Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
18.10.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 4 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs erklärt, dass die Gemeinden für ihre Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis Kosten (Gebühren und Auslagen) erheben können, die in ihre Kasse fließen (Art. 20 Abs. 1 KG). Die Rechtsgrundlage schaffe eine Kostensatzung. Folgende Änderungen sollen in der bestehenden Kostensatzung vorgenommen werden: ·
Tarif-Nr. 007 Für die elektronische Aktenübersendung im eigenen Wirkungskreis, außerhalb der Informationsfreiheitssatzung, soll künftig eine Gebühr erhoben werden. Hierzu wird die Tarif-Nr. 007 „Schreibauslagen“ neu in die Kostensatzung aufgenommen. Die Gebühren für die Schreibauslagen entsprechen den Gebühren der Stadt Nürnberg (Tarif-Nr. 007) sowie den Gebühren im staatlichen Kostenverzeichnis (Tarif-Nrn. 1.III.0/ 1.2 bis 3) ·
Tarif-Nr. 021 Der Verweis auf die Pfändungsgebühr in der Abgabenordnung wird aktualisiert. · Tarif-Nr. 130 Der Verkauf von Stammbüchern durch das Standesamt wird neu aufgenommen. Dadurch muss auf den Rechnungen für den Verkauf der Stammbücher auch künftig keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. ·
Tarif-Nr. 615 Die Erteilung eines Negativzeugnisses nach § 20 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird gestrichen, da dies seit 2004 weggefallen ist. ·
Tarif-Nr. 752 Die Ausstellung eines Leichenpasses wird auf Wunsch des Standesamtes in die Kostensatzung aufgenommen. Die Gebühr wurde bisher über Tarif-Nr. 002 Nr. 2 „Erteilung einer sonstigen Bescheinigung“ erhoben. Beschluss: Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Ansbach (Kostensatzung) in der Fassung des Entwurfs vom 05.10.2022 zu erlassen. Dieser Entwurf liegt der Sitzungsniederschrift bei und ist Bestandteil dieses Beschlusses. | |||||||
25.10.2022 Stadtrat | 10 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs erläutert kurz den Sachverhalt und verweist
auf die Vorberatungen im Ausschuss und die einstimmige Beschlussempfehlung. Frau Stein-Hoberg bittet darum, dass die
Informationsfreiheitssatzung entsprechend angepasst werden müsse, die neu eingeführten
Schreibauslagen sind in Tarifgruppe 00, die Regelungen zur Informationsfreiheitssatzung
in Tarifgruppe 01 geregelt. In der Kostensatzung ist geregelt, dass die
Vorschriften der Tarifgruppen 02 – 76 den Vorschriften der Tarifgruppe 00
vorgehen. Herr Jakobs sagt eine Überprüfung der Vorschrift zu. Beschluss
entsprechend der Empfehlung des Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom
18.10.2022: Die „2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Ansbach (Kostensatzung) in der Fassung des Entwurfs vom 05.10.2022 wird erlassen. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 2). |