Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Generalsanierung der Berufsschule und der Wirtschaftsschule - Vergabe vorgehängte hinterlüftete Fassade

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.11.2016   SR/011/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/042/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl erläutert, dass die durchgeführte Ausschreibung für das Gewerk „vorgehängte hinterlüftete Fassade“ der Berufs- und Wirtschaftsschule aufgehoben werden muss.

 

Er zeigt auf, dass die Fassade bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen war, so z.B. Vorberatungen im Bauausschuss am 08.10.2012 – Vorstellung von 3 Varianten (Ziel: vorgehängte Keramikfassade, Sonnenschutz mit Vertikallamellen), Vorberatungen Bauausschuss/Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 15.7./16.7.2013, Stadtrat 23.7.2013 weiteres Vorgehen vorgestellt (vorgehängte Keramikfassade), Bekanntgabe Bauausschuss 23.6.2014 (Änderung auf Horizonttallamellen).

 

Die Vergabeunterlagen wurden von 19 Firmen angefordert, 4 Angebote wurden abgegeben, davon konnte wiederum ein Angebot nicht gewertet werden. Anhand der Gegenüberstellung hat auch der wirtschaftlichste Anbieter mit 4.397.073 € die berechneten Kosten von knapp 3 Mio. € deutlich (über 40%) überschritten.

 

Herr Büschl schlägt stichpunktartig folgendes weitere Vorgehen vor:

 

         Aufhebung der Ausschreibung

         Änderung der Konstruktion und erneute Ausschreibung

         Standard-Produkt für den Sonnenschutz (z.B. textiler Sonnenschutz) -> größere Anzahl potentieller Bieter -> stärkerer Wettbewerb

         LV Paket nur Stahlbau und Keramikfassade, Herauslösen LV Sonnenschutz

         Durch Änderung Sonnenschutz -> Ausladung der neuen Fassade reduzieren

         Reduzierung Stahlmassen bei den Fassadenschwertern durch geringere Bautiefe -> Kosteneinsparung

         Konstruktionsänderungen -> Kosten für technische Bearbeitung reduzieren ->  größere Werkstattplanung und weniger Koordinierung

         baldmöglichste neue Ausschreibung – Terminrahmen verschoben: Ausführung BA 1 (WS) 2017 und BA 2(BS) bis Ende 2018 wäre laut Büro realisierbar.

 

Als Begründung für die Aufhebung nennt Herr Büschl folgende Formulierung:

 

Die vorliegenden wertbaren Angebote übersteigen die Kostenberechnung für das Gewerk „vorgehängte hinterlüftete Fassade“ um ca. 45 % bzw. um 1,35 Mio €. (wartungsbereinigt ca. 42 % oder um 1.3 Mio €).

 

Er schlägt folgende Beschlussfassung vor:

 

Die Ausschreibung wird nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU aufgehoben. Die Vergabeunterlagen sind grundlegend zu ändern, da gem. Nr. 3 VOB/A schwerwiegende Gründe bestehen.

 

Herr Büschl beantwortet abschließend noch einige technische Anfragen hierzu.


Beschluss:

 

Die Ausschreibung wird nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU aufgehoben. Die Vergabeunterlagen sind grundlegend zu ändern, da gem. Nr. 3 VOB/A schwerwiegende Gründe bestehen.