Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.02.2021 JHA/001/2021 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 11, Nein: 2 |
Vorlage: | 40/008/2021 |
Herr
Oberbürgermeister Deffner gibt bekannt, dass bereits in der gestrigen Sitzung
des HWA eine Empfehlung bezüglich der Anpassung der Gebührensatzung für die
städtische Kindertageseinrichtung ausgesprochen wurde.
Herr Jakobs erklärt
anhand einer Powerpoint-Präsentation die Gründe für die Anpassung der
Gebührensatzung für die städtische Kindertageseinrichtung.
Nach Art. 8 Abs. 2
Satz 1 KAG ist die Stadt Ansbach grundsätzlich dazu angehalten, die Gebühren
ihrer öffentlichen Einrichtungen kostendeckend zu kalkulieren und alle 4 Jahre
zu überprüfen. Seit der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2015 fand keine Kalkulation
der Kindergartengebühren mehr statt
Grundlage der Kalkulation
Grundlage für die
Gebührenkalkulation sind der Haushaltsplan 2021 und die Ergebnisse der
Vorjahre.Die Gebührenkalkulation entstammt dem Kalkulationsschema der Firma
Rödl & Partner, die entsprechend dem Beschluss des Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsausschusses vom 17.06.2020 mit der Neukalkulation der Gebühren
beauftragt wurde. Die Kalkulation erfolgte – entsprechend der Maßgaben des
Stadtrats zur Haushaltskonsolidierung – mit dem Ziel einer bestmöglichen
Kostendeckung.
Ergebnis und Kostendeckung der Vorjahre
Bei Beantragung der
BayKiBiG-Förderung für das Kinderhaus Kunterbunt wird nicht zwischen der Krippe
und dem Kindergarten unterschieden. Deshalb wird die gesamte Förderung im
Unterabschnitt 4641 vereinnahmt. Somit sind die Kostendeckungsquoten für die
einzelnen Unterabschnitte im Haushaltsplan nur bedingt aussagekräftig. Das
Ergebnis und der Kostendeckungsgrad für die gesamte städtische
Kindertageseinrichtung haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt
entwickelt:
Ergebnis Kostendeckungsgrad
2016: - 145.186,04 € 80,78 %
2017: - 123.015,61 € 83,78 %
2018: - 185.916,83 € 76,61 %
2019: - 359.647,18 € 65,97 %
Das Defizit in der
städtischen Kindertagesstätte wächst stark an. Gründe dafür sind unter anderem
der konstante Anstieg der Lohnkosten sowie die seit 2015 gleichbleibenden
monatlichen Gebühren für die Betreuungszeiten.
Änderung bei den Gebührenkategorien
Bei den
Gebührenkategorien wurde bisher zwischen dem Besuch der Kinderkrippe, und dem
Besuch des Kindergartens unterschieden. Bei den Kindern im Kindergarten wurde
zusätzlich noch zwischen Kindern über drei Jahren und Kindern unter drei Jahren
differenziert.
Das Kinderhaus beherbergt
neben der Krippe eine Kleinkindgruppe ab 2 Jahren, die ein identisches Angebot
wie die Krippe bietet. Da diese im Neubau ist, ist sie sogar besser
ausgestattet. Trotzdem kostet sie bisher weniger als ein Krippenplatz. So wird
bisher für die gleiche Altersgruppe eine gleiche Leistung bei besserer
Ausstattung erbracht und eine geringere Gebühr verlangt. Deshalb empfiehlt die
Verwaltung, künftig eine einheitliche Gebühr für Kinder unter drei Jahren zu
erheben.
Gebührenvorschlag
Es wurden zwei
Gebührenvorschläge erstellt. Einer mit linearer Gebührenstaffelung und einer
mit progressiver Staffelung der Bei der linearen Gebührenstaffelung ist die
Preisdifferenz zwischen zwei Buchungszeitkategorien immer gleich. Bei der
progressiven Gebührenstaffelung steigen die Gebühren bei steigender
Buchungszeit überproportional an. Dies soll eine gewisse Lenkungsfunktion
dahingehend ermöglichen, dass Eltern höhere Zeitkategorien bedarfsorientiert
buchen. Dadurch könnten die benötigten Stunden des Erziehungspersonals und
somit auch die Personalkosten verringert werden.
Vom Jugendamt wird
die lineare Gebührenstaffelung empfohlen, da es in Ansbach überdurchschnittlich
viele alleinerziehende Personen gibt, die ihre Kinder teilweise über 6-7
Stunden in der Kita lassen müssen, um einer Berufstätigkeit nachzugehen. Trotz
der Vollzeitberufstätigkeit liegen die Frauen mit ihrem Einkommen oft nur knapp
über dem Sozialhilfesatz. Eine progressive Gebührenstaffelung ist, nach
Einschätzung des Jugendamtes, aus sozialer Sicht daher weniger zu vertreten,
wenngleich dies durch die mögliche Gebührenübernahme wieder relativiert wird.
Vergleich zu anderen Kommunen
Ein Vergleich mit
Kommunen in der Region verdeutlicht, dass sich die Gebühren nach der Erhöhung
zwar am oberen Ende aber noch im üblichen Rahmen bewegen, Dabei ist zu
bedenken, dass die letzten Gebührenanpassungen bei vielen Kommunen schon einige
Jahre zurückliegen. Bei einer aktuellen Neukalkulation würden sich dort
mutmaßlich ebenfalls höhere Gebühren ergeben.
Zuschüsse
Die staatliche
Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege im Sinne des Art. 2
BayKiBiG erfolgt kindbezogen an die Gemeinden. Die Gemeinden bringen den
kommunalen Betrag aus eigenen Mitteln auf und geben die staatliche Förderung
mit dem kommunalen Anteil an die Träger weiter. Bei der Kalkulation der
Gebühren wurden bereits erhöhte Gewichtungsfaktoren für Kinder unter drei
Jahren und Kinder mit nichtdeutschsprachiger Herkunft bereits berücksichtigt.
Vom Freistaat werden
die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und
Monat bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird ab dem 1. September des
Jahres gewährt, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur
Einschulung gezahlt. Das Geld wird nicht direkt an die Eltern überwiesen,
sondern die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt im Rahmen der kindbezogenen
Förderung an die Gemeinden. Die Elternbeiträge werden in Höhe des Zuschusses ermäßigt.
Dies bedeutet, dass beispielsweise Eltern für eine Buchungszeit von 5-6 Stunden
nur 39 € anstatt 139 € bezahlen müssen.
Das Krippengeld wird
Eltern gewährt, die ihre ein- bis zweijährigen Kinder in einer staatlich
geförderten Kindertageseinrichtung betreuen lassen. Das Geld wird, anders als
beim Beitragszuschuss direkt an die Eltern ausbezahlt. Pro Monat und Kind
erhalten sie 100 €, aber nur, wenn sie tatsächlich eine Gebühr für die
Kindertageseinrichtung bezahlen mussten, nicht wenn die Gebühr vom Jugendamt
übernommen wurde. Die Förderung ist zudem vom Jahreseinkommen der Eltern
abhängig.
Anspruch auf Übernahme
der monatlichen Kosten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
durch das Jugendamt der Stadt Ansbach haben Familien, die in Ansbach wohnen und
denen die Kosten aufgrund ihres Einkommens nicht zuzumuten sind.
Die Kosten sind
nicht zuzumuten, wenn
bezogen werden.
Ist die Zumutbarkeit
der Kinderbetreuungskosten nicht von vornherein ausgeschlossen, so prüft die
wirtschaftliche Jugendhilfe anhand einer Einkommensberechnung, ob die Kosten in
voller Höhe oder teilweise übernommen werden können.
Damit ist
sichergestellt, dass keine sozialen Härten entstehen und die frühkindliche
Erziehung einkommensgerecht erfolgt.
Automatische Gebührenanpassung
Die
Gebührenanpassung fällt – bezogen auf den Kalkulationszeitraum – moderat aus,
da vorgeschlagen wird die Kitagebühren jedes Jahr automatisch anzupassen. Die Anpassung
soll sich wie bei der Musikschulgebührensatzung nach der Lohnpreissteigerung in
Entgeltgruppe S 8a (TVöD SuE) richten. Nach vier Jahren werden die Gebühren
mittels einer neuen Kalkulation überprüft und bei Bedarf auch nach unten angepasst.
Damit die jährliche
Gebührenanpassung nicht mit einer Satzungsänderung einhergehen muss, werden die
Gebühren in einer Anlage zur Gebührensatzung festgeschrieben und der
Oberbürgermeister zur Änderung der Anlage ermächtigt.
Verspätungszuschlag
Es wird
vorgeschlagen, den Zuschlag für Ausnahmefälle, in denen die Betreuung über die
im Betreuungsvertrag festgelegte Zeit hinausgeht, je angefangener Stunde von
5 € auf 30 € zu erhöhen. Diese Erhöhung scheint geboten, weil die
Gebührendifferenz zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien deutlich höher
als 5 € ist. Dadurch kann verhindert werden, dass sich Eltern eine
zusätzliche Betreuung billig hinzubuchen. Wenn Eltern ihre Kinder vermehrt zu
spät abholen ist dies eine teure Angelegenheit für den Träger, da dadurch Mehrarbeitsstunden
von zwei Beschäftigten entstehen, die abgegolten werden müssen. Der vorgeschlagene
Zuschlag deckt die entstehenden Kosten dabei bei weitem nicht.
In der gestrigen
Sitzung des Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschusses wurde auf Vorschlag der
SPD-Fraktion eine Erhöhung des Verspätungszuschlages von 5,00 € auf nunmehr
15,00 € je angefangene Stunde beschlossen.
Essensgeld
Nach Verteilung der
Personalkosten der Küchenhilfe ergeben sich Kosten von 3,10 € pro
Mahlzeit. Bei durchschnittlich 20 Betriebstagen pro Monat ergibt sich ein
monatlicher Essenszuschlag von 62,00 € (bisher 56,00 €).
Berücksichtigung des Zuschusses
zu den Betriebskosten
Den freien Trägern wird von der Stadt Ansbach ein Zuschuss zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen in Höhe von 1.500 € pro Gruppe gewährt. Nach dem Gleichheitsgrundsatz wurde bei der Gebührenkalkulation für den städtischen Kindergarten ein Zuschuss von 12.000 € bereits berücksichtigt (8 Gruppen x 1.500 €).
Herrn Jakobs ist
durchaus bewusst, das die vorgeschlagene Gebührenerhebung nicht unerheblich ist.
Von der BAP-Fraktion wurde in der Sitzung des HWA am 09.02.2021 ein Vorschlag
unterbreitet.
Alle drei Vorschläge
sind kostendeckend. Weitere Städte wie Würzburg, Erlangen etc. müssen ebenfalls
neu kalkulieren,.
Herr
Oberbürgermeister Deffner bedankt sich für die Ausführungen.
Frau Erbguth-Feldner
spricht sich gegen den Vorschlag der BAP-Fraktion aus. Sie unterstützt eine
lineare Erhöhung. Außerdem stimmt sie den vorgeschlagenen Verspätungszuschlag
in Höhe von 15,00 € zu.
Auf Nachfrage erklärt
Frau Kilian, dass das Essen für das Kinderhaus Kunterbunt von einer
Cateringfirma bezogen wird. Diese setzt auf regionale und ausgewogene
Ernährung.
Herr Schildbach
lehnt alle 3 Vorschläge zur Gebührenerhebungen ab. Gerade in Coronazeiten kann
er einer Gebührenanhebung nicht zustimmen und befürworten. Derzeit findet ein
regelrechter Gebührenmarathon statt.
Herr
Oberbürgermeister Deffner erklärt, dass die Gebührenkalkulation von der der
Firma Rödl & Partner stammt und nicht von der Verwaltung vorgenommen wurde.
Er hält eine Erhöhung für gerechtfertigt.
Frau
Raschke-Dietrich spricht sich für den Vorschlag der BAP-Fraktion aus.
Herr Fabi ist der
Meinung, dass die nunmehr geplante Gebührenerhöhung sehr hoch ausfällt. Nachdem
aber in den letzten Jahren keine Gebührenerhöhung vorgenommen wurde, kann er
einer Gebührenerhöhung zustimmen. Es werden immer mehr Kindergartenplätze
benötigt. Diese müssen auch finanziert werden. Er hält es für wichtig, dass
Eltern weiterhin die Möglichkeit haben, Gebührenübernahme zu beantragen, falls
sie nicht in der Lage sein sollten, die anfallenden Kindergartengebühren zu
bezahlen.
Herr
Oberbürgermeister Deffner weist darauf hin, dass bei der letzten
Kinderbetreuungsstudie Eltern durchaus bereit gewesen sind, mehr für einen Kindergartenplatz
zu bezahlen.
Herr Jakobs weist
darauf hin, dass Eltern (z.B. Asylbewerber) auf Unterstützungsmöglichkeiten
hingewiesen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat stimmt
dem Erlass der „6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Kinderhaus
Kunterbunt in der Lunckenbeinstraße und für dessen Außenstelle „TIZ-Kids“ am
Technologiepark“ in der Fassung des Entwurfs vom 15.02.2021 mit den folgenden
Änderungen zu:
1. Die Höhe der Benutzungsgebühren richtet
sich nach dem Vorschlag der BAP- Fraktion.
2. Gemäß
dem Antrag der SPD beträgt in Ausnahmefällen, in denen die Betreuung über die
im Betreuungsvertrag festgelegte Zeit hinausgeht, jede angefangene Stunde 15,00
€.
Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Oberbürgermeister
wird dazu ermächtigt, die Gebühren in der Anlage zur Gebührensatzung
entsprechend der Lohnpreissteigerung in Entgeltgruppe S 8a (TVöD SuE) zu
ändern.