Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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21.06.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 10 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs bezieht sich auf die bereits im Zuge der
Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 intensive Diskussion über die Anpassung
des Gewerbesteuerhebesatzes. Der Haushalt 2022 sei unter Zurückstellung der
Beratungen hierzu beschlossen worden, da Herr Oberbürgermeister Deffner dem
Stadtrat erneute Beratungen im zweiten Quartal 2022 zugesagt hatte. Eigentlich sei es
beabsichtigt gewesen in dieser Sitzung noch die Jahresrechnung 2021 und das
Haushaltskonsolidierungskonzept 2023 vorzulegen, jedoch sei es wegen des immer
noch vorherrschenden Personalengpasses in der Kämmerei nicht möglich gewesen,
diese fertigzustellen. Spätestens im September soll dies erfolgen. Jedoch würde
der Jahresabschluss auch wenig aussagekräftig sein, da auch 2021 im Hinblick
auf Haushaltsreste, Corona-Pandemie und Gewerbesteuer ein Ausnahmejahr gewesen
sei. Es wird auf die
ausführlichen Erläuterungen der Kämmerei im Rahmen der Haushaltsberatungen für
das Jahr 2022 verwiesen, bei denen bereits umfangreich auf Chancen wie auch
Risiken einer Gewerbesteueranpassung eingegangen worden sei. Eine Anpassung der
Gewerbesteuer auf 400 Prozentpunkte würde nur die Unternehmen betreffen, die
der Körperschaftssteuer unterliegen. Unternehmen, die der Einkommensteuer
unterliegen, können die Gewerbesteuer geltend machen. Die wirtschaftlichen Rahmendaten werden
vorgestellt: Die
Gewerbesteuereinnahmen 2021 seien durch erhebliche Einmaleffekte gekennzeichnet.
So seien Nachzahlungen (zzgl. Zinsen) für Vorjahre erfolgt, wohingegen
glaubhaft avisierte Rückzahlungen in siebenstelliger Höhe bisher unterblieben
sind, müssten zwar weiterhin erwartet werden, aber wirklich rechnen sollte man
nicht damit. Zu berücksichtigen sei ebenfalls, dass die Steuerschätzung vom Mai
2022 besser ausgefallen sei als die letzte Novemberschätzung. Aber nicht berücksichtigt sind in der Prognose die
Ukraine-Lage, das Steuerentlastungsgesetz 2022 mit Energiepreispauschale und
Kinderbonus 2022, das Corona-Steuerhilfegesetz IV, das AO-Änderungsgesetz sowie
das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz. Die erhöhte Steuerschätzung würde
eingetrübt werden durch einen Anstieg des Verbraucherpreisindex von 7,4% (im
Monat April ggü. Vorjahresmonat, lt. DESTATIS Pressemitteilung Nr. 196 vom
11. Mai 2022). Folglich sei auch im städtischen Haushalt mit
erheblichen Teuerungen zu rechnen, die nicht ausschließlich durch die
Zuwachsraten bei der Gewerbesteuer ausgeglichen werden könnten. Außerdem seien wirtschaftliche Prognosen
zunehmend risikobehaftet. Insbesondere die weltwirtschaftliche Lage beeinflusse
in erheblichem und kaum vorhersehbarem Maße die weiteren Entwicklungen. Neben diesen
Unsicherheiten bestünden klar definierte und kaum zu minimierende Aufgaben für
die Stadt Ansbach: Im Hochbaubereich seien
in der langfristigen 10-jährigen Finanzplanung Ausgaben von rund 150 Mio. € avisiert: -
Ausbau
der Kindertagesstätten -
Ausbau
der Ganztagsbetreuung inkl. anstehender Brandschutzsanierungen an Grundschulen -
notwendige
Brandschutzmaßnahmen an Gymnasien -
Generalsanierung
der Berufs- und Wirtschaftsschule -
Baumaßnahmen
an der historischen Gebäudesubstanz in der Innenstadt (Rathaus/Schrammhaus,
Platensches Palais, Stadthaus) -
die
Erneuerung des Betriebsamtes -
die
Schaffung eines Skateplatzes -
die
Erneuerung des Zeilberggeländes -
u.
v. m. Im Tiefbaubereich seien
im gleichen Zeitraum Ausgaben rund 75 Mio. € avisiert. Noch unberücksichtigt seien
weitere unvorhergesehene Maßnahmen oder weitere Investitionen, die sich für den
Klimaschutz ergeben können. Des Weiteren wären noch
folgende haushaltsbeeinflussende Faktoren zu beachten:
Defizitentwicklung
im Gesundheitssektor (voraussichtl. höherer Trägerausgleich für ANregiomed)
Baumaßnahmen
im Ansbacher Klinikum (Baukostenzuschüsse)
Sanierung
Aquella der Ansbacher Bäder- und Verkehrsgesellschaft (Baukostenzuschüsse)
steigenden
Aufwendungen im Bereich ÖPNV (erhöhte Kapitaleinlagen)
steigender
kommunalen Anteilen im Bereich der BayKiBiG-Förderung (aufgrund eines Anstiegs
der Betreuungszahlen)
noch
unklar: Finanzierung der laufenden Kosten für den Bereich der Ganztagsbetreuung
an Grundschulen sowie für die an die Stadt Ansbach fallenden Betreuungsfälle im
Zuge der Änderungen des Bundesteilhabegesetzes Herr Jakobs berichtet außerdem von dem Gespräch mit der IHK zu
diesem Thema, das am 20.06.2022 zusammen mit Herrn Oberbürgermeister Deffner
geführt worden sei. Die IHK habe Verständnis für die Haushaltslage gezeigt. Sie
ist jedoch der Ansicht, dass die Konsolidierung
des Haushalts nicht losgelöst stattfinden sollte, nachdem eine Erhöhung des
Gewerbesteuerhebesatzes vorgenommen worden sei. Sie hätte die Frage in den Raum gestellt, ob beispielsweise bei ANregiomed noch Möglichkeiten
zur Reduzierung des
Defizits bestünden. Es sei zu bedenken gegeben worden, dass möglicherweise jetzt der falsche Zeitpunkt
für eine Erhöhung der Gewerbesteuer sei aufgrund der wirtschaftlichen
Entwicklung und konjunkturellen Lage. Die IHK hätte einen offenen Austausch vorgeschlagen,
damit auch die Wirtschaft ihre Position erläutern könne. Abschließend werden die
beiden Alternativen der Beschlussvorschläge vorgetragen: Alternative A: Die beigefügte
Gewerbesteuerhebesatzsatzung (Entwurf vom 13.06.2022) mit einem Hebesatz von …
% mit Wirkung zum 01.12.2022 wird beschlossen. Der beigefügte
Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Alternative B: Die Verwaltung wird
beauftragt im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 weiter mit einem
Gewerbesteuerhebesatz von 380% zu planen. Darüber hinaus, aufgrund
der Gesprächsergebnisse mit der IHK, bestünde auch die Möglichkeit, diese
beiden Beschlussfassungen zurückzunehmen und in den September zu verlegen.
Somit bestünde für die Fraktionen bis dahin die Möglichkeit direkt mit der IHK
Kontakt aufzunehmen und Gespräche zu führen. Herr Sauerhöfer erklärt, dass der jetzige Hebesatz bestehen bleiben
soll. Zwar sei derzeit die aktuelle Konjunkturlage gut, aber die Zukunft sei
nicht sicher. Er stellt aus diesem Grund den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt
in die Fraktionen zur Beratung für die kommende Stadtratssitzung zu verweisen. Im Laufe der Diskussion
im Gremium kristallisiert sich heraus, dass scheinbar eine Beratung des Themas
im September gewünscht werde. Herr Oberbürgermeister Deffner fragt Herrn Sauerhöfer, ob er seinen
Antrag zurückziehen möchte. Herr Sauerhöfer zieht seinen Antrag zurück. Herr Oberbürgermeister Deffner lässt über den Vorschlag, die
Beschlussfassung zur Einführung einer Gewerbesteuerhebesatzung in den September
2022 zu verlegen, abstimmen. | |||||||
20.09.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 11 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs gibt bekannt,
dass der Stadtrat im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 intensiv
über die Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes diskutiert hat. Der Haushalt
2022 wurde unter Zurückstellung der Beratungen hierzu beschlossen. Herr Oberbürgermeister
Deffner hat dem Stadtrat erneute Beratungen im zweiten Quartal 2022 zugesagt. Zielstellung war
seinerzeit die Beratung unter Betrachtung der Jahresrechnung 2021 sowie eine
rechtzeitige Festlegung des Hebesatzes, um eine Sicherheit bei den
Haushaltsplanungen zu haben. Aufgrund der derzeitigen Personalsituation in der
Kämmerei kann die Vorlage der Jahresrechnung im Stadtrat erst im September
erfolgen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen werden, dass die
Jahresrechnung 2021 nur bedingt aussagekräftig ist. Ursächlich sind erhebliche
Haushaltsausgabe- und vor allem Haushaltseinnahmereste sowie weitere
Einmaleffekte, die sich auf das Ergebnis auswirken werden. Die Haushaltsplanung für
das Jahr 2023 hat bereits begonnen. Mit Blick auf die vorgenannte
Planungssicherheit sowie möglichst frühe Veranlagung und Bescheiderstellung ist
weiterhin eine zeitnahe Festlegung des Hebesatzes sinnvoll. Zu den wirtschaftlichen Rahmendaten:
(2023: +3,1% à +3,6%
| 2024: +6,5% à +6,8% | 2025: +6,1% à 5,6%
| 2026: +3,4% à 3,4%).
Es lässt sich weiter festhalten,
dass die wirtschaftlichen Prognosen zunehmend risikobehaftet sind. Insbesondere
die weltwirtschaftliche Lage beeinflusst in erheblichem und kaum vorhersehbarem
Maße die weiteren Entwicklungen. Neben diesen
Unsicherheiten bestehen klar definierte und kaum zu minimierende Aufgaben für
die Stadt Ansbach. Im Hochbaubereich sind in der langfristigen 10-jährigen
Finanzplanung Ausgaben von rund 150 Mio. € avisiert. Hierzu zählen der Ausbau
der Kindertagesstätten, der Ausbau der Ganztagsbetreuung inkl. anstehender
Brandschutzsanierungen an Grundschulen, notwendige Brandschutzmaßnahmen an
Gymnasien, die Generalsanierung der Berufs- und Wirtschaftsschule, die
Baumaßnahmen an der historischen Gebäudesubstanz in der Innenstadt
(Rathaus/Schrammhaus, Platensches Palais, Stadthaus), die Erneuerung des
Betriebsamtes, die Schaffung eines Skateplatzes, die Erneuerung des
Zeilberggeländes u.v.m.. Im Tiefbaubereich sind im gleichen Zeitraum Ausgaben
von rund 75 Mio. € avisiert. Noch unberücksichtigt sind weitere
unvorhergesehene Maßnahmen oder weitere Investitionen, die sich für den
Klimaschutz ergeben können. Der Stadtrat hat eine von der Verwaltung
vorgeschlagene Priorisierung beschlossen, die bereits jetzt in der Umsetzung
zurückliegt. Neben der finanziellen ist auch die personelle Leistungsfähigkeit
ein Engpass für eine sofortige und zeitnahe Umsetzung aller Maßnahmen. Des Weiteren sind noch
folgende haushaltsbeeinflussende Faktoren zu beachten: Allen voran die Defizitentwicklung
im Gesundheitssektor, wodurch ein höherer Trägerausgleich für ANregiomed
wahrscheinlicher wird. Außerdem werden für die anstehenden Baumaßnahmen im
Ansbacher Klinikum erhebliche Baukostenzuschüsse notwendig. AVVH avisiert.
Flankierend zur
Gewerbesteueranpassung hat die Kämmerei ein Haushaltskonsolidierungskonzept
erstellt, welches in dieser Sitzung vorgestellt wird. Die IHK hat am 03.08.2022 die Fraktionen des Stadtrates zu
einer Gesprächsrunde eingeladen und hierbei vor allem auch auf mögliche
schädlichen Auswirkungen einer Gewerbesteueranpassung hingewiesen. Hier ist
beizupflichten, dass nach dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des
Wachstums Gemeinden zur Preisstabilität beitragen sollen. Nachdem es sich bei der Gewerbesteuer nicht um eine umsatzabhängige Steuer, sondern um eine reine Gewinnsteuer handelt, sind Effekte auf die Preisstabilität allenfalls eigenkapitalmindernder Natur – da Unternehmen wirtschaftstheoretisch nicht Endverbraucher und damit Konsumenten darstellen. Inwieweit damit neue Investitionen gehemmt werden, ist angesichts der gesamtwirtschaftlichen Umstände (v.a. aufgrund der erheblichen, einer möglichen Gewerbesteueranpassung übersteigenden, Zinsmarktlage) schwer abschätzbar. Dagege stehende Personalkostensteigerungen für bspw. längere Wartezeiten bei der Zulassung von Fahrzeugen dürften bei KFZ-Händlern entsprechende steuerliche Mehraufwendungen vermutlich erheblich übertreffen. Ohnehin sind viele Unternehmen, insbesondere Einzelunternehmer, bis zu einem Hebesatz von 400% nicht betroffen (§35 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Zuletzt wurde daher eine Anpassung des Hebesatzes auf 400% diskutiert. Derzeit sind bei der
Stadt Ansbach 4.462 Steuerfälle veranlagt, von denen 2.076 (=44%) derzeit keine
Gewerbesteuer zahlen – entweder, weil diese nicht mehr aktiv sind oder aber
auch weil bspw. Gewerbeerträge unterhalb der Freibetragsgrenze von 24.500 €
liegen. Von den 2.386 Zahlfällen
sind 982 Unternehmen (=42%) natürliche Personen. Diese unterliegen der
Einkommensteuer und können daher die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von
400% wieder von der Einkommensteuer absetzen. Damit wären diese Unternehmen von
einer Gewerbesteuerhebesatzanpassung netto nicht betroffen, sondern es würden
lediglich dem Freistaat Mittel entzogen. Die Ansbacher Unternehmen
erwirtschaften nach vorgenommenen Auswertungen im Durchschnitt einen (steuerlich
zu berücksichtigenden) Gewinn von rund 34.000 €. Dies bedeutet für
Kapitalgesellschaften bei einem Hebesatz 380% eine Gewerbesteuerzahllast von
4.522 € die bei 400% auf 4.760 € ansteigen würde (+238 €/a). Bei
Personengesellschaften würde es zu einem Anstieg von 1.262 auf 1.328 € (+66€)
kommen. Je mehr/weniger Gewinn ein Unternehmen erwirtschaftet, desto niedriger/höher
fällt die steuerliche Belastung aus. Abschließend wird auf die Erläuterungen der Kämmerei im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 verwiesen, bei denen bereits umfangreich auf Chancen wie auch Risiken einer Gewerbesteueranpassung eingegangen wurde. Beschluss: Alternative A: Die beigefügte
Gewerbesteuerhebesatzsatzung (Entwurf vom 13.06.2022) mit einem Hebesatz von 400
% mit Wirkung zum 01.01.2023 wird beschlossen. Der beigefügte Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Ja 8 Nein 8 Alternative B: Die Verwaltung wird
beauftragt im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 weiter mit einem
Gewerbesteuerhebesatz von 380% zu planen. Es ergeht keine
Empfehlung an den Stadtrat. Abstimmungsergebnis: Ja 8 Nein 8 Bei Stimmengleichheit abgelehnt. | |||||||
28.09.2022 Stadtrat | 12 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Porzner schlägt
vor, die Gewerbesteuer erst ab 2025 zu erhöhen und beantragt daher, den
Beschlussvorschlag A folgendermaßen abzuändern: „Die beigefügte
Gewerbesteuerhebesatzsatzung (Entwurf vom 13.06.2022) mit einem Hebesatz von
400 % mit Wirkung zum 01.01.2025 wird beschlossen.“ Herr OB Deffner
bittet zuerst um Abstimmung über den Beschlussvorschlag
Alternative A der Verwaltung: Die beigefügte
Gewerbesteuerhebesatzsatzung (Entwurf vom 13.06.2022) mit einem Hebesatz von 400
% mit Wirkung zum 01.12.2022 wird beschlossen. Der beigefügte
Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Ja 17 Nein 21 Mehrheitlich abgelehnt. Herr OB Deffner
bittet dann um Abstimmung über den Beschlussvorschlag
der SPD: Die beigefügte
Gewerbesteuerhebesatzsatzung (Entwurf vom 13.06.2022) mit einem Hebesatz von 400
% mit Wirkung zum 01.01.2025 wird beschlossen. Der beigefügte
Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Ja 17 Nein 21 Mehrheitlich abgelehnt. Herr OB Deffner
bittet schließlich um Abstimmung über den Beschlussvorschlag
Alternative B der Verwaltung: Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 weiter mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 380% zu planen. |