Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 09.02.2021 HFWA/002/2021 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Vorlage: | 40/008/2021 |
Herr Jakobs
räumt gleich zu Beginn der Darstellung des Sachverhaltes ein, dass sich eine
drastische Änderung der Gebührenhöhe aus der Kalkulation ergebe:
Nach Art. 8 Abs. 2
Satz 1 KAG sei die Stadt Ansbach grundsätzlich dazu angehalten,
die Gebühren ihrer öffentlichen Einrichtungen kostendeckend zu kalkulieren.
Seit der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2015 hätte keine
Kalkulation der Kindergartengebühren mehr stattgefunden. Im Gegensatz zur
kostenrechnenden Bestattungseinrichtung bestünde kein einrichtungsbezogener
Ermäßigungstatbestand.
Grundlage der Kalkulation
Grundlage für die
Gebührenkalkulation seien der Haushaltsplan 2021 und die Ergebnisse der
Vorjahre. Zudem sei mit den Belegungszahlen und den gebuchten Betreuungsstunden
anhand der Belegungssituation zum 01.12.2020 gerechnet worden. Zu diesem
Stichzeitpunkt wären die Kindertageseinrichtung nicht vollbelegt gewesen.
Für die Gebührenkalkulation wäre man nach der Kita-Bedarfsplanung aber bereits
optimistisch von einer Vollbelegung ausgegangen. Die Gebührenkalkulation entstamme
dem Kalkulationsschema der Firma Rödl & Partner, die entsprechend dem
Beschluss des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 17.06.2020 mit der
Neukalkulation der Gebühren beauftragt worden sei. Die Kalkulation sei –
entsprechend der Maßgaben des Stadtrats zur Haushaltskonsolidierung –
mit dem Ziel einer bestmöglichen Kostendeckung erfolgt.
Ergebnis und Kostendeckung der Vorjahre
Bei Beantragung der
BayKiBiG-Förderung für das Kinderhaus Kunterbunt werde nicht zwischen der
Krippe und dem Kindergarten unterschieden. Deshalb würde die gesamte Förderung
im Unterabschnitt 4641 vereinnahmt werden. Somit seien die Kostendeckungsquoten
für die einzelnen Unterabschnitte im Haushaltsplan nur bedingt aussagekräftig.
Das Ergebnis und der Kostendeckungsgrad für die gesamte städtische
Kindertageseinrichtung hätten sich in den vergangenen Jahren wie folgt
entwickelt:
Das Ergebnis des
Haushaltsjahres 2020 sei noch nicht bekannt, weil die internen Leistungsverrechnungen
sowie Abschreibungen und Verzinsungen noch nicht ermittelt und gebucht wurden.
Der Fehlbetrag würde sich jedoch weiterhin negativ entwickeln. Gründe dafür
seien unter anderem der konstante Anstieg der Lohnkosten sowie die seit
2015 gleichbleibenden monatlichen Gebühren für die Betreuungszeiten.
Änderung bei den Gebührenkategorien
Bei den
Gebührenkategorien sei bisher zwischen dem Besuch der Kinderkrippe, und dem
Besuch des Kindergartens unterschieden worden. Bei den Kindern im Kindergarten sei
zusätzlich noch zwischen Kindern über drei Jahren und Kindern unter drei Jahren
differenziert worden.
Das Kinderhaus beherberge
neben der Krippe eine Kleinkindgruppe ab 2 Jahren, die ein identisches Angebot
wie die Krippe anbieten würde. Da diese im Neubau sei, sei sie sogar besser
ausgestattet. Trotzdem koste sie bisher weniger als ein Krippenplatz. So würde
bisher für die gleiche Altersgruppe eine gleiche Leistung bei besserer
Ausstattung erbracht und eine geringere Gebühr verlangt werden. Deshalb empfiehlt
die Verwaltung, künftig eine einheitliche Gebühr für Kinder unter drei Jahren zu
erheben.
Gebührenvorschlag
Herr Jakobs
stellt zwei Gebührenvorschläge vor: einer mit linearer Gebührenstaffelung und
einer mit progressiver Staffelung der Gebühren. Bei der linearen
Gebührenstaffelung sei die Preisdifferenz zwischen zwei Buchungszeitkategorien
immer gleich. Bei der progressiven Gebührenstaffelung würden die Gebühren bei
steigender Buchungszeit überproportional ansteigen. Dies soll eine gewisse
Lenkungsfunktion dahingehend ermöglichen, dass Eltern höhere Zeitkategorien bedarfsorientiert
buchen. Dadurch könnten die benötigten Stunden des Erziehungspersonals und
somit auch die Personalkosten verringert werden.
Das Jugendamt präferiere
die lineare Gebührenstaffelung, da es in Ansbach überdurchschnittlich viele
alleinerziehende Personen gäbe, die ihre Kinder teilweise über 6-7 Stunden in
der Kita lassen müssten, um einer Berufstätigkeit nachgehen zu können. Trotz
der Vollzeitberufstätigkeit lägen die Frauen mit ihrem Einkommen oft nur knapp über
dem Sozialhilfesatz. Eine progressive Gebührenstaffelung sei, nach Einschätzung
des Jugendamtes, aus sozialer Sicht daher weniger zu vertreten, wenngleich dies
durch die mögliche Gebührenübernahme (s. Zuschüsse) wieder relativiert werden
könne.
Zuschüsse
Die staatliche
Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege im Sinne des Art. 2
BayKiBiG erfolge kindbezogen an die Gemeinden. Die Gemeinden brächten den
kommunalen Betrag aus eigenen Mitteln auf und gäben die staatliche Förderung
mit dem kommunalen Anteil an die Träger weiter. Bei der Kalkulation der
Gebühren seien bereits erhöhte Gewichtungsfaktoren für Kinder unter drei
Jahren und Kinder mit nichtdeutschsprachiger Herkunft bereits berücksichtigt
worden.
Vom Freistaat würden
die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind
und Monat bezuschusst werden. Der Beitragszuschuss würde ab dem
1. September des Jahres gewährt werden, in dem das Kind drei Jahre alt
wird und würde bis zur Einschulung gezahlt werden. Das Geld ginge nicht direkt
an die Eltern, sondern die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolge im Rahmen
der kindbezogenen Förderung an die Gemeinden. Die Elternbeiträge würden in Höhe
des Zuschusses ermäßigt werden. Dies bedeute, dass beispielsweise Eltern für
eine Buchungszeit von 5-6 Stunden nur 39 € anstatt 139 €
bezahlen müssten.
Das Krippengeld
würde Eltern gewährt werden, die ihre ein- bis zweijährigen Kinder in einer
staatlich geförderten Kindertageseinrichtung betreuen ließen. Das Geld würde,
anders als beim Beitragszuschuss, direkt an die Eltern ausbezahlt werden. Pro
Monat und Kind gäbe es 100 €, aber nur, wenn tatsächlich eine Gebühr
für die Kindertageseinrichtung entrichtet und nicht vom Jugendamt übernommen
wurde. Die Förderung sei zudem vom Jahreseinkommen der Eltern abhängig. Es
profitieren nur Eltern mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von maximal 60.000 €.
Mit jedem weiteren Kind erhöhe sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 €.
Auch durch diesen Zuschuss würden die Eltern bei den Gebühren entlastet werden.
Anspruch auf Übernahme
der monatlichen Kosten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
durch das Jugendamt der Stadt Ansbach hätten Familien, die in Ansbach wohnen
und denen die Kosten aufgrund ihres Einkommens nicht zuzumuten wären.
Die Kosten seien
nicht zuzumuten, wenn
bezogen werden
würden.
Die Zumutbarkeit der
Kinderbetreuungskosten sei nicht von vornherein ausgeschlossen, so prüfe die
wirtschaftliche Jugendhilfe anhand einer Einkommensberechnung, ob die Kosten
in voller Höhe oder teilweise übernommen werden könnten.
Damit sei
sichergestellt, dass keine sozialen Härten entstehen würden und die frühkindliche
Erziehung einkommensgerecht erfolgen könne.
Automatische Gebührenanpassung
Die
Gebührenanpassung würde – bezogen auf den Kalkulationszeitraum – moderat ausfallen,
da man vorschlage, die Kitagebühren jedes Jahr automatisch anzupassen.
Die Anpassung sollte sich wie bei der Musikschulgebührensatzung nach der
Lohnpreissteigerung in Entgeltgruppe S 8a (TVöD SuE) richten. Nach vier
Jahren würden die Gebühren mittels einer neuen Kalkulation überprüft
und bei Bedarf auch nach unten angepasst werden.
Damit die jährliche
Gebührenanpassung nicht mit einer Satzungsänderung einhergehen muss, würden die
Gebühren in einer Anlage zur Gebührensatzung festgeschrieben und der
Oberbürgermeister zur Änderung der Anlage ermächtigt werden.
Verspätungszuschlag
Die Verwaltung
schlage vor, den Zuschlag für Ausnahmefälle, in denen die Betreuung über die im
Betreuungsvertrag festgelegte Zeit hinausgeht, je angefangener Stunde von
5 € auf 30 € zu erhöhen. Diese Erhöhung scheint geboten, weil
die Gebührendifferenz zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien
deutlich höher als 5 € sei. Dadurch könnte verhindert werden, dass
sich Eltern eine zusätzliche Betreuung billig hinzubuchen. Wenn Eltern ihre
Kinder vermehrt zu spät abholen, sei dies eine teure Angelegenheit für den
Träger, da dadurch Mehrarbeitsstunden von zwei Beschäftigten entstünden.
Der vorgeschlagene Zuschlag würde die entstehenden Kosten dabei bei
weitem nicht abdecken.
Essensgeld
Die Personalkosten
für die Küchenhilfe (750 € im Monat) sollten nicht durch die
Kindertagesstättengebühr sondern wie bisher durch den Essenszuschlag gedeckt werden.
Die Kindertageseinrichtung bezahle pro bestellter Mahlzeit 2,80 €. Im
Monat würden etwa 2.530 Mahlzeiten bestellt werden. Nach Verteilung der
Personalkosten der Küchenhilfe ergäben sich Kosten von 3,10 € pro
Mahlzeit. Bei durchschnittlich 20 Betriebstagen pro Monat ergäbe sich ein
monatlicher Essenszuschlag von 62,00 € (bisher 56,00 €).
Berücksichtigung des Zuschusses
zu den Betriebskosten
Den freien Trägern würde von der Stadt Ansbach ein Zuschuss zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen in Höhe von 1.500 € pro Gruppe gewährt werden. Nach dem Gleichheitsgrundsatz sei bei der Gebührenkalkulation für den städtischen Kindergarten ein Zuschuss von 12.000 € bereits berücksichtigt worden (8 Gruppen x 1.500 €).
Herr Jakobs
stellt die lineare und progressive Gebührenkalkulation der Verwaltung den
Kalkulationsvorschlag der BAP gegenüber:
Die BAP habe
kurzfristig ihr Berechnungsmodell eingereicht. Sie wollen für eine drei- bis
vierstündige Buchungszeit lediglich 100 € verlangen. Mit dem staatlichen
Zuschuss von 100 € könnte dann zu mindestens eine Buchungszeit den Eltern
kostenlos angeboten werden, so das Ziel der BAP.
Alle drei Vorschläge würden zu einem
positiven Ergebnis führen. Voraussetzung
bei allen: Das Buchungsverhalten der Eltern ändert sich nicht. Wenn Eltern auf
eine geringere Kategorie umsteigen würden, müsste nachjustiert werden.
Vergleich zu anderen Kommunen
Ein Vergleich mit Kommunen in der Region
verdeutlicht, dass sich die Gebühren nach der Erhöhung zwar am oberen Ende aber
noch im üblichen Rahmen bewegen würden. Dabei sei zu bedenken, dass die
letzten Gebührenanpassungen bei vielen Kommunen schon einige Jahre
zurückliegen. Bei einer aktuellen Neukalkulation würden sich dort
mutmaßlich ebenfalls höhere Gebühren ergeben. Die Stadt Erlangen z. B. werde ebenfalls absehbar neu
kalkulieren müssen. Somit ist erkennbar, dass Ansbach im Mittelfeld läge. Die
Stadtverwaltung habe auch stets die Kostenstruktur im Blick. Es sei aber auch
Fakt, dass der größte Kostenfaktor, die Personalkosten, sich an gesetzlichen
Vorgaben (BayKiBiG) halten müssen und nicht frei verhandelbar seien.
Herr
Meyer bemängelt das Fehlen
von Fingerspitzengefühl in dieser Angelegenheit und betont, dass diese
Gebührenanpassung zu einem völlig falschen Zeitpunkt erfolgen würde, da die
Kindergärten seit zwei Monaten geschlossen wären. Darüber hinaus würde dieser
Vorschlag zu einer Mehrbelastung der Eltern führen. Es könne nicht Ziel der
Verwaltung sein, eine 94 – 98%ige Kostendeckung zu erreichen. Er plädiere für
eine gebührenfreie Bildung und das schon von Geburt an. Selbst der Vorschlag
der BAP führe zu einer Mehrbelastung. Er würde einer 80%igen Kostendeckung
zustimmen und schlägt die Anwendung des Karlsruher Modells vor. Dieses würde
verhindern, dass die Eltern mit geringem Einkommen zusätzlich belastet werden
würden.
Herr
Jakobs stellt die
Gegenfrage, wann der richtige Zeitpunkt sei. Die Kommune sei nun einmal an
Recht und Gesetz gebunden. Es sollte allen klar sein, dass viel zu lange nichts
geschehen sei, nun hätte man keine andere Möglichkeit mehr. Darüber hinaus
weise er darauf hin, dass es viele verschiedene Fördermodelle gäbe, die die
Eltern nutzen könnten und entlasten würden. Diese dürften aber nicht auf für
einen bestimmten Kindergarten gelten, sondern für alle gleich – gerecht müsse
es zugehen. Die Eltern erhielten auch stets Hinweise zu den
Unterstützungsmöglichkeiten vom Jugendamt. Beim Thema Karlsruher Modell gäbe er
zu bedenken, dass dieses mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sei,
mindesten zwei Personalstellen wären mit der Berechnung der Gebührenmasse
beschäftigt. Diese Kosten würden dann noch on Top hinzukommen. Gerechtfertigt
sei dies wohl kaum.
Herr
Seiler moniert die fast
97%ige Kostendeckung und die hohe Belastung für Alleinerziehende.
Herr Jakobs erklärt, dass die Kostendeckung gar nicht allein von den Eltern getragen werden würde. Die 97%ige Deckung ergäbe sich nur bei den nicht durch die BayKiBiG geförderten Kosten. Die Eltern tragen tatsächlich nicht einmal ein Drittel der Kosten. Darüber hinaus sei zu beachten, dass diese auch noch 100 € pro Monat und Platz/Kind über den Freistaat angerechnet bekommen würden.
Herr
Oberbürgermeister Deffner
berichtet an dieser Stelle von einem Umfrageergebnis: Eltern würden sich bereit
erklären bis zu 190 € für einen Kindergartenplatz zu zahlen. Diesen Betrag
würde die Stadt Ansbach nicht erreichen.
Herr
Stephan erhält das Wort: Viele
Eltern seien berufstätig und bekämen nicht nur die 100 € sondern erhielten
eine volle Kostenübernahme vom Staat. Ein richtig kostenloser Kindergarten, wie
von Herrn Meyer gefordert, sei eine staatliche Aufgabe. Deshalb hat die BAP den
Lösungsvorschlag gemacht, dass die Buchungszeit bis zu vier Stunden 100 €
betragen solle, damit wenigstens eine Buchungszeit sozusagen kostenlos für die
Eltern angeboten werden könne. Ansonsten rede man über einen Unterschiedsbetrag
von monatlich drei bis fünf Euro, der tragbar sein sollte. Und hinsichtlich zum
falschen Zeitpunkt: Die Satzung soll ab 01.09.2021 in Kraft treten.
Frau
Vogel betont, dass es der
SPD vor allem wichtig sei, dass eine ausreichende Anzahl an Kindergartenplätzen
vorhanden sein sollte, dass man sich wohl kaum den Luxus leisten könnte, dass
Eltern keine Plätze erhielten. Sie wisse, dass es Mütter gäbe, die
Hartz-IV-Leistungen beziehen würden, da sie nicht arbeiten gehen könnten, weil sie
keinen Betreuungsplatz für ihr Kind erhielten. Bedenklich betrachte sie
hingegen den Verspätungszuschlag. Selbst für notorische Zuspätkommer würden
15 € auch noch ausreichend sein, 30 € wären zu hoch angesetzt. Hierzu
stellt sie noch Fragen: Wie würde die Handhabung in der Praxis erfolgen? Könne
eine Kulanzzeit von 15 Minuten eingeführt und in der Satzung aufgenommen werden?
Herr
Jakobs erläutert, dass die
Buchungszeit bis zu einer vollen Stunde gehen würde, somit sei klar, bis wann
das Kind abgeholt werden müsse. Bisher sei in den Kindergärten mit Augenmaß
gehandelt worden, fünf Minuten seien wohl kein Thema gewesen. Grundsätzlich
könne die Kulanzzeit in der Satzung aufgenommen werden.
Herr
Oberbürgermeister Deffner
ergänzt, dass man dies im morgigen Jugendhilfeausschuss vor den Fachleuten zur
Sprache bringen könne. Bestimmt könne hier der Vorschlag berücksichtigt werden.
Her
Hillermeier möchte wissen,
wie oft und in welchen zeitlichen Abständen die Eltern die Buchungszeiten
ändern könnten.
Herr
Jakobs erklärt, dass die
Buchungen sehr flexibel gehandhabt werden. Die flexiblen Buchungszeiten seien
ein grundsätzliches Problem für die Kindergärten bzgl. des Betreuungsschlüssel.
Herr
Danielis empfindet die
Erhöhung erheblich und fragt, ob es wirklich notwendig sei interne Zinsen und
Rechnungssätze in der Kalkulation mit zu berücksichtigen. Dies seien zwar keine
großen Positionen, würden aber zu einer abgespeckten Version führen.
Herr
Jakobs führt hierzu aus,
dass die Kalkulation auf Basis betriebswirtschaftlicher Grundlagen erstellt
worden sei. Auch freie Träger würden so kalkulieren. Die Aufnahme von internen
Zinsen etc. seien absolut üblich.
Herr
Oberbürgermeister Deffner
lässt das Gremium über den Gebührenvorschlag der BAP abstimmen, anschließend
über den Vorschlag der SPD, das Verspätungsgeld auf 15 € zu reduzieren.
Beschluss:
Dem Stadtrat wird
empfohlen, die „6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Kinderhaus
Kunterbunt in der Lunckenbeinstraße und für dessen Außenstelle „TIZ-Kids“ am
Technologiepark“ in der Fassung des Entwurfs vom 01.02.2021. Dieser Entwurf
wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Der Oberbürgermeister
wird dazu ermächtigt, die Gebühren in der Anlage zur Gebührensatzung
entsprechend der Lohnpreissteigerung in Entgeltgruppe S 8a (TVöD SuE) zu
ändern.
Vorschlag BAP: mehrheitlich beschlossen, 4 Gegenstimmen
Vorschlag SPD: mehrheitlich beschlossen, 2 Gegenstimmen