Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: KiTa-Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.10.2020   BA/009/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF1/022/2020 

Herr Oberbürgermeister Deffner teilt zu Beginn mit, dass der Tagesordnungspunkt nur im baulichen Bereich besprochen wird, da sich bereits andere Ausschüsse mit der Thematik befasst haben.

 

Der Schwerpunkt des gesamten Konzepts liegt im Bereich Inklusion und deren erfolgreicher Umsetzung, wie Herr Dr. Simons erläutert. Dies bedeutet, dass alle Kinder, Eltern und Mitarbeiter in der Kindertageseinrichtung gleichermaßen am Leben teilhaben. Dazu werden auch Differenzierungsräume, zum Beispiel für Sprachförderung, geschaffen.

 

Herr Dr. Simons gibt zunächst eine Übersicht über die städtischen Kindertagesstätten. Er stellt nachfolgend die konkreten Erweiterungsmaßnahmen für die verschiedenen KiTa Standorte anhand der Sitzungsvorlage vor.

 

Die Stadt Ansbach widmet sich seit vielen Jahren mit hohem Einsatz dem Ausbau des Platzangebots in den Kindertageseinrichtungen. Die Stadt ist hierbei auf die Unterstützung der zahlreichen freien KiTa-Träger im Stadtgebiet angewiesen. In den vergangenen Jahren konnten die gesteckten Ausbauziele zwar stets nur mit zeitlicher Verzögerung erreicht werden, so dass auch einzelne provisorische Gruppen in ausgewählten Kindertagesstätten eingerichtet werden mussten. Die Stadt konnte aber letztlich allen Eltern, die für ihre Kinder einen KiTa-Platz in Anspruch nehmen wollten, einen solchen Platz anbieten. Anders als in anderen Städten konnte die Stadt Ansbach somit Rechtsstreitigkeiten über die Erfüllung des Rechtsanspruchs bislang vermeiden.

Der KiTa-Ausbau wurde durch die Stadtverwaltung stets vorangetrieben: dies entweder durch eigene Neubau- oder Erweiterungsvorhaben oder durch Unterstützung der Erweiterungspläne der freien Träger der Jugendhilfe.

 

So werden städtische Baumaßnahmen an den Standorten Elpersdorf, Brodswinden, Meinhardswinden, Eyb (Pfaffengreuth) und Kernstadt (Albert-Schweitzer-Straße) durchgeführt. Seitens der freien Träger sind Baumaßnahmen an den Standorten Schalkhausen, Strüther Plateau (Klinifanten), Kernstadt (Mütterzentrum und Waldorf) und Rabenhof (Haus Heimweg) mit entsprechender finanzieller Förderung seitens der Stadt geplant.

Da der Grad der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen stetig steigt, die Bevölkerung der Stadt Ansbach kontinuierlich wächst und die freien Träger der Jugendhilfe zunehmend Planungssicherheit seitens der Stadt einfordern, haben das Amt für Familie und Jugend, die Stadtkämmerei sowie das Hochbau- und Bauordnungsamt sich darauf verständigt, eine umfassende Konzeption zum KiTa-Ausbau in Ansbach zu erstellen. Die Konzeption „Zukunft.KiTas.Ansbach“ führt die fachlichen Anforderungen der Jugendhilfe, der Kämmerei sowie der Bauverwaltung zu einem integrierten Planungskonzept zusammen.

Das Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ verschafft dem weiterhin notwendigen KiTa-Ausbau einen sicheren Rahmen: so erhält der Stadtrat eine Planungsgrundlage, die die gesamte Stadt in den Blick nimmt und nicht nur einzelne Ortsteile und die nicht nur ins nächste Jahr blickt, sondern in die kommenden drei Kindergartenjahre und auch darüber hinaus Prognosen enthält.

Das Amt für Familie und Jugend erhält Planungssicherheit im Hinblick auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs in der Kindertagesbetreuung, die Kämmerei Planungssicherheit im Hinblick auf die anstehenden Finanzbedarfe und das Hochbau- und Bauordnungsamt in Bezug auf eigene städtische Bauvorhaben.

Das Konzept gibt aber auch den KiTa-Trägern Sicherheit, da es alle relevanten Bauvorhaben freier Träger umfasst, damit im Grundsatz feststeht, dass für diese ein Bedarf besteht und diese somit seitens der Stadt gefördert werden.

 

Kindertagesstättenbedarfsplanung

 

Nach § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe – ist die Stadt verpflichtet, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Die Kindertagesstättenbedarfsplanung ist somit ein Baustein der Jugendhilfeplanung. Nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) trägt die Stadt zudem die Gesamtverantwortung für die Planung der Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege. Mit der vorliegenden Kindertagesstättenbedarfsplanung kommt die Stadt Ansbach dieser Verantwortung für den Bereich der Kindertagesstätten nach. Nach der vorliegenden Bedarfsplanung werden in Ansbach bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2022/2023 neun Kindergarten- und 12 Kinderkrippengruppen benötigt, womit dann auch die provisorisch eingerichteten Gruppen in reguläre Gruppen überführt werden. Bis zum Jahr Kindergartenjahr 2027/2028 ist darüber hinaus nach aktuellem Stand von einem Bedarf an 340 weiteren Plätzen in Kindertageseinrichtungen auszugehen. Die im Gebiet der Stadt Ansbach aktiven KiTa-Träger werden gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG in einem Informationstermin am 15.09.2020 über die gesamte Konzeption „Zukunft.KiTas.Ansbach“ informiert und erhalten im Nachgang die Möglichkeit zur Abgabe schriftlicher Stellungnahmen. Die Stellungnahmen werden von den beteiligten Ämtern ausgewertet und dem Stadtrat sodann, falls dies angezeigt ist, Anpassungsvorschläge unterbreitet. Zudem wird die Konzeption am 23.09.2020 in einer eigens hierfür einberufenen Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses beraten.

 

Städtische Förderung – „Ansbacher Modell“

 

Die städtische Förderung für Kindertagesstätten wird neu ausgerichtet. Investive Maßnahmen der Träger werden im Rahmen der nach dem Art. 10 Abs. 1 Ziff. 2 des Bayerischen Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz – BayFAG) förderfähigen Kosten grundsätzlich in Höhe von 66 Prozent gefördert. Die restlichen Kosten in Höhe von 34 Prozent müssen aus Zuschüssen Dritter, Eigenmitteln der Träger oder per Kreditaufnahme beschafft werden. Die Stadtverwaltung ist der Auffassung, dass die Träger hierzu aufgrund der finanziell auskömmlichen BayKiBiG-Förderung in der Lage sind. Daneben können die freien Träger einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von bis zu einem Drittel der Betriebskosten als Defizitausgleich bei Vorlage einer entsprechenden Abrechnung beantragen. Träger, die freiwillige Betriebskostenzuschüsse der Stadt in Anspruch nehmen, müssen hierfür jedoch einer neuen Betriebskostenvereinbarung zustimmen, die für alle Träger grundsätzlich einheitlich Anwendung findet. Hierin ist auch geregelt, dass Träger, die eigene Immobilien nutzen, sich hierfür eine kalkulatorische Miete anrechnen lassen können. Träger, die städtische Immobilien nutzen, werden aus Gründen der Gleichbehandlung künftig angemessene Mietzahlungen leisten. 

Mit dem Summenraumprogramm, das sich weitgehend an den Vorgaben des Freistaats orientiert, aber auf die spezifischen Ansbacher Verhältnisse angepasst worden ist, erhalten die Träger zudem eine klare Orientierung dafür, welche Räume in welcher Größenordnung förderfähig sind. Dies ist letztlich auch eine wichtige Planungsgröße für die Planung städtischer Bauvorhaben sowie deren Zeit- und Finanzierungsplanung.

 

Bauliche Machbarkeitsstudie

 

Ein tragender Pfeiler des Ansbacher KiTa-Ausbaukonzepts ist die Durchführung städtischer Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie die baufachliche Begleitung der Maßnahmen der freien Träger. Aus diesem Grund hat das Hochbau- und Bauordnungsamt eine Machbarkeitsstudie erstellt, die alle städtischen und nicht-städtischen Bauvorhaben – unabhängig von ihrem jeweiligen Planungsstand – in den Blick nimmt. Die Stadtratsmitglieder erhalten somit einen Überblick über die Maßnahmen, die in den nächsten Jahren realisiert werden müssen, um ein ausreichendes Betreuungsangebot bieten zu können. Ergänzt wird diese Machbarkeitsstudie durch ein Muster-Raumprogramm, auf welches sich die beteiligten Ämter verständigt haben. Das Muster-Raumprogramm soll dazu beitragen, dass Planungen noch zielgerichteter und damit schneller erfolgen können und Umplanungen, die sehr viel Zeit und Geld kosten können, möglichst vermieden werden. Den freien Träger kann das Muster-Raumprogramm als Orientierungshilfe dienlich sein. Natürlich sind diese aber – unbeschadet der städtischen Förderrichtlinien – frei darin, eigene bauliche Akzente zu setzen.

 

Ansbach wächst stetig. Bei der Ausweisung neuer Baugebiete für Wohnzwecke achtet das Hochbau- und Bauordnungsamt stets darauf, dass auch die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierzu gehört auch die bedarfsgerechte Versorgung mit KiTa-Plätzen. Aus diesem Grund wird die Machbarkeitsstudie immer wieder durch neue Vorhaben ergänzt werden.

 

Finanzierung

 

Die Verwaltung kalkulierte einmalige Investitionskosten auf insgesamt     21.750.000 €

Davon können geplante Förderungen in Höhe von                                        11.962.500 €

in Abzug gebracht werden.

Somit belaufen sich die Investitionskosten bis 2029 auf                                  9.787.500 €

 

Durch die laufenden Betriebskosten und Unterhaltsaufwendungen für

insgesamt 29 Gruppen wird sich trotz einkalkulierten Zuschüssen vom

Freistaat und Mieteinnahmen das jährliche Defizit in diesem Bereich um ca.

                                                                                                                                   1.305.000 €

erhöhen.

 

Beratungsverfahren

 

Das Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ wird in allen betroffenen Fachausschüssen der Stadt Ansbach beraten werden. Die Beratungsergebnisse fließen schließlich in die abschließende Beratung des Stadtrates am 20.10.2020 ein. Neuere Erkenntnisse oder Beschlusslagen werden durch die Fachämter jeweils zur nächstfolgenden Sitzung aufgearbeitet und die Einschätzung der Verwaltung hierzu ggf. mündlich vorgetragen.

 

In der anschließenden umfassenden Aussprache wird

 

  • der Inklusionsgedanke und das Musterraumkonzept begrüßt.

 

  • auf eine ökologische Bauweise hingewiesen.

 

Ø  Herr Dr. Simons gibt an, dass die Verwaltung sich Mühe gibt, eine ökologische Bauweise weit möglichst zu berücksichtigen, allerdings ist immer der konkrete Einzelfall zu betrachten.

 

  • Corona-bedingtes Bauen, gerade im Bereich Lüften, angesprochen.

 

Ø  Herr Dr. Simons sichert eine Berücksichtigung zu.

 

  • angefragt, ob in Schalkhausen nach dem Abriss des alten Schulhauses ein Erweiterungsbau für die bestehende KiTa geplant ist.

 

Ø  Herr Dr. Simons teilt mit, dass es sich zunächst um eine Potentialfläche handelt, die bei Bedarf entsprechend entwickelt und genutzt werden kann.

 

  • nach der Gewährung von Zuschüssen bei Umbaumaßnahmen gefragt.

 

Ø  Herr Dr. Simons erklärt, dass die Gewährung von Zuschüssen mit der Schaffung neuer KiTa-Plätze und der Anwendung von Standards zusammenhängt. Grundsätzlich sind auch Generalsanierungen förderfähig.

 

  • Diskussionsbedarf zu Teil 1 des Beschlussvorschlages angemeldet.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner betont am Ende der Diskussion noch einmal ausdrücklich, dass nur der bauliche Teil in dieser Sitzung des Bau- und Werkausschusses behandelt wird.

 

Herr Büschl führt ergänzend aus, dass es sich um einen vierteiligen Beschlussvorschlag handelt, jedoch in dieser Sitzung nur Teil 1 und Teil 3 beschließend an den Stadtrat empfohlen werden soll. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag lautet wie folgt:

 

1.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Kindertagesstättenbedarfsplanung mit den darin enthaltenen Berechnungsgrundlagen und Zielformulierungen zu beschließen und die Stadtverwaltung zu beauftragen, diese Planungsgrundlage ab dem Jahr 2022 so fortzuentwickeln, dass zusätzlich ein langfristiger Planungshorizont bis 2035 umfasst wird.

2.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Richtlinien zur Förderung von Kindertagesstätten („Ansbacher Modell“) mit dem Summenraumprogramm zu beschließen.

3.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die bauliche Machbarkeitsstudie mit dem Muster-Raumprogramm sowie dem Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten zu beschließen.

 

4.    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Stadtverwaltung zu beauftragen, die Kindertagesstättenbedarfsplanung, das „Ansbacher Modell“ sowie die bauliche Machbarkeitsstudie zum Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ zusammenzufassen und der interessierten Öffentlichkeit in einem einheitlichen Dokument zur Verfügung zu stellen. Das Konzept wird bis zum 31.12.2021 durch die beteiligten Ämter evaluiert und dem Stadtrat hierzu ein gemeinsamer schriftlicher Bericht vorgelegt. Der Stadtrat entscheidet sodann, in welchem Turnus das KiTa-Ausbaukonzept der Stadt Ansbach fortgeschrieben wird.

 

Aus dem Gremium wird mehrfach angeregt, Punkt 1 des Beschlussvorschlages nicht in dieser Sitzung zu beschließen, da noch weiterer Rede- und Diskussionsbedarf besteht. Zu Punkt 4 des Beschlussvorschlages wird empfohlen, die Zeitspanne der Evaluation nochmals zu überdenken.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner gibt an, den Zeitraum für eine sach- und fachgerechte Beurteilung noch einmal zu überdenken und bestimmt, nur über Punkt 3 des Beschlussvorschlages abzustimmen und Punkt 1 zur weiteren Beratung in die Sitzung des Stadtrates zu verweisen.

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Beschluss:

 

 

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die bauliche Machbarkeitsstudie mit dem Muster-Raumprogramm sowie dem Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten zu beschließen.