Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2021

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.09.2022   HFWA/008/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF4/032/2022 

Herr Jakobs führt aus, dass die Jahresrechnung 2021 aufgestellt wurde und wird gem. Art. 102 Abs. 2 GO dem Stadtrat vorgelegt. Sie ergab folgendes Ergebnis:

 

 

Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Sollüberschuss

 

    in Höhe von                                                                                                       13.531.673,31 €,

 

der dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde.

 

 

Der Vermögenshaushalt schließt mit einem Sollüberschuss

 

    in Höhe von                                                                                                       16.304.735,47 €,

 

der der Allgemeinen Rücklage zugeführt wurde.

 

Der Haushalt 2021 hat konnte damit vermeintlich sehr positiv abgeschlossen werden. Dies ist jedoch zwei Faktoren geschuldet:                                                                                 

 

1.    Übersteigenden Einnahmeresten in Höhe von 13,2 Mio. €

(kalkulatorischer Effekt)

 

2.    Einmaleffekte Steuereinnahmen: GewSt +4,4 Mio. €, GrESt +980 T€          

 

Nach Abzug dieser Sondereffekte würde der Haushalt einen Fehlbetrag erwirtschaften.

 

In Folgejahren sind vorgenannte Effekte nicht erwart- und planbar.

 

Der Vergleich von Rücklagen und Liquidität bestätigt diese Einschätzung: Es wird ausdrücklich auf die nicht mit ausreichend liquiden Mittel gedeckten Rücklagen hingewiesen.

 

Der Rechenschaftsbericht 2021 ist als Anlage beigefügt. Es wird insbesondere auf die Ziffern 18 und 19 des Rechenschaftsberichts verwiesen.

 

Die Jahresrechnung ist entsprechend Art. 103 GO örtlich zu prüfen. Danach wird sie dem Stadtrat zur Feststellung und zur Beschlussfassung über die Entlastung erneut vorgelegt.

 

Die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß Anlage 3 des Rechenschaftsberichts sind vom Stadtrat noch zu genehmigen.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftssausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß Anlage 3 des Rechenschaftsberichts noch zu genehmigen.