Generalsanierung der Berufsschule und der Wirtschaftsschule - Vergabe vorgehängte hinterlüftete Fassade

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21.11.2016 Bauausschuss2öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Hildner berichtet dem Gremium, dass

 

das Gewerk „vorgehängte hinterlüftete Fassade“ im offenen Verfahren EU-weit ausgeschrieben wurde. Die Vergabeunterlagen wurden von 19 Firmen angefordert. Die Submission war am 10.11.2016. Die  Wertung ist bis dato noch nicht abgeschlossen.  In der Kostenberechnung des Architekten sind für die Leistung 2.988.300,-- € angesetzt.

 

Herr Hildner erklärt dem Gremium das Verfahren zur Anbringung der vorgehängten hinterlüfteten Fassade und legt ein Ansichtsexemplar des zu verarbeitenden Materials zur Ansicht vor. Im weiteren Verlauf des Sachvortrages wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der Auftragssumme eine weitere Stellungnahme sowie die Vergabe im Stadtrat erfolge.

 

Aus dem Gremium heraus wird ,

 

·         der finanzielle Aufwand für die Maßnahme bezweifelt und die Vergabesumme als überteuert betrachtet. Es solle eine kostengünstigere Lösung bezüglich Sonnenschutz und Wärmedämmung gefunden werden. Herr Hildner führt hierzu aus, dass eine kostengünstigere Variante der Fassadendämmung mittels Wärmedämmverbundsystem darstelle. Wartungsfreier und langlebiger und rentierlicher sei jedoch die vorgestellte Variante. Die Förderanträge wurden für die vorgestellte Form bei der Regierung von Mittelfranken bereits gestellt. Herr Büschl ergänzt, dass die vorgestellte Fassadenverkleidung dauerhaft wartungsfrei und nachhaltig sei.

·         angeregt, die Funktionalität bzw. Erfahrungswerte bei den Nutzern bereits bestehender Anlagen abzufragen und in diesem Zusammenhang die angebotene Garantiezeit näher zu betrachten. Herr Hildner führt hierzu aus, dass vom Architekten die Langlebigkeit einer solchen Anlage zugesagt wurde, jedoch werde er sich diesbezüglich über das Handling in Planung  der in  befindlichen Anlagen kundig machen.

·         darum gebeten, die entsprechenden Protokolle dem Gremium vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, dass die Art der vorgestellten Fassadengestaltung bereits beschlossen wurde. Frau OB Seidel sagt dies und die Berichterstattung im Stadtrat zu.

29.11.2016 Stadtrat8öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Büschl erläutert, dass die durchgeführte Ausschreibung für das Gewerk „vorgehängte hinterlüftete Fassade“ der Berufs- und Wirtschaftsschule aufgehoben werden muss.

 

Er zeigt auf, dass die Fassade bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen war, so z.B. Vorberatungen im Bauausschuss am 08.10.2012 – Vorstellung von 3 Varianten (Ziel: vorgehängte Keramikfassade, Sonnenschutz mit Vertikallamellen), Vorberatungen Bauausschuss/Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 15.7./16.7.2013, Stadtrat 23.7.2013 weiteres Vorgehen vorgestellt (vorgehängte Keramikfassade), Bekanntgabe Bauausschuss 23.6.2014 (Änderung auf Horizonttallamellen).

 

Die Vergabeunterlagen wurden von 19 Firmen angefordert, 4 Angebote wurden abgegeben, davon konnte wiederum ein Angebot nicht gewertet werden. Anhand der Gegenüberstellung hat auch der wirtschaftlichste Anbieter mit 4.397.073 € die berechneten Kosten von knapp 3 Mio. € deutlich (über 40%) überschritten.

 

Herr Büschl schlägt stichpunktartig folgendes weitere Vorgehen vor:

 

         Aufhebung der Ausschreibung

         Änderung der Konstruktion und erneute Ausschreibung

         Standard-Produkt für den Sonnenschutz (z.B. textiler Sonnenschutz) -> größere Anzahl potentieller Bieter -> stärkerer Wettbewerb

         LV Paket nur Stahlbau und Keramikfassade, Herauslösen LV Sonnenschutz

         Durch Änderung Sonnenschutz -> Ausladung der neuen Fassade reduzieren

         Reduzierung Stahlmassen bei den Fassadenschwertern durch geringere Bautiefe -> Kosteneinsparung

         Konstruktionsänderungen -> Kosten für technische Bearbeitung reduzieren ->  größere Werkstattplanung und weniger Koordinierung

         baldmöglichste neue Ausschreibung – Terminrahmen verschoben: Ausführung BA 1 (WS) 2017 und BA 2(BS) bis Ende 2018 wäre laut Büro realisierbar.

 

Als Begründung für die Aufhebung nennt Herr Büschl folgende Formulierung:

 

Die vorliegenden wertbaren Angebote übersteigen die Kostenberechnung für das Gewerk „vorgehängte hinterlüftete Fassade“ um ca. 45 % bzw. um 1,35 Mio €. (wartungsbereinigt ca. 42 % oder um 1.3 Mio €).

 

Er schlägt folgende Beschlussfassung vor:

 

Die Ausschreibung wird nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU aufgehoben. Die Vergabeunterlagen sind grundlegend zu ändern, da gem. Nr. 3 VOB/A schwerwiegende Gründe bestehen.

 

Herr Büschl beantwortet abschließend noch einige technische Anfragen hierzu.


Beschluss:

 

Die Ausschreibung wird nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU aufgehoben. Die Vergabeunterlagen sind grundlegend zu ändern, da gem. Nr. 3 VOB/A schwerwiegende Gründe bestehen.