Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.06.2022 HFWA/006/2022 |
Beschluss: | Wird zurückgestellt. |
Abstimmung: | Ja: 11, Nein: 5 |
Vorlage: | REF4/029/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 376 KB | ||
Gewerbesteuerhebesatzsatzung - Entwurf vom 13.06.2022 7 KB |
Herr Jakobs bezieht sich auf die bereits im Zuge der
Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 intensive Diskussion über die Anpassung
des Gewerbesteuerhebesatzes. Der Haushalt 2022 sei unter Zurückstellung der
Beratungen hierzu beschlossen worden, da Herr Oberbürgermeister Deffner dem
Stadtrat erneute Beratungen im zweiten Quartal 2022 zugesagt hatte.
Eigentlich sei es
beabsichtigt gewesen in dieser Sitzung noch die Jahresrechnung 2021 und das
Haushaltskonsolidierungskonzept 2023 vorzulegen, jedoch sei es wegen des immer
noch vorherrschenden Personalengpasses in der Kämmerei nicht möglich gewesen,
diese fertigzustellen. Spätestens im September soll dies erfolgen. Jedoch würde
der Jahresabschluss auch wenig aussagekräftig sein, da auch 2021 im Hinblick
auf Haushaltsreste, Corona-Pandemie und Gewerbesteuer ein Ausnahmejahr gewesen
sei.
Es wird auf die
ausführlichen Erläuterungen der Kämmerei im Rahmen der Haushaltsberatungen für
das Jahr 2022 verwiesen, bei denen bereits umfangreich auf Chancen wie auch
Risiken einer Gewerbesteueranpassung eingegangen worden sei.
Eine Anpassung der
Gewerbesteuer auf 400 Prozentpunkte würde nur die Unternehmen betreffen, die
der Körperschaftssteuer unterliegen. Unternehmen, die der Einkommensteuer
unterliegen, können die Gewerbesteuer geltend machen.
Die wirtschaftlichen Rahmendaten werden
vorgestellt:
Die
Gewerbesteuereinnahmen 2021 seien durch erhebliche Einmaleffekte gekennzeichnet.
So seien Nachzahlungen (zzgl. Zinsen) für Vorjahre erfolgt, wohingegen
glaubhaft avisierte Rückzahlungen in siebenstelliger Höhe bisher unterblieben
sind, müssten zwar weiterhin erwartet werden, aber wirklich rechnen sollte man
nicht damit. Zu berücksichtigen sei ebenfalls, dass die Steuerschätzung vom Mai
2022 besser ausgefallen sei als die letzte Novemberschätzung. Aber nicht berücksichtigt sind in der Prognose die
Ukraine-Lage, das Steuerentlastungsgesetz 2022 mit Energiepreispauschale und
Kinderbonus 2022, das Corona-Steuerhilfegesetz IV, das AO-Änderungsgesetz sowie
das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz. Die erhöhte Steuerschätzung würde
eingetrübt werden durch einen Anstieg des Verbraucherpreisindex von 7,4% (im
Monat April ggü. Vorjahresmonat, lt. DESTATIS Pressemitteilung Nr. 196 vom
11. Mai 2022). Folglich sei auch im städtischen Haushalt mit
erheblichen Teuerungen zu rechnen, die nicht ausschließlich durch die
Zuwachsraten bei der Gewerbesteuer ausgeglichen werden könnten. Außerdem seien wirtschaftliche Prognosen
zunehmend risikobehaftet. Insbesondere die weltwirtschaftliche Lage beeinflusse
in erheblichem und kaum vorhersehbarem Maße die weiteren Entwicklungen.
Neben diesen
Unsicherheiten bestünden klar definierte und kaum zu minimierende Aufgaben für
die Stadt Ansbach:
Im Hochbaubereich seien
in der langfristigen 10-jährigen Finanzplanung Ausgaben von rund 150 Mio. € avisiert:
-
Ausbau
der Kindertagesstätten
-
Ausbau
der Ganztagsbetreuung inkl. anstehender Brandschutzsanierungen an Grundschulen
-
notwendige
Brandschutzmaßnahmen an Gymnasien
-
Generalsanierung
der Berufs- und Wirtschaftsschule
-
Baumaßnahmen
an der historischen Gebäudesubstanz in der Innenstadt (Rathaus/Schrammhaus,
Platensches Palais, Stadthaus)
-
die
Erneuerung des Betriebsamtes
-
die
Schaffung eines Skateplatzes
-
die
Erneuerung des Zeilberggeländes
-
u.
v. m.
Im Tiefbaubereich seien
im gleichen Zeitraum Ausgaben rund 75 Mio. € avisiert.
Noch unberücksichtigt seien
weitere unvorhergesehene Maßnahmen oder weitere Investitionen, die sich für den
Klimaschutz ergeben können.
Des Weiteren wären noch
folgende haushaltsbeeinflussende Faktoren zu beachten:
Defizitentwicklung
im Gesundheitssektor (voraussichtl. höherer Trägerausgleich für ANregiomed)
Baumaßnahmen
im Ansbacher Klinikum (Baukostenzuschüsse)
Sanierung
Aquella der Ansbacher Bäder- und Verkehrsgesellschaft (Baukostenzuschüsse)
steigenden
Aufwendungen im Bereich ÖPNV (erhöhte Kapitaleinlagen)
steigender
kommunalen Anteilen im Bereich der BayKiBiG-Förderung (aufgrund eines Anstiegs
der Betreuungszahlen)
noch
unklar: Finanzierung der laufenden Kosten für den Bereich der Ganztagsbetreuung
an Grundschulen sowie für die an die Stadt Ansbach fallenden Betreuungsfälle im
Zuge der Änderungen des Bundesteilhabegesetzes
Herr Jakobs berichtet außerdem von dem Gespräch mit der IHK zu
diesem Thema, das am 20.06.2022 zusammen mit Herrn Oberbürgermeister Deffner
geführt worden sei. Die IHK habe Verständnis für die Haushaltslage gezeigt. Sie
ist jedoch der Ansicht, dass die Konsolidierung
des Haushalts nicht losgelöst stattfinden sollte, nachdem eine Erhöhung des
Gewerbesteuerhebesatzes vorgenommen worden sei. Sie hätte die Frage in den Raum gestellt, ob beispielsweise bei ANregiomed noch Möglichkeiten
zur Reduzierung des
Defizits bestünden. Es sei zu bedenken gegeben worden, dass möglicherweise jetzt der falsche Zeitpunkt
für eine Erhöhung der Gewerbesteuer sei aufgrund der wirtschaftlichen
Entwicklung und konjunkturellen Lage. Die IHK hätte einen offenen Austausch vorgeschlagen,
damit auch die Wirtschaft ihre Position erläutern könne.
Abschließend werden die
beiden Alternativen der Beschlussvorschläge vorgetragen:
Alternative A:
Die beigefügte
Gewerbesteuerhebesatzsatzung (Entwurf vom 13.06.2022) mit einem Hebesatz von …
% mit Wirkung zum 01.12.2022 wird beschlossen.
Der beigefügte
Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Alternative B:
Die Verwaltung wird
beauftragt im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 weiter mit einem
Gewerbesteuerhebesatz von 380% zu planen.
Darüber hinaus, aufgrund
der Gesprächsergebnisse mit der IHK, bestünde auch die Möglichkeit, diese
beiden Beschlussfassungen zurückzunehmen und in den September zu verlegen.
Somit bestünde für die Fraktionen bis dahin die Möglichkeit direkt mit der IHK
Kontakt aufzunehmen und Gespräche zu führen.
Herr Sauerhöfer erklärt, dass der jetzige Hebesatz bestehen bleiben
soll. Zwar sei derzeit die aktuelle Konjunkturlage gut, aber die Zukunft sei
nicht sicher. Er stellt aus diesem Grund den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt
in die Fraktionen zur Beratung für die kommende Stadtratssitzung zu verweisen.
Im Laufe der Diskussion
im Gremium kristallisiert sich heraus, dass scheinbar eine Beratung des Themas
im September gewünscht werde.
Herr Oberbürgermeister Deffner fragt Herrn Sauerhöfer, ob er seinen
Antrag zurückziehen möchte.
Herr Sauerhöfer zieht seinen Antrag zurück.
Herr Oberbürgermeister Deffner lässt über den Vorschlag, die
Beschlussfassung zur Einführung einer Gewerbesteuerhebesatzung in den September
2022 zu verlegen, abstimmen.