Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Bau eines Kreisverkehrs nördlich von Elpersdorf im Zuge der St 1066/St 2248.
Antrag auf Zuwendungen nach Art. 13 f Nr. 2 des BayFAG

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.07.2021   SR/007/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/017/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl verweist auf die Empfehlungen aus dem BA und dem HFWA.

 

In einer ersten Vorabstimmung mit der Regierung wurde folgende Grobannahme getroffen:

 

Die Gesamtkosten belaufen sich fortgeschrieben auf ca. 2.600.000,-€ davon nicht zuwendungsfähig Lärmschutz und Beleuchtung ca. 600.000,- €. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen ca. 2.000.000,-€.

 

Bei einem Fördersatz von 80%:                            ca. 1.600.000,-€

+ 12 der förderfähigen Kosten für BNK:              ca.    192.000,-€

 

bei einem Fördersatz von 70%:                             ca. 1.400.000,-€

+ 12 der förderfähigen Kosten für BNK               ca.    168.000,-€

 

Der Anteil der Stadt Ansbach würde bei einem Fördersatz

von 80% ca.    808.000,-€ und bei einem Fördersatz

von 70% ca. 1.032.000,-€ betragen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat fasst folgende Beschlüsse:

 

Durchführungsbeschluss:

 

Der Bau eines Kreisverkehrs an der Einmündung Staatsstraße 1066 (ehem. B 14) / Staatsstraße 2248 bei Elpersdorf soll durch die Stadt Ansbach durchgeführt werden.

 

Finanzierungsbeschluss:

 

Die notwendigen Haushaltsmittel i.H.v. 2.600.000 € werden in den Jahre 2022-2023 zur Verfügung gestellt und die Verwaltung zu ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach Art. 13f BayFAG fristgerecht bei der Regierung zu stellen.