Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.04.2022 BA/004/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 14, Nein: 2 |
Vorlage: | 30/067/2022 |
Frau Heinlein vermittelt Eindrücke der Örtlichkeit anhand von Bildern und des Lageplans bevor sie mit dem Sachvortrag beginnt. Die Pläne bestünden seit 2019 und seien detailliert weitergeführt und an die neuen Verkehrsverhältnisse angepasst worden. Somit entstand der vorgestellte Bebauungsplan bei der Offenlegung. Die Änderungen und Pläne lagen zur Einsichtnahme aus. Die Anzahl der Wohneinheiten (34) und der Pflegeplätze (110) hätte sich nach dem Offenlagebeschluss nicht mehr geändert. Hauptsächlich hätten sich aus der Offenlegung, von redaktionellen Ergänzungen abgesehen, ergänzende Gutachten ergeben, insbesondere wegen des Wasserabflusses und dem Umgang mit dem Starkregenereignis sowie dem Immissionsschutz, wie bereits in der Sitzung im November 2021 angekündigt. Weitere Details seien ebenfalls überarbeitet und in der Abwägung aufgenommen worden.
Die Aussagen und das Gutachten zum Immissionsschutz sind ergänzt worden. Berücksichtigt sei jetzt auch der durch die Planung neu entstehende Lärm der neuen Bayreuther Straße und der geplanten Mitarbeiterstellplätze des Pflegeheims. Im Ergebnis werden an der südlich angrenzenden Bebauung der Pflegeinrichtung die geforderten Immissionswerte eingehalten.
Weiterhin ist vom Vorhabenträger eine Sonnenstudie (Schattenwurfuntersuchung) vorgelegt worden, die eine Gewährleistung der ausreichenden Besonnung, Belichtung und Belüftung der Gebäude auf dem südlich angrenzenden Grundstück bestätigt habe. Unabhängig davon könne angemerkt werden, dass dies regelmäßig bereits dann gewährleistet sei, wenn die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten werden.
Bezüglich der Entwässerung sei für einen zusätzlichen Regenwasserrückhalt die Vegetationstragschicht des Garagengeschosses mit Retentionsboxen ausgestattet worden. Somit würde das Niederschlagswasser gedrosselt in den Mischwasserkanal abgeleitet werden. Der dafür erforderliche Mindestaufbau der Dachbegrünung auf dem Garagengeschoss soll in den textlichen Festsetzungen von 50 cm auf 54 cm erhöht werden.
Die Planung würde bei einem Starkregenereignis eine Verschlechterung der Situation der Unterlieger verursachen. Um dieser Verschlechterung entgegenzuwirken, soll ein weiterer Durchlass an der südlichen Grundstücksgrenze der Pflegeeinrichtung zum Entwässerungsgraben der Staatsstraße 2255 vorgesehen werden. Ein Leitungsrecht dafür ist im Planentwurf aufgenommen worden. Der Durchlass würde vom Vorhabenträger hergestellt werden, die Unterhaltslast soll auf die Stadt übergehen. Eine Vereinbarung dazu soll im Durchführungsvertrag aufgenommen werden. Damit kann eine Verbesserung der Abflusssituation für die Unterlieger teilweise erreicht werden. Der rechnerische Nachweis wurde vom Vorhabensträger zwischenzeitlich vorgelegt. Im Ergebnis sind weitere Maßnahmen zum Objektschutz an einzelnen Gebäude notwendig.
Es wird erwähnt, dass eine zweite Querungshilfe in der Bayreuther Straße entstehen soll und dass Ausgleichsflächen in Claffheim erbracht werden.
Frau Himmler und Frau Heinlein tragen die Anregungen/Stellungnahmen aus der Abwägungstabelle in komprimierter Form vor, nachdem gefragt worden ist, ob auf eine wortwörtliche Wiedergabe der Abwägungstabelle verzichtet werden könne. Das Gremium verzichtet auf eine wörtwörtliche Wiedergabe der Abwägungstabelle. (Die Abwägungstabelle wurde zusammen mit der Sitzungseinladung versendet und liegt vor.)
Es erfolgen verschiedene Meldungen aus dem Gremium hinsichtlich Nahverkehrsanbindung, Zisternen, Bewältigung von Starkregenereignissen und Abwasserbeseitigung. Auch wird ein Trennsystem bis zum Hennenbach angeregt.
Frau Heinlein erklärt zum Thema Bushaltestelle, dass eine Fahrplanänderung und Bedienung mit geänderter Linienführung über den Nahverkehrsplan geregelt werden müsse. Die Straßenbreiten der neuen Durchbindung seien so gewählt worden, dass eine Befahrung durch den ÖPNV möglich wäre.
Herr Oberbürgermeister Deffner ergänzt, dass die Linienführung nicht Thema des Bebauungsplanes sei, man jedoch die Überlegung aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt der Prüfung unterziehen könne, ohne, dass jedoch eine Haltestelle derzeit gebaut wird.
Frau Heinlein erklärt, dass der in der Sitzungsvorlage ursprüngliche Beschluss etwas umformuliert worden sei, da die zwischenzeitlich vorgelegten Berechnungsergebnisse Berücksichtigung finden sollen. Sie trägt den neuen, Beschlussvorschlag vor, über den abgestimmt wird.
Beschluss:
Der Bauausschuss
beschließt, dass hinsichtlich der vorgelegten Abflussberechnung eines
Starkregenereignisses die notwendigen objektspezifischen Maßnahmen an den Referenzpunkten
3, 4 und 6 zu benennen, mit den Unterliegern abzustimmen und durchzuführen
sind. Dazu hat sich der Vorhabensträger im Vertrag zu verpflichten.
Die Stadt Ansbach
verpflichtet sich, den Gehweg an der Ostseite der Rügländer Straße zwischen
neuer Durchbindung Bayreuther Straße und Rettistraße in 2023 herzustellen.
In der
Abflussberechnung des Starkregenereignisses ist die Auswahl der Referenzpunkte
zu begründen; ggf. müssen weitere Referenzpunkte untersucht werden. Sollte sich
hierbei die Notwendigkeit weiterer objektspezifischer Maßnahmen ergeben, sind
diese ebenfalls zu benennen und mit den Unterliegern abzustimmen und
durchzuführen.
Diese Erkenntnisse
werden in der Abwägung entsprechend berücksichtigt.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat folgendes zu beschließen:
Von den
vorgebrachten Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. Der Abwägung vom
04.04.2022 wird beigetreten. Die Anregungen werden wie dargestellt im VEP Nr.
Ne 5 berücksichtigt.
Nach erfolgten
Nachweis der schadlosen Ableitung des Starkregenereignisses an allen
maßgeblichen Referenzpunkten wird für den VEP Nr. NE 5 für einen Teilbereich
zwischen der St 2255 und dem Strüther Berg – Wohngebiet und
Pflegeeinrichtung Weinberg- West in der Fassung vom 04.04.2022 die erneute
Offenlegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die erneute Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll durchgeführt
werden.
Stellungnahmen
können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden.
Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf zwei Wochen
verkürzt.