Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.07.2021 HFWA/007/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 32/017/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 416 KB |
Herr Jakobs bezieht sich auf die Behandlung des
Tagesordnungspunktes im vorangegangenen Bauausschuss am 19.07.2021 und erklärt,
wenn die Durchführung der Maßnahme beschlossen werde, dann sei dies nicht ohne
die Zuwendungsmittel möglich. Diese müssten kurzfristig (bis zum 31.08.2021)
beantragt werden. Darüber hinaus seien die entsprechenden Haushaltsmittel für
2022 fest einzuplanen.
Herr Jakobs stellt die geplanten Gesamtkosten,
förderfähigen Kosten und Fördersätze vor:
Der Eigenanteil der Stadt Ansbach läge
zwischen 800.000 € und 1,03 Mio. €.
Herr
Jakobs erklärt, diese
Möglichkeit sei eine einmalige Chance, den Kreisverkehr zu bauen, weist aber
auch ausdrücklich darauf hin, dass bei Durchführung der Maßnahme personelle
Kapazitäten sowie finanzielle Mittel gebunden wären und somit weniger Spielraum
für andere Projekte bestünde. Seine weiteren Ausführungen beziehen sich vor
allem auf den Personalbereich: Selbst, wenn der Stadtrat im Stellenplan
Kapazitäten schaffen würde, könnte es frühestens im kommenden Jahr zu
Einstellungen kommen. Diese Neuzugänge müssten aber auch erst eingearbeitet und
mit den Gegebenheiten vertraut gemacht werden, was auch wieder Zeit kosten
würde. Darüber hinaus, so ein weiterer Hinweis, könnten, unabhängig von der
Limitierung finanzieller Mittel, nicht unbegrenzt Mitarbeiter eingestellt
werden. Bereits jetzt schon befände sich die Verwaltung am Rande der
Raumkapazitäten und der Nachverdichtung.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen:
Durchführungsbeschluss:
Der Bau eines
Kreisverkehrs an der Einmündung Staatsstraße 1066 (ehem. B14/Staatstraße 2248
bei Elpersdorf soll durch die Stadt Ansbach durchgeführt werden.
Finanzierungsbeschluss:
Die notwendigen
Haushaltsmittel i. H. v. 2.600.000 € werden in den Jahren 2022 - 2023
zur Verfügung gestellt und die Verwaltung dazu ermächtigt, den Antrag auf
Zuwendungen nach Art. 13f BayFAG fristgerecht bei der Regierung zu stellen.