Herr Schwarzbeck berichtet,
dass im Zusammenhang mit einer weiteren kurzfristigen Zuteilung unbegleiteter,
minderjähriger Flüchtlinge zwei Gebäude zum 01.08.2015 angemietet werden
mussten. Für die Miet- und Mobiliarkosten, sowie sonstiger Kosten für das
bedarfsgerechte Herrichten der Unterkünfte mussten außerplanmäßig 65.000,00 € bereitgestellt
werden. Die Mittelbereitstellung erfolgte durch eine dringliche Anordnung nach
Art. 37 Abs. 3 GO, da wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahme die nächste
reguläre Sitzung des zuständigen Stadtrats nicht abgewartet werden konnte.