Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.02.2021 SR/002/2021 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 28, Nein: 12 |
Vorlage: | 40/008/2021 |
Herr Sauerhöfer
stellt einen Antrag zur GeschO, nur einen Redebeitrag pro Fraktion zuzulassen.
Herr Meyer sagt,
dass dies nicht der richtige Weg sei. Da die Stadt womöglich die Beteiligung
des Elternbeirates nicht korrekt durchgeführt hat, gibt es heute noch
Diskussionsbedarf, denn sonst könnte ein rechtswidriger Beschluss gefasst
werden.
Herr OB Deffner
bittet um Abstimmung über den GeschO Antrag:
Abstimmungsergebnis: Ja 25 Nein 15
Mehrheitlich beschlossen.
Herr Nießlein
erläutert, dass der Elternbeirat am 08.02.2021 informiert wurde und am
18.02.2021 Stellung genommen habe. Dass dazwischen die beratenden Ausschüsse
getagt haben, sei irrelevant, da dadurch keinesfalls von einer fehlerhaften
Beteiligung auszugehen ist. Selbst wenn dies so wäre, hätte es keinen Einfluss
auf die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung, da es sich hier um kein förmliches
Beteiligungsverfahren handle.
Die Fraktionen
tragen ihre Wortbeiträge vor.
Frau Erbguth-Feldner
stellt einen Änderungsantrag: Es soll bis August 2022 insgesamt nur eine
10%-ige Steigerung gelten und gleichzeitig soll in dieser Zeit die
Gebührenerhöhung überprüft werden.
Herr Jakobs weist
nochmals auf die Rechtslage sowie das Kalkulationsergebnis hin. Er berichtet,
dass die Kalkulation bereits eine künftige Vollbelegung berücksichtigt, die
Essenskosten sich aus dem Ergebnis der Ausschreibung ergeben und für
Kleinkinder- und Krippengruppen gleiche Bedingungen herrschen. Einziger
Unterschied sei hier die Anzahl der Kinder und dies wurde in der Kalkulation
berücksichtigt.
Zum schriftlich
eingereichten Ergänzungsantrag der OLA auf Bezuschussung berichtet Herr Jakobs,
dass man mit 150.000 € + x rechne, dies sei aber nur auf die Schnelle
überschlagen. Da eine dauerhafte Finanzierung nicht gesichert sei, schlägt die
Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt vor den Antrag abzulehnen.
Es soll nun zuerst
über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt werden, da dies der
weitergehende Beschluss ist. Danach, soweit der Beschlussvorschlag der
Verwaltung nicht angenommen wird, über den Änderungsantrag der Grünen. Und zum
Schluss über den Antrag der OLA, da dieser Antrag alleinstehend zu bewerten
sei.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 09.02.2021:
Der Stadtrat stimmt
dem Erlass der „6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Kinderhaus
Kunterbunt in der Lunckenbeinstraße und für dessen Außenstelle „TIZ-Kids“ am
Technologiepark“ in der Fassung des Entwurfs vom 15.02.2021 zu. Dieser Entwurf
wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Der Oberbürgermeister
wird dazu ermächtigt, die Gebühren in der Anlage zur Gebührensatzung
entsprechend der Lohnpreissteigerung in Entgeltgruppe S 8a (TVöD SuE) zu
ändern.
Abstimmungsergebnis:
Ja 28 Nein 12
Mehrheitlich
beschlossen.
Über den
Ergänzungsantrag der Grünen ist damit nicht weiter abzustimmen.
Herr OB Deffner
bittet um Abstimmung über den Antrag
der OLA:
Die Stadt Ansbach ermöglicht allen Ansbacher Kindern ab 3 Jahren einen
kostenlosen Kindergartenbesuch bis zu 6 Stunden pro Tag ab September 2021.
Die städtische Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel für die
Träger im Haushaltsplan 2022 bereit zu stellen. Die Mittel sollen direkt an die
Träger in der Höhe der Kindergartenbeiträge für Eltern des städtischen
Kindergartens ausbezahlt werden.
Zudem sollen die Träger als Bedingung dazu verpflichtet werden, allen
Eltern einen kostenlosen Kindergartenbesuch bis zu 6 Stunden zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 30
Mehrheitlich abgelehnt.