Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.10.2020 BA/009/2020 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | REF1/022/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 310 KB | ||
Konzept Zukunft.Kitas.Ansbach 3 MB | ||
Präsentation Konzept Kitas 3 MB |
Herr
Oberbürgermeister Deffner teilt zu Beginn mit, dass der Tagesordnungspunkt nur
im baulichen Bereich besprochen wird, da sich bereits andere Ausschüsse mit der
Thematik befasst haben.
Der Schwerpunkt des
gesamten Konzepts liegt im Bereich Inklusion und deren erfolgreicher Umsetzung,
wie Herr Dr. Simons erläutert. Dies bedeutet, dass alle Kinder, Eltern und
Mitarbeiter in der Kindertageseinrichtung gleichermaßen am Leben teilhaben.
Dazu werden auch Differenzierungsräume, zum Beispiel für Sprachförderung,
geschaffen.
Herr Dr. Simons
gibt zunächst eine Übersicht über die städtischen Kindertagesstätten. Er stellt
nachfolgend die konkreten Erweiterungsmaßnahmen für die verschiedenen KiTa
Standorte anhand der Sitzungsvorlage vor.
Die Stadt Ansbach
widmet sich seit vielen Jahren mit hohem Einsatz dem Ausbau des Platzangebots
in den Kindertageseinrichtungen. Die Stadt ist hierbei auf die Unterstützung
der zahlreichen freien KiTa-Träger im Stadtgebiet angewiesen. In den
vergangenen Jahren konnten die gesteckten Ausbauziele zwar stets nur mit
zeitlicher Verzögerung erreicht werden, so dass auch einzelne provisorische
Gruppen in ausgewählten Kindertagesstätten eingerichtet werden mussten. Die
Stadt konnte aber letztlich allen Eltern, die für ihre Kinder einen KiTa-Platz
in Anspruch nehmen wollten, einen solchen Platz anbieten. Anders als in anderen
Städten konnte die Stadt Ansbach somit Rechtsstreitigkeiten über die Erfüllung
des Rechtsanspruchs bislang vermeiden.
Der KiTa-Ausbau
wurde durch die Stadtverwaltung stets vorangetrieben: dies entweder durch
eigene Neubau- oder Erweiterungsvorhaben oder durch Unterstützung der
Erweiterungspläne der freien Träger der Jugendhilfe.
So werden
städtische Baumaßnahmen an den Standorten Elpersdorf, Brodswinden, Meinhardswinden,
Eyb (Pfaffengreuth) und Kernstadt (Albert-Schweitzer-Straße) durchgeführt.
Seitens der freien Träger sind Baumaßnahmen an den Standorten Schalkhausen, Strüther
Plateau (Klinifanten), Kernstadt (Mütterzentrum und Waldorf) und Rabenhof (Haus
Heimweg) mit entsprechender finanzieller Förderung seitens der Stadt geplant.
Da der Grad der
Inanspruchnahme der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen stetig
steigt, die Bevölkerung der Stadt Ansbach kontinuierlich wächst und die freien
Träger der Jugendhilfe zunehmend Planungssicherheit seitens der Stadt
einfordern, haben das Amt für Familie und Jugend, die Stadtkämmerei sowie das
Hochbau- und Bauordnungsamt sich darauf verständigt, eine umfassende Konzeption
zum KiTa-Ausbau in Ansbach zu erstellen. Die Konzeption „Zukunft.KiTas.Ansbach“
führt die fachlichen Anforderungen der Jugendhilfe, der Kämmerei sowie der
Bauverwaltung zu einem integrierten Planungskonzept zusammen.
Das Konzept
„Zukunft.KiTas.Ansbach“ verschafft dem weiterhin notwendigen KiTa-Ausbau einen
sicheren Rahmen: so erhält der Stadtrat eine Planungsgrundlage, die die gesamte
Stadt in den Blick nimmt und nicht nur einzelne Ortsteile und die nicht nur ins
nächste Jahr blickt, sondern in die kommenden drei Kindergartenjahre und auch
darüber hinaus Prognosen enthält.
Das Amt für Familie
und Jugend erhält Planungssicherheit im Hinblick auf die Umsetzung des
Rechtsanspruchs in der Kindertagesbetreuung, die Kämmerei Planungssicherheit im
Hinblick auf die anstehenden Finanzbedarfe und das Hochbau- und Bauordnungsamt
in Bezug auf eigene städtische Bauvorhaben.
Das Konzept gibt
aber auch den KiTa-Trägern Sicherheit, da es alle relevanten Bauvorhaben freier
Träger umfasst, damit im Grundsatz feststeht, dass für diese ein Bedarf besteht
und diese somit seitens der Stadt gefördert werden.
Kindertagesstättenbedarfsplanung
Nach § 80
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe – ist die
Stadt verpflichtet, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der
jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen
Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben
rechtzeitig und ausreichend zu planen. Die Kindertagesstättenbedarfsplanung ist
somit ein Baustein der Jugendhilfeplanung. Nach
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes zur Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen
Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und
-betreuungsgesetz – BayKiBiG) trägt die Stadt zudem die Gesamtverantwortung für
die Planung der Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in
Tagespflege. Mit der vorliegenden Kindertagesstättenbedarfsplanung kommt die
Stadt Ansbach dieser Verantwortung für den Bereich der Kindertagesstätten nach.
Nach der vorliegenden Bedarfsplanung werden in Ansbach bis einschließlich zum
Kindergartenjahr 2022/2023 neun Kindergarten- und 12 Kinderkrippengruppen
benötigt, womit dann auch die provisorisch eingerichteten Gruppen in reguläre
Gruppen überführt werden. Bis zum Jahr Kindergartenjahr 2027/2028 ist darüber
hinaus nach aktuellem Stand von einem Bedarf an 340 weiteren Plätzen in
Kindertageseinrichtungen auszugehen. Die im Gebiet der Stadt Ansbach aktiven
KiTa-Träger werden gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG in einem
Informationstermin am 15.09.2020 über die gesamte Konzeption
„Zukunft.KiTas.Ansbach“ informiert und erhalten im Nachgang die Möglichkeit zur
Abgabe schriftlicher Stellungnahmen. Die Stellungnahmen werden von den
beteiligten Ämtern ausgewertet und dem Stadtrat sodann, falls dies angezeigt
ist, Anpassungsvorschläge unterbreitet. Zudem wird die Konzeption am 23.09.2020
in einer eigens hierfür einberufenen Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses
beraten.
Städtische Förderung – „Ansbacher Modell“
Die städtische
Förderung für Kindertagesstätten wird neu ausgerichtet. Investive Maßnahmen der
Träger werden im Rahmen der nach dem Art. 10 Abs. 1 Ziff. 2 des Bayerischen
Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und
Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz – BayFAG) förderfähigen
Kosten grundsätzlich in Höhe von 66 Prozent gefördert. Die restlichen
Kosten in Höhe von 34 Prozent müssen aus Zuschüssen Dritter, Eigenmitteln der
Träger oder per Kreditaufnahme beschafft werden. Die Stadtverwaltung ist der
Auffassung, dass die Träger hierzu aufgrund der finanziell auskömmlichen
BayKiBiG-Förderung in der Lage sind. Daneben können die freien Träger einen Betriebskostenzuschuss
in Höhe von bis zu einem Drittel der Betriebskosten als Defizitausgleich bei
Vorlage einer entsprechenden Abrechnung beantragen. Träger, die freiwillige
Betriebskostenzuschüsse der Stadt in Anspruch nehmen, müssen hierfür jedoch einer
neuen Betriebskostenvereinbarung zustimmen, die für alle Träger grundsätzlich
einheitlich Anwendung findet. Hierin ist auch geregelt, dass Träger, die eigene
Immobilien nutzen, sich hierfür eine kalkulatorische Miete anrechnen lassen
können. Träger, die städtische Immobilien nutzen, werden aus Gründen der
Gleichbehandlung künftig angemessene Mietzahlungen leisten.
Mit dem
Summenraumprogramm, das sich weitgehend an den Vorgaben des Freistaats
orientiert, aber auf die spezifischen Ansbacher Verhältnisse angepasst worden
ist, erhalten die Träger zudem eine klare Orientierung dafür, welche Räume in
welcher Größenordnung förderfähig sind. Dies ist letztlich auch eine wichtige
Planungsgröße für die Planung städtischer Bauvorhaben sowie deren Zeit- und
Finanzierungsplanung.
Bauliche Machbarkeitsstudie
Ein tragender
Pfeiler des Ansbacher KiTa-Ausbaukonzepts ist die Durchführung städtischer
Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie die baufachliche Begleitung der
Maßnahmen der freien Träger. Aus diesem Grund hat das Hochbau- und
Bauordnungsamt eine Machbarkeitsstudie erstellt, die alle städtischen und
nicht-städtischen Bauvorhaben – unabhängig von ihrem jeweiligen Planungsstand –
in den Blick nimmt. Die Stadtratsmitglieder erhalten somit einen Überblick über
die Maßnahmen, die in den nächsten Jahren realisiert werden müssen, um ein
ausreichendes Betreuungsangebot bieten zu können. Ergänzt wird diese
Machbarkeitsstudie durch ein Muster-Raumprogramm, auf welches sich die
beteiligten Ämter verständigt haben. Das Muster-Raumprogramm soll dazu
beitragen, dass Planungen noch zielgerichteter und damit schneller erfolgen
können und Umplanungen, die sehr viel Zeit und Geld kosten können, möglichst
vermieden werden. Den freien Träger kann das Muster-Raumprogramm als Orientierungshilfe
dienlich sein. Natürlich sind diese aber – unbeschadet der städtischen
Förderrichtlinien – frei darin, eigene bauliche Akzente zu setzen.
Ansbach wächst
stetig. Bei der Ausweisung neuer Baugebiete für Wohnzwecke achtet das Hochbau-
und Bauordnungsamt stets darauf, dass auch die infrastrukturellen
Voraussetzungen geschaffen werden. Hierzu gehört auch die bedarfsgerechte
Versorgung mit KiTa-Plätzen. Aus diesem Grund wird die Machbarkeitsstudie immer
wieder durch neue Vorhaben ergänzt werden.
Finanzierung
Die Verwaltung kalkulierte einmalige Investitionskosten auf insgesamt 21.750.000 €
Davon können geplante Förderungen in Höhe von 11.962.500 €
in Abzug gebracht werden.
Somit belaufen sich die Investitionskosten bis 2029 auf 9.787.500 €
Durch die laufenden Betriebskosten und Unterhaltsaufwendungen für
insgesamt 29 Gruppen wird sich trotz einkalkulierten Zuschüssen vom
Freistaat und Mieteinnahmen das jährliche Defizit in diesem Bereich um
ca.
1.305.000
€
erhöhen.
Beratungsverfahren
Das Konzept
„Zukunft.KiTas.Ansbach“ wird in allen betroffenen Fachausschüssen der Stadt
Ansbach beraten werden. Die Beratungsergebnisse fließen schließlich in die
abschließende Beratung des Stadtrates am 20.10.2020 ein. Neuere Erkenntnisse
oder Beschlusslagen werden durch die Fachämter jeweils zur nächstfolgenden
Sitzung aufgearbeitet und die Einschätzung der Verwaltung hierzu ggf. mündlich
vorgetragen.
In der
anschließenden umfassenden Aussprache wird
Ø
Herr
Dr. Simons gibt an, dass die Verwaltung sich Mühe gibt, eine ökologische
Bauweise weit möglichst zu berücksichtigen, allerdings ist immer der konkrete Einzelfall
zu betrachten.
Ø
Herr
Dr. Simons sichert eine Berücksichtigung zu.
Ø
Herr
Dr. Simons teilt mit, dass es sich zunächst um eine Potentialfläche handelt,
die bei Bedarf entsprechend entwickelt und genutzt werden kann.
Ø
Herr
Dr. Simons erklärt, dass die Gewährung von Zuschüssen mit der Schaffung neuer KiTa-Plätze
und der Anwendung von Standards zusammenhängt. Grundsätzlich sind auch
Generalsanierungen förderfähig.
Herr
Oberbürgermeister Deffner betont am Ende der Diskussion noch einmal ausdrücklich,
dass nur der bauliche Teil in dieser Sitzung des Bau- und Werkausschusses behandelt
wird.
Herr Büschl führt
ergänzend aus, dass es sich um einen vierteiligen Beschlussvorschlag handelt,
jedoch in dieser Sitzung nur Teil 1 und Teil 3 beschließend an den Stadtrat empfohlen
werden soll. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag lautet wie folgt:
1. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Kindertagesstättenbedarfsplanung mit den darin enthaltenen Berechnungsgrundlagen und Zielformulierungen zu beschließen und die Stadtverwaltung zu beauftragen, diese Planungsgrundlage ab dem Jahr 2022 so fortzuentwickeln, dass zusätzlich ein langfristiger Planungshorizont bis 2035 umfasst wird.
2. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Richtlinien zur Förderung von Kindertagesstätten („Ansbacher Modell“) mit dem Summenraumprogramm zu beschließen.
3. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die bauliche Machbarkeitsstudie mit dem Muster-Raumprogramm sowie dem Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten zu beschließen.
4. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Stadtverwaltung zu beauftragen, die Kindertagesstättenbedarfsplanung, das „Ansbacher Modell“ sowie die bauliche Machbarkeitsstudie zum Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ zusammenzufassen und der interessierten Öffentlichkeit in einem einheitlichen Dokument zur Verfügung zu stellen. Das Konzept wird bis zum 31.12.2021 durch die beteiligten Ämter evaluiert und dem Stadtrat hierzu ein gemeinsamer schriftlicher Bericht vorgelegt. Der Stadtrat entscheidet sodann, in welchem Turnus das KiTa-Ausbaukonzept der Stadt Ansbach fortgeschrieben wird.
Aus dem Gremium wird mehrfach angeregt, Punkt 1 des Beschlussvorschlages nicht in dieser Sitzung zu beschließen, da noch weiterer Rede- und Diskussionsbedarf besteht. Zu Punkt 4 des Beschlussvorschlages wird empfohlen, die Zeitspanne der Evaluation nochmals zu überdenken.
Herr Oberbürgermeister Deffner gibt an, den Zeitraum für eine sach- und fachgerechte Beurteilung noch einmal zu überdenken und bestimmt, nur über Punkt 3 des Beschlussvorschlages abzustimmen und Punkt 1 zur weiteren Beratung in die Sitzung des Stadtrates zu verweisen.
.
Beschluss:
Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die
bauliche Machbarkeitsstudie mit dem Muster-Raumprogramm sowie dem
Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten zu
beschließen.