Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Bau eines Kreisverkehrs nördlich von Elpersdorf im Zuge der St 1066/St 2248.
Antrag auf Zuwendungen nach Art. 13 f Nr. 2 des BayFAG

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.07.2021   HFWA/007/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/017/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs bezieht sich auf die Behandlung des Tagesordnungspunktes im vorangegangenen Bauausschuss am 19.07.2021 und erklärt, wenn die Durchführung der Maßnahme beschlossen werde, dann sei dies nicht ohne die Zuwendungsmittel möglich. Diese müssten kurzfristig (bis zum 31.08.2021) beantragt werden. Darüber hinaus seien die entsprechenden Haushaltsmittel für 2022 fest einzuplanen.

 

Herr Jakobs stellt die geplanten Gesamtkosten, förderfähigen Kosten und Fördersätze vor:

Der Eigenanteil der Stadt Ansbach läge zwischen 800.000 € und 1,03 Mio. €.

 

Herr Jakobs erklärt, diese Möglichkeit sei eine einmalige Chance, den Kreisverkehr zu bauen, weist aber auch ausdrücklich darauf hin, dass bei Durchführung der Maßnahme personelle Kapazitäten sowie finanzielle Mittel gebunden wären und somit weniger Spielraum für andere Projekte bestünde. Seine weiteren Ausführungen beziehen sich vor allem auf den Personalbereich: Selbst, wenn der Stadtrat im Stellenplan Kapazitäten schaffen würde, könnte es frühestens im kommenden Jahr zu Einstellungen kommen. Diese Neuzugänge müssten aber auch erst eingearbeitet und mit den Gegebenheiten vertraut gemacht werden, was auch wieder Zeit kosten würde. Darüber hinaus, so ein weiterer Hinweis, könnten, unabhängig von der Limitierung finanzieller Mittel, nicht unbegrenzt Mitarbeiter eingestellt werden. Bereits jetzt schon befände sich die Verwaltung am Rande der Raumkapazitäten und der Nachverdichtung.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen:

 

Durchführungsbeschluss:

Der Bau eines Kreisverkehrs an der Einmündung Staatsstraße 1066 (ehem. B14/Staatstraße 2248 bei Elpersdorf soll durch die Stadt Ansbach durchgeführt werden.

 

Finanzierungsbeschluss:

Die notwendigen Haushaltsmittel i. H. v. 2.600.000 € werden in den Jahren 2022 - 2023 zur Verfügung gestellt und die Verwaltung dazu ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach Art. 13f BayFAG fristgerecht bei der Regierung zu stellen.