Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.07.2021 SR/007/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 32/017/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 416 KB |
Herr Büschl verweist auf die Empfehlungen aus dem BA und dem HFWA.
In einer ersten Vorabstimmung mit der
Regierung wurde folgende Grobannahme getroffen:
Die Gesamtkosten belaufen sich fortgeschrieben
auf ca. 2.600.000,-€ davon nicht
zuwendungsfähig Lärmschutz und Beleuchtung ca. 600.000,- €. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen ca.
2.000.000,-€.
Bei einem Fördersatz von 80%: ca. 1.600.000,-€
+ 12 der förderfähigen Kosten für BNK: ca.
192.000,-€
bei einem Fördersatz von 70%: ca. 1.400.000,-€
+ 12 der förderfähigen Kosten für BNK ca. 168.000,-€
Der Anteil der Stadt Ansbach würde bei
einem Fördersatz
von 80% ca. 808.000,-€ und bei einem Fördersatz
von 70% ca. 1.032.000,-€ betragen.
Beschluss:
Der Stadtrat fasst
folgende Beschlüsse:
Durchführungsbeschluss:
Der Bau eines
Kreisverkehrs an der Einmündung Staatsstraße 1066 (ehem. B 14) / Staatsstraße
2248 bei Elpersdorf soll durch die Stadt Ansbach durchgeführt werden.
Finanzierungsbeschluss:
Die notwendigen Haushaltsmittel i.H.v. 2.600.000 € werden in den Jahre 2022-2023 zur Verfügung gestellt und die Verwaltung zu ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach Art. 13f BayFAG fristgerecht bei der Regierung zu stellen.