Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: KiTa-Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.09.2020   HFWA/008/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF1/022/2020 

Herr Nießlein findet einleitende Worte für den anstehenden Vortrag. Es würde das Konzept der Stadt Ansbach für den KiTa-Ausbau vorgestellt werden. Hierzu sei jedem Mitglied des Gremiums ein Druckexemplar zum intensiven Studium des Konzeptes ausgehändigt worden. Im Oktober d. J. soll hierzu in der Stadtratssitzung die abschließende Beratung erfolgen.

Allen interessierten Trägern sei das Konzept am 15.09.2020 vorgestellt worden. Diese hätten nun bis zum 29.09.20 Zeit, der Stadtverwaltung Rückmeldungen zur Kindertagesstättenbedarfsplanung, zur Finanzierung und zur baulichen Machbarkeitsstudie in Form schriftlicher Stellungnahmen zu geben. Die Stellungnahmen würden von den beteiligten Ämtern ausgewertet. Dem Stadtrat würden, wenn sich dies ergeben sollte, entsprechende Anpassungsvorschläge unterbreitet werden.

 

Anhand der PowerPoint-Präsentation „Zukunft.KiTas.Ansbach – KiTa-Konzept der Stadt Ansbach“ stellen die städtischen Mitarbeiter*in Frau Schermer, Kindertagesstätten-Fachaufsicht beim Amt für Familie und Jugend, Herr Jakobs, Finanzreferent und Herr Dr. Simons, Leiter des Hochbauamtes, vor.

 

Frau Schermer beginnt mit ihrem Vortrag und erklärt, dass der Ausbau der Kindertagesstätten begründet sei durch den Rechtsanspruch auf Betreuung gem.§ 24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Hervorzuheben sei hierbei, dass Kinder bereits ab Geburt einen Rechtsanspruch hätten, wenn sie selbst oder die Eltern bestimmte Kriterien erfüllen würden, wie zum Beispiel eine Berufstätigkeit der Eltern. Ab dem 1. Lebensjahr gelte der Rechtsanspruch dann bedingungslos. Kindern unter 3 Jahren könne man einen Platz in einer Krippe oder in Tagespflege anbieten. Kindern ab 3 Jahren sei ein Platz in einer Kita anzubieten. In Bayern könnten Eltern drei Monate nach Anmeldung des Betreuungsbedarfs den Rechtsanspruch einfordern.

 

In Kapitel 2 des Konzeptes sei der Ausbaustand der Kindertagesstätten und der vorhandenen Plätze aus unterschiedlichen, fachlichen Blickwinkeln dargestellt. Der Bedarf an Betreuungsplätzen wachse kontinuierlich. Eine deutliche Verschiebung zeige sich im früheren Betreuungsbeginn sowie am Bedarf an Ganztagesplätzen. Es würde in verschiedene Gruppenstrukturen unterschieden werden. Es gäbe die Krippen für 0-3jährige Kinder, die in der Regel 12 Plätze pro Gruppe anbieten würden. Die Kleinkindgruppen bestünden für Kinder im Alter von 2 bis 4 Jahren mit meistens 15 Plätzen. In den Kindergartengruppen würden bis zu 25 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden. Im Zeitraum 2009 bis 2019 seien insgesamt 450 neue Betreuungsplätze in den unterschiedlichen Gruppenstrukturen geschaffen worden. Eine detaillierte Übersicht hierüber könne im Konzept nachgelesen werden.

 

Aktuell gäbe es an 24 Standorten in 80 Gruppen insgesamt 1.685 Plätze. Zusätzlich gäbe es 50 Plätze in der Tagespflege.

 

In den letzten drei Jahren sei man dem starken Anstieg der Betreuungsbedarfe durch die Schaffung von Provisorien begegnet. An sieben Standorten bestünden neun sogenannte Flexigruppen mit insgesamt 180 Plätzen. Die Überführung der Provisorien in Regelgruppen würde für die Stadt höchste Priorität haben.

In der Kita Kunterbunt seien die Baumaßnahmen für eine weitere Gruppe sowie der Sanierung des Brandschutzes im September beendet worden.

Bis Herbst 2022 sollen die Erweiterungen in der Kita Arche Noah um eine Gruppe und einem Speiseraum und in der Kita Lummerland um zwei Gruppen abgeschlossen werden.

Im Frühjahr 2021 stünde die Eröffnung des 3gruppigen Neubaus in der Akazienstraße an.

In Meinhardswinden sei der Neubau einer 3gruppigen Kita und in der Albert-Schweitzer-Straße der Neubau einer 4gruppigen Einrichtung geplant.

Die Kita TIZ-Kids sollen dauerhaft mit ca. 35 Plätzen bestehen bleiben.

Von den aufgeführten Trägern seien Erweiterungspläne für insgesamt neuen Gruppen mitgeteilt worden.

 

Im Kindergarten-Bereich könne man durch Addition der entsprechenden Geburtsjahrgänge eine exakte Berechnung für knapp drei Jahre im Voraus erstellen. Kinder, die zwischen dem 01.07. und 30.09. eines Jahres sechs Jahre alt werden würden, könnten auf Antrag der Eltern ein Jahr später eingeschult werden und würden somit länger im Kindergarten verbleiben. Ein Drittel dieser möglichen Schulkorridorkinder würden bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt werden.

 

Die Stadt Ansbach strebe eine 98 bis 100 % Bedarfsabdeckung im Ü3-Bereich an sowie eine Bedarfsabdeckung im U3-Bereich von 55 %. Die 55 % würden dem angemeldeten Bedarf der letzten beiden Jahre entsprechen.

 

Ab 2025 soll ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gelten. In Ansbach gäbe es 12 Grundschulen, die unterschiedliche Formen der Ganztagsbetreuung in Form von offenen, teilgebundenen oder vollgebundenen Ganztagsschulen sowie Mittags- und verlängerte Mittagsbetreuung anbieten würden. In einem Hort und in einigen Kindertagesstätten fände ebenfalls eine Betreuung von Grundschulkindern statt.

Im Schuljahr 19/20 nähmen von insgesamt 1.417 Grundschülern 809 Kinder die Ganztagsbetreuung in Anspruch, was einem Anteil von 57 % entspräche. Die Stadt Ansbach würde in diesem Bereich eine Bedarfsabdeckung von 75 % anstreben.

 

In Kapitel 6 des Konzeptes seien Aspekte der Platzzahlen sowie Methoden der Informationsgewinnung beschrieben. Hier sei vor allem die Unterscheidung zwischen Platzzahl und Belegungszahl zu beachten: Die sogenannten Belegplätze seien eine Begrifflichkeit des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes. Hierbei würden unterschiedliche Gewichtungsfaktoren definiert werden, zum Beispiel, dass ein Kind mit Inklusionsbedarf mindestens 2,0 und maximal 4,5 Belegplätzen entspräche. Dies bedeute, dass je nach Zusammensetzung der Kinder eine Vollbesetzung der Kita-Gruppe erreicht sein könnte, obwohl die tatsächliche Platzzahl der Betriebserlaubnis noch nicht ausgeschöpft wäre.

Kinder mit Inklusionsbedarf würden bereits in den Kitas Ansbach betreut werden, da Inklusion in den Kindertagesstätten im Stadtgebiet mit einer natürlichen Selbstverständlichkeit gelebt werden würde. Die Zusatzbezeichnung integrative Einrichtung könne eine Kindertagesstätte verwenden sobald und solange drei Kinder mit Inklusionsbedarf die Kita besuchen würden. Die Belegungsabfragen der vergangenen Jahre würden zeigen, dass durchschnittlich 30 bis 35 Kinder mit Inklusionsbedarf die Kitas besuchten, was ca. 2 % der Ansbacher Kita-Kinder entspräche. In der Bedarfsberechnung seien jeweils 30 Kinder mit Inklusionsbedarf mit 2 Belegplätzen berechnet worden.

40 bis 50 Kinder aus dem Landkreis würden jährlich Kitas im Stadtgebiet besuchen. Im vergangenem Kita-Jahr hätten wiederum 46 Stadtkinder Einrichtungen im Landkreis besucht. Da das Einpendler-Auspendler-Saldo neutral sei, würden Kinder aus dem Landkreis in der Bedarfsberechnung nicht weiter berücksichtigt werden.

 

Die Belegungsabfragen würden jährlich, die Kinderbetreuungsstudie alle zwei/drei Jahre durchgeführt werden. Näheres hierzu ist im Konzept erläutert. Auf der Warteliste für das Kita-Jahr 2020/21 stünden 80 unter 3-jährige Kinder, die keinen Platz erhalten hätten. Für alle über 3-jährigen Kinder stünden zum 2. Jahr in Folge Kindergartenplätze zur Verfügung.

 

Frau Schermer zeigt eine Übersicht der geplanten Siedlungsentwicklung im Stadtgebiet, aus der ein zusätzlicher Bedarf von 340 Plätzen erkennbar wäre. Im Konzept fände man detaillierte Informationen über die Anzahl der Bauplätze und Wohneinheiten sowie die Berechnungsgrundlage für die Zuwachsrate an Kindern. Dieser Bedarf soll wie im Vorfeld genannt, abgedeckt werden.

 

Langfristig sei davon auszugehen, dass benötigte Bedarfe nicht immer im jeweiligen Stadtteil abdeckbar wären. Nach der einschlägigen Rechtsprechung sei es Eltern zumutbar, eine Wegezeit von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einer Kindertagesstätte zurückzulegen. Das Amt für Familie und Jugend plane daher Familien, die nach § 90 des 8. Sozialgesetzbuches einen Anspruch auf Übernahme der Kostenbeiträge hätten, auf Antrag zusätzlich Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel zu erstatten, wenn diese benötigt werden würden, um ein Kind in eine Kita zu bringen, die weiter als 2 km vom Wohnort entfernt sei.

 

Im vergangenem Schuljahr hätten für 809 Grundschulkinder Ganztagsplätze zur Verfügung gestanden. Bei einer Bedarfsabdeckung von 75 % würden im Schuljahr 2024/25 1.151 Plätze und im Schuljahr 2025/26 1.204 Ganztags-Plätze benötigt werden. Aus diesem Grund habe die Stadtverwaltung dieses Jahr für den Ausbau der Grundschulkindbetreuung eine Projektgruppe gegründet, deren Ergebnisse bei der Fortführung der Bedarfsanalyse in den kommenden Jahren fortlaufend dargestellt werden würde.

 

Zusammenfassend könne gesagt werden, dass die Stadt Ansbach beim Ausbau der Kindergartenplätze für die nahe Zukunft sehr gut aufgestellt sei, so dass auch die Überführung der Provisorien in Regelgruppen erfolgen könne. Im Krippenbereich gäbe es einen höheren Ausbaubedarf. Zusätzlich sei ein weiterer Platzbedarf durch die Siedlungsentwicklung abzudecken.

Insgesamt würden bei Realisierung aller benannten Maßnahmen 408 neue Plätze entstehen. Abzüglich der 180 provisorischen Plätze gäbe es 215 neue Kindergartenplätze und 48 neue Krippenplätze.

Bei der Siedlungsentwicklung Messequartier sei der Bau einer Kita mit 125 Plätzen vorgesehen. Die weiteren 215 Plätze die durch die Gesamt-Siedlungsentwicklung zu erwarten wären, müssten demnach durch die 215 neu entstehenden Kita-Plätze abgedeckt werden. Im Krippenbereich würden mit dieser Einteilung mindestens drei zusätzliche Gruppen benötigt werden. Da die tatsächliche Aufteilung in Krippen- und Kindergartenkinder langfristig nur unzureichend prognostizierbar sei, diene diese rein numerische Zuteilung in Krippen- und Kigaplätze nur als grobe Übersicht. Zukünftig würde man ausschließlich durch die flexible Nutzungsgestaltung des Muster-Raumprogramms je nach Bedarfslage als Krippen-, Kleinkind- oder Kindergartengruppe, eine zuverlässige Bedarfsabdeckung erreichen können.

Es sei davon auszugehen, dass der Bevölkerungszuwachs weiter anhalten werde und die Erweiterung von Platzkapazitäten stetig fortzuführen sei.

Im Laufe der kommenden Jahre würde die Bedarfsanalyse anhand der dann aktuellen Daten entsprechend fortgeführt werden, so dass neu entstehende Platzbedarfe rechtzeitig erkannt werden würden.

 

Herr Jakobs setzt die Präsentation fort und stellt das Kindertagesstättenförderungsprogramm „Ansbacher Modell“ vor. Durch den bestehenden Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für alle Kinder unter sechs Jahren würde mittelfristig bis 2029 ein Mehrbedarf von insgesamt 29 Gruppen entstehen. Die einmaligen Investitionskosten würden bei rund 9,8 Mio. € liegen, die laufenden Betriebskosten seien mit ca. 1,3 Mio. € jährlich zu finanzieren.

Der Grund für die Erstellung eines neuen Förderungsmodells sei auch, dass mit der Einführung des BayKiBiG im Jahr 2005 die Geschäftsgrundlage für die bisherigen Förderungsmöglichkeiten weggefallen sei und dass es in der Vergangenheit auch teilweise in der Förderpraxis zu Ungleichbehandlung der einzelnen Kindertagesstätten und deren Trägern gekommen wäre. So sei die bisherige Förderpraxis auch durch die Rechtsaufsicht angemahnt worden. Grundsätzlich habe man sich bei der Erstellung des „Ansbacher Modell“ an das BayFAG orientiert. Deshalb seien nur Investitionen förderfähig, die auch deren Grundsätze erfüllen würden. Vom Grundgedanken her erfolge die Investition zu je einem Drittel vom Freistaat, der Kommune und dem Träger.

Betriebskosten hingegen würden nur noch bezuschusst werden, wenn seitens des Trägers bestimmte Verpflichtungen eingegangen werden. Träger, die die freiwilligen Betriebskostenzuschüsse der Stadt in Anspruch nehmen möchten, müssten hierfür jedoch einer neuen Betriebskostenvereinbarung zustimmen, die für alle Träger grundsätzlich einheitlich Anwendung finden soll. Diese Regelung soll ab Beginn des Kindergartenjahres 2021/22 gelten. Hierin sei auch geregelt, dass Träger, die eigene Immobilien nutzen würden, sich hierfür eine kalkulatorische Miete anrechnen lassen könnten. Träger, die städtische Immobilien nutzen würden, müssten aus Gründen der Gleichbehandlung künftig angemessene Mietzahlungen leisten. Die Zuschusshöhe könne nur bis zu 34 % (abhängig vom Prozentsatz des Investitionszuschusses) des entstandenen und nachgewiesenen Defizits, maximal jedoch 1.500 €, pro Gruppe betragen. Voraussetzung sei die Einhaltung bestimmter Vorgaben (s. Konzept).

Mit dem Summenraumprogramm, das sich weitgehend an den Vorgaben des Freistaats orientieren würde, aber auf die spezifischen Ansbacher Verhältnisse angepasst worden sei, erhielten die Träger zudem eine klare Orientierung dafür, welche Räume in welcher Größenordnung förderfähig wären. Dies sei letztlich auch eine wichtige Planungsgröße für die Planung städtischer Bauvorhaben sowie deren Zeit- und Finanzierungsplanung.

 

Herr Dr. Simons gibt anhand der PowerPoint-Präsentation Auskunft über die aktuellen städtischen Baumaßnahmen und Bauplanungen, stellt das Musterraumprogramm sowie den Anforderungskatalog Inklusion vor, zeigt die Modellentwicklung anhand des Muster-Raumprogramms und präsentiert alternative Standortflächen mit Bedarfspotenzial für Kindertagesstätten.

 

Ein tragender Pfeiler des Ansbacher KiTa-Ausbaukonzepts sei die Durchführung städtischer Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie die baufachliche Begleitung der Maßnahmen der freien Träger. Aus diesem Grund habe das Hochbau- und Bauordnungsamt eine Machbarkeitsstudie erstellt, die alle städtischen und nicht-städtischen Bauvorhaben – unabhängig von ihrem jeweiligen Planungsstand – in den Blick nehmen würde. Somit erhalte man einen Überblick über die Maßnahmen, die in den nächsten Jahren realisiert werden müssten, um ein ausreichendes Betreuungsangebot bieten zu können.

Die Machbarkeitsstudie sei durch ein Muster-Raumprogramm ergänzt worden, auf welches sich die beteiligten Ämter verständigt hätten. Das Muster-Raumprogramm soll dazu beitragen, dass Planungen noch zielgerichteter und damit schneller erfolgen könnten und Umplanungen, die sehr viel Zeit und Geld kosten können, möglichst vermieden werden. Der Grundsatz der hohen Flexibilität führe dazu, dass je nach Bedarfslage die Gruppenräume für alle Gruppenstrukturen nutzbar werden würden. Bei allen städtischen Neubauten soll das Muster-Raumprogramm zukünftig umgesetzt werden. Ebenso bei allen städtischen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen soweit dies bei den vorhandenen Gegebenheiten möglich sei.

Den freien Trägern könne das Muster-Raumprogramm als Orientierungshilfe dienlich sein. Natürlich wären diese aber – unbeschadet der städtischen Förderrichtlinien – frei darin, eigene bauliche Akzente zu setzen. Jedoch würde man den freien Trägern bei Baumaßnahmen zukünftig stets die Umsetzung des Muster-Raumprogrammes sowie das Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung empfehlen.

 

Herr OB Deffner bedankt sich bei den Referenten und vor allem bei allen Beteiligten, die an diesem Mammutprojekt mitgewirkt hätten. Er sei sich durchaus bewusst, welch ein Kraftakt dies gewesen sei und freue sich über die gute ämterübergreifende Zusammenarbeit. Nun müsse das Konzept jedoch zügig beschlossen werden, denn auch das Interessenbekundungsverfahren stünde an.

 

Aus dem Gremium folgen einige Verständnisnachfragen, die von den Referenten beantwortet werden, sowie Hinweise auf redaktionelle Änderungen im Konzept, die bitte umgesetzt werden sollten:

  • Anlagen- Bezeichnungen differenzierter benennen
  • Änderungen beim Siedlungsgebiet Weinberg-West berücksichtigen
  • im Teil B muss bei Investitionsförderung das Wort „kann“ zu „wird“ umgeändert werden
  • im Teil B bei Defizitausgleich muss bei dem Betrag 1.500 € „jährlich“ eingefügt werden

 

Herr Hüttinger bittet um Berücksichtigung besonderer baulicher Voraussetzungen und daraus resultierenden Mehrkosten (z. B. Bau in Überschwemmungsgebieten). Er erinnert außerdem daran, dass seitens seiner Fraktion schon vor langem das kostenfreie Kindergartenjahr zur Sprache gebracht worden sei.

 

Herr Jakobs erwidert, dass nicht alle baulichen Eventualitäten berücksichtigt werden könnten und verweist auf die rechtlichen Vorgaben und Kalkulationen.

 

Herr Meyer fordert bei der Berechnung der Elternbeiträge der freien Träger eine Orientierung an die städtischen Einrichtungen. Auch sei er für die Ansiedelung eines innerstädtischen Kindergartens und bittet, aufgrund des dringlichen Bedarfes, um eine schnellere Planung und zügigen Baus der Kita in der Albert-Schweitzer-Straße. Darüber hinaus wünsche er, dass einer der geplanten Kita städtisch werden solle.

 

Herr Rühl bittet um eine Darstellung der Kostenschätzung bezüglich der Sanierungsbedarfe von Kitas in städtischer Baulast.

 

Herr Dr. Simons erklärt, dass Liegenschaftskarten mit Vermerken zu (notwendigen) Sanierungen bereits erstellt werden würden und Haushaltsmittel für den Bauunterhalt beantragt worden wären.

 

Herr Jakobs ergänzt diese Aussagen mit dem Hinweis, dass eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Baureferat stattfinden und entsprechende Mittel im Verwaltungshaushalt eingeplant werden würden. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass es ab diesem Jahr eine langfristige Finanzplanung geben werde und dafür keine Negativ-Liste mehr.

 

Herr Stephan fragt an, ob es nicht besser sei, wenn man mit einer Bedarfsabdeckungsquote im U3-Bereich von 60 % ausgehe.

 

Frau Schermer führt hierzu aus, dass der Prozentsatz von 55 % bereits ein guter Mittelwert sei, der gegenüber im bayernweiten Vergleich bereits schon höher liegen würde. Sicherlich müsse man diese Quote bei steigendem Bedarf nach oben korrigieren.

 

Viele Mitglieder des Ausschusses sprechen sich dafür aus, dass nun unbedingt ein Schulbedarfskonzept erstellt werden sollte.

 

Herr Nießlein erklärt, dass ein Schulentwicklungs- und bedarfskonzept in der nächsten Sitzung des AK Schulentwicklung thematisiert werde.

 

Herr Jakobs erläutert zu diesem Punkt, dass man sich hierzu maßgeblich an der Schulentwicklungs-Statistik orientiere. Der Investitionsbedarf sei in diesem Bereich jedoch noch höher als bei der Kleinkinderbetreuung. Er ergänzt darüber hinaus seine Ausführungen zu den kritischen Stimmen aus dem Gremium bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten der entstehenden Mehrkosten. Es sollte allen bewusst sein, dass der Kita-Ausbau eine Pflichtaufgabe sei und umgesetzt werden müsse. Die Investitionskosten müssen gestemmt werden können. Hierfür sei der Ansbacher Haushalt sehr übersichtlich: Müssen Mehrausgaben getätigt werden, müssen im Gegenzug Mehreinnahmen stattfinden.


Beschluss:

 

1.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Kindertagesstättenbedarfsplanung mit den darin enthaltenen Berechnungsgrundlagen und Zielformulierungen zu beschließen und die Stadtverwaltung zu beauftragen, diese Planungsgrundlage ab dem Jahr 2022 so fortzuentwickeln, dass zusätzlich ein langfristiger Planungshorizont bis 2035 umfasst wird.

2.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Richtlinien zur Förderung von Kindertagesstätten („Ansbacher Modell“) mit dem Summenraumprogramm zu beschließen.

3.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die bauliche Machbarkeitsstudie mit dem Muster-Raumprogramm sowie dem Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten zu beschließen.

4.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Stadtverwaltung zu beauftragen, die Kindertagesstättenbedarfsplanung, das „Ansbacher Modell“ sowie die bauliche Machbarkeitsstudie zum Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ zusammenzufassen und der interessierten Öffentlichkeit in einem einheitlichen Dokument zur Verfügung zu stellen. Das Konzept wird bis zum 31.12.2021 durch die beteiligten Ämter evaluiert und dem Stadtrat hierzu ein gemeinsamer schriftlicher Bericht vorgelegt. Der Stadtrat entscheidet sodann, in welchem Turnus das KiTa-Ausbaukonzept der Stadt Ansbach fortgeschrieben wird.