Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2021

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20.09.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss3öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs führt aus, dass die Jahresrechnung 2021 aufgestellt wurde und wird gem. Art. 102 Abs. 2 GO dem Stadtrat vorgelegt. Sie ergab folgendes Ergebnis:

 

 

Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Sollüberschuss

 

    in Höhe von                                                                                                       13.531.673,31 €,

 

der dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde.

 

 

Der Vermögenshaushalt schließt mit einem Sollüberschuss

 

    in Höhe von                                                                                                       16.304.735,47 €,

 

der der Allgemeinen Rücklage zugeführt wurde.

 

Der Haushalt 2021 hat konnte damit vermeintlich sehr positiv abgeschlossen werden. Dies ist jedoch zwei Faktoren geschuldet:                                                                                 

 

1.    Übersteigenden Einnahmeresten in Höhe von 13,2 Mio. €

(kalkulatorischer Effekt)

 

2.    Einmaleffekte Steuereinnahmen: GewSt +4,4 Mio. €, GrESt +980 T€          

 

Nach Abzug dieser Sondereffekte würde der Haushalt einen Fehlbetrag erwirtschaften.

 

In Folgejahren sind vorgenannte Effekte nicht erwart- und planbar.

 

Der Vergleich von Rücklagen und Liquidität bestätigt diese Einschätzung: Es wird ausdrücklich auf die nicht mit ausreichend liquiden Mittel gedeckten Rücklagen hingewiesen.

 

Der Rechenschaftsbericht 2021 ist als Anlage beigefügt. Es wird insbesondere auf die Ziffern 18 und 19 des Rechenschaftsberichts verwiesen.

 

Die Jahresrechnung ist entsprechend Art. 103 GO örtlich zu prüfen. Danach wird sie dem Stadtrat zur Feststellung und zur Beschlussfassung über die Entlastung erneut vorgelegt.

 

Die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß Anlage 3 des Rechenschaftsberichts sind vom Stadtrat noch zu genehmigen.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftssausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß Anlage 3 des Rechenschaftsberichts noch zu genehmigen.

28.09.2022 Stadtrat7öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs berichtet, dass der Vermögenshaushalt mit einem Sollüberschuss von 16.304.735,47 € schließe. Dies ist aber kein Gewinn, denn man sei faktisch in der Abarbeitung ganz weit zurück. Die übersteigenden Einnahmereste betragen 16,55 Mio. €. Auch die Gewerbesteuereinnahmen 4,8 Mio € und die Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer ca. 980.000 € seien nur Einmaleffekte. Nach Abzug dieser Beträge und Berücksichtigung der gestiegenen Personalkosten gebe es bei den Mehreinnahmen und Minderausgaben eine Abweichung von fast 33 Mio. € vom Haushalt.

 

Er berichtet weiter, dass es Mindereinnahmen von fast 500.000 € bei den Parkgebühren gebe und belastende Mehrausgaben in Höhe von 1,7 Mio. € im Bereich der Jugendhilfe. Bei den Mindereinnahmen und Mehrausgaben ergebe sich insgesamt eine Abweichung von fast 40 Mio. €.

 

Es ergibt sich daher voraussichtlich eine negative Planabweichung von 7 Mio. €. Die bereinigte Unterdeckung beträgt zum Stichtag 1,3 Mio. €. Diese Haushaltsentwicklung ist nach seiner Meinung den erheblichen Kostensteigerungen und dem Investitionsstau geschuldet. Man komme nicht zum Abarbeiten.

 

Herr Jakobs rechnet mit Mehrausgaben für Bewirtschaftungskosten (Strom, Gas, Wasser etc.) von 1 Mio. €, außerdem mit steigenden Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. €  im Bauunterhalt und weiteren 1,5 Mio. € für die Jugendhilfe. Auch die eigentlich positive Entwicklung der Gewerbesteuer sieht er aufgrund der drohenden Rezession kritisch. Einige Unternehmen werden ihre Beträge nochmal korrigieren müssen.

 

Herr Jakobs weist außerdem darauf hin, dass man aufgrund des Ukrainekrieges aktuell monatliche Mehrkosten von rd. 30.000 € im Bereich des Jobcenter (SGB III) und rd. 20.000 €  im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) habe. Und es werden noch weitere Flüchtlingszuzüge erwartet. Zudem soll in Zukunft der Bezieherkreis für das Wohngeld vergrößert werden, man gehe von einer Verdreifachung aus. Dies bedarf dann natürlich einer Stellenmehrung.

 

Herr Jakobs stellt noch die grobe Haushaltsplanung 2023 vor. Hier fallen im Vermögenshaushalt im Bereich Hochbau 12 Mio. € an (ohne Rat-/Schrammhaus), im Tiefbau 6 Mio. € und weitere 8 Mio. € für Zuwendungen (6 Mio. € ANregiomed + 2 Mio. € AVVH/ABuV). Im Verwaltungshaushalt ist mit Ausgaben von 2,3 Mio. € für den Gebäudeunterhalt, 1 Mio. € für den Straßenunterhalt, 4 Mio. € für den Unterhalt des Betriebsamtes und 9,6 Mio. € für die Jugendhilfe zu rechnen. Hinzu kommen noch Kosten für Möbelbeschaffungen sowie Aus- und Fortbildungskosten. Da mit einer Inflation von +10 % zu rechnen ist, müsse man für Strom und Gas eine Steigerung von 2,5 Mio. € einplanen.

 

Die entsprechenden Folien werden im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Herr Jakobs erläutert auf Nachfrage, dass man hinsichtlich der Abarbeitung im Bereich Hochbau/Brandschutz nochmal in Gespräche gehen muss. Ansätze für präventive Maßnahmen im Bereich Jugendhilfe werde man zeitnah wieder angehen, wenn eine neue Fachkraft für den Bereich Controlling gefunden wurde. Der Rückgang der Steuerkraft habe vielfältige Gründe. Ansbach ist zum einen eine „Beamtenstadt“ mit einer Quote von 17 % Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst. Man habe zwar zum anderen trotzdem viele Unternahmen, aber nicht alle zahlen auch hier Steuern. Die Wirtschaftsförderung arbeitet kontinuierlich daran, neue Unternehmen anzusiedeln.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 20.09.2022:

 

Die bei der Rechnungslegung festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

des Verwaltungshaushalts in Höhe von                                                            10.788.142,09 €

(darunter 9.071.673,31 Zuführung zum Vermögenshaushalt)

 

des Vermögenshaushalts in Höhe von                                                             17.878.069,49 €

(darunter 16.304.735,47 € Zuführung zur allgemeinen Rücklage)            

 

zusammen:                                                                                                            28.666.211,58 €

 

werden genehmigt.