Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: KiTa-Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.09.2020   JHA/004/2020 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage:  REF1/022/2020 

Herr Nießlein führt aus, dass die Stadt Ansbach sich seit vielen Jahren mit hohem Einsatz dem Ausbau des Platzangebots in den Kindertageseinrichtungen widmet. Die Stadt ist hierbei auf die Unterstützung der zahlreichen freien KiTa-Träger im Stadtgebiet angewiesen. In den vergangenen Jahren konnten die gesteckten Ausbauziele aber stets nur mit zeitlicher Verzögerung erreicht werden, so dass auch einzelne provisorische Gruppen in ausgewählten Kindertagesstätten eingerichtet werden mussten.

 

Der KiTa-Ausbau wurde durch die Stadtverwaltung stets vorangetrieben. Dies entweder durch eigene Neubau- oder Erweiterungsvorhaben oder durch Unterstützung der Erweiterungspläne der freien Träger der Jugendhilfe.

So werden städtische Baumaßnahmen an den Standorten Elpersdorf, Brodswinden, Bernhardswinden (Meinhardswinden), Eyb (Pfaffengreuth) und Kernstadt (Albert-Schweitzer-Straße) durchgeführt. Seitens der freien Träger sind Baumaßnahmen an den Standorten Schalkhausen, Neuses (Klinifanten), Kernstadt (Mütterzentrum und Waldorf) und Hennenbach (Haus Heimweg) mit entsprechender finanzieller Förderung seitens der Stadt geplant.

Da der Grad der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen stetig steigt, die Bevölkerung der Stadt Ansbach kontinuierlich wächst und die freien Träger der Jugendhilfe zunehmend Planungssicherheit seitens der Stadt einfordern, haben das Amt für Familie und Jugend, die Stadtkämmerei sowie das Hochbau- und Bauordnungsamt sich darauf verständigt, eine umfassende Konzeption zum KiTa-Ausbau in Ansbach zu erstellen. Die Konzeption „Zukunft.KiTas.Ansbach“ führt die fachlichen Anforderungen der Jugendhilfe, der Kämmerei sowie der Bauverwaltung zu einem integrierten Planungskonzept zusammen.

 

Das Konzept wurde am 15.09.2020 allen aktiven KiTa-Trägern vorgestellt. Diese haben nun bis zum 29.09.2020 die Möglichkeit, schriftlich zu dem KiTa-Konzept Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden von den beteiligten Ämtern ausgewertet und dem Stadtrat, bei Bedarf, Anpassungsvorschläge unterbreitet.

 

Das Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ verschafft dem weiterhin notwendigen KiTa-Ausbau einen sicheren Rahmen. So erhält der Stadtrat eine Planungsgrundlage, die die gesamte Stadt in den Blick nimmt und nicht nur einzelne Ortsteile. Eine Grundlage, die nicht nur ins nächste Jahr blickt, sondern Prognosen für die kommenden drei Kindergartenjahre und auch darüber hinaus enthält. Das Amt für Familie und Jugend erhält Planungssicherheit im Hinblick auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs in der Kindertagesbetreuung, die Kämmerei Planungssicherheit im Hinblick auf anstehende Finanzbedarfe und das Hochbau- und Bauordnungsamt in Bezug auf eigene städtische Bauvorhaben. Das Konzept gibt aber auch den KiTa-Trägern Sicherheit, da es alle relevanten Bauvorhaben freier Träger umfasst, damit im Grundsatz feststeht, dass für diese ein Bedarf besteht und diese somit seitens der Stadt gefördert werden.

 

Kindertagesstättenbedarfsplanung

 

Die Kindertagesstättenbedarfsplanung ist ein Baustein der Jugendhilfeplanung.

 

Für die Planung der Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege, trägt die Stadt die Gesamtverantwortung. Mit der vorliegenden Kindertagesstättenbedarfsplanung kommt die Stadt Ansbach dieser Verantwortung für den Bereich der Kindertagesstätten nach.

Nach der vorliegenden Bedarfsplanung werden in Ansbach bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2022/2023 neun Kindergarten- und 12 Kinderkrippengruppen benötigt, wobei dann auch die provisorisch eingerichteten Gruppen in reguläre Gruppen überführt werden. Bis zum Jahr Kindergartenjahr 2027/2028 ist darüber hinaus nach aktuellem Stand von einem Bedarf an 340 weiteren Plätzen in Kindertageseinrichtungen auszugehen.

 

Das Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ wird in allen betroffenen Fachausschüssen der Stadt Ansbach beraten werden. Die Beratungsergebnisse fließen schließlich in die abschließende Beratung des Stadtrates am 20.10.2020 ein. Neuere Erkenntnisse oder Beschlusslagen werden durch die Fachämter jeweils zur nächstfolgenden Sitzung aufgearbeitet und die Einschätzung der Verwaltung hierzu ggf. mündlich vorgetragen.

 

Das KiTa-Konzept besteht insgesamt aus 3 Teilen.

 

A.        Kindertagesstättenbedarfsplanung

B.        Kindertagesstättenförderung (Ansbacher Modell)

C.        Machbarkeitsstudie

 

Die einzelnen Teile werden von den jeweiligen Fachbereichen vorgestellt.

 

Frau Schermer verweist auf das Kita-Konzept der Stadt Ansbach, dass den JHA-Mitgliedern mit der Einladung übersandt wurde.

 

Sie erläutert Punkt A „Kindertagesstättenbedarfsplanung“ ausführlich.

 

Wesentliche Punkte sind:

 

°           Rechtsanspruch auf Betreuung (definiert durch § 24 SGB VIII).

 

°           Insgesamt bestehen aktuell 1.685 Plätze, die sich wie folgt aufteilen:

            55        KiGa-Gruppen (3-7 Jahre) mit einer Gesamtplatzzahl von 1.341

            10 Kleinkind-Gruppen (2-4 Jahre) mit einer Gesamtplatzzahl von   137

            15 Krippen-Gruppen (0-3 Jahre) mit einer Gesamtplatzzahl von      207

 

Zusätzlich gibt es 50 Plätze für unter dreijährige Kinder im Bereich der Tagespflege.

 

°           Geplante Erweiterungen:

            Kunterbunt

            Arche Noah – Elpersdorf

            Akazienstraße

            Lummerland-Brodswinden

            Albert-Schweitzer-Straße

            Meinhardswinden

            TIZ-Kids

 

°           Bedarfsanalyse im Kleinkindalter

            Die Stadt Ansbach strebt eine 98-% bis 100-% Bedarfsabdeckung im Ü3-Bereich            an, sowie im U3-Bereich eine Bedarfsabdeckung von 55 %.

 

°           Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder

            Bis 2025 soll ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für        Kinder im Grundschulalter eingeführt werden. Insgesamt nahmen im Schuljahr           2019/2020 809 Kinder die Ganztagsbetreuung in Anspruch (= 57 %). Ab 2025          strebt die Stadt Ansbach eine Bedarfsabdeckung von 75 Prozent an.

           

            °           Entscheidungsfindung der Zielformulierungen durch

            Belegungsabfragen (jährlich)

            Kinderbetreuungsstudie ((alle 2 – 3 Jahre)

            Elternbefragung

            Software-Programm KitaMV

            Warteliste

 

Folgende Zielvorgaben sollen verbindlich beschlossen werden:

 

°           Im Ü3-Bereich (3-7 Jahre) eine Bedarfsabdeckungsquote von 98 % bis

            100 %.

°           1/3 der Schulkorridor-Kinder des jeweiligen Jahrgangs in die Bedarfsabdeckung des Ü3-Bereichs mit einzuberechnen.

°           Bei der Berechnung für 30 Kinder mit Inklusionsbedarf eine doppelte Platzbelegung zu veranschlagen.

°           Im U3-Bereich (0-3 Jahre) eine Bedarfsabdeckungsquote von mindestens 55 % vorzusehen.

°           Im Bereich der Schulkind-Betreuung (6-11 Jahre) eine Bedarfsabdeckungsquote von mindestens 75 %, wobei 1/3 der Schulkorridor-Kinder bei der Berechnung der Kinder-Zahlen für die 1. Klasse abzuziehen sind.

°           Bei der Ausweisung der dargestellten Baugebiete für die Jahre 2020 bis 2025 dem Gesamtbedarf an Betreuungsplätzen mindestens 340 Plätz hinzuzurechnen.

°           Zu- und Wegzüge der Stadt Ansbach bis auf Weiteres nicht in die Bedarfsberechnungen einzurechnen.

 

Das Amt für Familie und Jugend empfiehlt zu beschließen, dass Familien, die nach § 90 SGB VIII einen Anspruch auf Übernahme der Kostenbeiträge haben, auf Antrag zusätzliche Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für das Kind sowie der erwachsenen Begleitperson erstattet werden, wenn diese benötigt werden, um das Kind in eine Tagesstätte zu bringen, die weiter als 2 Km vom Wohnort entfernt ist.

 

Alle dargestellten städtischen Maßnahmen werden zügig umgesetzt. Bei allen in städt. Baulast geplanten Neubauten wird, entsprechend dem „Muster-Raumprogramm“ des Hochbauamtes der Stadt Ansbach, die dauerhafte Flexibilität in der Nutzung der Gruppenräume für alle Gruppenstrukturen einer Kindertagesstätte sichergestellt. Bei Umbauten/Erweiterungsbaumaßnahmen wird dies im Rahmen der jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten und finanziellen Verhältnismäßigkeit umgesetzt.

 

Bei allen in städtischer Baulast geplanten Neubauten wird grundsätzlich eine barrierefreie Nutzung für Kinder gewährleistet sein. Bei Umbauten/Erweiterungsbaumaßnahmen wird dies im Rahmen der jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten und finanziellen Verhältnismäßigkeit umgesetzt. Bei Baumaßnahmen anderer Träger soll eine barrierefreie Nutzung und die Möglichkeit einer flexiblen Veränderung in Kleinkindgruppen ebenfalls umgesetzt werden.

 

Die Stadt Ansbach leistet an die freien Träger der Jugendhilfe freiwillige Leistungen in Form von Betriebskostenzuschüssen. Diese freiwilligen Leistungen beinhalten zukünftig die Verpflichtung, dass das Software-Programm KitaVM, das zur Verwaltung der Platzvergabe dient, durch die Einrichtungen des jeweiligen Trägers im vollen Umfang genutzt werden muss. Außerdem besteht die Verpflichtung, dass bei besonderen Bedarfslagen Kinder mit Sprachförderbedarf aufgenommen werden, auch wenn diese außerhalb des Einzugsgebiets der jeweiligen Kindertagesstätte wohnen.

 

Herr Jakobs erläutert folgenden Sachverhalt und stellt den finanziellen Teil B „Kindertagesstättenförderung“ des Konzepts vor. Er führt weiter aus, dass aufgrund steigender Kinderzahlen Neu- bzw. Erweiterungsbauten aufgrund des Rechtsanspruchs notwendig sind und neue Kindergartenplätze geschaffen werden müssen. Abzüglich geplanter Förderungen in Höhe von ca. 55 % verbleiben als Eigenanteil der Stadt Ansbach Investitionskostenzuschüsse in Höhe von ca. 9,79 Millionen Euro, die in den nächsten 8 Jahren auf die Stadt Ansbach zukommen werden. Gefördert werden Neubau, Umbau, Erweiterung, Erwerb von Gebäuden und Generalsanierung. Voraussetzung ist die Abstimmung des Bedarfs mit dem Amt für Familie und Jugend sowie vor Beginn der geplanten Maßnahme die Antragsstellung auf Investitionskostenförderung bei der Stadtkämmerei.

 

Eine wesentliche Hauptbelastung stellen die Betriebskostenzuschüsse dar. Für 29 Gruppen ist mit einem jährlichen Defizit von ca. 1,3 Millionen zu rechnen. Bisher wurde ein Pauschalzuschuss gewährt, ohne dass Nachweise vorgelegt werden mussten. Diese Vorgehensweise wurde durch die Regierung von Mittelfranken kritisiert. Betriebskostenzuschüsse werden nur noch geleistet, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

 

Künftig werden alle Träger gleich behandelt. Das gleiche gilt auch für Mietzahlungen, die sich am Verkehrswert der Immobilie orientieren werden. Einrichtungen, die bisher keine Miete an die Stadt zahlen, werden dieses Privileg verlieren. Für Träger mit eigenem Gebäude wird zudem eine fiktive Miete als Betriebskosten angesetzt und entsprechend bezuschusst.

 

In Zukunft sollen Betriebskostenzuschüsse seitens der Stadt Ansbach nur noch ausgezahlt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen.

 

°           Nutzung des Programms Kita-VM in vollem Umfang durch die Einrichtung des

            jeweiligen Träges.

°           Verpflichtung zur Aufnahme von Kindern mit Sprachförderbedarf bei besonderen             Bedarfslagen

 

Die Betriebkostenförderung nach dem BayKiBiG erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch das Amt für Familie und Jugend.

 

Die bisherige Verträge mit den Trägern von Kindertagesstätten über Betriebskostenzuschüsse werden ab Beginn des Kindergartenjahres 2021/22 durch die neuen Regelungen ersetzt. Die Umsetzung des vorliegenden Konzepts ist, sofern es vom Stadtrat beschlossen wird, zum 01.09.2021 geplant. Die Träger der Einrichtungen haben bis 29.09.2020 Zeit hierzu Stellung zu nehmen.

 

Herr Dr. Simons stellt Teil C „Machbarkeitsstudie mit Muster-Raumprogramm und Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten“ des KiTa-Konzepts vor. Er führt weiter aus, dass im Jahr 2019/2020 folgende städtische Baumaßnahmen durchgeführt wurden:

 

°           Erweiterung KiTa Kunderbunt/Kuschelnest

°           Neubau Kindertagesstätte Pfaffengreuth, Akazienstraße (3-gruppig)

°           Umbauten von Flexigruppen (Brodswinden, Meinhardswinden und TiZ-Kids)

 

Aktuell Planungen für Erweiterungen sind:

 

°           KiTa Elpersdorf (Planung eines Anbaus um eine Krippengruppe)

°           KiTa Brodswinden (Erweiterung um zwei Gruppen)

°           KiTa Meinhardswinden

            (Erweiterung um 2 Kindergartengruppen und 1 Krippengruppe)

 

Neue Standorte für KiTas:

 

°           Albert-Schweitzer-Straße nähe Bismarckturm

            Vorgesehen sind 4 Gruppen für mindestens 75 Kinder

°           Messequartier

            Geplant ist der Neubau einer Kindertagesstätte mit mind. 125 Betreuungs-

            plätzen ca. 6 – 7 Gruppen

 

Das Muster-Raumprogramm und die Anforderungen zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten gelten für Neubauten und Erweiterungen städt. Einrichtungen verbindlich und für Vorhaben freier Träger als Empfehlung, sofern deren Erfüllung nicht ohnehin öffentlich-rechtlich erforderlich ist.

 

Der Kern des Raumprogramms von Kindertagesstätten ist im Wesentlichen durch die Fördervorgaben des Freistaates festgelegt.

 

U.a. durch eine empirische Auswertung von Standardraumprogrammen anderer Kommunen entstanden Kennzahlen und erforderliche Raumgrößen nach den heutigen Anforderungen für KiTas.

 

Herr Dr. Simons führt weiter aus, dass alle städt. Neubauten von Kindertagesstätten inklusiv gestaltet werden. Im Einzelfall auch Erweiterungen von städt. Gebäuden, soweit es im Zusammenhang mit der Bestandsnutzung schlüssig ist. Den freien Trägern wird die Umsetzung der Anforderungen zur inklusiven Gestaltung empfohlen.

 

Ziel ist die Inklusion von Kindern, Eltern, Besuchern und Personal. Das bedeutet Barrierefreiheit zum Erreichen baulicher Anlagen, sowie deren Nutzbarkeit.

 

Herr OB Deffner bedankt sich für den ausführlichen Vortrag. In das vorliegende Konzept wurde von den einzelnen Fachbereichen sehr viel Zeit und tiefer Sachverstand investiert. Das Konzept dient der Gerechtigkeit. Ungleichbehandlungen, wie es sie in der Vergangenheit gab, werden nicht mehr vorkommen. Für die Zukunft ist die Stadt Ansbach sehr gut aufgestellt. Des weiteren wird die Verwaltung entlastet.

 

Frau Erbguth-Feldner fragt an

 

°           ob auch Therapieräume für z.B. Ergotherapeuten im Muster-Raumprogramm        im Konzept eingeplant wurden

°           ob die Kindergärten eine Chance haben, Gruppen kleiner zu machen (Personalschlüsssel 1 : 10)

°           warum Betriebskostenzuschüssen pro Gruppe bezuschusst werden und nicht pro             KiTa-Platz

 

Frau Schermer führt aus:

 

°           Therapieräume sind mit 20 m² vorgesehen (wird noch ins Konzept eingefügt) Sämtliche Anregungen/Ergebnisse werden bis zur Stadtratssitzung in das KiTa-Konzept eingebaut.

 

°           Es können kleinere Gruppen gebildet werden. Die Gruppenstärke ist frei wählbar.

            1 : 10 ist empfohlen

            1: 11 ist vorgeschrieben.

 

Herr Jakobs erklärt, dass sich bei den Betriebskostenzuschüssen zum Teil an anderen Kommunen orientiert wurde. Die Anregung von Frau Erbguth-Feldner pro KiTa-Platz zu bezuschussen, wird er mit aufnehmen.

 

Frau Ergbuth-Feldner hält es für wichtig, den Kindergärten die Chance zu geben nicht zu große Gruppen schaffen zu müssen.

 

Frau Schermer erklärt, dass viele Kindergärten eine Betriebserlaubnis mit erhöhten Platzzahlen beantragen. Grundsätzlich hält sie jedoch die Förderung von kleinen Gruppen für sinnvoll.

 

Herr Loos bedankt sich ebenfalls für die Vorstellung des KiTa-Konzepts. Es kommt viel Bewegung in diesen Bereich. Die Teile A und C des Konzepts sind für Ansbach ein großer Gewinn. Bei Teil B sieht er erhebliche finanzielle Probleme auf die freien Träger zukommen. Er befürchtet, dass die Stadt Ansbach mit der Umsetzung des Konzepts langfristige Partnerschaften auf Spiel setzt. Finanziell ist dies für die freien Träger so nicht durchführbar. Bei städt. Einrichtungen werden jährliche Defizite durch den Haushalt der Stadt Ansbach gedeckt. Dies ist bei freien Trägern nicht möglich. Am Ende bleibt den freien Trägern nur die Erhöhung der Kindergartenbeiträge.

Grundsätzlich zweifelt Herr Loos an, dass Kommunen für Gebäude Mietzahlungen veranlassen können.

 

Herr Jakobs erwidert, das dies durchaus zulässig ist. Auch in Bamberg und in Nürnberg wird so verfahren. In diesem Jahr wird mit einem Defizit von 4 Millionen Euro und im kommenden Jahr mit einem Defizit von 9 Millionen Euro gerechnet. Derzeit wird über die Anpassung der Elternbeiträge für städt. Einrichtungen nachgedacht. Einkommensschwache Eltern können die Übernahme der Beiträge weiterhin beantragen.

 

Bezüglich der angedachten Beitragserhöhung schlägt Herr Loss vor, mit den freien Trägern auf Augenhöhe das Gespräch zu suchen.

 

Frau Schermer verweist auf die Kinderbetreuungsstudie 2019/2020. In dieser wird deutlich, dass Eltern durchaus bereit wären, höhere Kindergartenbeiträge zu leisten.

 

Herr Jakobs erklärt weiter, dass bereits seit 10 Jahren keine wesentliche Gebührenerhöhung für städt. KiTas vorgenommen wurden, obwohl Personalkosten etc. gestiegen sind.

 

Frau Erbguth-Feldner möchte, dass der Punkt „Modell Pflege von älteren Menschen und Kindern“ in das vorliegenden KiTa-Konzept mit aufgenommen wird.

 

Herr Jakobs möchte zuerst den Ausbau von KiTa-Plätzen sicher stellen.

 

Frau Schermer gibt bekannt, dass sich die Rummelsberger Diakonie derzeit überlegt, so eine Gruppe anzubieten.

 

Herr OB Deffner gibt bekannt, dass im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am Vortag einstimmig über das vorliegende Konzept und die darin enthaltenen Berechnungsgrundlagen und Zielformulierungen beschlossen wurde.

 


Beschluss:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Kindertagesstättenbedarfsplanung mit den darin enthaltenen Berechnungsgrundlagen und Zielformulierungen zu beschließen und die Stadtverwaltung zu beauftragen, diese Planungsgrundlage ab dem Jahr 2022 so fortzuentwickeln, dass zusätzlich ein langfristiger Planungshorizont bis 2035 umfasst wird.

2.    Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Richtlinien zur Förderung von Kindertagesstätten („Ansbacher Modell“) mit dem Summenraumprogramm zu beschließen.

3.    Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die bauliche Machbarkeitsstudie mit dem Muster-Raumprogramm sowie dem Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten zu beschließen.

4.    Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Stadtverwaltung zu beauftragen, die Kindertagesstättenbedarfsplanung, das „Ansbacher Modell“ sowie die bauliche Machbarkeitsstudie zum Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ zusammenzufassen und der interessierten Öffentlichkeit in einem einheitlichen Dokument zur Verfügung zu stellen. Das Konzept wird bis zum 31.12.2021 durch die beteiligten Ämter evaluiert und dem Stadtrat hierzu ein gemeinsamer schriftlicher Bericht vorgelegt. Der Stadtrat entscheidet sodann, in welchem Turnus das KiTa-Ausbaukonzept der Stadt Ansbach fortgeschrieben wird.