Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Luitpoldschule -
Energetische Sanierung Gebäudehülle Erweiterungsbau -
Sachstand / Entscheidung Finanzierung

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.04.2022   BA/004/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/086/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Dr. Simons trägt den Sachverhalt wie folgt vor:

 

In den 1970er Jahren sei die Luitpoldschule um einen Erweiterungsbau mit ca. 1.800 m² BGF vergrößert worden. Im Erweiterungsbau befinden sich Klassen- und Verwaltungsräume.

 

Aufgrund der zur Bauzeit (1974) üblichen Bauweise - als es noch keine Wärmeschutzverordnung gab (1. WärmeschutzV erst 1977) - sowie des Alters der Bauteile würden die Bauteile der thermischen Hülle des Erweiterungsbaues den heutigen Anforderungen an Wärme- und Feuchteschutz sowie an die thermische Behaglichkeit nicht mehr genügen. Diverse Bauschäden, aufgrund von mangelndem Feuchte- und Wärmeschutz, sowie wegen Ausführungsmängeln und mangelndem Bauunterhalt, seien ebenfalls vorhanden.

 

KIP-S Fenster, Änderung Löschwassereinspeisung, Schallschutz:

 

2018 seien im Rahmen einer KIP-S Fördermittelbeantragung Fördergelder für Austausch der Aluminiumfenster, Schallschutzmaßnahmen und Änderung Löschwasser-einspeisung beantragt worden. Von der Regierung von Mittelfranken sei ein Zuschuss in Höhe von 467.800 € bewilligt worden. Die Löschwassereinspeisung und die Schallschutzmaßnahmen seien bereits umgesetzt worden.

 

Die Fenster seien bislang nicht ausgetauscht worden, da dies nur mit Einsatzfensterelementen, die in die vorhandenen alten Aluminiumfensterrahmen eingesetzt werden müssten, baulich machbar sei. Bauphysikalisch wäre dies jedoch höchst problematisch, da dann die Luftfeuchtigkeit der Raumluft an den alten, kalten, in der Fensteröffnung verbleibenden Aluminiumrahmen kondensieren und zu Feuchte- und Schimmelschäden im Fensterbereich führen würde.

 

Um der Entstehung neuer Bauschäden durch den Einbau neuer Fenster - ohne weitere thermische Maßnahmen an der Gebäudehülle - keinen Vorschub zu leisten, mache nur eine Sanierung der gesamten thermischen Hülle des Gebäudes Sinn.

 

Die KIP-S geförderte Maßnahme müsste jedoch bis zum 31.12.2023 fertig gestellt und bis zum 31.12.2024 abgerechnet werden.

 

Energetische Sanierung der Gebäudehülle:

 

Die Bestandsfassade sei eine vorgehängte Fassade mit Fensterbändern aus gekoppelten Aluminiumelementen und Brüstungselementen aus vorgehängten Sandsteinplatten. Das Dach sei ein bekiestes Flachdach mit bituminöser Abdichtung. Die bestehende Ausführung von Fassade, Fenstern und Dach erfülle bei weitem nicht die Vorgaben der DIN 4108-2 (Mindestwärmeschutz) und DIN 4108-7 (Gebäudedichtheit).

 

Im Frühjahr 2021 sei ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt worden, um einen Objektplaner für die Durchführung der energetischen Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Wand, Fassade) zu gewinnen. Im Sommer 2021 konnte das Architekturbüro C. Pfister, aus 91567 Herrieden mit der Planung beauftragt werden. Des Weiteren wurden noch ein Ingenieurbüro mit einer orientierenden Schadstoffuntersuchung und ein Energieberater mit der Energieplanung beauftragt.

 

Die thermische Hülle des Erweiterungsbaues müsse nach den Förderrichtlinien des KIP-S-Förderprogrammes mindestens den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Darüber hinaus strebe man eine BAFA-Förderung entsprechend dem Programm BEG-EM Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen an.

 

Der Entwurf mit Kostenschätzung für die energetische Sanierung der Gebäudehülle Erweiterungsbau (Dach, Wand, Fenster) läge seit Ende 2021 vor. Die Sandsteinfassadenplatten, die Fenster und die Dachhaut sollen abgebrochen werden. Im Zuge der Sanierung soll eine gedämmte Fassade, Holz- Aluminiumfenster und ein neuer Flachdachaufbau mit Folienabdichtung realisiert werden.

 

Die Kosten der Maßnahme würden sich nach Kostenschätzung (Stand: 27.08.2021) auf ca. 1.480.000 € brutto belaufen.

 

Haushalt / Kosten:

 

Die Kosten der Maßnahme 02.2152.9401 würden ca. 1.480.000 € betragen. Im Haushalt sind für die Maßnahme insgesamt trotz entsprechend höherer Anmeldung durch das Fachamt nur 800.000 € (400.000 € / 2021, 250.000 € / 2022 und 150.000 € / 2023) eingeplant. Aktuell stünden unter der Voraussetzung übertragener Haushaltsreste von 2021 in 2022 ca. 646.000 € für die Maßnahme zur Verfügung. Da das Haushaltsrecht die Ausschreibung von Bauleistungen nicht erlaubt, wenn die Finanzierung der Maßnahme nicht vollumfänglich gesichert ist, muss derzeit von einer Ausschreibung abgesehen werden. Nach Bereitstellung ausreichender Finanzierung könne die Maßnahme realisiert werden.

 

Förderung:

 

Bereits beantragt und bereits genehmigt:

 

  1. KIP-S-Förderung (90/10%) für Fenster und Sonnenschutz. Zuschuss in Höhe von 467.800.- € bereits zugesagt.
    • (hiervon ca. 72.000.-€ für Änderung Löschwassereinspeisung bereits verausgabt).

 

Des Weiteren sollen beantragt werden:

 

Vom Hochbauamt wurden mit der Regierung von Mittelfranken Gespräche geführt, um zusätzliche Fördermittel zu generieren und die Maßnahme vorabgestimmt. Eine zügige ergebnisorientierte Prüfung sei im Vorfeld von der Regierung schon signalisiert und eine Förderung bei Erfüllung der Förderkriterien in Aussicht gestellt worden.

 

  1. FAG-Förderung (60%/40%) für Fassade und Dach (ohne Fenster). Zuschuss in Höhe von ca. 550.000.- € realistisch erwartbar.

 

Vom Hochbauamt wurden die Förderprogramme der Bafa und KFW geprüft, um zusätzliche Fördermittel zu generieren.

 

  1. Bafa Bundesförderung energieeffiziente Gebäude BEG EM (20/80%) für Fassade und Dach (ohne Fenster). Zuschuss in Höhe von ca. 183.000.- € sind möglich, wenn die FAG-Förderung nicht voll angerechnet wird (eingeschränktes Kumulierungsverbot)

 

Herr Dr. Simons hält abschließend zusammenfassend fest:

 

  • Eine umfassende Sanierung von Dach, Wand und Fenster des Erweiterungsbaues muss aufgrund der vorhandenen Mängel und Schäden ohnehin erfolgen.

 

  • Ein Austausch nur der Fenster wie im KIP-S- Programm beantragt, wäre ohne weitere Maßnahmen an der Gebäudehülle nicht nachhaltig und bautechnisch sowie bauphysikalisch planungsmangelbehaftet.

 

  • Ein Austausch der Fenster im Zusammenhang mit einer Sanierung der thermischen Gebäudehülle (Dach, Wand) ist nachhaltig und sinnvoll. Die Kosten für die Beheizung des Erweiterungsbaues werden sich deutlich reduzieren. Die thermische Behaglichkeit in den Räumen wird erhöht.

 

  • Die Finanzierung der Maßnahme „Energetische Sanierung der Gebäudehülle“ ist derzeit nicht gesichert, da die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 1.480.000 € (Stand 08/2021) die eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von 800.000 € übersteigen.

 

  • Der Eigenkapitaleinsatz auf der Basis des Kostenstandes von 08/2021 (Kosten ca. 1.480.000 € abzgl. ca. 1.200.800 € Fördermittel) von 279.200 € wird sich in Zukunft nicht mehr realisieren lassen. KIP-S muss bis 31.12.2023 abgeschlossen sein.

 

Aus dem Gremium erfolgen Wortmeldungen zu den Themen Innensanierung der Luitpoldschule und Brandschutzmaßnahmen an den Schulen.

 

Herr Büschl erklärt, dass man auch am denkmalgeschützten Hauptgebäude hinsichtlich des Denkmalschutzes weiterdenken würde und bereits die denkmalgerechte Fenstersanierung sowie den Sonnenschutz geplant habe.

 

Herr Rühl erkundigt sich nach den Schadstoffuntersuchungsergebnissen und den Lüftungsverhältnissen.

 

Herr Dr. Simons erklärt, dass die Untersuchungsergebnisse im Nachgang der Sitzung zur Verfügung gestellt werden können. Eine Lüftungsanlage sei nicht vorgesehen, man soll über die Fenster weiterhin gut lüften können. Ein Energieberater sei bei Planung hinzugezogen worden.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, dem Stadtrat folgenden Beschluss zu empfehlen:

 

Unter Beachtung der aufgeführten technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte soll die energetische Sanierung der Gebäudehülle des Erweiterungsbaues (Dach, Wand, Fenster) der Luitpoldschule durchgeführt werden.

 

Die Maßnahme, ausschließlich die Fenster auszutauschen, wird aus den Gründen von Planungsmängeln nicht weiterverfolgt.

 

Für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme in Höhe von 1.480.000 € werden in den Haushalten 2023 und 2024 insgesamt 855.000 € verbindlich bereitgestellt.

 

Potenzielle Preisveränderungen (derzeitig Steigerungen, aber ggf. auch wieder Preisrückgänge) sind nicht prognostiziert und somit nicht enthalten.