Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO; Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben für die Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

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16.09.2015 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss2öffentlichKenntnisnahme  
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Herr Schwarzbeck führt aus:

 

Für die Unterbringung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge bzw. Asylsuchender seien die Jugendämter zuständig.

 

Im Zusammenhang mit einer weiteren kurzfristigen Zuteilung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge mussten zwei Gebäude zum 01.08.2015 angemietet werden.

Für Miet- und Mobiliarkosten, sowie sonstiger Kosten für das bedarfsgerechte Herrichten der Unterkünfte mussten außerplanmäßig                                                                65.000,00 €

bereitgestellt werden.

 

Die Mittelbereitstellung erfolgte durch eine dringliche Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO, da wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahme die nächste reguläre Sitzung des zuständigen Stadtrats nicht abgewartet werden konnte.

22.09.2015 Stadtrat5öffentlichKenntnisnahme  
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Beratungsergebnisse

Herr Schwarzbeck berichtet, dass im Zusammenhang mit einer weiteren kurzfristigen Zuteilung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge zwei Gebäude zum 01.08.2015 angemietet werden mussten. Für die Miet- und Mobiliarkosten, sowie sonstiger Kosten für das bedarfsgerechte Herrichten der Unterkünfte mussten außerplanmäßig                          65.000,00 € bereitgestellt werden. Die Mittelbereitstellung erfolgte durch eine dringliche Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO, da wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahme die nächste reguläre Sitzung des zuständigen Stadtrats nicht abgewartet werden konnte.