Ausbau der Rothenburger Straße zwischen B13 und HS-Nr.5/21.

BeratungTOPStatusZuständigBeschlussAbstimmung Dokumente 
19.07.2021 Bauausschuss3öffentlichVorberatung  
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Amtliche Bekanntmachung Internet Dateigrösse: 27 KBAmtliche Bekanntmachung Internet 27 KB
Dokument anzeigen: Niederschrift -öffentlich- Dateigrösse: 681 KBNiederschrift -öffentlich- 681 KB
Beratungsergebnisse

Herr Wehrer präsentiert den Sachverhalt zum Ausbau der Rothenburger Straße zwischen der B 13 und HS-Nr. 5/21 und informiert über den Antrag auf Zuwendungen nach GVFG,

 

Der Ausbau der Rothenburger Straße zwischen der Einmündung der Rezatstraße und der B13 wurde im September 2018 beraten und ein Durchführungsbeschluss gefasst. Für 2019 wurden Baunebenkosten in Höhe von 80 TSD € bereitgestellt. Im November 2018 wurde die Ingenieurvergabe beschlossen und im Juli 2019 die Planung und der GVFG Antrag mit Ausführungsziel 2020/2021 eingereicht.

 

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurde der GVFG Antrag zurückgestellt und für 2021 konnten keine neuen Mittel bereitgestellt werden. Die noch ungebundenen (Rest-) Mittel aus 2020 wurden im Zuge der Bildung von Haushaltsresten am 20.04.2021 im HFWA eingezogen.

 

Die Verwaltung hatte im Umwelt- und Verkehrsausschuss UVKA im Mai d.J. anlässlich einess Antrages der Offenen Linken Lösungsmöglichkeiten geprüft, welche die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Ausbau des unmittelbaren Umgriffes der Kreuzung zur B13 und der Einmündung zu den Einkaufsmärkten einschließlich der Bushaltestellen in der Rothenburger Straße umfassten.

 

Im ersten Bauabschnitt auf einer Länge von ca. 90 m, beginnend im Bereich der Kreuzung der B13 bis zur Rothenburger Straße Hausnummer 5/21, könnte dieser entgegen früherer Abschnittsbildung ausgebaut werden.

 

Eine Beschlussfassung erfolgte im UVKA nicht, da die Angelegenheit noch für die Sitzungsrunde im Juli (BA/HFWA/StR) vorgelegt werden soll.

 

Die bereits vorgestellte Planung sieht vor, neben dem Ausbau der Straße- und Seitenflächen die Haltestellen barrierefrei mit Aufstellbereichen auszubauen.

 

Zur Sicherheit der Fußgänger werden in diesem Bereich zwei Querungshilfen angeordnet sowie ein zusätzlicher Gehweg zur Unterführung gebaut.  
Des Weiteren werden Grünflächen (Baumstandorte) geschaffen.

 
Für den Ausbau des ersten Bauabschnittes der Rothenburger Straße können Fördermittel nach BayGVFG beantragt werden. (vsl. 50% Förderung).
Der Zuwendungsantrag müsste bis zum 31.08.2021 der Regierung von Mittelfranken vorliegen, wenn ein Ausbau in 2022 erfolgen soll.

 

Die Gesamtbaukosten für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf: ca. 750.000,-€ und die noch ausstehenden Baunebenkosten auf ca. 55.000,-€.

 

Aus dem Gremium wird/werden

 

  • eine Absenkung des Fuß- und Radweges angeregt und nach der Radwegeführung Richtung Neuses gefragt.

Ø  Eine Querungshilfe wird auf der Südseite gebaut, im Norden sei wegen der dortigen Bushaltestelle und der Breite kein gesonderter Radweg möglich, Richtung Neuses fahren die Radfahrer auf der Fahrbahn.

  • Bedenken zum straffen Zeitablauf und den Kapazitäten der Verwaltung geäußert.

Ø  Im Tiefbauamt seien bis zu sieben Technikern beschäftigt, welche versuchen, den ambitionierten Zeitplan zu realisieren. Das Tiefbauamt ist aber auch neben dem Straßenbau mit weiteren Maßnahmen, z.B. dem Hochwasser- und Gewässerschutz, betreut.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem HFWA folgende Beschlussempfehlung:

 

Durchführungsbeschluss:

 

Der Ausbau der Rothenburgerstraße soll im von der Verwaltung vorgestellten BA 1 auf Basis der Ausbauplanung durchgeführt werden.

 

Finanzierungsbeschluss:

 

Der Stadtrat stellt die notwendigen Haushaltsmittel verbindlich in den Jahren 2022-2023 zur Verfügung. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach Art. 2 BayGVFG fristgerecht bis zum 31.08.2021 bei der Regierung zu stellen.

20.07.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss2öffentlichVorberatung  
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Amtliche Bekanntmachung Internet Dateigrösse: 23 KBAmtliche Bekanntmachung Internet 23 KB
Dokument anzeigen: Niederschrift -öffentlich- Dateigrösse: 957 KBNiederschrift -öffentlich- 957 KB
Beratungsergebnisse

Herr Jakobs bezieht sich auch bei diesem Tagesordnungspunkt auf die Behandlung im vorangegangenen Bauausschuss am 19.07.2021. Auch für diese Maßnahme sei eine fristgemäße Antragsstellung notwendig. Der Zuwendungsantrag müsse bis zum 31.08.2021 der Regierung von Mittelfranken vorliegen, wenn ein Ausbau in 2022 erfolgen soll. Mit Befürwortung der Durchführung würden demzufolge auch hierfür Haushaltsmittel für 2022 gebunden werden.

 

Die Gesamtkosten für den geplanten Abschnittsausbau an der Rothenburger Straße würden sich auf ca. 805.000 € belaufen. Bei der einer voraussichtlichen Förderung von 50 % würde der Eigenanteil der Stadt Ansbach 405.000 € betragen.

 

Herr Jakobs macht außerdem auf die Ergänzung im Beschlussvorschlag, d. h. auf die außerplanmäßige Mittelbereitstellung, aufmerksam: Für die bereits erfolgte Planung würden bei HSt. 02.6340.9591 16.000 € außerplanmäßig bereitgestellt werden, die Deckung erfolge durch Minderausgaben bei HSt. 02.6371.9503.

 

Herr Rühl fragt nach, ob es möglich sei, dass die Verwaltung überprüfe, die Verkehrssicherheit für Radfahrer, die stadtauswärts in Richtung Neuses fahren, dadurch erhöht werden könnte, indem auf der Straße ein Schutzstreifen (gestrichelte Linie) aufgezeichnet werden würde.

Herr Oberbürgermeister Deffner sagt eine Weiterleitung und Überprüfung des Anliegens zu.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt:

 

Durchführungsbeschluss:

Der Ausbau der Rothenburger Straße soll im von der Verwaltung vorgestellten BA 1 auf Basis der Ausbauplanung durchgeführt werden.

 

Finanzierungsbeschluss:

Der Stadtrat stellt die notwendigen Haushaltsmittel verbindlich in den Jahren 2022 - 2023 zur Verfügung. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach Art. 13f BayGVFG fristgerecht bis zum 31.08.2021 bei der Regierung zu stellen.

 

Für die bereits erfolgte Planung werden bei HSt. 02.6340.9591 16.000 € außerplanmäßig bereitgestellt, die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HSt. 02.6371.9503.

27.07.2021 Stadtrat5öffentlichEntscheidung  
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Amtliche Bekanntmachung Internet Dateigrösse: 24 KBAmtliche Bekanntmachung Internet 24 KB
Dokument anzeigen: Niederschrift -öffentlich- Dateigrösse: 378 KBNiederschrift -öffentlich- 378 KB
Beratungsergebnisse

Herr Büschl trägt den Sachverhalt anhand von Plänen vor und verweist u.a. auf die Beratungen im UVKA.

 

Die von B90/Die Grünen geforderten Querungshilfen werden eingebaut.


Beschluss:

 

Der Stadtrat fasst folgende Beschlüsse:

 

Durchführungsbeschluss:

 

Der Ausbau der Rothenburger Straße soll im von der Verwaltung vorgestellten BA 1 auf Basis der Ausbauplanung durchgeführt werden.

 

Finanzierungsbeschluss:

 

Der Stadtrat stellt die notwendigen Haushaltsmittel verbindlich in den Jahren 2022-2023 zur Verfügung. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach BayGVFG fristgerecht bis zum 31.08.2021 bei der Regierung zu stellen.

 

Für die bereits erfolgte Planung werden bei HSt. 02.6340.9591 

16.000 € außerplanmäßig bereitgestellt, die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HSt. 02.6371.9503.