Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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09.02.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 8 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs
räumt gleich zu Beginn der Darstellung des Sachverhaltes ein, dass sich eine
drastische Änderung der Gebührenhöhe aus der Kalkulation ergebe: Nach Art. 8 Abs. 2
Satz 1 KAG sei die Stadt Ansbach grundsätzlich dazu angehalten,
die Gebühren ihrer öffentlichen Einrichtungen kostendeckend zu kalkulieren.
Seit der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2015 hätte keine
Kalkulation der Kindergartengebühren mehr stattgefunden. Im Gegensatz zur
kostenrechnenden Bestattungseinrichtung bestünde kein einrichtungsbezogener
Ermäßigungstatbestand. Grundlage der Kalkulation Grundlage für die
Gebührenkalkulation seien der Haushaltsplan 2021 und die Ergebnisse der
Vorjahre. Zudem sei mit den Belegungszahlen und den gebuchten Betreuungsstunden
anhand der Belegungssituation zum 01.12.2020 gerechnet worden. Zu diesem
Stichzeitpunkt wären die Kindertageseinrichtung nicht vollbelegt gewesen.
Für die Gebührenkalkulation wäre man nach der Kita-Bedarfsplanung aber bereits
optimistisch von einer Vollbelegung ausgegangen. Die Gebührenkalkulation entstamme
dem Kalkulationsschema der Firma Rödl & Partner, die entsprechend dem
Beschluss des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 17.06.2020 mit der
Neukalkulation der Gebühren beauftragt worden sei. Die Kalkulation sei –
entsprechend der Maßgaben des Stadtrats zur Haushaltskonsolidierung –
mit dem Ziel einer bestmöglichen Kostendeckung erfolgt. Ergebnis und Kostendeckung der Vorjahre Bei Beantragung der
BayKiBiG-Förderung für das Kinderhaus Kunterbunt werde nicht zwischen der
Krippe und dem Kindergarten unterschieden. Deshalb würde die gesamte Förderung
im Unterabschnitt 4641 vereinnahmt werden. Somit seien die Kostendeckungsquoten
für die einzelnen Unterabschnitte im Haushaltsplan nur bedingt aussagekräftig.
Das Ergebnis und der Kostendeckungsgrad für die gesamte städtische
Kindertageseinrichtung hätten sich in den vergangenen Jahren wie folgt
entwickelt: Das Ergebnis des
Haushaltsjahres 2020 sei noch nicht bekannt, weil die internen Leistungsverrechnungen
sowie Abschreibungen und Verzinsungen noch nicht ermittelt und gebucht wurden.
Der Fehlbetrag würde sich jedoch weiterhin negativ entwickeln. Gründe dafür
seien unter anderem der konstante Anstieg der Lohnkosten sowie die seit
2015 gleichbleibenden monatlichen Gebühren für die Betreuungszeiten. Änderung bei den Gebührenkategorien Bei den
Gebührenkategorien sei bisher zwischen dem Besuch der Kinderkrippe, und dem
Besuch des Kindergartens unterschieden worden. Bei den Kindern im Kindergarten sei
zusätzlich noch zwischen Kindern über drei Jahren und Kindern unter drei Jahren
differenziert worden. Das Kinderhaus beherberge
neben der Krippe eine Kleinkindgruppe ab 2 Jahren, die ein identisches Angebot
wie die Krippe anbieten würde. Da diese im Neubau sei, sei sie sogar besser
ausgestattet. Trotzdem koste sie bisher weniger als ein Krippenplatz. So würde
bisher für die gleiche Altersgruppe eine gleiche Leistung bei besserer
Ausstattung erbracht und eine geringere Gebühr verlangt werden. Deshalb empfiehlt
die Verwaltung, künftig eine einheitliche Gebühr für Kinder unter drei Jahren zu
erheben. Gebührenvorschlag Herr Jakobs
stellt zwei Gebührenvorschläge vor: einer mit linearer Gebührenstaffelung und
einer mit progressiver Staffelung der Gebühren. Bei der linearen
Gebührenstaffelung sei die Preisdifferenz zwischen zwei Buchungszeitkategorien
immer gleich. Bei der progressiven Gebührenstaffelung würden die Gebühren bei
steigender Buchungszeit überproportional ansteigen. Dies soll eine gewisse
Lenkungsfunktion dahingehend ermöglichen, dass Eltern höhere Zeitkategorien bedarfsorientiert
buchen. Dadurch könnten die benötigten Stunden des Erziehungspersonals und
somit auch die Personalkosten verringert werden. Das Jugendamt präferiere
die lineare Gebührenstaffelung, da es in Ansbach überdurchschnittlich viele
alleinerziehende Personen gäbe, die ihre Kinder teilweise über 6-7 Stunden in
der Kita lassen müssten, um einer Berufstätigkeit nachgehen zu können. Trotz
der Vollzeitberufstätigkeit lägen die Frauen mit ihrem Einkommen oft nur knapp über
dem Sozialhilfesatz. Eine progressive Gebührenstaffelung sei, nach Einschätzung
des Jugendamtes, aus sozialer Sicht daher weniger zu vertreten, wenngleich dies
durch die mögliche Gebührenübernahme (s. Zuschüsse) wieder relativiert werden
könne. Zuschüsse Die staatliche
Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege im Sinne des Art. 2
BayKiBiG erfolge kindbezogen an die Gemeinden. Die Gemeinden brächten den
kommunalen Betrag aus eigenen Mitteln auf und gäben die staatliche Förderung
mit dem kommunalen Anteil an die Träger weiter. Bei der Kalkulation der
Gebühren seien bereits erhöhte Gewichtungsfaktoren für Kinder unter drei
Jahren und Kinder mit nichtdeutschsprachiger Herkunft bereits berücksichtigt
worden. Vom Freistaat würden
die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind
und Monat bezuschusst werden. Der Beitragszuschuss würde ab dem
1. September des Jahres gewährt werden, in dem das Kind drei Jahre alt
wird und würde bis zur Einschulung gezahlt werden. Das Geld ginge nicht direkt
an die Eltern, sondern die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolge im Rahmen
der kindbezogenen Förderung an die Gemeinden. Die Elternbeiträge würden in Höhe
des Zuschusses ermäßigt werden. Dies bedeute, dass beispielsweise Eltern für
eine Buchungszeit von 5-6 Stunden nur 39 € anstatt 139 €
bezahlen müssten. Das Krippengeld
würde Eltern gewährt werden, die ihre ein- bis zweijährigen Kinder in einer
staatlich geförderten Kindertageseinrichtung betreuen ließen. Das Geld würde,
anders als beim Beitragszuschuss, direkt an die Eltern ausbezahlt werden. Pro
Monat und Kind gäbe es 100 €, aber nur, wenn tatsächlich eine Gebühr
für die Kindertageseinrichtung entrichtet und nicht vom Jugendamt übernommen
wurde. Die Förderung sei zudem vom Jahreseinkommen der Eltern abhängig. Es
profitieren nur Eltern mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von maximal 60.000 €.
Mit jedem weiteren Kind erhöhe sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 €.
Auch durch diesen Zuschuss würden die Eltern bei den Gebühren entlastet werden. Anspruch auf Übernahme
der monatlichen Kosten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
durch das Jugendamt der Stadt Ansbach hätten Familien, die in Ansbach wohnen
und denen die Kosten aufgrund ihres Einkommens nicht zuzumuten wären. Die Kosten seien
nicht zuzumuten, wenn
bezogen werden
würden. Die Zumutbarkeit der
Kinderbetreuungskosten sei nicht von vornherein ausgeschlossen, so prüfe die
wirtschaftliche Jugendhilfe anhand einer Einkommensberechnung, ob die Kosten
in voller Höhe oder teilweise übernommen werden könnten. Damit sei
sichergestellt, dass keine sozialen Härten entstehen würden und die frühkindliche
Erziehung einkommensgerecht erfolgen könne. Automatische Gebührenanpassung Die
Gebührenanpassung würde – bezogen auf den Kalkulationszeitraum – moderat ausfallen,
da man vorschlage, die Kitagebühren jedes Jahr automatisch anzupassen.
Die Anpassung sollte sich wie bei der Musikschulgebührensatzung nach der
Lohnpreissteigerung in Entgeltgruppe S 8a (TVöD SuE) richten. Nach vier
Jahren würden die Gebühren mittels einer neuen Kalkulation überprüft
und bei Bedarf auch nach unten angepasst werden. Damit die jährliche
Gebührenanpassung nicht mit einer Satzungsänderung einhergehen muss, würden die
Gebühren in einer Anlage zur Gebührensatzung festgeschrieben und der
Oberbürgermeister zur Änderung der Anlage ermächtigt werden. Verspätungszuschlag Die Verwaltung
schlage vor, den Zuschlag für Ausnahmefälle, in denen die Betreuung über die im
Betreuungsvertrag festgelegte Zeit hinausgeht, je angefangener Stunde von
5 € auf 30 € zu erhöhen. Diese Erhöhung scheint geboten, weil
die Gebührendifferenz zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien
deutlich höher als 5 € sei. Dadurch könnte verhindert werden, dass
sich Eltern eine zusätzliche Betreuung billig hinzubuchen. Wenn Eltern ihre
Kinder vermehrt zu spät abholen, sei dies eine teure Angelegenheit für den
Träger, da dadurch Mehrarbeitsstunden von zwei Beschäftigten entstünden.
Der vorgeschlagene Zuschlag würde die entstehenden Kosten dabei bei
weitem nicht abdecken. Essensgeld Die Personalkosten
für die Küchenhilfe (750 € im Monat) sollten nicht durch die
Kindertagesstättengebühr sondern wie bisher durch den Essenszuschlag gedeckt werden.
Die Kindertageseinrichtung bezahle pro bestellter Mahlzeit 2,80 €. Im
Monat würden etwa 2.530 Mahlzeiten bestellt werden. Nach Verteilung der
Personalkosten der Küchenhilfe ergäben sich Kosten von 3,10 € pro
Mahlzeit. Bei durchschnittlich 20 Betriebstagen pro Monat ergäbe sich ein
monatlicher Essenszuschlag von 62,00 € (bisher 56,00 €). Berücksichtigung des Zuschusses
zu den Betriebskosten Den freien Trägern würde von der Stadt Ansbach ein Zuschuss zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen in Höhe von 1.500 € pro Gruppe gewährt werden. Nach dem Gleichheitsgrundsatz sei bei der Gebührenkalkulation für den städtischen Kindergarten ein Zuschuss von 12.000 € bereits berücksichtigt worden (8 Gruppen x 1.500 €). Herr Jakobs
stellt die lineare und progressive Gebührenkalkulation der Verwaltung den
Kalkulationsvorschlag der BAP gegenüber: Die BAP habe
kurzfristig ihr Berechnungsmodell eingereicht. Sie wollen für eine drei- bis
vierstündige Buchungszeit lediglich 100 € verlangen. Mit dem staatlichen
Zuschuss von 100 € könnte dann zu mindestens eine Buchungszeit den Eltern
kostenlos angeboten werden, so das Ziel der BAP. Alle drei Vorschläge würden zu einem
positiven Ergebnis führen. Voraussetzung
bei allen: Das Buchungsverhalten der Eltern ändert sich nicht. Wenn Eltern auf
eine geringere Kategorie umsteigen würden, müsste nachjustiert werden. Vergleich zu anderen Kommunen Ein Vergleich mit Kommunen in der Region
verdeutlicht, dass sich die Gebühren nach der Erhöhung zwar am oberen Ende aber
noch im üblichen Rahmen bewegen würden. Dabei sei zu bedenken, dass die
letzten Gebührenanpassungen bei vielen Kommunen schon einige Jahre
zurückliegen. Bei einer aktuellen Neukalkulation würden sich dort
mutmaßlich ebenfalls höhere Gebühren ergeben. Die Stadt Erlangen z. B. werde ebenfalls absehbar neu
kalkulieren müssen. Somit ist erkennbar, dass Ansbach im Mittelfeld läge. Die
Stadtverwaltung habe auch stets die Kostenstruktur im Blick. Es sei aber auch
Fakt, dass der größte Kostenfaktor, die Personalkosten, sich an gesetzlichen
Vorgaben (BayKiBiG) halten müssen und nicht frei verhandelbar seien. Herr
Meyer bemängelt das Fehlen
von Fingerspitzengefühl in dieser Angelegenheit und betont, dass diese
Gebührenanpassung zu einem völlig falschen Zeitpunkt erfolgen würde, da die
Kindergärten seit zwei Monaten geschlossen wären. Darüber hinaus würde dieser
Vorschlag zu einer Mehrbelastung der Eltern führen. Es könne nicht Ziel der
Verwaltung sein, eine 94 – 98%ige Kostendeckung zu erreichen. Er plädiere für
eine gebührenfreie Bildung und das schon von Geburt an. Selbst der Vorschlag
der BAP führe zu einer Mehrbelastung. Er würde einer 80%igen Kostendeckung
zustimmen und schlägt die Anwendung des Karlsruher Modells vor. Dieses würde
verhindern, dass die Eltern mit geringem Einkommen zusätzlich belastet werden
würden. Herr
Jakobs stellt die
Gegenfrage, wann der richtige Zeitpunkt sei. Die Kommune sei nun einmal an
Recht und Gesetz gebunden. Es sollte allen klar sein, dass viel zu lange nichts
geschehen sei, nun hätte man keine andere Möglichkeit mehr. Darüber hinaus
weise er darauf hin, dass es viele verschiedene Fördermodelle gäbe, die die
Eltern nutzen könnten und entlasten würden. Diese dürften aber nicht auf für
einen bestimmten Kindergarten gelten, sondern für alle gleich – gerecht müsse
es zugehen. Die Eltern erhielten auch stets Hinweise zu den
Unterstützungsmöglichkeiten vom Jugendamt. Beim Thema Karlsruher Modell gäbe er
zu bedenken, dass dieses mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sei,
mindesten zwei Personalstellen wären mit der Berechnung der Gebührenmasse
beschäftigt. Diese Kosten würden dann noch on Top hinzukommen. Gerechtfertigt
sei dies wohl kaum. Herr
Seiler moniert die fast
97%ige Kostendeckung und die hohe Belastung für Alleinerziehende. Herr Jakobs erklärt, dass die Kostendeckung gar nicht allein von den Eltern getragen werden würde. Die 97%ige Deckung ergäbe sich nur bei den nicht durch die BayKiBiG geförderten Kosten. Die Eltern tragen tatsächlich nicht einmal ein Drittel der Kosten. Darüber hinaus sei zu beachten, dass diese auch noch 100 € pro Monat und Platz/Kind über den Freistaat angerechnet bekommen würden. Herr
Oberbürgermeister Deffner
berichtet an dieser Stelle von einem Umfrageergebnis: Eltern würden sich bereit
erklären bis zu 190 € für einen Kindergartenplatz zu zahlen. Diesen Betrag
würde die Stadt Ansbach nicht erreichen. Herr
Stephan erhält das Wort: Viele
Eltern seien berufstätig und bekämen nicht nur die 100 € sondern erhielten
eine volle Kostenübernahme vom Staat. Ein richtig kostenloser Kindergarten, wie
von Herrn Meyer gefordert, sei eine staatliche Aufgabe. Deshalb hat die BAP den
Lösungsvorschlag gemacht, dass die Buchungszeit bis zu vier Stunden 100 €
betragen solle, damit wenigstens eine Buchungszeit sozusagen kostenlos für die
Eltern angeboten werden könne. Ansonsten rede man über einen Unterschiedsbetrag
von monatlich drei bis fünf Euro, der tragbar sein sollte. Und hinsichtlich zum
falschen Zeitpunkt: Die Satzung soll ab 01.09.2021 in Kraft treten. Frau
Vogel betont, dass es der
SPD vor allem wichtig sei, dass eine ausreichende Anzahl an Kindergartenplätzen
vorhanden sein sollte, dass man sich wohl kaum den Luxus leisten könnte, dass
Eltern keine Plätze erhielten. Sie wisse, dass es Mütter gäbe, die
Hartz-IV-Leistungen beziehen würden, da sie nicht arbeiten gehen könnten, weil sie
keinen Betreuungsplatz für ihr Kind erhielten. Bedenklich betrachte sie
hingegen den Verspätungszuschlag. Selbst für notorische Zuspätkommer würden
15 € auch noch ausreichend sein, 30 € wären zu hoch angesetzt. Hierzu
stellt sie noch Fragen: Wie würde die Handhabung in der Praxis erfolgen? Könne
eine Kulanzzeit von 15 Minuten eingeführt und in der Satzung aufgenommen werden? Herr
Jakobs erläutert, dass die
Buchungszeit bis zu einer vollen Stunde gehen würde, somit sei klar, bis wann
das Kind abgeholt werden müsse. Bisher sei in den Kindergärten mit Augenmaß
gehandelt worden, fünf Minuten seien wohl kein Thema gewesen. Grundsätzlich
könne die Kulanzzeit in der Satzung aufgenommen werden. Herr
Oberbürgermeister Deffner
ergänzt, dass man dies im morgigen Jugendhilfeausschuss vor den Fachleuten zur
Sprache bringen könne. Bestimmt könne hier der Vorschlag berücksichtigt werden. Her
Hillermeier möchte wissen,
wie oft und in welchen zeitlichen Abständen die Eltern die Buchungszeiten
ändern könnten. Herr
Jakobs erklärt, dass die
Buchungen sehr flexibel gehandhabt werden. Die flexiblen Buchungszeiten seien
ein grundsätzliches Problem für die Kindergärten bzgl. des Betreuungsschlüssel. Herr
Danielis empfindet die
Erhöhung erheblich und fragt, ob es wirklich notwendig sei interne Zinsen und
Rechnungssätze in der Kalkulation mit zu berücksichtigen. Dies seien zwar keine
großen Positionen, würden aber zu einer abgespeckten Version führen. Herr
Jakobs führt hierzu aus,
dass die Kalkulation auf Basis betriebswirtschaftlicher Grundlagen erstellt
worden sei. Auch freie Träger würden so kalkulieren. Die Aufnahme von internen
Zinsen etc. seien absolut üblich. Herr
Oberbürgermeister Deffner
lässt das Gremium über den Gebührenvorschlag der BAP abstimmen, anschließend
über den Vorschlag der SPD, das Verspätungsgeld auf 15 € zu reduzieren. Beschluss: Dem Stadtrat wird
empfohlen, die „6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Kinderhaus
Kunterbunt in der Lunckenbeinstraße und für dessen Außenstelle „TIZ-Kids“ am
Technologiepark“ in der Fassung des Entwurfs vom 01.02.2021. Dieser Entwurf
wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses
Beschlusses. Der Oberbürgermeister
wird dazu ermächtigt, die Gebühren in der Anlage zur Gebührensatzung
entsprechend der Lohnpreissteigerung in Entgeltgruppe S 8a (TVöD SuE) zu
ändern. Vorschlag BAP: mehrheitlich beschlossen, 4 Gegenstimmen Vorschlag SPD: mehrheitlich beschlossen, 2 Gegenstimmen | |||||||
10.02.2021 Jugendhilfeausschuss | 9 | öffentlich | Kenntnisnahme | ||||
Beratungsergebnisse Herr
Oberbürgermeister Deffner gibt bekannt, dass bereits in der gestrigen Sitzung
des HWA eine Empfehlung bezüglich der Anpassung der Gebührensatzung für die
städtische Kindertageseinrichtung ausgesprochen wurde. Herr Jakobs erklärt
anhand einer Powerpoint-Präsentation die Gründe für die Anpassung der
Gebührensatzung für die städtische Kindertageseinrichtung. Nach Art. 8 Abs. 2
Satz 1 KAG ist die Stadt Ansbach grundsätzlich dazu angehalten, die Gebühren
ihrer öffentlichen Einrichtungen kostendeckend zu kalkulieren und alle 4 Jahre
zu überprüfen. Seit der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2015 fand keine Kalkulation
der Kindergartengebühren mehr statt Grundlage der Kalkulation Grundlage für die
Gebührenkalkulation sind der Haushaltsplan 2021 und die Ergebnisse der
Vorjahre.Die Gebührenkalkulation entstammt dem Kalkulationsschema der Firma
Rödl & Partner, die entsprechend dem Beschluss des Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsausschusses vom 17.06.2020 mit der Neukalkulation der Gebühren
beauftragt wurde. Die Kalkulation erfolgte – entsprechend der Maßgaben des
Stadtrats zur Haushaltskonsolidierung – mit dem Ziel einer bestmöglichen
Kostendeckung. Ergebnis und Kostendeckung der Vorjahre Bei Beantragung der
BayKiBiG-Förderung für das Kinderhaus Kunterbunt wird nicht zwischen der Krippe
und dem Kindergarten unterschieden. Deshalb wird die gesamte Förderung im
Unterabschnitt 4641 vereinnahmt. Somit sind die Kostendeckungsquoten für die
einzelnen Unterabschnitte im Haushaltsplan nur bedingt aussagekräftig. Das
Ergebnis und der Kostendeckungsgrad für die gesamte städtische
Kindertageseinrichtung haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt
entwickelt: Ergebnis Kostendeckungsgrad 2016: - 145.186,04 € 80,78 % 2017: - 123.015,61 € 83,78 % 2018: - 185.916,83 € 76,61 % 2019: - 359.647,18 € 65,97 % Das Defizit in der
städtischen Kindertagesstätte wächst stark an. Gründe dafür sind unter anderem
der konstante Anstieg der Lohnkosten sowie die seit 2015 gleichbleibenden
monatlichen Gebühren für die Betreuungszeiten. Änderung bei den Gebührenkategorien Bei den
Gebührenkategorien wurde bisher zwischen dem Besuch der Kinderkrippe, und dem
Besuch des Kindergartens unterschieden. Bei den Kindern im Kindergarten wurde
zusätzlich noch zwischen Kindern über drei Jahren und Kindern unter drei Jahren
differenziert. Das Kinderhaus beherbergt
neben der Krippe eine Kleinkindgruppe ab 2 Jahren, die ein identisches Angebot
wie die Krippe bietet. Da diese im Neubau ist, ist sie sogar besser
ausgestattet. Trotzdem kostet sie bisher weniger als ein Krippenplatz. So wird
bisher für die gleiche Altersgruppe eine gleiche Leistung bei besserer
Ausstattung erbracht und eine geringere Gebühr verlangt. Deshalb empfiehlt die
Verwaltung, künftig eine einheitliche Gebühr für Kinder unter drei Jahren zu
erheben. Gebührenvorschlag Es wurden zwei
Gebührenvorschläge erstellt. Einer mit linearer Gebührenstaffelung und einer
mit progressiver Staffelung der Bei der linearen Gebührenstaffelung ist die
Preisdifferenz zwischen zwei Buchungszeitkategorien immer gleich. Bei der
progressiven Gebührenstaffelung steigen die Gebühren bei steigender
Buchungszeit überproportional an. Dies soll eine gewisse Lenkungsfunktion
dahingehend ermöglichen, dass Eltern höhere Zeitkategorien bedarfsorientiert
buchen. Dadurch könnten die benötigten Stunden des Erziehungspersonals und
somit auch die Personalkosten verringert werden. Vom Jugendamt wird
die lineare Gebührenstaffelung empfohlen, da es in Ansbach überdurchschnittlich
viele alleinerziehende Personen gibt, die ihre Kinder teilweise über 6-7
Stunden in der Kita lassen müssen, um einer Berufstätigkeit nachzugehen. Trotz
der Vollzeitberufstätigkeit liegen die Frauen mit ihrem Einkommen oft nur knapp
über dem Sozialhilfesatz. Eine progressive Gebührenstaffelung ist, nach
Einschätzung des Jugendamtes, aus sozialer Sicht daher weniger zu vertreten,
wenngleich dies durch die mögliche Gebührenübernahme wieder relativiert wird. Vergleich zu anderen Kommunen Ein Vergleich mit
Kommunen in der Region verdeutlicht, dass sich die Gebühren nach der Erhöhung
zwar am oberen Ende aber noch im üblichen Rahmen bewegen, Dabei ist zu
bedenken, dass die letzten Gebührenanpassungen bei vielen Kommunen schon einige
Jahre zurückliegen. Bei einer aktuellen Neukalkulation würden sich dort
mutmaßlich ebenfalls höhere Gebühren ergeben. Zuschüsse Die staatliche
Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege im Sinne des Art. 2
BayKiBiG erfolgt kindbezogen an die Gemeinden. Die Gemeinden bringen den
kommunalen Betrag aus eigenen Mitteln auf und geben die staatliche Förderung
mit dem kommunalen Anteil an die Träger weiter. Bei der Kalkulation der
Gebühren wurden bereits erhöhte Gewichtungsfaktoren für Kinder unter drei
Jahren und Kinder mit nichtdeutschsprachiger Herkunft bereits berücksichtigt. Vom Freistaat werden
die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und
Monat bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird ab dem 1. September des
Jahres gewährt, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur
Einschulung gezahlt. Das Geld wird nicht direkt an die Eltern überwiesen,
sondern die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt im Rahmen der kindbezogenen
Förderung an die Gemeinden. Die Elternbeiträge werden in Höhe des Zuschusses ermäßigt.
Dies bedeutet, dass beispielsweise Eltern für eine Buchungszeit von 5-6 Stunden
nur 39 € anstatt 139 € bezahlen müssen. Das Krippengeld wird
Eltern gewährt, die ihre ein- bis zweijährigen Kinder in einer staatlich
geförderten Kindertageseinrichtung betreuen lassen. Das Geld wird, anders als
beim Beitragszuschuss direkt an die Eltern ausbezahlt. Pro Monat und Kind
erhalten sie 100 €, aber nur, wenn sie tatsächlich eine Gebühr für die
Kindertageseinrichtung bezahlen mussten, nicht wenn die Gebühr vom Jugendamt
übernommen wurde. Die Förderung ist zudem vom Jahreseinkommen der Eltern
abhängig. Anspruch auf Übernahme
der monatlichen Kosten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
durch das Jugendamt der Stadt Ansbach haben Familien, die in Ansbach wohnen und
denen die Kosten aufgrund ihres Einkommens nicht zuzumuten sind. Die Kosten sind
nicht zuzumuten, wenn
bezogen werden. Ist die Zumutbarkeit
der Kinderbetreuungskosten nicht von vornherein ausgeschlossen, so prüft die
wirtschaftliche Jugendhilfe anhand einer Einkommensberechnung, ob die Kosten in
voller Höhe oder teilweise übernommen werden können. Damit ist
sichergestellt, dass keine sozialen Härten entstehen und die frühkindliche
Erziehung einkommensgerecht erfolgt. Automatische Gebührenanpassung Die
Gebührenanpassung fällt – bezogen auf den Kalkulationszeitraum – moderat aus,
da vorgeschlagen wird die Kitagebühren jedes Jahr automatisch anzupassen. Die Anpassung
soll sich wie bei der Musikschulgebührensatzung nach der Lohnpreissteigerung in
Entgeltgruppe S 8a (TVöD SuE) richten. Nach vier Jahren werden die Gebühren
mittels einer neuen Kalkulation überprüft und bei Bedarf auch nach unten angepasst. Damit die jährliche
Gebührenanpassung nicht mit einer Satzungsänderung einhergehen muss, werden die
Gebühren in einer Anlage zur Gebührensatzung festgeschrieben und der
Oberbürgermeister zur Änderung der Anlage ermächtigt. Verspätungszuschlag Es wird
vorgeschlagen, den Zuschlag für Ausnahmefälle, in denen die Betreuung über die
im Betreuungsvertrag festgelegte Zeit hinausgeht, je angefangener Stunde von
5 € auf 30 € zu erhöhen. Diese Erhöhung scheint geboten, weil die
Gebührendifferenz zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien deutlich höher
als 5 € ist. Dadurch kann verhindert werden, dass sich Eltern eine
zusätzliche Betreuung billig hinzubuchen. Wenn Eltern ihre Kinder vermehrt zu
spät abholen ist dies eine teure Angelegenheit für den Träger, da dadurch Mehrarbeitsstunden
von zwei Beschäftigten entstehen, die abgegolten werden müssen. Der vorgeschlagene
Zuschlag deckt die entstehenden Kosten dabei bei weitem nicht. In der gestrigen
Sitzung des Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschusses wurde auf Vorschlag der
SPD-Fraktion eine Erhöhung des Verspätungszuschlages von 5,00 € auf nunmehr
15,00 € je angefangene Stunde beschlossen. Essensgeld Nach Verteilung der
Personalkosten der Küchenhilfe ergeben sich Kosten von 3,10 € pro
Mahlzeit. Bei durchschnittlich 20 Betriebstagen pro Monat ergibt sich ein
monatlicher Essenszuschlag von 62,00 € (bisher 56,00 €). Berücksichtigung des Zuschusses
zu den Betriebskosten Den freien Trägern wird von der Stadt Ansbach ein Zuschuss zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen in Höhe von 1.500 € pro Gruppe gewährt. Nach dem Gleichheitsgrundsatz wurde bei der Gebührenkalkulation für den städtischen Kindergarten ein Zuschuss von 12.000 € bereits berücksichtigt (8 Gruppen x 1.500 €). Herrn Jakobs ist
durchaus bewusst, das die vorgeschlagene Gebührenerhebung nicht unerheblich ist.
Von der BAP-Fraktion wurde in der Sitzung des HWA am 09.02.2021 ein Vorschlag
unterbreitet. Alle drei Vorschläge
sind kostendeckend. Weitere Städte wie Würzburg, Erlangen etc. müssen ebenfalls
neu kalkulieren,. Herr
Oberbürgermeister Deffner bedankt sich für die Ausführungen. Frau Erbguth-Feldner
spricht sich gegen den Vorschlag der BAP-Fraktion aus. Sie unterstützt eine
lineare Erhöhung. Außerdem stimmt sie den vorgeschlagenen Verspätungszuschlag
in Höhe von 15,00 € zu. Auf Nachfrage erklärt
Frau Kilian, dass das Essen für das Kinderhaus Kunterbunt von einer
Cateringfirma bezogen wird. Diese setzt auf regionale und ausgewogene
Ernährung. Herr Schildbach
lehnt alle 3 Vorschläge zur Gebührenerhebungen ab. Gerade in Coronazeiten kann
er einer Gebührenanhebung nicht zustimmen und befürworten. Derzeit findet ein
regelrechter Gebührenmarathon statt. Herr
Oberbürgermeister Deffner erklärt, dass die Gebührenkalkulation von der der
Firma Rödl & Partner stammt und nicht von der Verwaltung vorgenommen wurde.
Er hält eine Erhöhung für gerechtfertigt. Frau
Raschke-Dietrich spricht sich für den Vorschlag der BAP-Fraktion aus. Herr Fabi ist der
Meinung, dass die nunmehr geplante Gebührenerhöhung sehr hoch ausfällt. Nachdem
aber in den letzten Jahren keine Gebührenerhöhung vorgenommen wurde, kann er
einer Gebührenerhöhung zustimmen. Es werden immer mehr Kindergartenplätze
benötigt. Diese müssen auch finanziert werden. Er hält es für wichtig, dass
Eltern weiterhin die Möglichkeit haben, Gebührenübernahme zu beantragen, falls
sie nicht in der Lage sein sollten, die anfallenden Kindergartengebühren zu
bezahlen. Herr
Oberbürgermeister Deffner weist darauf hin, dass bei der letzten
Kinderbetreuungsstudie Eltern durchaus bereit gewesen sind, mehr für einen Kindergartenplatz
zu bezahlen. Herr Jakobs weist
darauf hin, dass Eltern (z.B. Asylbewerber) auf Unterstützungsmöglichkeiten
hingewiesen werden. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stimmt
dem Erlass der „6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Kinderhaus
Kunterbunt in der Lunckenbeinstraße und für dessen Außenstelle „TIZ-Kids“ am
Technologiepark“ in der Fassung des Entwurfs vom 15.02.2021 mit den folgenden
Änderungen zu: 1. Die Höhe der Benutzungsgebühren richtet
sich nach dem Vorschlag der BAP- Fraktion. 2. Gemäß
dem Antrag der SPD beträgt in Ausnahmefällen, in denen die Betreuung über die
im Betreuungsvertrag festgelegte Zeit hinausgeht, jede angefangene Stunde 15,00
€. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist
Bestandteil dieses Beschlusses. Der Oberbürgermeister
wird dazu ermächtigt, die Gebühren in der Anlage zur Gebührensatzung
entsprechend der Lohnpreissteigerung in Entgeltgruppe S 8a (TVöD SuE) zu
ändern. | |||||||
23.02.2021 Stadtrat | 1 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Sauerhöfer
stellt einen Antrag zur GeschO, nur einen Redebeitrag pro Fraktion zuzulassen. Herr Meyer sagt,
dass dies nicht der richtige Weg sei. Da die Stadt womöglich die Beteiligung
des Elternbeirates nicht korrekt durchgeführt hat, gibt es heute noch
Diskussionsbedarf, denn sonst könnte ein rechtswidriger Beschluss gefasst
werden. Herr OB Deffner
bittet um Abstimmung über den GeschO Antrag: Abstimmungsergebnis: Ja 25 Nein 15 Mehrheitlich beschlossen. Herr Nießlein
erläutert, dass der Elternbeirat am 08.02.2021 informiert wurde und am
18.02.2021 Stellung genommen habe. Dass dazwischen die beratenden Ausschüsse
getagt haben, sei irrelevant, da dadurch keinesfalls von einer fehlerhaften
Beteiligung auszugehen ist. Selbst wenn dies so wäre, hätte es keinen Einfluss
auf die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung, da es sich hier um kein förmliches
Beteiligungsverfahren handle. Die Fraktionen
tragen ihre Wortbeiträge vor. Frau Erbguth-Feldner
stellt einen Änderungsantrag: Es soll bis August 2022 insgesamt nur eine
10%-ige Steigerung gelten und gleichzeitig soll in dieser Zeit die
Gebührenerhöhung überprüft werden. Herr Jakobs weist
nochmals auf die Rechtslage sowie das Kalkulationsergebnis hin. Er berichtet,
dass die Kalkulation bereits eine künftige Vollbelegung berücksichtigt, die
Essenskosten sich aus dem Ergebnis der Ausschreibung ergeben und für
Kleinkinder- und Krippengruppen gleiche Bedingungen herrschen. Einziger
Unterschied sei hier die Anzahl der Kinder und dies wurde in der Kalkulation
berücksichtigt. Zum schriftlich
eingereichten Ergänzungsantrag der OLA auf Bezuschussung berichtet Herr Jakobs,
dass man mit 150.000 € + x rechne, dies sei aber nur auf die Schnelle
überschlagen. Da eine dauerhafte Finanzierung nicht gesichert sei, schlägt die
Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt vor den Antrag abzulehnen. Es soll nun zuerst
über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt werden, da dies der
weitergehende Beschluss ist. Danach, soweit der Beschlussvorschlag der
Verwaltung nicht angenommen wird, über den Änderungsantrag der Grünen. Und zum
Schluss über den Antrag der OLA, da dieser Antrag alleinstehend zu bewerten
sei. Beschluss
entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 09.02.2021: Der Stadtrat stimmt
dem Erlass der „6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Kinderhaus
Kunterbunt in der Lunckenbeinstraße und für dessen Außenstelle „TIZ-Kids“ am
Technologiepark“ in der Fassung des Entwurfs vom 15.02.2021 zu. Dieser Entwurf
wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses
Beschlusses. Der Oberbürgermeister
wird dazu ermächtigt, die Gebühren in der Anlage zur Gebührensatzung
entsprechend der Lohnpreissteigerung in Entgeltgruppe S 8a (TVöD SuE) zu
ändern. Abstimmungsergebnis:
Ja 28 Nein 12 Mehrheitlich
beschlossen. Über den
Ergänzungsantrag der Grünen ist damit nicht weiter abzustimmen. Herr OB Deffner
bittet um Abstimmung über den Antrag
der OLA: Die Stadt Ansbach ermöglicht allen Ansbacher Kindern ab 3 Jahren einen
kostenlosen Kindergartenbesuch bis zu 6 Stunden pro Tag ab September 2021. Die städtische Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel für die
Träger im Haushaltsplan 2022 bereit zu stellen. Die Mittel sollen direkt an die
Träger in der Höhe der Kindergartenbeiträge für Eltern des städtischen
Kindergartens ausbezahlt werden. Zudem sollen die Träger als Bedingung dazu verpflichtet werden, allen
Eltern einen kostenlosen Kindergartenbesuch bis zu 6 Stunden zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 30 Mehrheitlich abgelehnt. |