Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.09.2020 JHA/004/2020 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 11, Nein: 1 |
Vorlage: | REF1/022/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 310 KB | ||
Konzept Zukunft.Kitas.Ansbach 3 MB | ||
Präsentation Konzept Kitas 3 MB |
Herr Nießlein führt
aus, dass die Stadt Ansbach sich seit vielen Jahren mit hohem Einsatz dem
Ausbau des Platzangebots in den Kindertageseinrichtungen widmet. Die Stadt ist
hierbei auf die Unterstützung der zahlreichen freien KiTa-Träger im Stadtgebiet
angewiesen. In den vergangenen Jahren konnten die gesteckten Ausbauziele aber
stets nur mit zeitlicher Verzögerung erreicht werden, so dass auch einzelne
provisorische Gruppen in ausgewählten Kindertagesstätten eingerichtet werden
mussten.
Der KiTa-Ausbau
wurde durch die Stadtverwaltung stets vorangetrieben. Dies entweder durch
eigene Neubau- oder Erweiterungsvorhaben oder durch Unterstützung der
Erweiterungspläne der freien Träger der Jugendhilfe.
So werden
städtische Baumaßnahmen an den Standorten Elpersdorf, Brodswinden, Bernhardswinden
(Meinhardswinden), Eyb (Pfaffengreuth) und Kernstadt (Albert-Schweitzer-Straße)
durchgeführt. Seitens der freien Träger sind Baumaßnahmen an den Standorten
Schalkhausen, Neuses (Klinifanten), Kernstadt (Mütterzentrum und Waldorf) und
Hennenbach (Haus Heimweg) mit entsprechender finanzieller Förderung seitens der
Stadt geplant.
Da der Grad der
Inanspruchnahme der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen stetig
steigt, die Bevölkerung der Stadt Ansbach kontinuierlich wächst und die freien
Träger der Jugendhilfe zunehmend Planungssicherheit seitens der Stadt
einfordern, haben das Amt für Familie und Jugend, die Stadtkämmerei sowie das
Hochbau- und Bauordnungsamt sich darauf verständigt, eine umfassende Konzeption
zum KiTa-Ausbau in Ansbach zu erstellen. Die Konzeption „Zukunft.KiTas.Ansbach“
führt die fachlichen Anforderungen der Jugendhilfe, der Kämmerei sowie der
Bauverwaltung zu einem integrierten Planungskonzept zusammen.
Das Konzept wurde
am 15.09.2020 allen aktiven KiTa-Trägern vorgestellt. Diese haben nun bis zum
29.09.2020 die Möglichkeit, schriftlich zu dem KiTa-Konzept Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahmen werden von den beteiligten Ämtern ausgewertet und dem
Stadtrat, bei Bedarf, Anpassungsvorschläge unterbreitet.
Das Konzept
„Zukunft.KiTas.Ansbach“ verschafft dem weiterhin notwendigen KiTa-Ausbau einen
sicheren Rahmen. So erhält der Stadtrat eine Planungsgrundlage, die die gesamte
Stadt in den Blick nimmt und nicht nur einzelne Ortsteile. Eine Grundlage, die
nicht nur ins nächste Jahr blickt, sondern Prognosen für die kommenden drei
Kindergartenjahre und auch darüber hinaus enthält. Das Amt für Familie und
Jugend erhält Planungssicherheit im Hinblick auf die Umsetzung des
Rechtsanspruchs in der Kindertagesbetreuung, die Kämmerei Planungssicherheit im
Hinblick auf anstehende Finanzbedarfe und das Hochbau- und Bauordnungsamt in
Bezug auf eigene städtische Bauvorhaben. Das Konzept gibt aber auch den
KiTa-Trägern Sicherheit, da es alle relevanten Bauvorhaben freier Träger
umfasst, damit im Grundsatz feststeht, dass für diese ein Bedarf besteht und
diese somit seitens der Stadt gefördert werden.
Kindertagesstättenbedarfsplanung
Die
Kindertagesstättenbedarfsplanung ist ein Baustein der Jugendhilfeplanung.
Für die Planung der
Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege, trägt
die Stadt die Gesamtverantwortung. Mit der vorliegenden Kindertagesstättenbedarfsplanung
kommt die Stadt Ansbach dieser Verantwortung für den Bereich der
Kindertagesstätten nach.
Nach der
vorliegenden Bedarfsplanung werden in Ansbach bis einschließlich zum
Kindergartenjahr 2022/2023 neun Kindergarten- und 12 Kinderkrippengruppen
benötigt, wobei dann auch die provisorisch eingerichteten Gruppen in reguläre
Gruppen überführt werden. Bis zum Jahr Kindergartenjahr 2027/2028 ist darüber
hinaus nach aktuellem Stand von einem Bedarf an 340 weiteren Plätzen in
Kindertageseinrichtungen auszugehen.
Das Konzept
„Zukunft.KiTas.Ansbach“ wird in allen betroffenen Fachausschüssen der Stadt
Ansbach beraten werden. Die Beratungsergebnisse fließen schließlich in die
abschließende Beratung des Stadtrates am 20.10.2020 ein. Neuere Erkenntnisse
oder Beschlusslagen werden durch die Fachämter jeweils zur nächstfolgenden
Sitzung aufgearbeitet und die Einschätzung der Verwaltung hierzu ggf. mündlich
vorgetragen.
Das KiTa-Konzept
besteht insgesamt aus 3 Teilen.
A. Kindertagesstättenbedarfsplanung
B. Kindertagesstättenförderung (Ansbacher
Modell)
C. Machbarkeitsstudie
Die einzelnen Teile
werden von den jeweiligen Fachbereichen vorgestellt.
Frau Schermer
verweist auf das Kita-Konzept der Stadt Ansbach, dass den JHA-Mitgliedern mit
der Einladung übersandt wurde.
Sie erläutert Punkt
A „Kindertagesstättenbedarfsplanung“ ausführlich.
Wesentliche Punkte
sind:
° Rechtsanspruch auf Betreuung
(definiert durch § 24 SGB VIII).
° Insgesamt bestehen aktuell 1.685
Plätze, die sich wie folgt aufteilen:
55 KiGa-Gruppen
(3-7 Jahre) mit einer Gesamtplatzzahl von 1.341
10 Kleinkind-Gruppen (2-4 Jahre) mit
einer Gesamtplatzzahl von 137
15 Krippen-Gruppen (0-3 Jahre) mit
einer Gesamtplatzzahl von 207
Zusätzlich gibt es 50 Plätze für unter dreijährige Kinder im Bereich der
Tagespflege.
° Geplante Erweiterungen:
Kunterbunt
Arche Noah – Elpersdorf
Akazienstraße
Lummerland-Brodswinden
Albert-Schweitzer-Straße
Meinhardswinden
TIZ-Kids
° Bedarfsanalyse im Kleinkindalter
Die Stadt Ansbach strebt eine 98-%
bis 100-% Bedarfsabdeckung im Ü3-Bereich an,
sowie im U3-Bereich eine Bedarfsabdeckung von 55 %.
° Ganztagesbetreuung für
Grundschulkinder
Bis 2025 soll ein bundesweiter
Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder
im Grundschulalter eingeführt werden. Insgesamt nahmen im Schuljahr 2019/2020 809 Kinder die
Ganztagsbetreuung in Anspruch (= 57 %). Ab 2025 strebt die Stadt Ansbach eine Bedarfsabdeckung von 75
Prozent an.
° Entscheidungsfindung
der Zielformulierungen durch
Belegungsabfragen (jährlich)
Kinderbetreuungsstudie ((alle 2 – 3
Jahre)
Elternbefragung
Software-Programm KitaMV
Warteliste
Folgende
Zielvorgaben sollen verbindlich beschlossen werden:
° Im Ü3-Bereich (3-7 Jahre) eine
Bedarfsabdeckungsquote von 98 % bis
100 %.
° 1/3
der Schulkorridor-Kinder des jeweiligen Jahrgangs in die Bedarfsabdeckung des
Ü3-Bereichs mit einzuberechnen.
° Bei
der Berechnung für 30 Kinder mit Inklusionsbedarf eine doppelte Platzbelegung
zu veranschlagen.
° Im
U3-Bereich (0-3 Jahre) eine Bedarfsabdeckungsquote von mindestens 55 %
vorzusehen.
° Im
Bereich der Schulkind-Betreuung (6-11 Jahre) eine Bedarfsabdeckungsquote von
mindestens 75 %, wobei 1/3 der Schulkorridor-Kinder bei der Berechnung der
Kinder-Zahlen für die 1. Klasse abzuziehen sind.
° Bei
der Ausweisung der dargestellten Baugebiete für die Jahre 2020 bis 2025 dem
Gesamtbedarf an Betreuungsplätzen mindestens 340 Plätz hinzuzurechnen.
° Zu-
und Wegzüge der Stadt Ansbach bis auf Weiteres nicht in die Bedarfsberechnungen
einzurechnen.
Das Amt für Familie
und Jugend empfiehlt zu beschließen, dass Familien, die nach § 90 SGB VIII
einen Anspruch auf Übernahme der Kostenbeiträge haben, auf Antrag zusätzliche
Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für das Kind sowie der erwachsenen
Begleitperson erstattet werden, wenn diese benötigt werden, um das Kind in eine
Tagesstätte zu bringen, die weiter als 2 Km vom Wohnort entfernt ist.
Alle dargestellten
städtischen Maßnahmen werden zügig umgesetzt. Bei allen in städt. Baulast geplanten
Neubauten wird, entsprechend dem „Muster-Raumprogramm“ des Hochbauamtes der
Stadt Ansbach, die dauerhafte Flexibilität in der Nutzung der Gruppenräume für
alle Gruppenstrukturen einer Kindertagesstätte sichergestellt. Bei
Umbauten/Erweiterungsbaumaßnahmen wird dies im Rahmen der jeweiligen örtlichen
und baulichen Gegebenheiten und finanziellen Verhältnismäßigkeit umgesetzt.
Bei allen in
städtischer Baulast geplanten Neubauten wird grundsätzlich eine barrierefreie
Nutzung für Kinder gewährleistet sein. Bei Umbauten/Erweiterungsbaumaßnahmen
wird dies im Rahmen der jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten und
finanziellen Verhältnismäßigkeit umgesetzt. Bei Baumaßnahmen anderer Träger
soll eine barrierefreie Nutzung und die Möglichkeit einer flexiblen Veränderung
in Kleinkindgruppen ebenfalls umgesetzt werden.
Die Stadt Ansbach
leistet an die freien Träger der Jugendhilfe freiwillige Leistungen in Form von
Betriebskostenzuschüssen. Diese freiwilligen Leistungen beinhalten zukünftig
die Verpflichtung, dass das Software-Programm KitaVM, das zur Verwaltung der
Platzvergabe dient, durch die Einrichtungen des jeweiligen Trägers im vollen
Umfang genutzt werden muss. Außerdem besteht die Verpflichtung, dass bei
besonderen Bedarfslagen Kinder mit Sprachförderbedarf aufgenommen werden, auch
wenn diese außerhalb des Einzugsgebiets der jeweiligen Kindertagesstätte
wohnen.
Herr Jakobs
erläutert folgenden Sachverhalt und stellt den finanziellen Teil B
„Kindertagesstättenförderung“ des Konzepts vor. Er führt weiter aus, dass
aufgrund steigender Kinderzahlen Neu- bzw. Erweiterungsbauten aufgrund des
Rechtsanspruchs notwendig sind und neue Kindergartenplätze geschaffen werden
müssen. Abzüglich geplanter Förderungen in Höhe von ca. 55 % verbleiben als
Eigenanteil der Stadt Ansbach Investitionskostenzuschüsse in Höhe von ca. 9,79
Millionen Euro, die in den nächsten 8 Jahren auf die Stadt Ansbach zukommen werden.
Gefördert werden Neubau, Umbau, Erweiterung, Erwerb von Gebäuden und
Generalsanierung. Voraussetzung ist die Abstimmung des Bedarfs mit dem Amt für
Familie und Jugend sowie vor Beginn der geplanten Maßnahme die Antragsstellung
auf Investitionskostenförderung bei der Stadtkämmerei.
Eine wesentliche
Hauptbelastung stellen die Betriebskostenzuschüsse dar. Für 29 Gruppen ist mit
einem jährlichen Defizit von ca. 1,3 Millionen zu rechnen. Bisher wurde ein
Pauschalzuschuss gewährt, ohne dass Nachweise vorgelegt werden mussten. Diese
Vorgehensweise wurde durch die Regierung von Mittelfranken kritisiert.
Betriebskostenzuschüsse werden nur noch geleistet, wenn entsprechende Nachweise
vorgelegt werden.
Künftig werden alle
Träger gleich behandelt. Das gleiche gilt auch für Mietzahlungen, die sich am
Verkehrswert der Immobilie orientieren werden. Einrichtungen, die bisher keine
Miete an die Stadt zahlen, werden dieses Privileg verlieren. Für Träger mit
eigenem Gebäude wird zudem eine fiktive Miete als Betriebskosten angesetzt und
entsprechend bezuschusst.
In Zukunft sollen
Betriebskostenzuschüsse seitens der Stadt Ansbach nur noch ausgezahlt werden,
wenn folgende Voraussetzungen vorliegen.
° Nutzung des Programms Kita-VM in
vollem Umfang durch die Einrichtung des
jeweiligen Träges.
° Verpflichtung zur Aufnahme von
Kindern mit Sprachförderbedarf bei besonderen Bedarfslagen
Die
Betriebkostenförderung nach dem BayKiBiG erfolgt entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen durch das Amt für Familie und Jugend.
Die bisherige
Verträge mit den Trägern von Kindertagesstätten über Betriebskostenzuschüsse
werden ab Beginn des Kindergartenjahres 2021/22 durch die neuen Regelungen
ersetzt. Die Umsetzung des vorliegenden Konzepts ist, sofern es vom Stadtrat
beschlossen wird, zum 01.09.2021 geplant. Die Träger der Einrichtungen haben
bis 29.09.2020 Zeit hierzu Stellung zu nehmen.
Herr Dr. Simons
stellt Teil C „Machbarkeitsstudie mit Muster-Raumprogramm und
Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten“ des
KiTa-Konzepts vor. Er führt weiter aus, dass im Jahr 2019/2020 folgende
städtische Baumaßnahmen durchgeführt wurden:
° Erweiterung KiTa
Kunderbunt/Kuschelnest
° Neubau Kindertagesstätte
Pfaffengreuth, Akazienstraße (3-gruppig)
° Umbauten von Flexigruppen
(Brodswinden, Meinhardswinden und TiZ-Kids)
Aktuell Planungen
für Erweiterungen sind:
° KiTa Elpersdorf (Planung eines Anbaus
um eine Krippengruppe)
° KiTa Brodswinden (Erweiterung um zwei
Gruppen)
° KiTa Meinhardswinden
(Erweiterung um 2
Kindergartengruppen und 1 Krippengruppe)
Neue Standorte für
KiTas:
° Albert-Schweitzer-Straße nähe
Bismarckturm
Vorgesehen sind 4 Gruppen für
mindestens 75 Kinder
° Messequartier
Geplant ist der Neubau einer
Kindertagesstätte mit mind. 125 Betreuungs-
plätzen ca. 6 – 7 Gruppen
Das
Muster-Raumprogramm und die Anforderungen zur inklusiven Gestaltung von
Kindertagesstätten gelten für Neubauten und Erweiterungen städt. Einrichtungen
verbindlich und für Vorhaben freier Träger als Empfehlung, sofern deren
Erfüllung nicht ohnehin öffentlich-rechtlich erforderlich ist.
Der Kern des
Raumprogramms von Kindertagesstätten ist im Wesentlichen durch die
Fördervorgaben des Freistaates festgelegt.
U.a. durch eine
empirische Auswertung von Standardraumprogrammen anderer Kommunen entstanden Kennzahlen
und erforderliche Raumgrößen nach den heutigen Anforderungen für KiTas.
Herr Dr. Simons
führt weiter aus, dass alle städt. Neubauten von Kindertagesstätten inklusiv
gestaltet werden. Im Einzelfall auch Erweiterungen von städt. Gebäuden, soweit
es im Zusammenhang mit der Bestandsnutzung schlüssig ist. Den freien Trägern
wird die Umsetzung der Anforderungen zur inklusiven Gestaltung empfohlen.
Ziel ist die
Inklusion von Kindern, Eltern, Besuchern und Personal. Das bedeutet
Barrierefreiheit zum Erreichen baulicher Anlagen, sowie deren Nutzbarkeit.
Herr OB Deffner
bedankt sich für den ausführlichen Vortrag. In das vorliegende Konzept wurde
von den einzelnen Fachbereichen sehr viel Zeit und tiefer Sachverstand
investiert. Das Konzept dient der Gerechtigkeit. Ungleichbehandlungen, wie es
sie in der Vergangenheit gab, werden nicht mehr vorkommen. Für die Zukunft ist
die Stadt Ansbach sehr gut aufgestellt. Des weiteren wird die Verwaltung
entlastet.
Frau
Erbguth-Feldner fragt an
° ob auch Therapieräume für z.B. Ergotherapeuten
im Muster-Raumprogramm im Konzept
eingeplant wurden
° ob
die Kindergärten eine Chance haben, Gruppen kleiner zu machen (Personalschlüsssel
1 : 10)
° warum Betriebskostenzuschüssen pro
Gruppe bezuschusst werden und nicht pro KiTa-Platz
Frau Schermer führt
aus:
° Therapieräume
sind mit 20 m² vorgesehen (wird noch ins Konzept eingefügt) Sämtliche
Anregungen/Ergebnisse werden bis zur Stadtratssitzung in das KiTa-Konzept
eingebaut.
° Es
können kleinere Gruppen gebildet werden. Die Gruppenstärke ist frei wählbar.
1
: 10 ist empfohlen
1:
11 ist vorgeschrieben.
Herr Jakobs
erklärt, dass sich bei den Betriebskostenzuschüssen zum Teil an anderen Kommunen
orientiert wurde. Die Anregung von Frau Erbguth-Feldner pro KiTa-Platz zu bezuschussen,
wird er mit aufnehmen.
Frau
Ergbuth-Feldner hält es für wichtig, den Kindergärten die Chance zu geben nicht
zu große Gruppen schaffen zu müssen.
Frau Schermer
erklärt, dass viele Kindergärten eine Betriebserlaubnis mit erhöhten
Platzzahlen beantragen. Grundsätzlich hält sie jedoch die Förderung von kleinen
Gruppen für sinnvoll.
Herr Loos bedankt
sich ebenfalls für die Vorstellung des KiTa-Konzepts. Es kommt viel Bewegung in
diesen Bereich. Die Teile A und C des Konzepts sind für Ansbach ein großer
Gewinn. Bei Teil B sieht er erhebliche finanzielle Probleme auf die freien
Träger zukommen. Er befürchtet, dass die Stadt Ansbach mit der Umsetzung des
Konzepts langfristige Partnerschaften auf Spiel setzt. Finanziell ist dies für
die freien Träger so nicht durchführbar. Bei städt. Einrichtungen werden
jährliche Defizite durch den Haushalt der Stadt Ansbach gedeckt. Dies ist bei
freien Trägern nicht möglich. Am Ende bleibt den freien Trägern nur die
Erhöhung der Kindergartenbeiträge.
Grundsätzlich
zweifelt Herr Loos an, dass Kommunen für Gebäude Mietzahlungen veranlassen
können.
Herr Jakobs
erwidert, das dies durchaus zulässig ist. Auch in Bamberg und in Nürnberg wird
so verfahren. In diesem Jahr wird mit einem Defizit von 4 Millionen Euro und im
kommenden Jahr mit einem Defizit von 9 Millionen Euro gerechnet. Derzeit wird
über die Anpassung der Elternbeiträge für städt. Einrichtungen nachgedacht.
Einkommensschwache Eltern können die Übernahme der Beiträge weiterhin
beantragen.
Bezüglich der angedachten
Beitragserhöhung schlägt Herr Loss vor, mit den freien Trägern auf Augenhöhe
das Gespräch zu suchen.
Frau Schermer
verweist auf die Kinderbetreuungsstudie 2019/2020. In dieser wird deutlich,
dass Eltern durchaus bereit wären, höhere Kindergartenbeiträge zu leisten.
Herr Jakobs erklärt
weiter, dass bereits seit 10 Jahren keine wesentliche Gebührenerhöhung für
städt. KiTas vorgenommen wurden, obwohl Personalkosten etc. gestiegen sind.
Frau
Erbguth-Feldner möchte, dass der Punkt „Modell Pflege von älteren Menschen und
Kindern“ in das vorliegenden KiTa-Konzept mit aufgenommen wird.
Herr Jakobs möchte
zuerst den Ausbau von KiTa-Plätzen sicher stellen.
Frau Schermer gibt
bekannt, dass sich die Rummelsberger Diakonie derzeit überlegt, so eine Gruppe
anzubieten.
Herr OB Deffner
gibt bekannt, dass im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am Vortag
einstimmig über das vorliegende Konzept und die darin enthaltenen
Berechnungsgrundlagen und Zielformulierungen beschlossen wurde.
Beschluss:
1.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem
Stadtrat, die Kindertagesstättenbedarfsplanung mit den darin enthaltenen
Berechnungsgrundlagen und Zielformulierungen zu beschließen und die
Stadtverwaltung zu beauftragen, diese Planungsgrundlage ab dem Jahr 2022 so
fortzuentwickeln, dass zusätzlich ein langfristiger Planungshorizont bis 2035
umfasst wird.
2.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem
Stadtrat, die Richtlinien zur Förderung von Kindertagesstätten („Ansbacher
Modell“) mit dem Summenraumprogramm zu beschließen.
3.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem
Stadtrat, die bauliche Machbarkeitsstudie mit dem Muster-Raumprogramm sowie dem
Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten zu
beschließen.
4.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem
Stadtrat, die Stadtverwaltung zu beauftragen, die
Kindertagesstättenbedarfsplanung, das „Ansbacher Modell“ sowie die bauliche
Machbarkeitsstudie zum Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ zusammenzufassen und der
interessierten Öffentlichkeit in einem einheitlichen Dokument zur Verfügung zu
stellen. Das Konzept wird bis zum 31.12.2021 durch die beteiligten Ämter
evaluiert und dem Stadtrat hierzu ein gemeinsamer schriftlicher Bericht
vorgelegt. Der Stadtrat entscheidet sodann, in welchem Turnus das
KiTa-Ausbaukonzept der Stadt Ansbach fortgeschrieben wird.