Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Einführung einer Gewerbesteuerhebesatzsatzung

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.06.2022   HFWA/006/2022 
Beschluss:Wird zurückgestellt.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5
Vorlage:  REF4/029/2022 

Herr Jakobs bezieht sich auf die bereits im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 intensive Diskussion über die Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes. Der Haushalt 2022 sei unter Zurückstellung der Beratungen hierzu beschlossen worden, da Herr Oberbürgermeister Deffner dem Stadtrat erneute Beratungen im zweiten Quartal 2022 zugesagt hatte.

 

Eigentlich sei es beabsichtigt gewesen in dieser Sitzung noch die Jahresrechnung 2021 und das Haushaltskonsolidierungskonzept 2023 vorzulegen, jedoch sei es wegen des immer noch vorherrschenden Personalengpasses in der Kämmerei nicht möglich gewesen, diese fertigzustellen. Spätestens im September soll dies erfolgen. Jedoch würde der Jahresabschluss auch wenig aussagekräftig sein, da auch 2021 im Hinblick auf Haushaltsreste, Corona-Pandemie und Gewerbesteuer ein Ausnahmejahr gewesen sei.

 

Es wird auf die ausführlichen Erläuterungen der Kämmerei im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 verwiesen, bei denen bereits umfangreich auf Chancen wie auch Risiken einer Gewerbesteueranpassung eingegangen worden sei.

 

Eine Anpassung der Gewerbesteuer auf 400 Prozentpunkte würde nur die Unternehmen betreffen, die der Körperschaftssteuer unterliegen. Unternehmen, die der Einkommensteuer unterliegen, können die Gewerbesteuer geltend machen.

 

Die wirtschaftlichen Rahmendaten werden vorgestellt:

 

Die Gewerbesteuereinnahmen 2021 seien durch erhebliche Einmaleffekte gekennzeichnet. So seien Nachzahlungen (zzgl. Zinsen) für Vorjahre erfolgt, wohingegen glaubhaft avisierte Rückzahlungen in siebenstelliger Höhe bisher unterblieben sind, müssten zwar weiterhin erwartet werden, aber wirklich rechnen sollte man nicht damit. Zu berücksichtigen sei ebenfalls, dass die Steuerschätzung vom Mai 2022 besser ausgefallen sei als die letzte Novemberschätzung. Aber nicht berücksichtigt sind in der Prognose die Ukraine-Lage, das Steuerentlastungsgesetz 2022 mit Energiepreispauschale und Kinderbonus 2022, das Corona-Steuerhilfegesetz IV, das AO-Änderungsgesetz sowie das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz. Die erhöhte Steuerschätzung würde eingetrübt werden durch einen Anstieg des Verbraucherpreisindex von 7,4% (im Monat April ggü. Vorjahresmonat, lt. DESTATIS Pressemitteilung Nr. 196 vom 11. Mai 2022). Folglich sei auch im städtischen Haushalt mit erheblichen Teuerungen zu rechnen, die nicht ausschließlich durch die Zuwachsraten bei der Gewerbesteuer ausgeglichen werden könnten. Außerdem seien wirtschaftliche Prognosen zunehmend risikobehaftet. Insbesondere die weltwirtschaftliche Lage beeinflusse in erheblichem und kaum vorhersehbarem Maße die weiteren Entwicklungen.

 

Neben diesen Unsicherheiten bestünden klar definierte und kaum zu minimierende Aufgaben für die Stadt Ansbach:

 

Im Hochbaubereich seien in der langfristigen 10-jährigen Finanzplanung Ausgaben von rund 150 Mio. € avisiert:

-       Ausbau der Kindertagesstätten

-       Ausbau der Ganztagsbetreuung inkl. anstehender Brandschutzsanierungen an Grundschulen

-       notwendige Brandschutzmaßnahmen an Gymnasien

-       Generalsanierung der Berufs- und Wirtschaftsschule

-       Baumaßnahmen an der historischen Gebäudesubstanz in der Innenstadt (Rathaus/Schrammhaus, Platensches Palais, Stadthaus)

-       die Erneuerung des Betriebsamtes

-       die Schaffung eines Skateplatzes

-       die Erneuerung des Zeilberggeländes

-       u. v. m.

 

Im Tiefbaubereich seien im gleichen Zeitraum Ausgaben rund 75 Mio. € avisiert.

 

Noch unberücksichtigt seien weitere unvorhergesehene Maßnahmen oder weitere Investitionen, die sich für den Klimaschutz ergeben können.

 

Des Weiteren wären noch folgende haushaltsbeeinflussende Faktoren zu beachten:

Ÿ  Defizitentwicklung im Gesundheitssektor (voraussichtl. höherer Trägerausgleich für ANregiomed)

Ÿ  Baumaßnahmen im Ansbacher Klinikum (Baukostenzuschüsse)

Ÿ  Sanierung Aquella der Ansbacher Bäder- und Verkehrsgesellschaft (Baukostenzuschüsse)

Ÿ  steigenden Aufwendungen im Bereich ÖPNV (erhöhte Kapitaleinlagen)

Ÿ  steigender kommunalen Anteilen im Bereich der BayKiBiG-Förderung (aufgrund eines Anstiegs der Betreuungszahlen)

Ÿ  noch unklar: Finanzierung der laufenden Kosten für den Bereich der Ganztagsbetreuung an Grundschulen sowie für die an die Stadt Ansbach fallenden Betreuungsfälle im Zuge der Änderungen des Bundesteilhabegesetzes

 

Herr Jakobs berichtet außerdem von dem Gespräch mit der IHK zu diesem Thema, das am 20.06.2022 zusammen mit Herrn Oberbürgermeister Deffner geführt worden sei. Die IHK habe Verständnis für die Haushaltslage gezeigt. Sie ist jedoch der Ansicht, dass die Konsolidierung des Haushalts nicht losgelöst stattfinden sollte, nachdem eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes vorgenommen worden sei. Sie hätte die Frage in den Raum gestellt, ob beispielsweise bei ANregiomed noch Möglichkeiten zur Reduzierung des Defizits bestünden. Es sei zu bedenken gegeben worden, dass möglicherweise jetzt der falsche Zeitpunkt für eine Erhöhung der Gewerbesteuer sei aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und konjunkturellen Lage. Die IHK hätte einen offenen Austausch vorgeschlagen, damit auch die Wirtschaft ihre Position erläutern könne.

 

Abschließend werden die beiden Alternativen der Beschlussvorschläge vorgetragen:

 

Alternative A:

Die beigefügte Gewerbesteuerhebesatzsatzung (Entwurf vom 13.06.2022) mit einem Hebesatz von … % mit Wirkung zum 01.12.2022 wird beschlossen.

Der beigefügte Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Alternative B:

Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 weiter mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 380% zu planen.

 

Darüber hinaus, aufgrund der Gesprächsergebnisse mit der IHK, bestünde auch die Möglichkeit, diese beiden Beschlussfassungen zurückzunehmen und in den September zu verlegen. Somit bestünde für die Fraktionen bis dahin die Möglichkeit direkt mit der IHK Kontakt aufzunehmen und Gespräche zu führen.

 

Herr Sauerhöfer erklärt, dass der jetzige Hebesatz bestehen bleiben soll. Zwar sei derzeit die aktuelle Konjunkturlage gut, aber die Zukunft sei nicht sicher. Er stellt aus diesem Grund den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zur Beratung für die kommende Stadtratssitzung zu verweisen.

 

Im Laufe der Diskussion im Gremium kristallisiert sich heraus, dass scheinbar eine Beratung des Themas im September gewünscht werde.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner fragt Herrn Sauerhöfer, ob er seinen Antrag zurückziehen möchte.

 

Herr Sauerhöfer zieht seinen Antrag zurück.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt über den Vorschlag, die Beschlussfassung zur Einführung einer Gewerbesteuerhebesatzung in den September 2022 zu verlegen, abstimmen.