Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Anpassung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen

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Sitzung:09.02.2021   HFWA/002/2021 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Vorlage:  40/008/2021 

Herr Jakobs räumt gleich zu Beginn der Darstellung des Sachverhaltes ein, dass sich eine drastische Änderung der Gebührenhöhe aus der Kalkulation ergebe:

 

Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG sei die Stadt Ansbach grundsätzlich dazu angehalten, die Gebühren ihrer öffentlichen Einrichtungen kostendeckend zu kalkulieren. Seit der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2015 hätte keine Kalkulation der Kindergartengebühren mehr stattgefunden. Im Gegensatz zur kostenrechnenden Bestattungseinrichtung bestünde kein einrichtungsbezogener Ermäßigungstatbestand.

 

Grundlage der Kalkulation

 

Grundlage für die Gebührenkalkulation seien der Haushaltsplan 2021 und die Ergebnisse der Vorjahre. Zudem sei mit den Belegungszahlen und den gebuchten Betreuungsstunden anhand der Belegungssituation zum 01.12.2020 gerechnet worden. Zu diesem Stichzeitpunkt wären die Kindertageseinrichtung nicht vollbelegt gewesen. Für die Gebührenkalkulation wäre man nach der Kita-Bedarfsplanung aber bereits optimistisch von einer Vollbelegung ausgegangen. Die Gebührenkalkulation entstamme dem Kalkulationsschema der Firma Rödl & Partner, die entsprechend dem Beschluss des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 17.06.2020 mit der Neukalkulation der Gebühren beauftragt worden sei. Die Kalkulation sei – entsprechend der Maßgaben des Stadtrats zur Haushaltskonsolidierung – mit dem Ziel einer bestmöglichen Kostendeckung erfolgt.

 

Ergebnis und Kostendeckung der Vorjahre

 

Bei Beantragung der BayKiBiG-Förderung für das Kinderhaus Kunterbunt werde nicht zwischen der Krippe und dem Kindergarten unterschieden. Deshalb würde die gesamte Förderung im Unterabschnitt 4641 vereinnahmt werden. Somit seien die Kostendeckungsquoten für die einzelnen Unterabschnitte im Haushaltsplan nur bedingt aussagekräftig. Das Ergebnis und der Kostendeckungsgrad für die gesamte städtische Kindertageseinrichtung hätten sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2020 sei noch nicht bekannt, weil die internen Leistungsverrechnungen sowie Abschreibungen und Verzinsungen noch nicht ermittelt und gebucht wurden. Der Fehlbetrag würde sich jedoch weiterhin negativ entwickeln. Gründe dafür seien unter anderem der konstante Anstieg der Lohnkosten sowie die seit 2015 gleichbleibenden monatlichen Gebühren für die Betreuungszeiten.

 

Änderung bei den Gebührenkategorien

 

 

Bei den Gebührenkategorien sei bisher zwischen dem Besuch der Kinderkrippe, und dem Besuch des Kindergartens unterschieden worden. Bei den Kindern im Kindergarten sei zusätzlich noch zwischen Kindern über drei Jahren und Kindern unter drei Jahren differenziert worden.

 

Das Kinderhaus beherberge neben der Krippe eine Kleinkindgruppe ab 2 Jahren, die ein identisches Angebot wie die Krippe anbieten würde. Da diese im Neubau sei, sei sie sogar besser ausgestattet. Trotzdem koste sie bisher weniger als ein Krippenplatz. So würde bisher für die gleiche Altersgruppe eine gleiche Leistung bei besserer Ausstattung erbracht und eine geringere Gebühr verlangt werden. Deshalb empfiehlt die Verwaltung, künftig eine einheitliche Gebühr für Kinder unter drei Jahren zu erheben.

 

Gebührenvorschlag

Herr Jakobs stellt zwei Gebührenvorschläge vor: einer mit linearer Gebührenstaffelung und einer mit progressiver Staffelung der Gebühren. Bei der linearen Gebührenstaffelung sei die Preisdifferenz zwischen zwei Buchungszeitkategorien immer gleich. Bei der progressiven Gebührenstaffelung würden die Gebühren bei steigender Buchungszeit überproportional ansteigen. Dies soll eine gewisse Lenkungsfunktion dahingehend ermöglichen, dass Eltern höhere Zeitkategorien bedarfsorientiert buchen. Dadurch könnten die benötigten Stunden des Erziehungspersonals und somit auch die Personalkosten verringert werden.

 

Das Jugendamt präferiere die lineare Gebührenstaffelung, da es in Ansbach überdurchschnittlich viele alleinerziehende Personen gäbe, die ihre Kinder teilweise über 6-7 Stunden in der Kita lassen müssten, um einer Berufstätigkeit nachgehen zu können. Trotz der Vollzeitberufstätigkeit lägen die Frauen mit ihrem Einkommen oft nur knapp über dem Sozialhilfesatz. Eine progressive Gebührenstaffelung sei, nach Einschätzung des Jugendamtes, aus sozialer Sicht daher weniger zu vertreten, wenngleich dies durch die mögliche Gebührenübernahme (s. Zuschüsse) wieder relativiert werden könne.

 

Zuschüsse

Die staatliche Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege im Sinne des Art. 2 BayKiBiG erfolge kindbezogen an die Gemeinden. Die Gemeinden brächten den kommunalen Betrag aus eigenen Mitteln auf und gäben die staatliche Förderung mit dem kommunalen Anteil an die Träger weiter. Bei der Kalkulation der Gebühren seien bereits erhöhte Gewichtungsfaktoren für Kinder unter drei Jahren und Kinder mit nichtdeutschsprachiger Herkunft bereits berücksichtigt worden.

Vom Freistaat würden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat bezuschusst werden. Der Beitragszuschuss würde ab dem 1. September des Jahres gewährt werden, in dem das Kind drei Jahre alt wird und würde bis zur Einschulung gezahlt werden. Das Geld ginge nicht direkt an die Eltern, sondern die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolge im Rahmen der kindbezogenen Förderung an die Gemeinden. Die Elternbeiträge würden in Höhe des Zuschusses ermäßigt werden. Dies bedeute, dass beispielsweise Eltern für eine Buchungszeit von 5-6 Stunden nur 39 € anstatt 139 € bezahlen müssten.

 

Das Krippengeld würde Eltern gewährt werden, die ihre ein- bis zweijährigen Kinder in einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung betreuen ließen. Das Geld würde, anders als beim Beitragszuschuss, direkt an die Eltern ausbezahlt werden. Pro Monat und Kind gäbe es 100 €, aber nur, wenn tatsächlich eine Gebühr für die Kindertageseinrichtung entrichtet und nicht vom Jugendamt übernommen wurde. Die Förderung sei zudem vom Jahreseinkommen der Eltern abhängig. Es profitieren nur Eltern mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von maximal 60.000 €. Mit jedem weiteren Kind erhöhe sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 €. Auch durch diesen Zuschuss würden die Eltern bei den Gebühren entlastet werden.

 

Anspruch auf Übernahme der monatlichen Kosten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen durch das Jugendamt der Stadt Ansbach hätten Familien, die in Ansbach wohnen und denen die Kosten aufgrund ihres Einkommens nicht zuzumuten wären.

 

Die Kosten seien nicht zuzumuten, wenn

  • Leistungen des Jobcenters zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II-Leistungen),
  • Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetzes,
  • Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

bezogen werden würden.

 

Die Zumutbarkeit der Kinderbetreuungskosten sei nicht von vornherein ausgeschlossen, so prüfe die wirtschaftliche Jugendhilfe anhand einer Einkommensberechnung, ob die Kosten in voller Höhe oder teilweise übernommen werden könnten.

 

Damit sei sichergestellt, dass keine sozialen Härten entstehen würden und die frühkindliche Erziehung einkommensgerecht erfolgen könne.

 

Automatische Gebührenanpassung

 

Die Gebührenanpassung würde – bezogen auf den Kalkulationszeitraum – moderat ausfallen, da man vorschlage, die Kitagebühren jedes Jahr automatisch anzupassen. Die Anpassung sollte sich wie bei der Musikschulgebührensatzung nach der Lohnpreissteigerung in Entgeltgruppe S 8a (TVöD SuE) richten. Nach vier Jahren würden die Gebühren mittels einer neuen Kalkulation überprüft und bei Bedarf auch nach unten angepasst werden.

 

Damit die jährliche Gebührenanpassung nicht mit einer Satzungsänderung einhergehen muss, würden die Gebühren in einer Anlage zur Gebührensatzung festgeschrieben und der Oberbürgermeister zur Änderung der Anlage ermächtigt werden.

 

Verspätungszuschlag

 

Die Verwaltung schlage vor, den Zuschlag für Ausnahmefälle, in denen die Betreuung über die im Betreuungsvertrag festgelegte Zeit hinausgeht, je angefangener Stunde von 5 € auf 30 € zu erhöhen. Diese Erhöhung scheint geboten, weil die Gebührendifferenz zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien deutlich höher als 5 € sei. Dadurch könnte verhindert werden, dass sich Eltern eine zusätzliche Betreuung billig hinzubuchen. Wenn Eltern ihre Kinder vermehrt zu spät abholen, sei dies eine teure Angelegenheit für den Träger, da dadurch Mehrarbeitsstunden von zwei Beschäftigten entstünden. Der vorgeschlagene Zuschlag würde die entstehenden Kosten dabei bei weitem nicht abdecken.

 

Essensgeld

 

Die Personalkosten für die Küchenhilfe (750 € im Monat) sollten nicht durch die Kindertagesstättengebühr sondern wie bisher durch den Essenszuschlag gedeckt werden. Die Kindertageseinrichtung bezahle pro bestellter Mahlzeit 2,80 €. Im Monat würden etwa 2.530 Mahlzeiten bestellt werden. Nach Verteilung der Personalkosten der Küchenhilfe ergäben sich Kosten von 3,10 € pro Mahlzeit. Bei durchschnittlich 20 Betriebstagen pro Monat ergäbe sich ein monatlicher Essenszuschlag von 62,00 € (bisher 56,00 €).

 

Berücksichtigung des Zuschusses zu den Betriebskosten

 

Den freien Trägern würde von der Stadt Ansbach ein Zuschuss zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen in Höhe von 1.500 € pro Gruppe gewährt werden. Nach dem Gleichheitsgrundsatz sei bei der Gebührenkalkulation für den städtischen Kindergarten ein Zuschuss von 12.000 € bereits berücksichtigt worden (8 Gruppen x 1.500 €).

 

Herr Jakobs stellt die lineare und progressive Gebührenkalkulation der Verwaltung den Kalkulationsvorschlag der BAP gegenüber:

Die BAP habe kurzfristig ihr Berechnungsmodell eingereicht. Sie wollen für eine drei- bis vierstündige Buchungszeit lediglich 100 € verlangen. Mit dem staatlichen Zuschuss von 100 € könnte dann zu mindestens eine Buchungszeit den Eltern kostenlos angeboten werden, so das Ziel der BAP.

Alle drei Vorschläge würden zu einem positiven Ergebnis führen. Voraussetzung bei allen: Das Buchungsverhalten der Eltern ändert sich nicht. Wenn Eltern auf eine geringere Kategorie umsteigen würden, müsste nachjustiert werden.

 

Vergleich zu anderen Kommunen

Ein Vergleich mit Kommunen in der Region verdeutlicht, dass sich die Gebühren nach der Erhöhung zwar am oberen Ende aber noch im üblichen Rahmen bewegen würden. Dabei sei zu bedenken, dass die letzten Gebührenanpassungen bei vielen Kommunen schon einige Jahre zurückliegen. Bei einer aktuellen Neukalkulation würden sich dort mutmaßlich ebenfalls höhere Gebühren ergeben. Die Stadt Erlangen z. B. werde ebenfalls absehbar neu kalkulieren müssen. Somit ist erkennbar, dass Ansbach im Mittelfeld läge. Die Stadtverwaltung habe auch stets die Kostenstruktur im Blick. Es sei aber auch Fakt, dass der größte Kostenfaktor, die Personalkosten, sich an gesetzlichen Vorgaben (BayKiBiG) halten müssen und nicht frei verhandelbar seien.

 

Herr Meyer bemängelt das Fehlen von Fingerspitzengefühl in dieser Angelegenheit und betont, dass diese Gebührenanpassung zu einem völlig falschen Zeitpunkt erfolgen würde, da die Kindergärten seit zwei Monaten geschlossen wären. Darüber hinaus würde dieser Vorschlag zu einer Mehrbelastung der Eltern führen. Es könne nicht Ziel der Verwaltung sein, eine 94 – 98%ige Kostendeckung zu erreichen. Er plädiere für eine gebührenfreie Bildung und das schon von Geburt an. Selbst der Vorschlag der BAP führe zu einer Mehrbelastung. Er würde einer 80%igen Kostendeckung zustimmen und schlägt die Anwendung des Karlsruher Modells vor. Dieses würde verhindern, dass die Eltern mit geringem Einkommen zusätzlich belastet werden würden.

Herr Jakobs stellt die Gegenfrage, wann der richtige Zeitpunkt sei. Die Kommune sei nun einmal an Recht und Gesetz gebunden. Es sollte allen klar sein, dass viel zu lange nichts geschehen sei, nun hätte man keine andere Möglichkeit mehr. Darüber hinaus weise er darauf hin, dass es viele verschiedene Fördermodelle gäbe, die die Eltern nutzen könnten und entlasten würden. Diese dürften aber nicht auf für einen bestimmten Kindergarten gelten, sondern für alle gleich – gerecht müsse es zugehen. Die Eltern erhielten auch stets Hinweise zu den Unterstützungsmöglichkeiten vom Jugendamt. Beim Thema Karlsruher Modell gäbe er zu bedenken, dass dieses mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sei, mindesten zwei Personalstellen wären mit der Berechnung der Gebührenmasse beschäftigt. Diese Kosten würden dann noch on Top hinzukommen. Gerechtfertigt sei dies wohl kaum.

 

Herr Seiler moniert die fast 97%ige Kostendeckung und die hohe Belastung für Alleinerziehende.

Herr Jakobs erklärt, dass die Kostendeckung gar nicht allein von den Eltern getragen werden würde. Die 97%ige Deckung ergäbe sich nur bei den nicht durch die BayKiBiG geförderten Kosten. Die Eltern tragen tatsächlich nicht einmal ein Drittel der Kosten. Darüber hinaus sei zu beachten, dass diese auch noch 100 € pro Monat und Platz/Kind über den Freistaat angerechnet bekommen würden.

Herr Oberbürgermeister Deffner berichtet an dieser Stelle von einem Umfrageergebnis: Eltern würden sich bereit erklären bis zu 190 € für einen Kindergartenplatz zu zahlen. Diesen Betrag würde die Stadt Ansbach nicht erreichen.

 

Herr Stephan erhält das Wort: Viele Eltern seien berufstätig und bekämen nicht nur die 100 € sondern erhielten eine volle Kostenübernahme vom Staat. Ein richtig kostenloser Kindergarten, wie von Herrn Meyer gefordert, sei eine staatliche Aufgabe. Deshalb hat die BAP den Lösungsvorschlag gemacht, dass die Buchungszeit bis zu vier Stunden 100 € betragen solle, damit wenigstens eine Buchungszeit sozusagen kostenlos für die Eltern angeboten werden könne. Ansonsten rede man über einen Unterschiedsbetrag von monatlich drei bis fünf Euro, der tragbar sein sollte. Und hinsichtlich zum falschen Zeitpunkt: Die Satzung soll ab 01.09.2021 in Kraft treten.

 

Frau Vogel betont, dass es der SPD vor allem wichtig sei, dass eine ausreichende Anzahl an Kindergartenplätzen vorhanden sein sollte, dass man sich wohl kaum den Luxus leisten könnte, dass Eltern keine Plätze erhielten. Sie wisse, dass es Mütter gäbe, die Hartz-IV-Leistungen beziehen würden, da sie nicht arbeiten gehen könnten, weil sie keinen Betreuungsplatz für ihr Kind erhielten. Bedenklich betrachte sie hingegen den Verspätungszuschlag. Selbst für notorische Zuspätkommer würden 15 € auch noch ausreichend sein, 30 € wären zu hoch angesetzt. Hierzu stellt sie noch Fragen: Wie würde die Handhabung in der Praxis erfolgen? Könne eine Kulanzzeit von 15 Minuten eingeführt und in der Satzung aufgenommen werden?

 

Herr Jakobs erläutert, dass die Buchungszeit bis zu einer vollen Stunde gehen würde, somit sei klar, bis wann das Kind abgeholt werden müsse. Bisher sei in den Kindergärten mit Augenmaß gehandelt worden, fünf Minuten seien wohl kein Thema gewesen. Grundsätzlich könne die Kulanzzeit in der Satzung aufgenommen werden.

Herr Oberbürgermeister Deffner ergänzt, dass man dies im morgigen Jugendhilfeausschuss vor den Fachleuten zur Sprache bringen könne. Bestimmt könne hier der Vorschlag berücksichtigt werden.

 

Her Hillermeier möchte wissen, wie oft und in welchen zeitlichen Abständen die Eltern die Buchungszeiten ändern könnten.

Herr Jakobs erklärt, dass die Buchungen sehr flexibel gehandhabt werden. Die flexiblen Buchungszeiten seien ein grundsätzliches Problem für die Kindergärten bzgl. des Betreuungsschlüssel.

 

Herr Danielis empfindet die Erhöhung erheblich und fragt, ob es wirklich notwendig sei interne Zinsen und Rechnungssätze in der Kalkulation mit zu berücksichtigen. Dies seien zwar keine großen Positionen, würden aber zu einer abgespeckten Version führen.

Herr Jakobs führt hierzu aus, dass die Kalkulation auf Basis betriebswirtschaftlicher Grundlagen erstellt worden sei. Auch freie Träger würden so kalkulieren. Die Aufnahme von internen Zinsen etc. seien absolut üblich.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt das Gremium über den Gebührenvorschlag der BAP abstimmen, anschließend über den Vorschlag der SPD, das Verspätungsgeld auf 15 € zu reduzieren.


Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, die „6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Kinderhaus Kunterbunt in der Lunckenbeinstraße und für dessen Außenstelle „TIZ-Kids“ am Technologiepark“ in der Fassung des Entwurfs vom 01.02.2021. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Oberbürgermeister wird dazu ermächtigt, die Gebühren in der Anlage zur Gebührensatzung entsprechend der Lohnpreissteigerung in Entgeltgruppe S 8a (TVöD SuE) zu ändern.

 

Vorschlag BAP: mehrheitlich beschlossen, 4 Gegenstimmen

 

Vorschlag SPD: mehrheitlich beschlossen, 2 Gegenstimmen