Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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13.09.2016 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 1 | öffentlich | Vorberatung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsergebnisse Herr Schwarzbeck erläutert den Sachverhalt: Die Abfallgebühren
wurden letztmals zum 01.01.2013 für den Kalkulationszeitraum 2013 – 2016
kalkuliert. Die Stadt Ansbach
legt gemäß Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG grundsätzlich vierjährige
Kalkulationszeiträume zu Grunde. Da sich im vorigen Kalkulationszeitraum 2013 –
2016 insgesamt Überschüsse im Bereich der UA 7201 und 7203 ergeben haben, ist
nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG eine Neukalkulation durchzuführen, da die
aufgelaufenen Überschüsse in Höhe von 1.195.636,54 € (welche einer
Sonderrücklage zugeführt sind) wieder auszugleichen sind. Dies bedeutet, sie
werden den Bürgern über entsprechend niedrigere Abfallgebühren wieder
zurückerstattet. Für den neuen
Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 ergibt sich ein durchschnittlich ungedeckter
Aufwand von 3.380.675,00 € pro Jahr. Gemindert wird dieser durch die Zuführung
aus der im Bereich der Abfallbeseitigung aufgelaufenen Sonderrücklage.
Rechnerisch ergibt sich hieraus ein jährlicher Zuführungsbetrag von 298.909,14
€ (entspricht dem Gesamtbetrag der Sonderrücklage geteilt durch 4 Jahre). Es verbleibt somit
ein jährlich über die Gebühreneinnahmen umzulegender Betrag in Höhe von
3.081.765,87 €. Diese
Voraussetzungen machen es für den Kalkulationszeitraum 2017 – 2020
erforderlich, die Müllgebühren um rund 7,0 % zu senken.
(*) nur 14-tägige
Leerung, ohne Amerikaner, ohne zusätzliche Behälter Neben der Gebühr
für die 14-tägige Abfuhr der Restmüllbehältnisse sind noch folgende Gebühren zu
senken: bis 31.12.2016 ab
01.01.2017 Jährliche Gebühr
für zusätzliche Wertstoffbehälter: 1.
Papiertonnen mit 120 l Füllraum 7,00
€ 6,60 € mit 240 l Füllraum 14,00 € 13,20
€ mit 1.100 l Füllraum 78,00 € 72,60
€ 2.
Biotonnen mit 80 l Füllraum
58,00 € 54,00 € mit 120 l Füllraum
82,00 € 76,20 € mit 240 l Füllraum
143,00 € 133,20
€ Gebühr für die
Abfallentsorgung unter Verwendung
von Restmüllsäcken 4,50
€/Sack 4,10
€/Sack Frau OB Seidel ergänzt, dass es sich um eine
kostenrechnende Einrichtung handelt und mit der Gebührensenkung eine spürbare
finanzielle Entlastung für den Bürger gegeben ist. Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die „3. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung“ in der Fassung des Entwurfs vom 22.08.2016 zu erlassen. Dieser Entwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
20.09.2016 Stadtrat | 1 | öffentlich | Entscheidung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsergebnisse Herr Schwarzbeck berichtet,
dass sich im Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 ein durchschnittlich ungedeckter
Aufwand von 3.380.675,00 € pro Jahr ergeben habe. Diese Voraussetzungen machen
es erforderlich, die Müllgebühren um rund 7,0 % zu senken. Dies bedeute im Einzelnen:
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 13.09.2016 : Die „3. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung“ in der Fassung des Entwurfs vom 22.08.2016 zu erlassen. Dieser Entwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses. |