Luitpoldschule - Energetische Sanierung Gebäudehülle Erweiterungsbau - Sachstand/Entscheidung Finanzierung

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25.04.2022 Bauausschuss2öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Dr. Simons trägt den Sachverhalt wie folgt vor:

 

In den 1970er Jahren sei die Luitpoldschule um einen Erweiterungsbau mit ca. 1.800 m² BGF vergrößert worden. Im Erweiterungsbau befinden sich Klassen- und Verwaltungsräume.

 

Aufgrund der zur Bauzeit (1974) üblichen Bauweise - als es noch keine Wärmeschutzverordnung gab (1. WärmeschutzV erst 1977) - sowie des Alters der Bauteile würden die Bauteile der thermischen Hülle des Erweiterungsbaues den heutigen Anforderungen an Wärme- und Feuchteschutz sowie an die thermische Behaglichkeit nicht mehr genügen. Diverse Bauschäden, aufgrund von mangelndem Feuchte- und Wärmeschutz, sowie wegen Ausführungsmängeln und mangelndem Bauunterhalt, seien ebenfalls vorhanden.

 

KIP-S Fenster, Änderung Löschwassereinspeisung, Schallschutz:

 

2018 seien im Rahmen einer KIP-S Fördermittelbeantragung Fördergelder für Austausch der Aluminiumfenster, Schallschutzmaßnahmen und Änderung Löschwasser-einspeisung beantragt worden. Von der Regierung von Mittelfranken sei ein Zuschuss in Höhe von 467.800 € bewilligt worden. Die Löschwassereinspeisung und die Schallschutzmaßnahmen seien bereits umgesetzt worden.

 

Die Fenster seien bislang nicht ausgetauscht worden, da dies nur mit Einsatzfensterelementen, die in die vorhandenen alten Aluminiumfensterrahmen eingesetzt werden müssten, baulich machbar sei. Bauphysikalisch wäre dies jedoch höchst problematisch, da dann die Luftfeuchtigkeit der Raumluft an den alten, kalten, in der Fensteröffnung verbleibenden Aluminiumrahmen kondensieren und zu Feuchte- und Schimmelschäden im Fensterbereich führen würde.

 

Um der Entstehung neuer Bauschäden durch den Einbau neuer Fenster - ohne weitere thermische Maßnahmen an der Gebäudehülle - keinen Vorschub zu leisten, mache nur eine Sanierung der gesamten thermischen Hülle des Gebäudes Sinn.

 

Die KIP-S geförderte Maßnahme müsste jedoch bis zum 31.12.2023 fertig gestellt und bis zum 31.12.2024 abgerechnet werden.

 

Energetische Sanierung der Gebäudehülle:

 

Die Bestandsfassade sei eine vorgehängte Fassade mit Fensterbändern aus gekoppelten Aluminiumelementen und Brüstungselementen aus vorgehängten Sandsteinplatten. Das Dach sei ein bekiestes Flachdach mit bituminöser Abdichtung. Die bestehende Ausführung von Fassade, Fenstern und Dach erfülle bei weitem nicht die Vorgaben der DIN 4108-2 (Mindestwärmeschutz) und DIN 4108-7 (Gebäudedichtheit).

 

Im Frühjahr 2021 sei ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt worden, um einen Objektplaner für die Durchführung der energetischen Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Wand, Fassade) zu gewinnen. Im Sommer 2021 konnte das Architekturbüro C. Pfister, aus 91567 Herrieden mit der Planung beauftragt werden. Des Weiteren wurden noch ein Ingenieurbüro mit einer orientierenden Schadstoffuntersuchung und ein Energieberater mit der Energieplanung beauftragt.

 

Die thermische Hülle des Erweiterungsbaues müsse nach den Förderrichtlinien des KIP-S-Förderprogrammes mindestens den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Darüber hinaus strebe man eine BAFA-Förderung entsprechend dem Programm BEG-EM Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen an.

 

Der Entwurf mit Kostenschätzung für die energetische Sanierung der Gebäudehülle Erweiterungsbau (Dach, Wand, Fenster) läge seit Ende 2021 vor. Die Sandsteinfassadenplatten, die Fenster und die Dachhaut sollen abgebrochen werden. Im Zuge der Sanierung soll eine gedämmte Fassade, Holz- Aluminiumfenster und ein neuer Flachdachaufbau mit Folienabdichtung realisiert werden.

 

Die Kosten der Maßnahme würden sich nach Kostenschätzung (Stand: 27.08.2021) auf ca. 1.480.000 € brutto belaufen.

 

Haushalt / Kosten:

 

Die Kosten der Maßnahme 02.2152.9401 würden ca. 1.480.000 € betragen. Im Haushalt sind für die Maßnahme insgesamt trotz entsprechend höherer Anmeldung durch das Fachamt nur 800.000 € (400.000 € / 2021, 250.000 € / 2022 und 150.000 € / 2023) eingeplant. Aktuell stünden unter der Voraussetzung übertragener Haushaltsreste von 2021 in 2022 ca. 646.000 € für die Maßnahme zur Verfügung. Da das Haushaltsrecht die Ausschreibung von Bauleistungen nicht erlaubt, wenn die Finanzierung der Maßnahme nicht vollumfänglich gesichert ist, muss derzeit von einer Ausschreibung abgesehen werden. Nach Bereitstellung ausreichender Finanzierung könne die Maßnahme realisiert werden.

 

Förderung:

 

Bereits beantragt und bereits genehmigt:

 

  1. KIP-S-Förderung (90/10%) für Fenster und Sonnenschutz. Zuschuss in Höhe von 467.800.- € bereits zugesagt.
    • (hiervon ca. 72.000.-€ für Änderung Löschwassereinspeisung bereits verausgabt).

 

Des Weiteren sollen beantragt werden:

 

Vom Hochbauamt wurden mit der Regierung von Mittelfranken Gespräche geführt, um zusätzliche Fördermittel zu generieren und die Maßnahme vorabgestimmt. Eine zügige ergebnisorientierte Prüfung sei im Vorfeld von der Regierung schon signalisiert und eine Förderung bei Erfüllung der Förderkriterien in Aussicht gestellt worden.

 

  1. FAG-Förderung (60%/40%) für Fassade und Dach (ohne Fenster). Zuschuss in Höhe von ca. 550.000.- € realistisch erwartbar.

 

Vom Hochbauamt wurden die Förderprogramme der Bafa und KFW geprüft, um zusätzliche Fördermittel zu generieren.

 

  1. Bafa Bundesförderung energieeffiziente Gebäude BEG EM (20/80%) für Fassade und Dach (ohne Fenster). Zuschuss in Höhe von ca. 183.000.- € sind möglich, wenn die FAG-Förderung nicht voll angerechnet wird (eingeschränktes Kumulierungsverbot)

 

Herr Dr. Simons hält abschließend zusammenfassend fest:

 

  • Eine umfassende Sanierung von Dach, Wand und Fenster des Erweiterungsbaues muss aufgrund der vorhandenen Mängel und Schäden ohnehin erfolgen.

 

  • Ein Austausch nur der Fenster wie im KIP-S- Programm beantragt, wäre ohne weitere Maßnahmen an der Gebäudehülle nicht nachhaltig und bautechnisch sowie bauphysikalisch planungsmangelbehaftet.

 

  • Ein Austausch der Fenster im Zusammenhang mit einer Sanierung der thermischen Gebäudehülle (Dach, Wand) ist nachhaltig und sinnvoll. Die Kosten für die Beheizung des Erweiterungsbaues werden sich deutlich reduzieren. Die thermische Behaglichkeit in den Räumen wird erhöht.

 

  • Die Finanzierung der Maßnahme „Energetische Sanierung der Gebäudehülle“ ist derzeit nicht gesichert, da die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 1.480.000 € (Stand 08/2021) die eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von 800.000 € übersteigen.

 

  • Der Eigenkapitaleinsatz auf der Basis des Kostenstandes von 08/2021 (Kosten ca. 1.480.000 € abzgl. ca. 1.200.800 € Fördermittel) von 279.200 € wird sich in Zukunft nicht mehr realisieren lassen. KIP-S muss bis 31.12.2023 abgeschlossen sein.

 

Aus dem Gremium erfolgen Wortmeldungen zu den Themen Innensanierung der Luitpoldschule und Brandschutzmaßnahmen an den Schulen.

 

Herr Büschl erklärt, dass man auch am denkmalgeschützten Hauptgebäude hinsichtlich des Denkmalschutzes weiterdenken würde und bereits die denkmalgerechte Fenstersanierung sowie den Sonnenschutz geplant habe.

 

Herr Rühl erkundigt sich nach den Schadstoffuntersuchungsergebnissen und den Lüftungsverhältnissen.

 

Herr Dr. Simons erklärt, dass die Untersuchungsergebnisse im Nachgang der Sitzung zur Verfügung gestellt werden können. Eine Lüftungsanlage sei nicht vorgesehen, man soll über die Fenster weiterhin gut lüften können. Ein Energieberater sei bei Planung hinzugezogen worden.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, dem Stadtrat folgenden Beschluss zu empfehlen:

 

Unter Beachtung der aufgeführten technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte soll die energetische Sanierung der Gebäudehülle des Erweiterungsbaues (Dach, Wand, Fenster) der Luitpoldschule durchgeführt werden.

 

Die Maßnahme, ausschließlich die Fenster auszutauschen, wird aus den Gründen von Planungsmängeln nicht weiterverfolgt.

 

Für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme in Höhe von 1.480.000 € werden in den Haushalten 2023 und 2024 insgesamt 855.000 € verbindlich bereitgestellt.

 

Potenzielle Preisveränderungen (derzeitig Steigerungen, aber ggf. auch wieder Preisrückgänge) sind nicht prognostiziert und somit nicht enthalten.

26.04.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss3öffentlichVorberatung  
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Herr Jakobs bezieht sich auf den Vortrag im Bauausschuss vom 25.04.2022, verzichtet auf die Details der technischen Parameter und trägt ausschließlich die notwendigen Punkte zum finanziellen Aspekt des Sachverhaltes vor.

 

Bereits im Jahr 2018 sei ein Förderantrag im Rahmen des Förderprogrammes KIP-S zum Austausch der Aluminiumfenster beantragt worden. KIP-S geförderte Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2023 abgearbeitet werden.

 

Nach vertiefter Überprüfung, auch Schadstoffuntersuchungen seien durchgeführt worden, habe sich ergeben, dass der bisher noch nicht durchgeführte Austausch der defekten Aluminiumfenster allein, nicht sinnvoll wäre. Zusätzliche Elemente wären notwendig, um die neuen Fenster in die alten Fensterrahmen zu setzen, Feuchtflecken und Schimmelschäden könnten die Folge sein. Empfehlenswert hingegen sei eine Sanierung der gesamten thermischen Hülle, d. h. Entfernen von Sandsteinfassadenplatten, von Fenstern und Dachhaut und ersetzen durch gedämmte Fassade, Holz- und Aluminiumfenster sowie neuer Flachdachaufbau mit Folienabdichtung. Hinzu kämen noch die anstehenden Brandschutzmaßnahmen, die man in diesem Zuge miterledigen könnte.

 

Dies sei aber nicht mehr mit dem avisierten Haushaltsansatz finanzierbar. Insgesamt läge der bisherige über verschiedene Jahre verteilte Haushaltsansatz bei rd. 800.000 €, Zuwendungen seien in Höhe von 250.000 € berücksichtigt worden. Diese Mittel würden aber nicht ausreichen.

 

Es werde derzeit davon ausgegangen werden, dass die

 

Gesamtmaßnahme                                                                                             rd. 1.500.000 €

kosten würde. Davon wäre derzeit verfügbar:                                                rd.   800.000 €

Somit würden noch Mittel in Höhe von                                                            rd.   700.000 €

benötigt werden.

 

Herr Jakobs gibt den Hinweis, wie bereits von Herrn Dr. Simons im gestrigen Bauausschuss angesprochen, dass die derzeitige Baustoffpreisentwicklung nicht kalkulierbar sei und somit zu höheren Kosten führen könnte. Im Hinblick auf die derzeitige Situation im Bauwesen, könne auch nicht mit einem schnellen Baufortschritt in diesem Jahr gerechnet werden. Aus diesen Gründen müsse man für das neue Vorgehen für die Folgejahre 2023 und 2024 verbindlich 855.000 € einplanen. Damit soll verhindert werden, dass eine ständige Verschiebung der Haushaltsmittel geschieht, die Mittel sollen gleich von Anfang an sachgerecht eingestellt werden.

 

Diese Ausgaben würden sich jedoch durch weitere Fördermittel relativieren:

 

1.    KIP-S-Förderung für Fenster und Sonnenschutz (bereits zugesagt)     467.800 €

2.    FAG-Förderung für Fassade und Dach (ohne Fenster)                            550.000 €

3.    Bafa Bundesförderung für Fassade und Dach (ohne Fenster)                183.000 €

 

Somit würden, vorausgesetzt der Zusagen (FAG und Bafa), Fördermittel von insgesamt 1.201.000 € zur Verfügung stehen, anstatt der bisher nur geplanten 250.000 €.

 

Trotz der vorgenannten Bedenken hinsichtlich der Preisentwicklung könne jedoch gesagt werden, dass das Einnahme-Ausgabe-Verhältnis für eine vernünftige Maßnahme nicht schlecht sei.

 

Hinsichtlich der Sanierung der Innenräume wird erwähnt, dass, auch im Hinblick der Dringlichkeit anderer wichtiger Baumaßnahmen (z. B. Berufs- und Wirtschaftsschule, Brandschutz), der Zustand noch sachgerecht sei, jedoch Berücksichtigung in der langfristigen Finanzplanung fände.

 

Herr Meyer erkundigt sich, ob die frei gewordenen Eigenkapitalanteile für weitere mögliche Fraktionsanträge zur Verfügung stehen würden.

 

Herr Jakobs erklärt, dass mit Blick auf die Haushaltslage des Gesamthaushaltes er zu diesem Zeitpunkt nicht bestätigen würde, dass freie Mittel zur Verfügung stehen würden. Er weist auf bisherige und noch zukünftig anfallende Beschlüsse zu überplanmäßigen Mitteln hin.

 

Herr Rühl bittet um Erläuterung der Kriterien bei der Unterscheidung von Investitions- und Unterhaltsmaßnahmen.

 

Herr Jakobs erklärt, dass es keine Abgrenzungsbeträge gäbe. Grundsätzlich würde es in den Abgrenzungskriterien heißen, dass, wenn durch eine Maßnahme eine Nutzungsdauerverlängerung des Gebäudes erzielt werden würde, dies eine Investitionsmaßnahme sei. Er würde ihm die Ausführungen zu den gesetzlichen Abgrenzungskriterien (Katalog mit Beschreibungen) zukommen lassen.

 

Herr Hüttinger macht darauf aufmerksam, dass die in der Sitzungsvorlage genannten verfügbaren Mittel in Höhe von 795.800 € für Verwirrung sorgen würden. Denn hier seien zu viel Mittel (150.000 €) in den Haushalten eingerechnet worden.

 

Herr Jakobs meint, dass die Beträge sich auf Verpflichtungsermächtigungen beziehen würden, will dies aber überprüfen und Rückmeldung geben.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Unter Beachtung der aufgeführten technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte soll die energetische Sanierung der Gebäudehülle des Erweiterungsbaues (Dach, Wand, Fenster) der Luitpoldschule durchgeführt werden.

 

Die Maßnahme, ausschließlich die Fenster auszutauschen, wird aus den Gründen von Planungsmängeln nicht weiterverfolgt.

 

Für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme in Höhe von 1.480.000 € werden in den Haushalten 2023 und 2024 insgesamt 855.000 € verbindlich bereitgestellt.

 

Potenzielle Preisveränderungen (derzeitig Steigerungen, aber ggf. auch wieder Preisrückgänge) sind nicht prognostiziert und somit nicht enthalten.

03.05.2022 Stadtrat4öffentlichEntscheidung  
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Herr Jakobs beichtet, dass die Luitpoldschule in den 1970er Jahren um einen Erweiterungsbau mit ca. 1.800 m² BGF vergrößert wurde. Im Erweiterungsbau befinden sich Klassen- und Verwaltungsräume. Aufgrund der damals üblichen Bauweise sowie des Alters der Bauteile, genügen die Bauteile der thermischen Hülle des Erweiterungsbaues nicht mehr den heutigen Anforderungen an Wärme- und Feuchteschutz sowie an die thermische Behaglichkeit. Diverse Bauschäden, aufgrund von mangelndem Feuchte- und Wärmeschutz, sowie wegen Ausführungsmängeln und mangelndem Bauunterhalt, sind ebenfalls vorhanden. Es wird daher empfohlen die gesamte thermische Hülle zu sanieren, anstatt nur die Fenster auszutauschen.

 

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich nach Kostenschätzung (Stand: 27.08.2021) auf ca. 1.480.000.- € brutto und wird voraussichtlich 2023 und 2024 durchgeführt


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 25.04.2022 und des HFWA vom 26.04.2022:

 

Unter Beachtung der aufgeführten technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte soll die energetische Sanierung der Gebäudehülle des Erweiterungsbaues (Dach, Wand, Fenster) der Luitpoldschule durchgeführt werden.

 

Die Maßnahme, ausschließlich die Fenster auszutauschen, wird aus den Gründen von Planungsmängeln nicht weiterverfolgt.

 

Für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme in Höhe von 1.480.000 € werden in den Haushalten 2023 und 2024 insgesamt 855.000 € verbindlich bereitgestellt.

 

Potenzielle Preisveränderungen (derzeitig Steigerungen, aber ggf. auch wieder Preisrückgänge) sind nicht prognostiziert und somit nicht enthalten.