Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 29.11.2016 SR/011/2016 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 31/042/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 86 KB |
Herr Büschl erläutert, dass die durchgeführte Ausschreibung für das Gewerk „vorgehängte hinterlüftete Fassade“ der Berufs- und Wirtschaftsschule aufgehoben werden muss.
Er zeigt auf, dass die Fassade bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen war, so z.B. Vorberatungen im Bauausschuss am 08.10.2012 – Vorstellung von 3 Varianten (Ziel: vorgehängte Keramikfassade, Sonnenschutz mit Vertikallamellen), Vorberatungen Bauausschuss/Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 15.7./16.7.2013, Stadtrat 23.7.2013 weiteres Vorgehen vorgestellt (vorgehängte Keramikfassade), Bekanntgabe Bauausschuss 23.6.2014 (Änderung auf Horizonttallamellen).
Die Vergabeunterlagen wurden von 19 Firmen angefordert, 4 Angebote wurden abgegeben, davon konnte wiederum ein Angebot nicht gewertet werden. Anhand der Gegenüberstellung hat auch der wirtschaftlichste Anbieter mit 4.397.073 € die berechneten Kosten von knapp 3 Mio. € deutlich (über 40%) überschritten.
Herr Büschl schlägt stichpunktartig folgendes weitere Vorgehen vor:
• Aufhebung der Ausschreibung
• Änderung der Konstruktion und erneute Ausschreibung
• Standard-Produkt für den Sonnenschutz (z.B. textiler Sonnenschutz) -> größere Anzahl potentieller Bieter -> stärkerer Wettbewerb
• LV Paket nur Stahlbau und Keramikfassade, Herauslösen LV Sonnenschutz
• Durch Änderung Sonnenschutz -> Ausladung der neuen Fassade reduzieren
• Reduzierung Stahlmassen bei den Fassadenschwertern durch geringere Bautiefe -> Kosteneinsparung
• Konstruktionsänderungen -> Kosten für technische Bearbeitung reduzieren -> größere Werkstattplanung und weniger Koordinierung
• baldmöglichste neue Ausschreibung – Terminrahmen verschoben: Ausführung BA 1 (WS) 2017 und BA 2(BS) bis Ende 2018 wäre laut Büro realisierbar.
Als Begründung für die Aufhebung nennt Herr Büschl folgende Formulierung:
Die vorliegenden wertbaren Angebote übersteigen die Kostenberechnung für das Gewerk „vorgehängte hinterlüftete Fassade“ um ca. 45 % bzw. um 1,35 Mio €. (wartungsbereinigt ca. 42 % oder um 1.3 Mio €).
Er schlägt folgende Beschlussfassung vor:
Die Ausschreibung wird nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU aufgehoben. Die Vergabeunterlagen sind grundlegend zu ändern, da gem. Nr. 3 VOB/A schwerwiegende Gründe bestehen.
Herr Büschl beantwortet abschließend noch einige technische Anfragen hierzu.
Beschluss:
Die Ausschreibung wird nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU aufgehoben. Die Vergabeunterlagen sind grundlegend zu ändern, da gem. Nr. 3 VOB/A schwerwiegende Gründe bestehen.