfe
dienlich sein. Natürlich sind diese aber – unbeschadet der städtischen
Förderrichtlinien – frei darin, eigene bauliche Akzente zu setzen. Ansbach wächst
stetig. Bei der Ausweisung neuer Baugebiete für Wohnzwecke achtet das Hochbau-
und Bauordnungsamt stets darauf, dass auch die infrastrukturellen
Voraussetzungen geschaffen werden. Hierzu gehört auch die bedarfsgerechte
Versorgung mit KiTa-Plätzen. Aus diesem Grund wird die Machbarkeitsstudie immer
wieder durch neue Vorhaben ergänzt werden. Finanzierung Die Verwaltung kalkulierte einmalige Investitionskosten auf insgesamt 21.750.000 € Davon können geplante Förderungen in Höhe von 11.962.500 € in Abzug gebracht werden. Somit belaufen sich die Investitionskosten bis 2029 auf 9.787.500 € Durch die laufenden Betriebskosten und Unterhaltsaufwendungen für insgesamt 29 Gruppen wird sich trotz einkalkulierten Zuschüssen vom Freistaat und Mieteinnahmen das jährliche Defizit in diesem Bereich um
ca. 1.305.000
€ erhöhen. Beratungsverfahren Das Konzept
„Zukunft.KiTas.Ansbach“ wird in allen betroffenen Fachausschüssen der Stadt
Ansbach beraten werden. Die Beratungsergebnisse fließen schließlich in die
abschließende Beratung des Stadtrates am 20.10.2020 ein. Neuere Erkenntnisse
oder Beschlusslagen werden durch die Fachämter jeweils zur nächstfolgenden
Sitzung aufgearbeitet und die Einschätzung der Verwaltung hierzu ggf. mündlich
vorgetragen. In der
anschließenden umfassenden Aussprache wird
Ø
Herr
Dr. Simons gibt an, dass die Verwaltung sich Mühe gibt, eine ökologische
Bauweise weit möglichst zu berücksichtigen, allerdings ist immer der konkrete Einzelfall
zu betrachten.
Ø
Herr
Dr. Simons sichert eine Berücksichtigung zu.
Ø
Herr
Dr. Simons teilt mit, dass es sich zunächst um eine Potentialfläche handelt,
die bei Bedarf entsprechend entwickelt und genutzt werden kann.
Ø
Herr
Dr. Simons erklärt, dass die Gewährung von Zuschüssen mit der Schaffung neuer KiTa-Plätze
und der Anwendung von Standards zusammenhängt. Grundsätzlich sind auch
Generalsanierungen förderfähig.
Herr
Oberbürgermeister Deffner betont am Ende der Diskussion noch einmal ausdrücklich,
dass nur der bauliche Teil in dieser Sitzung des Bau- und Werkausschusses behandelt
wird. Herr Büschl führt
ergänzend aus, dass es sich um einen vierteiligen Beschlussvorschlag handelt,
jedoch in dieser Sitzung nur Teil 1 und Teil 3 beschließend an den Stadtrat empfohlen
werden soll. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag lautet wie folgt: 1. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Kindertagesstättenbedarfsplanung mit den darin enthaltenen Berechnungsgrundlagen und Zielformulierungen zu beschließen und die Stadtverwaltung zu beauftragen, diese Planungsgrundlage ab dem Jahr 2022 so fortzuentwickeln, dass zusätzlich ein langfristiger Planungshorizont bis 2035 umfasst wird. 2. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Richtlinien zur Förderung von Kindertagesstätten („Ansbacher Modell“) mit dem Summenraumprogramm zu beschließen. 3. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die bauliche Machbarkeitsstudie mit dem Muster-Raumprogramm sowie dem Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten zu beschließen. 4. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Stadtverwaltung zu beauftragen, die Kindertagesstättenbedarfsplanung, das „Ansbacher Modell“ sowie die bauliche Machbarkeitsstudie zum Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ zusammenzufassen und der interessierten Öffentlichkeit in einem einheitlichen Dokument zur Verfügung zu stellen. Das Konzept wird bis zum 31.12.2021 durch die beteiligten Ämter evaluiert und dem Stadtrat hierzu ein gemeinsamer schriftlicher Bericht vorgelegt. Der Stadtrat entscheidet sodann, in welchem Turnus das KiTa-Ausbaukonzept der Stadt Ansbach fortgeschrieben wird. Aus dem Gremium wird mehrfach angeregt, Punkt 1 des Beschlussvorschlages nicht in dieser Sitzung zu beschließen, da noch weiterer Rede- und Diskussionsbedarf besteht. Zu Punkt 4 des Beschlussvorschlages wird empfohlen, die Zeitspanne der Evaluation nochmals zu überdenken. Herr Oberbürgermeister Deffner gibt an, den Zeitraum für eine sach- und fachgerechte Beurteilung noch einmal zu überdenken und bestimmt, nur über Punkt 3 des Beschlussvorschlages abzustimmen und Punkt 1 zur weiteren Beratung in die Sitzung des Stadtrates zu verweisen. . Beschluss: Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die
bauliche Machbarkeitsstudie mit dem Muster-Raumprogramm sowie dem
Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten zu
beschließen. |