Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO; Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben für die Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.09.2015   SR/008/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  40/028/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 89 KBVorlage 89 KB

Herr Schwarzbeck berichtet, dass im Zusammenhang mit einer weiteren kurzfristigen Zuteilung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge zwei Gebäude zum 01.08.2015 angemietet werden mussten. Für die Miet- und Mobiliarkosten, sowie sonstiger Kosten für das bedarfsgerechte Herrichten der Unterkünfte mussten außerplanmäßig                          65.000,00 € bereitgestellt werden. Die Mittelbereitstellung erfolgte durch eine dringliche Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO, da wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahme die nächste reguläre Sitzung des zuständigen Stadtrats nicht abgewartet werden konnte.