Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Änderung der Abfallgebührensatzung
Kalkulation 2017 - 2020

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.09.2016   HFWA/008/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/027/2016 

Herr Schwarzbeck erläutert den Sachverhalt:

Die Abfallgebühren wurden letztmals zum 01.01.2013 für den Kalkulationszeitraum 2013 – 2016 kalkuliert.

 

Die Stadt Ansbach legt gemäß Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG grundsätzlich vierjährige Kalkulationszeiträume zu Grunde. Da sich im vorigen Kalkulationszeitraum 2013 – 2016 insgesamt Überschüsse im Bereich der UA 7201 und 7203 ergeben haben, ist nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG eine Neukalkulation durchzuführen, da die aufgelaufenen Überschüsse in Höhe von 1.195.636,54 € (welche einer Sonderrücklage zugeführt sind) wieder auszugleichen sind. Dies bedeutet, sie werden den Bürgern über entsprechend niedrigere Abfallgebühren wieder zurückerstattet.

 

Für den neuen Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 ergibt sich ein durchschnittlich ungedeckter Aufwand von 3.380.675,00 € pro Jahr. Gemindert wird dieser durch die Zuführung aus der im Bereich der Abfallbeseitigung aufgelaufenen Sonderrücklage. Rechnerisch ergibt sich hieraus ein jährlicher Zuführungsbetrag von 298.909,14 € (entspricht dem Gesamtbetrag der Sonderrücklage geteilt durch 4 Jahre).

Es verbleibt somit ein jährlich über die Gebühreneinnahmen umzulegender Betrag in Höhe von 3.081.765,87 €.

Diese Voraussetzungen machen es für den Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 erforderlich, die Müllgebühren um rund 7,0 % zu senken.

 

 

Behältergröße

geplante Gebühr jährlich

bisherige Gebühr jährlich

Veränderung jährlich

Restmüllbehälter (*) Kalkulation

-Liter-

-EURO-

-EURO-

-EURO-

-%-

-Anzahl-

60

91,20

98,40

-7,20

-7,32

8.280

80

122,40

131,20

-8,80

-6,71

2.882

120

183,60

196,80

-13,20

-6,71

1.842

240

367,20

393,60

-26,40

-6,71

928

1.100

1.680,00

1.803,60

-123,60

-6,85

279

(*) nur 14-tägige Leerung, ohne Amerikaner, ohne zusätzliche Behälter

 


 

Neben der Gebühr für die 14-tägige Abfuhr der Restmüllbehältnisse sind noch folgende Gebühren zu senken:

 

                                                                                  bis 31.12.2016                  ab 01.01.2017

Jährliche Gebühr für zusätzliche

Wertstoffbehälter:

 

1.    Papiertonnen

mit 120 l Füllraum                                                   7,00 €                                 6,60 €

mit 240 l Füllraum                                                 14,00 €                               13,20 €

mit 1.100 l Füllraum                                              78,00 €                               72,60 €

 

 

2.    Biotonnen

mit 80 l Füllraum                                                  58,00 €                                54,00 €

mit 120 l Füllraum                                                82,00 €                                76,20 €

mit 240 l Füllraum                                              143,00 €                              133,20 €

 

 

Gebühr für die Abfallentsorgung

unter Verwendung von Restmüllsäcken            4,50 €/Sack                      4,10 €/Sack

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass es sich um eine kostenrechnende Einrichtung handelt und mit der Gebührensenkung eine spürbare finanzielle Entlastung für den Bürger gegeben ist.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat

 

die „3. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung“ in der Fassung des Entwurfs vom 22.08.2016 zu erlassen.

Dieser Entwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.