Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.09.2015 HFWA/008/2015 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Vorlage: | 40/028/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 89 KB |
Herr Schwarzbeck führt aus:
Für die Unterbringung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge bzw. Asylsuchender seien die Jugendämter zuständig.
Im Zusammenhang mit einer weiteren kurzfristigen Zuteilung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge mussten zwei Gebäude zum 01.08.2015 angemietet werden.
Für Miet- und Mobiliarkosten, sowie sonstiger Kosten für das bedarfsgerechte Herrichten der Unterkünfte mussten außerplanmäßig 65.000,00 €
bereitgestellt werden.
Die Mittelbereitstellung erfolgte durch eine dringliche Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO, da wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahme die nächste reguläre Sitzung des zuständigen Stadtrats nicht abgewartet werden konnte.