Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Ausbau der Rothenburger Straße zwischen B13 und HS-Nr.5/21.
Antrag auf Zuwendungen nach BayGVFG

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.07.2021   HFWA/007/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/016/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs bezieht sich auch bei diesem Tagesordnungspunkt auf die Behandlung im vorangegangenen Bauausschuss am 19.07.2021. Auch für diese Maßnahme sei eine fristgemäße Antragsstellung notwendig. Der Zuwendungsantrag müsse bis zum 31.08.2021 der Regierung von Mittelfranken vorliegen, wenn ein Ausbau in 2022 erfolgen soll. Mit Befürwortung der Durchführung würden demzufolge auch hierfür Haushaltsmittel für 2022 gebunden werden.

 

Die Gesamtkosten für den geplanten Abschnittsausbau an der Rothenburger Straße würden sich auf ca. 805.000 € belaufen. Bei der einer voraussichtlichen Förderung von 50 % würde der Eigenanteil der Stadt Ansbach 405.000 € betragen.

 

Herr Jakobs macht außerdem auf die Ergänzung im Beschlussvorschlag, d. h. auf die außerplanmäßige Mittelbereitstellung, aufmerksam: Für die bereits erfolgte Planung würden bei HSt. 02.6340.9591 16.000 € außerplanmäßig bereitgestellt werden, die Deckung erfolge durch Minderausgaben bei HSt. 02.6371.9503.

 

Herr Rühl fragt nach, ob es möglich sei, dass die Verwaltung überprüfe, die Verkehrssicherheit für Radfahrer, die stadtauswärts in Richtung Neuses fahren, dadurch erhöht werden könnte, indem auf der Straße ein Schutzstreifen (gestrichelte Linie) aufgezeichnet werden würde.

Herr Oberbürgermeister Deffner sagt eine Weiterleitung und Überprüfung des Anliegens zu.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt:

 

Durchführungsbeschluss:

Der Ausbau der Rothenburger Straße soll im von der Verwaltung vorgestellten BA 1 auf Basis der Ausbauplanung durchgeführt werden.

 

Finanzierungsbeschluss:

Der Stadtrat stellt die notwendigen Haushaltsmittel verbindlich in den Jahren 2022 - 2023 zur Verfügung. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach Art. 13f BayGVFG fristgerecht bis zum 31.08.2021 bei der Regierung zu stellen.

 

Für die bereits erfolgte Planung werden bei HSt. 02.6340.9591 16.000 € außerplanmäßig bereitgestellt, die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HSt. 02.6371.9503.