Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 28.09.2022 SR/008/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 21, Nein: 16 |
Vorlage: | REF4/029/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 376 KB | ||
Gewerbesteuerhebesatzsatzung - Entwurf vom 13.06.2022 7 KB |
Herr Porzner schlägt
vor, die Gewerbesteuer erst ab 2025 zu erhöhen und beantragt daher, den
Beschlussvorschlag A folgendermaßen abzuändern:
„Die beigefügte
Gewerbesteuerhebesatzsatzung (Entwurf vom 13.06.2022) mit einem Hebesatz von
400 % mit Wirkung zum 01.01.2025 wird beschlossen.“
Herr OB Deffner
bittet zuerst um Abstimmung über den Beschlussvorschlag
Alternative A der Verwaltung:
Die beigefügte
Gewerbesteuerhebesatzsatzung (Entwurf vom 13.06.2022) mit einem Hebesatz von 400
% mit Wirkung zum 01.12.2022 wird beschlossen.
Der beigefügte
Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: Ja 17 Nein 21
Mehrheitlich abgelehnt.
Herr OB Deffner
bittet dann um Abstimmung über den Beschlussvorschlag
der SPD:
Die beigefügte
Gewerbesteuerhebesatzsatzung (Entwurf vom 13.06.2022) mit einem Hebesatz von 400
% mit Wirkung zum 01.01.2025 wird beschlossen.
Der beigefügte
Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: Ja 17 Nein 21
Mehrheitlich abgelehnt.
Herr OB Deffner
bittet schließlich um Abstimmung über den Beschlussvorschlag
Alternative B der Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 weiter mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 380% zu planen.