Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO; Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben für die Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.09.2015   HFWA/008/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  40/028/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck führt aus:

 

Für die Unterbringung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge bzw. Asylsuchender seien die Jugendämter zuständig.

 

Im Zusammenhang mit einer weiteren kurzfristigen Zuteilung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge mussten zwei Gebäude zum 01.08.2015 angemietet werden.

Für Miet- und Mobiliarkosten, sowie sonstiger Kosten für das bedarfsgerechte Herrichten der Unterkünfte mussten außerplanmäßig                                                                65.000,00 €

bereitgestellt werden.

 

Die Mittelbereitstellung erfolgte durch eine dringliche Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO, da wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahme die nächste reguläre Sitzung des zuständigen Stadtrats nicht abgewartet werden konnte.