Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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19.07.2021 Bauausschuss | 2 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Wehrer stellt
die Sitzungsvorlage zum Bau eines Kreisverkehrs nördlich von Elpersdorf im Zuge
der St 1066/St 2248 vor und berichtet über den Antrag auf Zuwendungen nach Art.
13 f Nr. 2 des BayFAG. Die Verwaltung
wurde beauftragt, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eine Umgestaltung des
Kreuzungsbereiches in Form eines Kreisverkehrs zu planen, da die vom
Staatlichen Bauamt als Alternative vorgesehene Einrichtung einer
Lichtsignalanlage von der Mehrheit des Stadtrates nicht gewünscht war.
Im Dezember 2019 wurde die Stadt Ansbach vom Staatlichen Bauamt informiert, dass die ministerielle Zusage der prozentualen Übernahme der hälftigen Baukosten exklusive der Beleuchtung und eines freiwilligen Schallschutzes der Höhe nach limitiert wurde. Es wurde auf eine frühere Kostenprognose mit Gesamtkosten i.H.v. 1 Mio. € verweisen, welche die Basis für die Inaussichtstellung der Kostenübernahme darstellte und auch unter Fortschreibung der Kosten eine Grenze von 1,2 Mio. Gesamtkosten angesetzt würden. Damit hätte die Stadt Ansbach zum damaligen Zeitpunkt bereits über 2 Mio. Eigenmittel aufwenden müssen, um den Kreisverkehr zu bauen. Im Zuge eines
Gesprächs mit zwischen Oberbürgermeister, Baureferat und dem Staatlichen
Bauamt, um die Möglichkeiten einer Verbesserung der Verkehrssicherheit
auszuloten, wies letzteres auf eine aktuelle Fördermöglichkeit hin.
In einer ersten Vorabstimmung mit der
Regierung wurde folgende Grobannahme getriffen: Die Gesamtkosten belaufen sich fortgeschrieben
auf: ca. 2.600.000,- € davon nicht
zuwendungsfähig ca.
600.000,- € Erdwall und
Beleuchtung: zuwendungsfähige
Kosten:
ca.
2.000.000,- € bei einem Fördersatz von 80%: ca. 1.600.000,- €
Der (Eigen-)Anteil der Stadt
Ansbach würde bei einem Fördersatz von 80% ca. 808.000,- € und bei einem Fördersatz von 70% ca.
1.032.000,- € betragen. Der
Zuwendungsantrag muss bis zum 31.08.2021 der Regierung von Mittelfranken
vorliegen. Aus dem Gremium
wird
Ø Es werden bereits Gespräche hierüber mit dem Staatlichen Bauamt und der Regierung von Mittelfranken geführt.
Ø Die Planungen umfassen einen freiwilligen Lärmschutzwall. Zur Kostenersparnis kann der Erdaushub für den Wall genutzt werden. Eine Lärmschutzwand liegt preislich deutlich höher. Zudem kann ein Wall später begrünt und dadurch optisch ansprechender gestaltet werden.
Ø Der Fördertatbestand wurde neu in die Planungen aufgenommen. Das Gremium wird zeitnah über den weiteren Sachstand und eventuelle Änderungen informiert.
Ø Dies sei eine Frage der Kosten und der Gleichbehandlung, da keine Verpflichtung zum Schallschutz gegeben ist. Ein Wall sei an dieser Stelle augenscheinlich zu breit. Die Verwaltung werde die Sachlage prüfen. Auch eine Geschwindigkeitsreduzierung führe in diesem Bereich zu einer Lärmminderung.
Ø Die Planungen sind für einen Förderantrag weitestgehend fertiggestellt, damit der Zuwendungsantrag bis zum 31.08.2021 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden kann.
Ø Die Verwaltung werde eine insektenfreundliche Beleuchtung vorsehen, die im Einklang mit den Beleuchtungsvorgaben steht.
Ø Die Planung sei bereits optimiert und es werden keine künstlichen Steigungen empfohlen. Beschluss: Der Bauausschuss
empfiehlt dem HFWA folgende Beschlussempfehlung: Der Stadtrat fasst
folgende Beschlüsse: Durchführungsbeschluss: Der Bau eines
Kreisverkehrs an der Einmündung Staatsstraße 1066 (ehem. B 14) / Staatstraße
2248 bei Elpersdorf soll durch die Stadt
Ansbach durchgeführt werden. Finanzierungsbeschluss: Die notwendigen
Haushaltsmittel i.H.v. 2.600.000 € werden in den Jahre 2022-2023 zur Verfügung gestellt
und die Verwaltung zu ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach Art. 13f BayFAG
fristgerecht bei der Regierung zu stellen. | |||||||
20.07.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 1 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs bezieht sich auf die Behandlung des
Tagesordnungspunktes im vorangegangenen Bauausschuss am 19.07.2021 und erklärt,
wenn die Durchführung der Maßnahme beschlossen werde, dann sei dies nicht ohne
die Zuwendungsmittel möglich. Diese müssten kurzfristig (bis zum 31.08.2021)
beantragt werden. Darüber hinaus seien die entsprechenden Haushaltsmittel für
2022 fest einzuplanen. Herr Jakobs stellt die geplanten Gesamtkosten,
förderfähigen Kosten und Fördersätze vor: Der Eigenanteil der Stadt Ansbach läge
zwischen 800.000 € und 1,03 Mio. €. Herr
Jakobs erklärt, diese
Möglichkeit sei eine einmalige Chance, den Kreisverkehr zu bauen, weist aber
auch ausdrücklich darauf hin, dass bei Durchführung der Maßnahme personelle
Kapazitäten sowie finanzielle Mittel gebunden wären und somit weniger Spielraum
für andere Projekte bestünde. Seine weiteren Ausführungen beziehen sich vor
allem auf den Personalbereich: Selbst, wenn der Stadtrat im Stellenplan
Kapazitäten schaffen würde, könnte es frühestens im kommenden Jahr zu
Einstellungen kommen. Diese Neuzugänge müssten aber auch erst eingearbeitet und
mit den Gegebenheiten vertraut gemacht werden, was auch wieder Zeit kosten
würde. Darüber hinaus, so ein weiterer Hinweis, könnten, unabhängig von der
Limitierung finanzieller Mittel, nicht unbegrenzt Mitarbeiter eingestellt
werden. Bereits jetzt schon befände sich die Verwaltung am Rande der
Raumkapazitäten und der Nachverdichtung. Beschluss: Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen: Durchführungsbeschluss: Der Bau eines
Kreisverkehrs an der Einmündung Staatsstraße 1066 (ehem. B14/Staatstraße 2248
bei Elpersdorf soll durch die Stadt Ansbach durchgeführt werden. Finanzierungsbeschluss: Die notwendigen
Haushaltsmittel i. H. v. 2.600.000 € werden in den Jahren 2022 - 2023
zur Verfügung gestellt und die Verwaltung dazu ermächtigt, den Antrag auf
Zuwendungen nach Art. 13f BayFAG fristgerecht bei der Regierung zu stellen. | |||||||
27.07.2021 Stadtrat | 4 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Büschl verweist auf die Empfehlungen aus dem BA und dem HFWA. In einer ersten Vorabstimmung mit der
Regierung wurde folgende Grobannahme getroffen: Die Gesamtkosten belaufen sich fortgeschrieben
auf ca. 2.600.000,-€ davon nicht
zuwendungsfähig Lärmschutz und Beleuchtung ca. 600.000,- €. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen ca.
2.000.000,-€. Bei einem Fördersatz von 80%: ca. 1.600.000,-€ + 12 der förderfähigen Kosten für BNK: ca.
192.000,-€ bei einem Fördersatz von 70%: ca. 1.400.000,-€ + 12 der förderfähigen Kosten für BNK ca. 168.000,-€ Der Anteil der Stadt Ansbach würde bei
einem Fördersatz von 80% ca. 808.000,-€ und bei einem Fördersatz von 70% ca. 1.032.000,-€ betragen. Beschluss: Der Stadtrat fasst
folgende Beschlüsse: Durchführungsbeschluss: Der Bau eines
Kreisverkehrs an der Einmündung Staatsstraße 1066 (ehem. B 14) / Staatsstraße
2248 bei Elpersdorf soll durch die Stadt Ansbach durchgeführt werden. Finanzierungsbeschluss: Die notwendigen Haushaltsmittel i.H.v. 2.600.000 € werden in den Jahre 2022-2023 zur Verfügung gestellt und die Verwaltung zu ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach Art. 13f BayFAG fristgerecht bei der Regierung zu stellen. |