Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Ne 5 für einen Teilbereich zwischen der St 2255 und dem Strüther Berg - Wohngebiet und Pflegeeinrichtung Weinberg West

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25.04.2022 Bauausschuss1öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Frau Heinlein vermittelt Eindrücke der Örtlichkeit anhand von Bildern und des Lageplans bevor sie mit dem Sachvortrag beginnt. Die Pläne bestünden seit 2019 und seien detailliert weitergeführt und an die neuen Verkehrsverhältnisse angepasst worden. Somit entstand der vorgestellte Bebauungsplan bei der Offenlegung. Die Änderungen und Pläne lagen zur Einsichtnahme aus. Die Anzahl der Wohneinheiten (34) und der Pflegeplätze (110) hätte sich nach dem Offenlagebeschluss nicht mehr geändert. Hauptsächlich hätten sich aus der Offenlegung, von redaktionellen Ergänzungen abgesehen, ergänzende Gutachten ergeben, insbesondere wegen des Wasserabflusses und dem Umgang mit dem Starkregenereignis sowie dem Immissionsschutz, wie bereits in der Sitzung im November 2021 angekündigt. Weitere Details seien ebenfalls überarbeitet und in der Abwägung aufgenommen worden.

 

Die Aussagen und das Gutachten zum Immissionsschutz sind ergänzt worden. Berücksichtigt sei jetzt auch der durch die Planung neu entstehende Lärm der neuen Bayreuther Straße und der geplanten Mitarbeiterstellplätze des Pflegeheims. Im Ergebnis werden an der südlich angrenzenden Bebauung der Pflegeinrichtung die geforderten Immissionswerte eingehalten.

 

Weiterhin ist vom Vorhabenträger eine Sonnenstudie (Schattenwurfuntersuchung) vorgelegt worden, die eine Gewährleistung der ausreichenden Besonnung, Belichtung und Belüftung der Gebäude auf dem südlich angrenzenden Grundstück bestätigt habe. Unabhängig davon könne angemerkt werden, dass dies regelmäßig bereits dann gewährleistet sei, wenn die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten werden.

 

Bezüglich der Entwässerung sei für einen zusätzlichen Regenwasserrückhalt die Vegetationstragschicht des Garagengeschosses mit Retentionsboxen ausgestattet worden. Somit würde das Niederschlagswasser gedrosselt in den Mischwasserkanal abgeleitet werden. Der dafür erforderliche Mindestaufbau der Dachbegrünung auf dem Garagengeschoss soll in den textlichen Festsetzungen von 50 cm auf 54 cm erhöht werden.

 

Die Planung würde bei einem Starkregenereignis eine Verschlechterung der Situation der Unterlieger verursachen. Um dieser Verschlechterung entgegenzuwirken, soll ein weiterer Durchlass an der südlichen Grundstücksgrenze der Pflegeeinrichtung zum Entwässerungsgraben der Staatsstraße 2255 vorgesehen werden. Ein Leitungsrecht dafür ist im Planentwurf aufgenommen worden. Der Durchlass würde vom Vorhabenträger hergestellt werden, die Unterhaltslast soll auf die Stadt übergehen. Eine Vereinbarung dazu soll im Durchführungsvertrag aufgenommen werden. Damit kann eine Verbesserung der Abflusssituation für die Unterlieger teilweise erreicht werden. Der rechnerische Nachweis wurde vom Vorhabensträger zwischenzeitlich vorgelegt. Im Ergebnis sind weitere Maßnahmen zum Objektschutz an einzelnen Gebäude notwendig.

 

Es wird erwähnt, dass eine zweite Querungshilfe in der Bayreuther Straße entstehen soll und dass Ausgleichsflächen in Claffheim erbracht werden.

 

Frau Himmler und Frau Heinlein tragen die Anregungen/Stellungnahmen aus der Abwägungstabelle in komprimierter Form vor, nachdem gefragt worden ist, ob auf eine wortwörtliche Wiedergabe der Abwägungstabelle verzichtet werden könne. Das Gremium verzichtet auf eine wörtwörtliche Wiedergabe der Abwägungstabelle. (Die Abwägungstabelle wurde zusammen mit der Sitzungseinladung versendet und liegt vor.)

 

Es erfolgen verschiedene Meldungen aus dem Gremium hinsichtlich Nahverkehrsanbindung, Zisternen, Bewältigung von Starkregenereignissen und Abwasserbeseitigung. Auch wird ein Trennsystem bis zum Hennenbach angeregt.

 

Frau Heinlein erklärt zum Thema Bushaltestelle, dass eine Fahrplanänderung und Bedienung mit geänderter Linienführung über den Nahverkehrsplan geregelt werden müsse. Die Straßenbreiten der neuen Durchbindung seien so gewählt worden, dass eine Befahrung durch den ÖPNV möglich wäre.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner ergänzt, dass die Linienführung nicht Thema des Bebauungsplanes sei, man jedoch die Überlegung aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt der Prüfung unterziehen könne, ohne, dass jedoch eine Haltestelle derzeit gebaut wird.

 

Frau Heinlein erklärt, dass der in der Sitzungsvorlage ursprüngliche Beschluss etwas umformuliert worden sei, da die zwischenzeitlich vorgelegten Berechnungsergebnisse Berücksichtigung finden sollen. Sie trägt den neuen, Beschlussvorschlag vor, über den abgestimmt wird.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass hinsichtlich der vorgelegten Abflussberechnung eines Starkregenereignisses die notwendigen objektspezifischen Maßnahmen an den Referenzpunkten 3, 4 und 6 zu benennen, mit den Unterliegern abzustimmen und durchzuführen sind. Dazu hat sich der Vorhabensträger im Vertrag zu verpflichten.

 

Die Stadt Ansbach verpflichtet sich, den Gehweg an der Ostseite der Rügländer Straße zwischen neuer Durchbindung Bayreuther Straße und Rettistraße in 2023 herzustellen.

 

In der Abflussberechnung des Starkregenereignisses ist die Auswahl der Referenzpunkte zu begründen; ggf. müssen weitere Referenzpunkte untersucht werden. Sollte sich hierbei die Notwendigkeit weiterer objektspezifischer Maßnahmen ergeben, sind diese ebenfalls zu benennen und mit den Unterliegern abzustimmen und durchzuführen.

 

Diese Erkenntnisse werden in der Abwägung entsprechend berücksichtigt.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgendes zu beschließen:

 

Von den vorgebrachten Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. Der Abwägung vom 04.04.2022 wird beigetreten. Die Anregungen werden wie dargestellt im VEP Nr. Ne 5 berücksichtigt.

 

Nach erfolgten Nachweis der schadlosen Ableitung des Starkregenereignisses an allen maßgeblichen Referenzpunkten wird für den VEP Nr. NE 5 für einen Teilbereich zwischen der St 2255 und dem Strüther Berg – Wohngebiet und Pflegeeinrichtung Weinberg- West in der Fassung vom 04.04.2022 die erneute Offenlegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll durchgeführt werden.

 

Stellungnahmen können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf zwei Wochen verkürzt.

03.05.2022 Stadtrat3öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Büschl berichtet, dass durch die vorgebrachten Stellungnahmen weitere Abstimmungen erforderlich wurden, v. a. in Bezug auf Immissionsschutz, Entwässerung und Starkregenereignisse. Diese haben zu einer Änderung der Planung in der vorliegenden Form geführt. Außerdem wurden weitere redaktionelle Änderungen ergänzt.

 

Die Änderungen bzw. Ergänzungen der Planung erfordern eine erneute Offenlegung der Planung und eine erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

 

Herr Büschl erläutert den bereits im Bauausschuss ergänzten Beschlussvorschlag und verweist auf den dortigen detaillierten. Auf Nachfrage wird kein detaillierterer Sachvortrag gewünscht. Die Durchführung der erneuten Auslegung könne jedoch erst dann erfolgen, wenn insbesondere die offenen Punkte zum Thema Oberflächenwasserabfluss noch geklärt sind.

 

Einige Stadträte wünschen, dass die Verwaltung mit der awean verhandelt, dass diese vom Baugebiet aus einen Kanal im Trennsystem direkt zum Hennenbach bauen, damit das unverschmutzte Niederschlagswasser nicht mit dem Schmutzwasser vermischt wird, sondern möglichst sauber dem Hennenbach zugeführt wird. Herr Büschl weist darauf hin, dass dieses Thema außerhalb des Bebauungsplanverfahrens liege und, wenn gewünscht direkt von den Verwaltungsräten in das Gremium der awean eingebracht werden müsse.

 


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 25.04.2022:

 

Hinsichtlich der vorgelegten Abflussberechnung eines Starkregenereignisses sind die notwendigen objektspezifischen Maßnahmen an den Referenzpunkten 3, 4 und 6 zu benennen und mit den Unterliegern abzustimmen und durchzuführen.

Dazu hat sich der Vorhabensträger im Vertrag zu verpflichten.

Die Stadt Ansbach verpflichtet sich, den Gehweg an der Ostseite der Rügländer Straße zwischen neuer Durchbindung Bayreuther Straße und Rettistraße in 2023 herzustellen.

In der Abflussberechnung des Starkregenereignis ist die Auswahl der Referenzpunkte zu begründen; ggf. müssen weitere Referenzpunkte untersucht werden. Sollte sich hierbei die Notwendigkeit weiterer objektspezifischer Maßnahmen ergeben, sind diese ebenfalls zu benennen und mit den Unterliegern abzustimmen und durchzuführen.

Diese Erkenntnisse werden in der Abwägung entsprechend berücksichtigt.

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Von den vorgebrachten Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. der Abwägung vom 04.04.2022 wird beigetreten. Die Anregungen werden wie dargestellt im VEP Nr. Ne 5 berücksichtigt.

Nach erfolgten Nachweis der schadlosen Ableitung des Starkregenereignis an allen maßgeblichen Referenzpunkten wird für den VEP Nr. NE 5 für einen Teilbereich zwischen der St 2255 und dem Strüther Berg – Wohngebiet und Pflegeeinrichtung Weinberg- West in der Fassung vom 04.04.2022 die erneute Offenlegung gemäß §4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll durchgeführt werden.

Stellungnahmen können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf zwei Wochen verkürzt.