Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Theater Ansbach - Kultur am Schloss eG;
Wirtschaftsplan 2016

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.09.2015   HFWA/008/2015 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  40/027/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Vorab informiert Herr Schwarzbeck, dass vom Theater Ansbach – Kultur am Schloß eG ein Schreiben vorliegt, dass im Wirtschaftsplan 2015 voraussichtlich die bereitgestellten Mittel ausreichen.

 

Zum Wirtschaftsplan 2016 führt Herr Schwarzbeck aus:

 

Die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG habe den von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossenen Wirtschaftsplan 2016 vorgelegt.

 

Hierin seien ein Betriebsmittelzuschuss der Stadt Ansbach in Höhe von 927.000 € und ein Investitionszuschuss in Höhe von 31.000 € vorgesehen. Im Wirtschaftsplan 2015 belaufe sich der Betriebsmittelzuschuss auf 938.700 € und der Investitionszuschuss auf 31.000 €. Insgesamt werden somit von der Stadt Ansbach 11.700 € weniger Zuwendungen erwartet als 2015.

 

Vom Freistaat Bayern werde voraussichtlich eine Förderung in Höhe von 300.000 € gewährt. Ohne die Zuschüsse der Stadt Ansbach und des Freistaates Bayern errechne sich ein Kostendeckungsgrad von 32,68 %.

 

Die eingeplanten Personalkosten sinken gegenüber 2015 um 12.060 € auf 1.299.300 €. Dabei erhöhen sich die Kosten für eigenes Personal um 62.470 € auf 975.650 €, wohingegen die Personalkosten für auswärtige Künstler deutlich sinken. Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Planstellen bleibe unverändert.

 

Herr Hüttinger bittet um Behandlung in den Fraktionen und führt kurz den Änderungsantrag aus:

 

Der Wirtschaftsplan 2016 wird zur Überarbeitung zurückgegeben mit der Maßgabe,

1.         dass der städtische Zuschuss auf 900.000.- Euro begrenzt wird.

2.         dass alle Einnahmen und Ausgaben (z.B. Spenden, Beiträge und Ausgaben des Fördervereins) aufgenommen werden.

 

Begründung:

Die Genossenschaft erhält gemäß Wirtschaftsplan 2014 von der Stadt eine Zuwendung in Höhe von 888.000.- Euro zuzüglich 46.000.- Euro für Investitionen und vom Freistaat Bayern eine weitere Zuwendung in Höhe von 301.000.- Euro. Insgesamt belaufen sich die Zuwendungen somit auf 1,2 Mio. Euro. Den Verantwortlichen ist es jedoch auch 2014 nicht gelungen die Vorgaben des Wirtschaftsplanes mit diesen sehr hohen Zuwendungen einzuhalten. Deshalb wurde die Stadt Ansbach aufgefordert für das weitere Defizit aus 2014 in Höhe von 47. 522,90 Euro einzustehen.

Mit dem Wirtschaftsplan 2016 beantragt die Genossenschaft gemäß Vorlage nun einen städtischen Zuschuss in Höhe von 927.000.- Euro (mit Investitionen 958.000.- Euro) und einen Staatszuschuss in Höhe von 300.000.- Euro.

Im Jahr 2008 betrugen die Zuwendungen rund 700.000.- Euro und 2012 (Stadt und Staat) rund 1,0 Million Euro.

Bereits 2012 haben sich viele Stadträte für eine faire Begrenzung der Zuwendungen in Höhe von 850.000.- Euro ausgesprochen. Im Jahr 2014 wurde dieser Wunsch in der Niederschrift des Stadtrates festgehalten.

Trotz Erhöhung des Staatszuschusses von 261.000.- auf voraussichtlich 301.000.- Euro sind die Verantwortlichen der Genossenschaft derzeit nicht in der Lage mit den vom Stadtrat in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von 850.000.- Euro auszukommen.

Die BAP schlägt deshalb vor der Genossenschaft eine städtische Zuwendung in Höhe von 900.000.- Euro zu gewähren mit der Maßgabe, dass Einsparungen auch im Folgejahr ausgegeben werden können und darüber hinausgehende,  größere Defizite auf die kommenden Jahre übertragen werden müssen. Diese Regelung soll vorerst für die Jahre 2016 bis 2018 gelten.  Im Jahr 2018 sollte das Budget überprüft werden.

Nachdem die Genossenschaft auch von verschiedenen großzügigen Spendern und dem Förderverein unterstützt wird, deren Mitglieder ermäßigte Eintrittskarten erhalten, ist es geboten die Einnahmen und Ausgaben des Fördervereins in den Wirtschaftsplan mit aufzunehmen.