Theater Ansbach - Kultur am Schloss eG;

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16.09.2015 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss4öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Vorab informiert Herr Schwarzbeck, dass vom Theater Ansbach – Kultur am Schloß eG ein Schreiben vorliegt, dass im Wirtschaftsplan 2015 voraussichtlich die bereitgestellten Mittel ausreichen.

 

Zum Wirtschaftsplan 2016 führt Herr Schwarzbeck aus:

 

Die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG habe den von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossenen Wirtschaftsplan 2016 vorgelegt.

 

Hierin seien ein Betriebsmittelzuschuss der Stadt Ansbach in Höhe von 927.000 € und ein Investitionszuschuss in Höhe von 31.000 € vorgesehen. Im Wirtschaftsplan 2015 belaufe sich der Betriebsmittelzuschuss auf 938.700 € und der Investitionszuschuss auf 31.000 €. Insgesamt werden somit von der Stadt Ansbach 11.700 € weniger Zuwendungen erwartet als 2015.

 

Vom Freistaat Bayern werde voraussichtlich eine Förderung in Höhe von 300.000 € gewährt. Ohne die Zuschüsse der Stadt Ansbach und des Freistaates Bayern errechne sich ein Kostendeckungsgrad von 32,68 %.

 

Die eingeplanten Personalkosten sinken gegenüber 2015 um 12.060 € auf 1.299.300 €. Dabei erhöhen sich die Kosten für eigenes Personal um 62.470 € auf 975.650 €, wohingegen die Personalkosten für auswärtige Künstler deutlich sinken. Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Planstellen bleibe unverändert.

 

Herr Hüttinger bittet um Behandlung in den Fraktionen und führt kurz den Änderungsantrag aus:

 

Der Wirtschaftsplan 2016 wird zur Überarbeitung zurückgegeben mit der Maßgabe,

1.         dass der städtische Zuschuss auf 900.000.- Euro begrenzt wird.

2.         dass alle Einnahmen und Ausgaben (z.B. Spenden, Beiträge und Ausgaben des Fördervereins) aufgenommen werden.

 

Begründung:

Die Genossenschaft erhält gemäß Wirtschaftsplan 2014 von der Stadt eine Zuwendung in Höhe von 888.000.- Euro zuzüglich 46.000.- Euro für Investitionen und vom Freistaat Bayern eine weitere Zuwendung in Höhe von 301.000.- Euro. Insgesamt belaufen sich die Zuwendungen somit auf 1,2 Mio. Euro. Den Verantwortlichen ist es jedoch auch 2014 nicht gelungen die Vorgaben des Wirtschaftsplanes mit diesen sehr hohen Zuwendungen einzuhalten. Deshalb wurde die Stadt Ansbach aufgefordert für das weitere Defizit aus 2014 in Höhe von 47. 522,90 Euro einzustehen.

Mit dem Wirtschaftsplan 2016 beantragt die Genossenschaft gemäß Vorlage nun einen städtischen Zuschuss in Höhe von 927.000.- Euro (mit Investitionen 958.000.- Euro) und einen Staatszuschuss in Höhe von 300.000.- Euro.

Im Jahr 2008 betrugen die Zuwendungen rund 700.000.- Euro und 2012 (Stadt und Staat) rund 1,0 Million Euro.

Bereits 2012 haben sich viele Stadträte für eine faire Begrenzung der Zuwendungen in Höhe von 850.000.- Euro ausgesprochen. Im Jahr 2014 wurde dieser Wunsch in der Niederschrift des Stadtrates festgehalten.

Trotz Erhöhung des Staatszuschusses von 261.000.- auf voraussichtlich 301.000.- Euro sind die Verantwortlichen der Genossenschaft derzeit nicht in der Lage mit den vom Stadtrat in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von 850.000.- Euro auszukommen.

Die BAP schlägt deshalb vor der Genossenschaft eine städtische Zuwendung in Höhe von 900.000.- Euro zu gewähren mit der Maßgabe, dass Einsparungen auch im Folgejahr ausgegeben werden können und darüber hinausgehende,  größere Defizite auf die kommenden Jahre übertragen werden müssen. Diese Regelung soll vorerst für die Jahre 2016 bis 2018 gelten.  Im Jahr 2018 sollte das Budget überprüft werden.

Nachdem die Genossenschaft auch von verschiedenen großzügigen Spendern und dem Förderverein unterstützt wird, deren Mitglieder ermäßigte Eintrittskarten erhalten, ist es geboten die Einnahmen und Ausgaben des Fördervereins in den Wirtschaftsplan mit aufzunehmen.

22.09.2015 Stadtrat3öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Schwarzbeck informiert, dass inzwischen ein Zwischenbericht des Theaters vorliege. In diesem werde mitgeteilt, dass das Theater mit dem Betriebsmittelzuschuss 2015 nicht auskomme. Der Stadtrat habe einer Übertragung der Betriebsmittelzuschüsse bereits zugestimmt.

 

Frau OB Seidel teilt mit, dass zu diesem TOP auch ein Antrag der BAP vorliege, der aus zwei Teilen bestehe:

 

1)    Eine Deckelung des städtischen Zuschusses

2)    Aufnahme aller Einnahmen und Ausgaben

 

Da bereits ein fertiger Wirtschaftsplan vorliege schlage sie vor, über diesen heute abzustimmen. Über den Antrag der ABP könne man sich dann im ersten Viertel 2016 unterhalten. Bis dahin könnte sie dann auch noch ein Gespräch mit der Intendantin zu dem Thema führen.

 

Herr Hüttinger antwortet, dass man grundsätzlich mit dem Vorschlag einverstanden sei. Er erinnert jedoch daran, dass man die gleiche Diskussion bereits letztes Jahr hatte. Was die Deckelung angehe, so habe er sich bereits vor der Sitzung mit Frau Dr. Schulz unterhalten. Diese habe ihm gesagt, dass sie vorhabe die Einnahmen des Theaters zu steigern. Der Hintergrund des zweiten Punktes des Antrages sei, dass die Einnahmen im Wirtschaftsplan gemindert seien, da die Fördermitglieder zwar vergünstigte Karten für das Theater bekommen, deren Mitgliedsbeiträge jedoch nicht im Wirtschaftsplan enthalten seien. Diese Beiträge sollten aufgenommen werden.

 

Herr Seiler ist der Meinung, dass man die neue Intendantin in ihrem ersten Jahr nicht gleich deckeln sollte. Es sei positiv zu sehen, dass sich im Wirtschaftsplan eine Umkehr abzeichne.

 

Frau OB Seidel fasst zusammen, dass der Antrag der BAP nun zurückgestellt und über die Ergebnisse der Gespräche mit dem Theater Anfang 2016 berichtet werde. Sie bittet um Abstimmung des Beschlussvorschlags.

 

Frau Koch und Herr Porzner nehmen an der Abstimmung nicht teil.

 


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 16.09.2015:

 

Dem Wirtschaftsplan 2016 der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

 

1.         Der Zuschussbedarf für den laufenden Betrieb wird auf 927.000 €, der
            Investitionszuschuss auf 31.000 € festgesetzt.

 

2.         Der Verein „Freunde des Hauses der Volksbildung e. V.“ leistet im Rahmen
            seiner finanziellen Möglichkeiten einen Beitrag zu den im Wirtschaftsplan 2016
            vorgesehenen Veranstaltungen bzw. führt gesonderte Veranstaltungen durch.

 

3.         Mit der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2016 erfolgt keine
            Bezuschussung der Veranstaltungen des Vereins der „Freunde des Hauses der
            Volksbildung e. V.“.

 

4.         Die Genossenschaft bemüht sich, durch größte Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit, den Zuschussbedarf des Geschäftsjahres 2016 möglichst noch zu vermindern.

 

Die Übertragung von eingesparten Betriebsmittelzuschüssen in das nächste Jahr zur Verwendung für die vertraglich festgelegten Zwecke wird genehmigt. Für Defizite, die den Betrag von 927.000 € übersteigen, wird ein Ausgleich im Vorgriff auf den Betriebsmittelzuschuss des nächsten Jahres zugelassen, unter der Voraussetzung, dass dann entsprechende Einsparungen erfolgen.

Ferner wird die Übertragung von Investitionszuschüssen in das nächste Jahr zur Verwendung für die vertraglich festgelegten Zwecke genehmigt.