Bau eines Kreisverkehrs nördlich von Elpersdorf im Zuge der St. 1066/St. 2248.

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19.07.2021 Bauausschuss2öffentlichVorberatung  
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Herr Wehrer stellt die Sitzungsvorlage zum Bau eines Kreisverkehrs nördlich von Elpersdorf im Zuge der St 1066/St 2248 vor und berichtet über den Antrag auf Zuwendungen nach Art. 13 f Nr. 2 des BayFAG.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eine Umgestaltung des Kreuzungsbereiches in Form eines Kreisverkehrs zu planen, da die vom Staatlichen Bauamt als Alternative vorgesehene Einrichtung einer Lichtsignalanlage von der Mehrheit des Stadtrates nicht gewünscht war.


Der Neubau des Kreisverkehrs nördlich von Elpersdorf sieht die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches der Staatsstraße St 2248 mit der Staatsstraße St 1066 auf Höhe des Stadtteils Elpersdorf auch auf Grund der Rückstausituation in die St 2248 vor. Nach Auswertung der Verkehrsbelastung des Knotenpunktes bietet sich für dieses Vorhaben ein Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 40m vorrangig an. Die Zu- und Abfahrten sollen gem. Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt als Baulastträger der Staatsstraße 1066 auf einer Breite von 4,50 m und 5,0 m ausgelegt werden. Die Kreisfahrbahnbreite beträgt 6,50 m, zur besseren Erkennbarkeit ist der Kreisverkehr entsprechend den Vorschriften zu beleuchten. Südlich des Kreisverkehrs soll als freiwillige Schallschutzmaßnahme in den verbleibenden dreiecksförmigen Grünflächen ein teilweise bepflanzter Erdwall entstehen. Aus Sicherheitsgründen und zur besseren Einsehbarkeit soll der Radweg möglichst parallel entlang der St 1066 geführt werden und nicht hinter dem Erdwall. Im Nordosten des Kreisverkehrs wird in Fahrtrichtung Feuchtwangen eine weitere Bushaltestelle angeordnet, welche durch eine neu zu errichtende Querungshilfe östlich des Kreisverkehrs sicher erreicht werden kann.
Bereits durchgeführt wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP). Im Zuge der Planung ist nach derzeitigem Stand auch ein gesondertes Wasserrechtsverfahren erforderlich. Der Umfang des Verfahrensgebiets ist bislang noch offen und somit noch abzuklären.


Durch den Freistaat Bayern (Schreiben von Staatsminister Dr. Joachim Herrmann vom April 2017) wurde eine Kostenbeteiligung von 50% zugesagt unter Herausnahme der Beleuchtung und der (freiwilligen) Lärmschutzeinrichtungen jedoch ohne Deckelung der Kosten. Im Mai 2017 erkannte der Stadtrat die in Aussicht gestellte Kostenbeteiligung des Freistaates Bayern an. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Planungs- und Bauvereinbarung zur Abstimmung mit dem Freistaatbayern vertr. d. d. StBA-AN auszuarbeiten.


Im Stadtrat am 17.09.2019 wurde der vorgestellten Planung mit geschätzten Gesamtkosten i.H.v ca. 2.200.000 € zugestimmt. Der Anteil des Freistaats Bayern hätte damals ca. 900.000€ und der städtische Anteil incl. Beleuchtung und Erdwall ca. 1.300.000€ ausgemacht.

 

Im Dezember 2019 wurde die Stadt Ansbach vom Staatlichen Bauamt informiert, dass die ministerielle Zusage der prozentualen Übernahme der hälftigen Baukosten exklusive der Beleuchtung und eines freiwilligen Schallschutzes der Höhe nach limitiert wurde. Es wurde auf eine frühere Kostenprognose mit Gesamtkosten i.H.v. 1 Mio. € verweisen, welche die Basis für die Inaussichtstellung der Kostenübernahme darstellte und auch unter Fortschreibung der Kosten eine Grenze von 1,2 Mio. Gesamtkosten angesetzt würden. Damit hätte die Stadt Ansbach zum damaligen Zeitpunkt bereits über 2 Mio. Eigenmittel aufwenden müssen, um den Kreisverkehr zu bauen.  

 

Im Zuge eines Gesprächs mit zwischen Oberbürgermeister, Baureferat und dem Staatlichen Bauamt, um die Möglichkeiten einer Verbesserung der Verkehrssicherheit auszuloten, wies letzteres auf eine aktuelle Fördermöglichkeit hin.


Nach Art. 13 f Nr. 2 des BayFAG wurde der Punkt „Änderung von bestehenden Kreuzungen zwischen Staats- und Gemeinde- oder Kreisstraßen…….“ dieses Jahr wieder aufgenommen; was bedeutet, dass diese unter kommunaler Sonderbaulast wieder geplant und gebaut werden können.


Unter diesem Gesichtspunkt sind grundsätzlich Förderungen von maximal 80% möglich; ob dieser hohe Fördersatz tatsächlich genehmigt wird, entscheidet sich erst im Antragsverfahren. Nach wie vor nicht zuwendungsfähig sind die etwaigen Lärmschutzeinrichtungen (Erdwall) und die Beleuchtungseinrichtungen.
Der Zuwendungsantrag muss bis zum 31.08.2021 der Regierung von Mittelfranken vorliegen, um in die Förderkulisse für 2022 aufgenommen werden zu können.

In einer ersten Vorabstimmung mit der Regierung wurde folgende Grobannahme getriffen:

 

Die Gesamtkosten belaufen sich fortgeschrieben auf:

 

ca. 2.600.000,- €         

 

davon nicht zuwendungsfähig                               ca.    600.000,- €        

Erdwall und Beleuchtung:

zuwendungsfähige Kosten:                                 ca. 2.000.000,- €      

 

bei einem Fördersatz von 80%:                             ca. 1.600.000,- €                    
+ 12 der förderfähigen Kosten für BNK:             ca.    192.000,- €

 


bei einem Fördersatz von 70%:                             ca. 1.400.000,- €          
+ 12 der förderfähigen Kosten für BNK               ca.    168.000,- €

Der (Eigen-)Anteil der Stadt Ansbach würde bei einem Fördersatz

von 80% ca.    808.000,-  € und bei einem Fördersatz

von 70% ca. 1.032.000,-  € betragen.

Zwischenzeitlich wurde die zuständige Ministerin Schreyer ein Schreiben vom Oberbürgermeister angeschrieben, dass aufgrund der ursprünglichen Ministerzusage (50%) das Projekt für die Stadt nicht mehr finanzierbar war und die Stadt Ansbach deshalb um eine Aufnahme in das Förderprogramm gem. Fördertatbestand nach Art 13f Nr. 2 BayFAG (max. 80%) werben möchten.

 

Der Zuwendungsantrag muss bis zum 31.08.2021 der Regierung von Mittelfranken vorliegen.

Mit dem Bau des Kreisverkehrs kann nach Durchführung des Wasserrechtsverfahrens und der Bewilligung der Zuwendungen und unter der Voraussetzung der Mittelbereitstellung frühestens im 2. Halbjahr 2022 begonnen werden.

 

Aus dem Gremium wird

 

  • die Wichtigkeit des Vorhabens betont.
  • angeregt, ausreichende HH-Mittel bereitzustellen.

Ø  Es werden bereits Gespräche hierüber mit dem Staatlichen Bauamt und der Regierung von Mittelfranken geführt.

  • der Flächenverbrauch und die Kosten für eine Lärmschutzwand angesprochen.

Ø  Die Planungen umfassen einen freiwilligen Lärmschutzwall. Zur Kostenersparnis kann der Erdaushub für den Wall genutzt werden. Eine Lärmschutzwand liegt preislich deutlich höher. Zudem kann ein Wall später begrünt und dadurch optisch ansprechender gestaltet werden.

  • angefragt, welche Konsequenzen ein Ausbleiben der Fördermittel habe.

Ø  Der Fördertatbestand wurde neu in die Planungen aufgenommen. Das Gremium wird zeitnah über den weiteren Sachstand und eventuelle Änderungen informiert.

  • nach einer Lärmschutzmöglichkeit für die beiden letzten südöstlich gelegenen Häuser gefragt.

Ø  Dies sei eine Frage der Kosten und der Gleichbehandlung, da keine Verpflichtung zum Schallschutz gegeben ist. Ein Wall sei an dieser Stelle augenscheinlich zu breit. Die Verwaltung werde die Sachlage prüfen. Auch eine Geschwindigkeitsreduzierung führe in diesem Bereich zu einer Lärmminderung.

  • der Zeitplan als zu ambitioniert betrachtet.

Ø  Die Planungen sind für einen Förderantrag weitestgehend fertiggestellt, damit der Zuwendungsantrag bis zum 31.08.2021 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden kann.

  • eine Beleuchtung mit geringer Lichtverschmutzung angeregt.

Ø  Die Verwaltung werde eine insektenfreundliche Beleuchtung vorsehen, die im Einklang mit den Beleuchtungsvorgaben steht.

  • nach einer Radwegeführung auf dem Lärmschutzwall gefragt, um den Flächenverbrauch zu reduzieren.

Ø  Die Planung sei bereits optimiert und es werden keine künstlichen Steigungen empfohlen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem HFWA folgende Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat fasst folgende Beschlüsse:

 

Durchführungsbeschluss:

 

Der Bau eines Kreisverkehrs an der Einmündung Staatsstraße 1066 (ehem. B 14) / Staatstraße 2248 bei Elpersdorf soll durch die Stadt Ansbach durchgeführt werden.

 

Finanzierungsbeschluss:

 

Die notwendigen Haushaltsmittel i.H.v. 2.600.000 € werden in den Jahre 2022-2023 zur Verfügung gestellt und die Verwaltung zu ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach Art. 13f BayFAG fristgerecht bei der Regierung zu stellen.

20.07.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss1öffentlichVorberatung  
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Herr Jakobs bezieht sich auf die Behandlung des Tagesordnungspunktes im vorangegangenen Bauausschuss am 19.07.2021 und erklärt, wenn die Durchführung der Maßnahme beschlossen werde, dann sei dies nicht ohne die Zuwendungsmittel möglich. Diese müssten kurzfristig (bis zum 31.08.2021) beantragt werden. Darüber hinaus seien die entsprechenden Haushaltsmittel für 2022 fest einzuplanen.

 

Herr Jakobs stellt die geplanten Gesamtkosten, förderfähigen Kosten und Fördersätze vor:

Der Eigenanteil der Stadt Ansbach läge zwischen 800.000 € und 1,03 Mio. €.

 

Herr Jakobs erklärt, diese Möglichkeit sei eine einmalige Chance, den Kreisverkehr zu bauen, weist aber auch ausdrücklich darauf hin, dass bei Durchführung der Maßnahme personelle Kapazitäten sowie finanzielle Mittel gebunden wären und somit weniger Spielraum für andere Projekte bestünde. Seine weiteren Ausführungen beziehen sich vor allem auf den Personalbereich: Selbst, wenn der Stadtrat im Stellenplan Kapazitäten schaffen würde, könnte es frühestens im kommenden Jahr zu Einstellungen kommen. Diese Neuzugänge müssten aber auch erst eingearbeitet und mit den Gegebenheiten vertraut gemacht werden, was auch wieder Zeit kosten würde. Darüber hinaus, so ein weiterer Hinweis, könnten, unabhängig von der Limitierung finanzieller Mittel, nicht unbegrenzt Mitarbeiter eingestellt werden. Bereits jetzt schon befände sich die Verwaltung am Rande der Raumkapazitäten und der Nachverdichtung.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen:

 

Durchführungsbeschluss:

Der Bau eines Kreisverkehrs an der Einmündung Staatsstraße 1066 (ehem. B14/Staatstraße 2248 bei Elpersdorf soll durch die Stadt Ansbach durchgeführt werden.

 

Finanzierungsbeschluss:

Die notwendigen Haushaltsmittel i. H. v. 2.600.000 € werden in den Jahren 2022 - 2023 zur Verfügung gestellt und die Verwaltung dazu ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach Art. 13f BayFAG fristgerecht bei der Regierung zu stellen.

27.07.2021 Stadtrat4öffentlichEntscheidung  
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Herr Büschl verweist auf die Empfehlungen aus dem BA und dem HFWA.

 

In einer ersten Vorabstimmung mit der Regierung wurde folgende Grobannahme getroffen:

 

Die Gesamtkosten belaufen sich fortgeschrieben auf ca. 2.600.000,-€ davon nicht zuwendungsfähig Lärmschutz und Beleuchtung ca. 600.000,- €. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen ca. 2.000.000,-€.

 

Bei einem Fördersatz von 80%:                            ca. 1.600.000,-€

+ 12 der förderfähigen Kosten für BNK:              ca.    192.000,-€

 

bei einem Fördersatz von 70%:                             ca. 1.400.000,-€

+ 12 der förderfähigen Kosten für BNK               ca.    168.000,-€

 

Der Anteil der Stadt Ansbach würde bei einem Fördersatz

von 80% ca.    808.000,-€ und bei einem Fördersatz

von 70% ca. 1.032.000,-€ betragen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat fasst folgende Beschlüsse:

 

Durchführungsbeschluss:

 

Der Bau eines Kreisverkehrs an der Einmündung Staatsstraße 1066 (ehem. B 14) / Staatsstraße 2248 bei Elpersdorf soll durch die Stadt Ansbach durchgeführt werden.

 

Finanzierungsbeschluss:

 

Die notwendigen Haushaltsmittel i.H.v. 2.600.000 € werden in den Jahre 2022-2023 zur Verfügung gestellt und die Verwaltung zu ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach Art. 13f BayFAG fristgerecht bei der Regierung zu stellen.