Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.07.2021 HFWA/007/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 32/016/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 344 KB |
Herr
Jakobs bezieht sich auch
bei diesem Tagesordnungspunkt auf die Behandlung im vorangegangenen
Bauausschuss am 19.07.2021. Auch für diese Maßnahme sei eine fristgemäße
Antragsstellung notwendig. Der Zuwendungsantrag müsse bis zum 31.08.2021 der Regierung
von Mittelfranken vorliegen, wenn ein Ausbau in 2022 erfolgen soll. Mit
Befürwortung der Durchführung würden demzufolge auch hierfür Haushaltsmittel
für 2022 gebunden werden.
Die Gesamtkosten für den geplanten
Abschnittsausbau an der Rothenburger Straße würden sich auf ca. 805.000 €
belaufen. Bei der einer voraussichtlichen Förderung von 50 % würde der
Eigenanteil der Stadt Ansbach 405.000 € betragen.
Herr
Jakobs macht
außerdem auf die Ergänzung im Beschlussvorschlag, d. h. auf die
außerplanmäßige Mittelbereitstellung, aufmerksam: Für die bereits erfolgte
Planung würden bei HSt. 02.6340.9591 16.000 € außerplanmäßig
bereitgestellt werden, die Deckung erfolge durch Minderausgaben bei HSt.
02.6371.9503.
Herr Rühl fragt nach, ob es möglich sei, dass die Verwaltung überprüfe, die Verkehrssicherheit für Radfahrer, die stadtauswärts in Richtung Neuses fahren, dadurch erhöht werden könnte, indem auf der Straße ein Schutzstreifen (gestrichelte Linie) aufgezeichnet werden würde.
Herr
Oberbürgermeister Deffner
sagt eine Weiterleitung und Überprüfung des Anliegens zu.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsausschuss beschließt:
Durchführungsbeschluss:
Der Ausbau der
Rothenburger Straße soll im von der Verwaltung vorgestellten BA 1 auf Basis der
Ausbauplanung durchgeführt werden.
Finanzierungsbeschluss:
Der Stadtrat stellt
die notwendigen Haushaltsmittel verbindlich in den Jahren 2022 - 2023
zur Verfügung. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Zuwendungen nach
Art. 13f BayGVFG fristgerecht bis zum 31.08.2021 bei der Regierung zu stellen.
Für die bereits erfolgte Planung werden bei HSt. 02.6340.9591 16.000 € außerplanmäßig bereitgestellt, die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HSt. 02.6371.9503.