Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.07.2021 BA/007/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 32/017/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 416 KB |
Herr Wehrer stellt
die Sitzungsvorlage zum Bau eines Kreisverkehrs nördlich von Elpersdorf im Zuge
der St 1066/St 2248 vor und berichtet über den Antrag auf Zuwendungen nach Art.
13 f Nr. 2 des BayFAG.
Die Verwaltung
wurde beauftragt, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eine Umgestaltung des
Kreuzungsbereiches in Form eines Kreisverkehrs zu planen, da die vom
Staatlichen Bauamt als Alternative vorgesehene Einrichtung einer
Lichtsignalanlage von der Mehrheit des Stadtrates nicht gewünscht war.
Der Neubau des Kreisverkehrs nördlich von Elpersdorf sieht die Umgestaltung des
Kreuzungsbereiches der Staatsstraße St 2248 mit der Staatsstraße St 1066 auf
Höhe des Stadtteils Elpersdorf auch auf Grund der Rückstausituation in die St
2248 vor. Nach Auswertung der Verkehrsbelastung des Knotenpunktes bietet sich
für dieses Vorhaben ein Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 40m vorrangig
an. Die Zu- und Abfahrten sollen gem. Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt als
Baulastträger der Staatsstraße 1066 auf einer Breite von 4,50 m und 5,0 m
ausgelegt werden. Die Kreisfahrbahnbreite beträgt 6,50 m, zur besseren
Erkennbarkeit ist der Kreisverkehr entsprechend den Vorschriften zu beleuchten.
Südlich des Kreisverkehrs soll als freiwillige Schallschutzmaßnahme in den
verbleibenden dreiecksförmigen Grünflächen ein teilweise bepflanzter Erdwall
entstehen. Aus Sicherheitsgründen und zur besseren Einsehbarkeit soll der
Radweg möglichst parallel entlang der St 1066 geführt werden und nicht hinter
dem Erdwall. Im Nordosten des Kreisverkehrs wird in Fahrtrichtung Feuchtwangen
eine weitere Bushaltestelle angeordnet, welche durch eine neu zu errichtende
Querungshilfe östlich des Kreisverkehrs sicher erreicht werden kann.
Bereits durchgeführt wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP).
Im Zuge der Planung ist nach derzeitigem Stand auch ein gesondertes
Wasserrechtsverfahren erforderlich. Der Umfang des Verfahrensgebiets ist
bislang noch offen und somit noch abzuklären.
Durch den Freistaat Bayern (Schreiben von Staatsminister Dr. Joachim Herrmann
vom April 2017) wurde eine Kostenbeteiligung von 50% zugesagt unter Herausnahme
der Beleuchtung und der (freiwilligen) Lärmschutzeinrichtungen jedoch ohne
Deckelung der Kosten. Im Mai 2017 erkannte der Stadtrat die in Aussicht
gestellte Kostenbeteiligung des Freistaates Bayern an. Die Verwaltung wurde
beauftragt, eine Planungs- und Bauvereinbarung zur Abstimmung mit dem
Freistaatbayern vertr. d. d. StBA-AN auszuarbeiten.
Im Stadtrat am 17.09.2019 wurde der vorgestellten Planung mit geschätzten
Gesamtkosten i.H.v ca. 2.200.000 € zugestimmt. Der Anteil des Freistaats Bayern
hätte damals ca. 900.000€ und der städtische Anteil incl. Beleuchtung und
Erdwall ca. 1.300.000€ ausgemacht.
Im Dezember 2019 wurde die Stadt Ansbach vom Staatlichen Bauamt informiert, dass die ministerielle Zusage der prozentualen Übernahme der hälftigen Baukosten exklusive der Beleuchtung und eines freiwilligen Schallschutzes der Höhe nach limitiert wurde. Es wurde auf eine frühere Kostenprognose mit Gesamtkosten i.H.v. 1 Mio. € verweisen, welche die Basis für die Inaussichtstellung der Kostenübernahme darstellte und auch unter Fortschreibung der Kosten eine Grenze von 1,2 Mio. Gesamtkosten angesetzt würden. Damit hätte die Stadt Ansbach zum damaligen Zeitpunkt bereits über 2 Mio. Eigenmittel aufwenden müssen, um den Kreisverkehr zu bauen.
Im Zuge eines
Gesprächs mit zwischen Oberbürgermeister, Baureferat und dem Staatlichen
Bauamt, um die Möglichkeiten einer Verbesserung der Verkehrssicherheit
auszuloten, wies letzteres auf eine aktuelle Fördermöglichkeit hin.
Nach Art. 13 f Nr. 2 des BayFAG wurde der Punkt „Änderung von bestehenden Kreuzungen zwischen Staats- und Gemeinde-
oder Kreisstraßen…….“ dieses Jahr wieder aufgenommen; was bedeutet, dass
diese unter kommunaler Sonderbaulast wieder geplant und gebaut werden können.
Unter diesem Gesichtspunkt sind grundsätzlich Förderungen von maximal 80%
möglich; ob dieser hohe Fördersatz tatsächlich genehmigt wird, entscheidet sich
erst im Antragsverfahren. Nach wie vor nicht zuwendungsfähig sind die etwaigen
Lärmschutzeinrichtungen (Erdwall) und die Beleuchtungseinrichtungen.
Der Zuwendungsantrag muss bis zum 31.08.2021 der Regierung von Mittelfranken
vorliegen, um in die Förderkulisse für 2022 aufgenommen werden zu können.
In einer ersten Vorabstimmung mit der
Regierung wurde folgende Grobannahme getriffen:
Die Gesamtkosten belaufen sich fortgeschrieben
auf:
ca. 2.600.000,- €
davon nicht
zuwendungsfähig ca.
600.000,- €
Erdwall und
Beleuchtung:
zuwendungsfähige
Kosten:
ca.
2.000.000,- €
bei einem Fördersatz von 80%: ca. 1.600.000,- €
+ 12 der förderfähigen Kosten für BNK:
ca. 192.000,-
€
bei einem Fördersatz von 70%: ca. 1.400.000,- €
+ 12 der förderfähigen Kosten für
BNK ca. 168.000,- €
Der (Eigen-)Anteil der Stadt
Ansbach würde bei einem Fördersatz
von 80% ca. 808.000,- € und bei einem Fördersatz
von 70% ca.
1.032.000,- € betragen.
Zwischenzeitlich wurde die
zuständige Ministerin Schreyer ein Schreiben vom Oberbürgermeister
angeschrieben, dass aufgrund der ursprünglichen Ministerzusage (50%) das
Projekt für die Stadt nicht mehr finanzierbar war und die Stadt Ansbach deshalb
um eine Aufnahme in das Förderprogramm gem. Fördertatbestand nach Art 13f Nr. 2
BayFAG (max. 80%) werben möchten.
Der
Zuwendungsantrag muss bis zum 31.08.2021 der Regierung von Mittelfranken
vorliegen.
Mit dem Bau des Kreisverkehrs kann nach Durchführung des Wasserrechtsverfahrens
und der Bewilligung der Zuwendungen und unter der Voraussetzung der
Mittelbereitstellung frühestens im 2. Halbjahr 2022 begonnen werden.
Aus dem Gremium
wird
Ø Es werden bereits Gespräche hierüber mit dem Staatlichen Bauamt und der Regierung von Mittelfranken geführt.
Ø Die Planungen umfassen einen freiwilligen Lärmschutzwall. Zur Kostenersparnis kann der Erdaushub für den Wall genutzt werden. Eine Lärmschutzwand liegt preislich deutlich höher. Zudem kann ein Wall später begrünt und dadurch optisch ansprechender gestaltet werden.
Ø Der Fördertatbestand wurde neu in die Planungen aufgenommen. Das Gremium wird zeitnah über den weiteren Sachstand und eventuelle Änderungen informiert.
Ø Dies sei eine Frage der Kosten und der Gleichbehandlung, da keine Verpflichtung zum Schallschutz gegeben ist. Ein Wall sei an dieser Stelle augenscheinlich zu breit. Die Verwaltung werde die Sachlage prüfen. Auch eine Geschwindigkeitsreduzierung führe in diesem Bereich zu einer Lärmminderung.
Ø Die Planungen sind für einen Förderantrag weitestgehend fertiggestellt, damit der Zuwendungsantrag bis zum 31.08.2021 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden kann.
Ø Die Verwaltung werde eine insektenfreundliche Beleuchtung vorsehen, die im Einklang mit den Beleuchtungsvorgaben steht.
Ø Die Planung sei bereits optimiert und es werden keine künstlichen Steigungen empfohlen.
Beschluss:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem HFWA folgende Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat fasst
folgende Beschlüsse:
Durchführungsbeschluss:
Der Bau eines
Kreisverkehrs an der Einmündung Staatsstraße 1066 (ehem. B 14) / Staatstraße
2248 bei Elpersdorf soll durch die Stadt
Ansbach durchgeführt werden.
Finanzierungsbeschluss:
Die notwendigen
Haushaltsmittel i.H.v. 2.600.000 € werden in den Jahre 2022-2023 zur Verfügung gestellt
und die Verwaltung zu ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach Art. 13f BayFAG
fristgerecht bei der Regierung zu stellen.