Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.09.2016 SR/008/2016 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/027/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 196 KB | ||
ENTWURF Änderungssatzung vom 22.8.2016 8 KB | ||
Handreichung Abfallgebührenkalkulation 2017 - 2020 11 KB | ||
Kalkulation Gebührensätze Abfall 2017 - 2020 6 KB |
Herr Schwarzbeck berichtet,
dass sich im Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 ein durchschnittlich ungedeckter
Aufwand von 3.380.675,00 € pro Jahr ergeben habe.
Diese Voraussetzungen machen
es erforderlich, die Müllgebühren um rund 7,0 % zu senken.
Dies bedeute im Einzelnen:
Behältergröße |
Veränderung jährlich |
-Liter- |
-EURO- |
60 |
-7,20 |
80 |
-8,80 |
120 |
-13,20 |
240 |
-26,40 |
1.100 |
-123,60 |
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 13.09.2016 :
Die „3. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung“ in der Fassung des Entwurfs vom 22.08.2016 zu erlassen. Dieser Entwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.