Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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19.07.2021 Bauausschuss | 3 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Wehrer präsentiert den
Sachverhalt zum Ausbau der Rothenburger Straße zwischen der B 13 und HS-Nr.
5/21 und informiert über den Antrag auf Zuwendungen nach GVFG, Der Ausbau der Rothenburger Straße
zwischen der Einmündung der Rezatstraße und der B13 wurde im September 2018
beraten und ein Durchführungsbeschluss gefasst. Für 2019 wurden Baunebenkosten
in Höhe von 80 TSD € bereitgestellt. Im November 2018 wurde die
Ingenieurvergabe beschlossen und im Juli 2019 die Planung und der GVFG Antrag
mit Ausführungsziel 2020/2021 eingereicht. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung
wurde der GVFG Antrag zurückgestellt und für 2021 konnten keine neuen Mittel
bereitgestellt werden. Die noch ungebundenen (Rest-) Mittel aus 2020 wurden im
Zuge der Bildung von Haushaltsresten am 20.04.2021 im HFWA eingezogen. Die Verwaltung hatte
im Umwelt- und Verkehrsausschuss UVKA im Mai d.J. anlässlich einess Antrages
der Offenen Linken Lösungsmöglichkeiten geprüft, welche die Verbesserung der
Verkehrssicherheit durch Ausbau des unmittelbaren Umgriffes der Kreuzung zur
B13 und der Einmündung zu den Einkaufsmärkten einschließlich der
Bushaltestellen in der Rothenburger Straße umfassten. Im ersten
Bauabschnitt auf einer Länge von ca. 90 m, beginnend im Bereich der Kreuzung der
B13 bis zur Rothenburger Straße Hausnummer 5/21, könnte dieser entgegen
früherer Abschnittsbildung ausgebaut werden. Eine
Beschlussfassung erfolgte im UVKA nicht, da die Angelegenheit noch für die
Sitzungsrunde im Juli (BA/HFWA/StR) vorgelegt werden soll. Die bereits
vorgestellte Planung sieht vor, neben dem Ausbau der Straße- und Seitenflächen
die Haltestellen barrierefrei mit Aufstellbereichen auszubauen. Zur Sicherheit der
Fußgänger werden in diesem Bereich zwei Querungshilfen angeordnet sowie ein
zusätzlicher Gehweg zur Unterführung gebaut. Die Gesamtbaukosten
für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf: ca. 750.000,-€ und die noch
ausstehenden Baunebenkosten auf ca. 55.000,-€. Aus dem Gremium
wird/werden
Ø
Eine
Querungshilfe wird auf der Südseite gebaut, im Norden sei wegen der dortigen
Bushaltestelle und der Breite kein gesonderter Radweg möglich, Richtung Neuses
fahren die Radfahrer auf der Fahrbahn.
Ø Im Tiefbauamt seien bis zu sieben Technikern beschäftigt, welche versuchen, den ambitionierten Zeitplan zu realisieren. Das Tiefbauamt ist aber auch neben dem Straßenbau mit weiteren Maßnahmen, z.B. dem Hochwasser- und Gewässerschutz, betreut. Beschluss: Der Bauausschuss
empfiehlt dem HFWA folgende Beschlussempfehlung: Durchführungsbeschluss: Der Ausbau der
Rothenburgerstraße soll im von der Verwaltung vorgestellten BA 1 auf Basis der
Ausbauplanung durchgeführt werden. Finanzierungsbeschluss: Der Stadtrat stellt
die notwendigen Haushaltsmittel verbindlich in den Jahren 2022-2023 zur
Verfügung. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach Art.
2 BayGVFG fristgerecht bis zum 31.08.2021 bei der Regierung zu stellen. | |||||||
20.07.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 2 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr
Jakobs bezieht sich auch
bei diesem Tagesordnungspunkt auf die Behandlung im vorangegangenen
Bauausschuss am 19.07.2021. Auch für diese Maßnahme sei eine fristgemäße
Antragsstellung notwendig. Der Zuwendungsantrag müsse bis zum 31.08.2021 der Regierung
von Mittelfranken vorliegen, wenn ein Ausbau in 2022 erfolgen soll. Mit
Befürwortung der Durchführung würden demzufolge auch hierfür Haushaltsmittel
für 2022 gebunden werden. Die Gesamtkosten für den geplanten
Abschnittsausbau an der Rothenburger Straße würden sich auf ca. 805.000 €
belaufen. Bei der einer voraussichtlichen Förderung von 50 % würde der
Eigenanteil der Stadt Ansbach 405.000 € betragen. Herr
Jakobs macht
außerdem auf die Ergänzung im Beschlussvorschlag, d. h. auf die
außerplanmäßige Mittelbereitstellung, aufmerksam: Für die bereits erfolgte
Planung würden bei HSt. 02.6340.9591 16.000 € außerplanmäßig
bereitgestellt werden, die Deckung erfolge durch Minderausgaben bei HSt.
02.6371.9503. Herr Rühl fragt nach, ob es möglich sei, dass die Verwaltung überprüfe, die Verkehrssicherheit für Radfahrer, die stadtauswärts in Richtung Neuses fahren, dadurch erhöht werden könnte, indem auf der Straße ein Schutzstreifen (gestrichelte Linie) aufgezeichnet werden würde. Herr
Oberbürgermeister Deffner
sagt eine Weiterleitung und Überprüfung des Anliegens zu. Beschluss: Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsausschuss beschließt: Durchführungsbeschluss: Der Ausbau der
Rothenburger Straße soll im von der Verwaltung vorgestellten BA 1 auf Basis der
Ausbauplanung durchgeführt werden. Finanzierungsbeschluss: Der Stadtrat stellt
die notwendigen Haushaltsmittel verbindlich in den Jahren 2022 - 2023
zur Verfügung. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach
Art. 13f BayGVFG fristgerecht bis zum 31.08.2021 bei der Regierung zu stellen. Für die bereits erfolgte Planung werden bei HSt. 02.6340.9591 16.000 € außerplanmäßig bereitgestellt, die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HSt. 02.6371.9503. | |||||||
27.07.2021 Stadtrat | 5 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Büschl trägt den Sachverhalt
anhand von Plänen vor und verweist u.a. auf die Beratungen im UVKA. Die von B90/Die Grünen geforderten
Querungshilfen werden eingebaut. Beschluss: Der Stadtrat fasst
folgende Beschlüsse: Durchführungsbeschluss: Der Ausbau der
Rothenburger Straße soll im von der Verwaltung vorgestellten BA 1 auf Basis der
Ausbauplanung durchgeführt werden. Finanzierungsbeschluss: Der Stadtrat stellt
die notwendigen Haushaltsmittel verbindlich in den Jahren 2022-2023 zur
Verfügung. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach BayGVFG
fristgerecht bis zum 31.08.2021 bei der Regierung zu stellen. Für die bereits
erfolgte Planung werden bei HSt. 02.6340.9591
16.000 € außerplanmäßig bereitgestellt, die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HSt. 02.6371.9503. |