B+R Offensive - Radabstellanlagen am Bahnhof

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17.01.2022 Bauausschuss2öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Frau Heinlein stellt anhand einer Präsentation den aktuellen Sachstand zu den Radabstellanlagen im Rahmen der B+R Offensive am Bahnhof Ansbach vor.

 

Die Stadt Ansbach bemüht sich im Rahmen der Bike- und Ride- Offensive (B+R) die Radabstellanlagen im Bereich des Bahnhofs zu erneuern und die Anzahl der Abstellmöglichkeiten zu erhöhen. Auch zusätzliche Serviceangebote, wie bspw. Reparaturstationen, sollen geschaffen werden.

 

Hierfür fand im Mai 2021 ein Abstimmungsgespräch mit der DB B+R und DB Station & Service statt, wie auch bereits im Bauausschuss am 10.05.2021 berichtet wurde. Das Ergebnis der Flächenprüfung durch die DB wurde der Stadt Ansbach am 17.12.2021 übermittelt.

 

Die folgenden Flächen wurden positiv geprüft (s. auch Anlage):

 

Fläche

Beschreibung

Planung

Mögliche Anzahl Abstellanlagen

A9, A10, A11

West, zwischen Bahnhofsgebäude und Gleise

Sammelschließanlagen /

überdachte Abstellplätze, jeweils mit Doppelstockparkern

288

B8, B9

Ost, zwischen Bahnhofsgebäude und Gleise

überdachte Abstellplätze mit

Doppelstockparkern

Reparaturstation

168

D1

West, vor Bahnhofsgebäude

Anlehnbügel

Reparaturstation

20

E2

Ost, vor Bahnhofsgebäude

Anlehnbügel

18

F1

Süd, neben Aufzug

Überdachte Abstellplätze mit Doppelstockparkern

24

H1

Süd, auf Parkplatzfläche

Überdachte Abstellplätze / Sammelschließanlagen mit Doppelstockparkern

48

 

 

Lediglich die Flächen C (Ost, auf P+R zwischen Bahnhofsgebäude und Gleise) und G (Süd, auf DB Netz Flächen) wurden negativ geprüft.

Auch die Inanspruchnahme oder Anmietung des leerstehenden bzw. untergenutzten Gebäudeflügels des Bahnhofsgebäudes zur Post wurde nicht positiv beschieden und scheidet daher aus.

 

Vor Beginn des barrierefreien Umbaus waren ca. 215 nutzbare Abstellmöglichkeiten vorhanden. Bei einer Bedarfsabschätzung 2014 konnten 340 abgestellte Räder festgestellt werden. Würden alle Abstellmöglichkeiten entsprechend der Flächenprüfung umgesetzt werden, könnten 566 Abstellmöglichkeiten am Bahnhof geschaffen werden.

 

Da die Kommunalrichtlinie derzeit einen Corona-Bonus von 10 % enthält, wurde durch die Verwaltung vorsorglich noch im Dezember 2021 der Förderantrag über PTJ (Projektträger Jülich) für alle positiv geprüften Flächen eingereicht. Mit der Einreichung des Förderantrages ist zunächst keine Bauverpflichtung verknüpft.

 

Seitens der DB S&S wurde im Rahmen des barrierefreien Ausbaus angeboten, die Flächen West und Ost für die Errichtung der Radabstellanlagen vorzubereiten, alle notwendigen Baumaßnahmen (u.a. Fundamente) umzusetzen. Dies würde über einen Nachtrag erfolgen, auf Basis des bestehenden Bauvertrags nach Kostenübernahmeerklärung durch die Stadt Ansbach. Für die Flächen Ost und West (A9, A 10, A 11, B 8 und B 9) wurden auf Basis der bestehenden Verträge Kosten für die Rohbauvorarbeiten in Höhe von netto 326.585,-€ ermittelt (geschätzte Kosten, ohne Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung von DB S&S). Die Gesamtkosten für die Arbeiten belaufen sich auch ca. 390.000€ brutto.

 

Für die weiteren Flächen (E 2, D 1, F1 und H 1) belaufen sich die Kosten auf Basis der Kostenschätzung der DB entnommen aus den Flächen A und B für die Rohbauvorarbeiten auf ca. 185.000,- €.

 

Die vorbereitenden Bauarbeiten (Oberflächenbefestigung, Fundamente, Entwässerung, Leerrohre Stromversorgung, Beleuchtung) könnten so für die Flächen Ost und West im 3. Quartal 2022 erfolgen, sofern die erforderliche Finanzierungszusage und die entsprechenden Planungen vorliegen.

 

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass es eine Reihe von Unbekannten durch eine fehlende Baugrunduntersuchung und Planung gibt, die das Treffen von Annahmen erforderlich gemacht haben. Das betrifft u.a. die Entsorgungskosten der anfallenden Ausbau-/Rückbaustoffe, den Aufwand für die Kampfmittelerkundung und die Kosten für die Entwässerungsanlagen befestigter Flächen und Dachflächen (zugrunde liegt ein grob skizziertes Entwässerungssystem für die Flächen).


Die Gesamtkosten für die Fahrradabstellanlagen belaufen sich auf insgesamt 1.040.000,- € brutto. Davon entfallen 465.000,- € auf die Abstellanlagen selbst und 575.000,- € auf die Rohbauvorarbeiten (Fundamentierung, Entwässerung und Beleuchtung).

 

Im Rahmen der Bike- + Ride-Offensive beträgt der Fördersatz 70%. Gefördert werden die o.g. Gesamtkosten, jedoch keine Fahrradparkhäuser. Im städtischen Haushalt wurden für 2022 bisher 500.000,- € beantragt.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Stadt Ansbach den Unterhalt und den (wenn auch delegierten) Betrieb der Anlage übernehmen bzw. finanzieren muss. Hierüber existieren derzeit noch keine Größenordnungen.

 

Aus dem Gremium wird

 

  • nachgefragt, ob sich die Fläche H1 im Eigentum der Stadt Ansbach befindet.
  • angefragt, wie mit Flächen nach fünf „kostenfreien“ Jahren verfahren wird.
  • sich erkundigt, ob Pläne für ein Parkhaus südlich der Bahnlinien existieren.
  • die Gebühren- bzw. Mietregelung kritisch betrachtet.
  • nach dem in Anspruch genommenen Förderprogramm und nach höheren Fördermöglichkeiten gefragt.
  • sich nach Reparaturstationen und abschließbaren Möglichkeiten für Radtaschen erkundigt (Schließfächer).
  • angefragt, ob das Vorhaben auch selbständig und ohne Beteiligung der Bike & Ride Offensive möglich sei.
  • darauf hingewiesen, dass gerade hochpreisige Fahrräder diebstahlversichert sind.
  • darum gebeten, Ladestationen für E-Bikes, evtl. in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, anzubieten und die abschließbare Sammelanlage auch für Gelegenheitsradfahrer und Radtouristen kurzfristig buchbar zu gestalten.

 

Herr Büschl berichtet, dass sich die Fläche H1 im Eigentum der Stadt Ansbach befindet. Regelungen werden mit der Bahn in einem zukünftigen Gestattungsvertrag festgelegt. Da der vorhandene Parkplatz südlich der Bahnlinien nicht intensiv genutzt wird, wurde diese Fläche in die Planungen mit einbezogen. Ein evtl. späterer Bau eines Parkhauses könne ggf. nicht nur durch Fahrzeuge, sondern auch durch Fahrräder genutzt werden. Eine spätere Nachrüstung der offenen Stellplatzmodule sei laut Herrn Büschl denkbar, um der Entwendung von Rädern noch besser gegenzusteuern.

 

Frau Heinlein ergänzt, dass die Höhe der Mietzahlungen werde noch geregelt, da die Stadt Ansbach durch geförderte Anlagen keine Einnahmen erzielen darf und nur die Kosten für den Eigenaufwand von Pflege und Wartung, sowie Reinigung etc. refinanzieren darf. Nach höheren Fördermöglichkeiten hatte sich die Verwaltung bei der Regierung von Mittelfranken bereits erkundigt.

 

Frau Heinlein zeigt Beispiele von Reparaturstationen und führt weiter aus, dass auch eine Vorstellung des Projektes durch die Bahn im Gremium denkbar sei. Die in Aussicht gestellten Fördermöglichkeiten sind über das Programm Bike & Ride Offensive angedacht. Bei den Modernisierungsplänen der Bahn wurden Schließfächer bereits eingeplant, Ladestationen für E-Bikes sind standardmäßig vorgesehen. Für Lastenfahrräder sei kein gesonderter Platz ausgewiesen, diese können jedoch an den offenen Bügelanlagen befestigt werden.

 

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragt einen Beschluss über 120 abschließbare Stellplätze, abschließbare Schließfächer und die Thematik Ladeinfrastruktur im Gremium.

 

Aus dem Gremium werden die Platzverhältnisse und die Kosten für 120 abschließbare Stellplätze hinterfragt, diese sind bislang nicht kalkuliert worden.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner gibt an, über abschließbare Stellplätze abstimmen zu lassen. Bezüglich der Schließfächer und der Landeinfrastruktur nimmt die Verwaltung die Anregungen auf und werde sich an die Bahn wenden bzw. auf die Stadtwerke zugehen.

 

In der anschließenden Abstimmung wird der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen gegen vier Stimmen abgelehnt.

 

Herr Oberbürgermeister erklärt abschließend, dass die Bike & Ride Offensive am Ansbacher Bahnhof ein Quantensprung zu den bisher angebotenen Leistungen sei. Die Umsetzung könne vergleichsweise zeitnah erfolgen.

 

Herr Büschl bedankt sich für die ausführliche Zusammenstellung. Es handele sich hier um ein Vorhaben von bedeutender Größenordnung, da die Flächen rund um den Ansbacher Bahnhof vollständig neu gestaltet werden. Die Verwaltung werde die offenen Parameter prüfen, um ausstehende Fragen klären zu können.


Beschluss Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

 

Die Verwaltung prüft die flexible Erweiterungsmöglichkeit der abschließbaren Sammelanlagen, um eine Nachrüstung zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.

 

Mehrheitlich abgelehnt (Ja 4 / Nein 12)

 

 

Beschluss Verwaltung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz und Wirtschaftsausschuss, dem Stadtrat folgenden Beschluss zu empfehlen:

 

Im Falle eines positiven Fördermittelbescheides werden alle in der Vorlage genannten und beantragten Fahrradabstellanlagen und Reparaturstationen umgesetzt.

 

Das Herrichten der Flächen Ost und West wird voraussichtlich im Rahmen des barrierefreien Ausbaus über die über Bahn und deren bestehende Vertragslage erfolgen.

 

Die Kosten i.H.v. derzeit geschätzten 1.040.000,- € sind, soweit nicht bereits finanziert, im Haushalt 2023 vollumfänglich bereitzustellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt notwendige Gestattungsverträge mit der DB AG, bzw. DB S&S und dem Bahnhofsmanagement innerhalb der o.g. Verpflichtungen und des bestehenden Finanzierungsrahmens zu schließen.

 

Mehrheitlich beschlossen (Ja 15 / Nein 1)

18.01.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss1öffentlichVorberatung  
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Herr Oberbürgermeister Deffner verweist auf den empfehlenden positiven Beschluss im gestrigen Bauausschuss zu diesem Sachverhalt.

 

Herr Büschl trägt den Sachverhalt vor.

 

Die Stadt Ansbach bemühe sich im Rahmen der Bike- und Ride- Offensive (B+R) die Radabstellanlagen im Bereich des Bahnhofs zu erneuern und die Anzahl der Abstellmöglichkeiten zu erhöhen. Auch zusätzliche Serviceangebote, wie bspw. Reparaturstationen, sollen geschaffen werden.

 

Hierfür habe im Mai 2021 ein Abstimmungsgespräch mit der DB B+R und DB Station & Service stattgefunden, wie auch bereits im Bauausschuss am 10.05.2021 berichtet worden sei. Das Ergebnis der Flächenprüfung sei durch die DB der Stadt Ansbach am 17.12.2021 übermittelt worden.

 

Folgende Flächen seien positiv geprüft worden:

 

Fläche

Beschreibung

Planung

Mögliche Anzahl Abstellanlagen

A9, A10, A11

West, zwischen Bahnhofsgebäude und Gleise

Sammelschließanlagen /

überdachte Abstellplätze, jeweils mit Doppelstockparkern

288

B8, B9

Ost, zwischen Bahnhofsgebäude und Gleise

überdachte Abstellplätze mit

Doppelstockparkern

Reparaturstation

168

D1

West, vor Bahnhofsgebäude

Anlehnbügel

Reparaturstation

20

E2

Ost, vor Bahnhofsgebäude

Anlehnbügel

18

F1

Süd, neben Aufzug

Überdachte Abstellplätze mit Doppelstockparkern

24

H1

Süd, auf Parkplatzfläche

Überdachte Abstellplätze / Sammelschließanlagen mit Doppelstockparkern

48

 

Lediglich die Flächen C (Ost, auf P+R zwischen Bahnhofsgebäude und Gleise) und G (Süd, auf DB Netz Flächen) seien negativ geprüft worden. Auch sei die Inanspruchnahme oder Anmietung des leerstehenden bzw. untergenutzten Gebäudeflügels des Bahnhofsgebäudes zur Post ausgeschieden.

 

Vor Beginn des barrierefreien Umbaus waren ca. 215 nutzbare Abstellmöglichkeiten vorhanden. Bei einer Bedarfsabschätzung 2014 konnten 340 abgestellte Räder festgestellt werden. Würden alle Abstellmöglichkeiten entsprechend der Flächenprüfung umgesetzt werden, könnten 566 Abstellmöglichkeiten am Bahnhof geschaffen werden.

 

Da die Kommunalrichtlinie derzeit einen Corona-Bonus von 10 % enthält, sei durch die Verwaltung vorsorglich noch im Dezember 2021 der Förderantrag über PTJ (Projektträger Jülich) für alle positiv geprüften Flächen eingereicht worden. Mit der Einreichung des Förderantrages sei zunächst keine Bauverpflichtung verknüpft.

 

Seitens der DB S&S sei im Rahmen des barrierefreien Ausbaus angeboten worden, die Flächen West und Ost für die Errichtung der Radabstellanlagen vorzubereiten, alle notwendigen Baumaßnahmen (u. a. Fundamente) umzusetzen. Dies würde über einen Nachtrag erfolgen, auf Basis des bestehenden Bauvertrags nach Kostenübernahmeerklärung durch die Stadt Ansbach. Für die Flächen Ost und West (A9, A 10, A 11, B 8 und B 9) wurden auf Basis der bestehenden Verträge Kosten für die Rohbauvorarbeiten in Höhe von netto 326.585,-€ ermittelt (geschätzte Kosten, ohne Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung von DB S&S). Die Gesamtkosten für die Arbeiten würden sich auch ca. 390.000 € brutto belaufen.

 

Für die weiteren Flächen (E 2, D 1, F1 und H 1) belaufen sich die Kosten auf Basis der Kostenschätzung der DB entnommen aus den Flächen A und B für die Rohbauvorarbeiten auf ca. 185.000 €.

 

Die vorbereitenden Bauarbeiten (Oberflächenbefestigung, Fundamente, Entwässerung, Leerrohre Stromversorgung, Beleuchtung) könnten so für die Flächen Ost und West im 3. Quartal 2022 erfolgen, sofern die erforderliche Finanzierungszusage und die entsprechenden Planungen vorlägen.

 

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es eine Reihe von Unbekannten durch eine fehlende Baugrunduntersuchung und Planung gäbe, die das Treffen von Annahmen erforderlich gemacht habe. Das beträfe u. a. die Entsorgungskosten der anfallenden Ausbau-/Rückbaustoffe, den Aufwand für die Kampfmittelerkundung und die Kosten für die Entwässerungsanlagen befestigter Flächen und Dachflächen (zugrunde liegt ein grob skizziertes Entwässerungssystem für die Flächen).

 

Die Gesamtkosten für die Fahrradabstellanlagen würden sich auf insgesamt 1.040.000 € brutto belaufen. Davon entfallen 465.000 € auf die Abstellanlagen selbst und 575.000 € auf die Rohbauvorarbeiten (Fundamentierung, Entwässerung und Beleuchtung).

 

Im Rahmen der Bike- und Ride-Offensive beträgt der Fördersatz 70%, vorbenannte Gesamtkosten würden gefördert werden.

 

Im städtischen Haushalt seien für 2022 bisher 500.000 € beantragt worden.

 

Darüber hinaus sei von Folgekosten auszugehen. Die Stadt Ansbach sei für den Unterhalt und (wenn auch delegierten) Betrieb der Anlage verantwortlich und müsse sie entsprechende Aufgaben übernehmen bzw. finanzieren. Eine Aufstellung könne hierüber jedoch noch nicht vorgelegt werden. Es müsse zunächst genau geklärt werden, wie und wer sich um die Anlagen kümmert. Dafür sei ein neuer Gestattungsvertrag notwendig, d. h. der bestehende Vertrag mit der DB müsse überarbeitet werden.

 

Nach Vorstellung des Beschlussvorschlages werden Fragen aus dem Gremium beantwortet.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Im Falle eines positiven Fördermittelbescheides werden alle in der Vorlage genannten und beantragten Fahrradabstellanlagen und Reparaturstationen umgesetzt.

 

Das Herrichten der Flächen Ost und West wird voraussichtlich im Rahmen des barrierefreien Ausbaus über die über Bahn und deren bestehende Vertragslage erfolgen.

 

Die Kosten i. H. v. derzeit geschätzten 1.040.000 € sind, soweit nicht bereits finanziert, im Haushalt 2023 vollumfänglich bereitzustellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt notwendige Gestattungsverträge mit der DB AG, bzw. DB S&S und dem Bahnhofsmanagement innerhalb der o. g. Verpflichtungen und des bestehenden Finanzierungsrahmens zu schließen.

26.01.2022 Stadtrat6öffentlichEntscheidung  
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Dokument anzeigen: Amtliche Bekanntmachung Internet Dateigrösse: 22 KBAmtliche Bekanntmachung Internet 22 KB
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Beratungsergebnisse

Her Büschl verweist auf die ausführlichen Vorberatungen im HFWA und im BA. Folgendes wurde aufgrund von Nachfragen im HFWA nochmal geprüft:

 

·           Zusätzliche Förderungen: Beim Programm „Stadt & Land“ ist keine zusätzliche Förderung möglich, dies würde in Abzug gebracht werden. Bei der ÖPNV-Förderung können nur zusätzliche Abstellanlagen gefördert werden. Es wird aber noch geklärt, wie es sich tatsächlich ausgestaltet. Das „Hauptprogramm“ ist daher die Bike+Ride-Offensive, bei der der Fördersatz 70 % betrage.

 

·           Die Frage, ob die Stadt Ansbach Miete zahlen oder Entgelt abführen müsse, wenn sie Einnahmen erziele, konnte auch geklärt werden. Es sei so, dass wenn die Stadt Ansbach für die abschließbaren Sammelabschließanlagen eine entsprechende Pacht oder Miete verlange, dann darf diese nicht höher als die Aufwendungen sein, die die Stadt Ansbach dafür hat. In der bisherigen Vereinbarung mit der Bahn für die bestehenden Radverkehrsanlagen ist es z.B. schon so geregelt, dass die Stadt Ansbach den Unterhalt für diese Fläche hat. In der künftigen, noch abzuschließenden Vereinbarung wird auch wieder der Unterhalt und der Erhalt dieser Anlagen (Wartung, Pflege, Reinigung, Instandhaltung) vereinbart werden müssen. Dieser Aufwand könne dann mit den Einnahmen verrechnet werden. Sollte die Stadt darüber hinaus mehr einnehmen, müsste das aufgrund der Förderung entsprechend abgezogen werden. Man müsse an die Bahn aber keine Miete abführen.

 

·           Bürgerbeteiligung: Das Thema habe man bereits für die Tagesordnung für den nächsten Runden Tisch „Radverkehr“ vorgesehen, um hier die entsprechenden Akteure und Meinungsträger einzubinden.

 

Herr Büschl weist darauf hin, dass es sich um eine von der Bahn durchgeführte Planung handle, die nun auf eine maximale Auslastung mit möglichst vielen zusätzlichen Fahrradabstellplätzen abziele.

 

Herr Büschl bittet in diesem Sinne um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 

Frau Erbguth-Feldner teilt mit, dass sie vier Änderungsanträge habe:

 

  1. Die Stadtverwaltung sorgt dafür, dass die sicheren Abstellmöglichkeiten auch spontan nutzbar sind.
  2. Die Stadtverwaltung sorgt dafür, dass mindestens 100 sichere Abstellplätze vorhanden sind.
  3. Die Stadtverwaltung sorgt dafür, dass innerhalb der Abstellanlagen (auch bei den sicheren) eine geringe Anzahl an Plätzen für besondere Fahrräder (z.B. Dreiräder, Liegeräder, Tandem, Anhänger) vorhanden ist.
  4. Die Stadtverwaltung sorgt dafür, dass ausreichend Schließfächer entstehen. Ein Teil davon, soll als Ladestation fungieren.

 

Da die Förderung nicht ausgereizt ist, wäre dies innerhalb der Förderung finanziert.

 

Herr OB Deffner weist bzgl. des letzten Antrages darauf hin, dass man dies höchstens als Wunsch an die Bahn beschließen könne. Er bittet nicht zu vergessen, dass es sich hier um Bahngelände handle. Es ist eine tolle und sehr gute Initiative der Bahn, die man dankbar annehmen und nicht noch schlecht reden sollte.

 

Herr Büschl weist zum ersten Antrag darauf hin, dass die eigentlichen offenen, kostenfreien Abstellmöglichkeiten keine „unsicheren“ Abstellmöglichkeiten sind, weil man auch da die Möglichkeiten habe, das Fahrrad entsprechend sicher anzuketten.

 

Zum zweiten Antrag teilt er mit, dass 72 sichere Abstellplätze vorgesehen seien. Wenn die 100 gewünschten in der Abstimmung Mehrheit finden, dann könne man in der weiteren Planung entsprechend umrüsten, sofern innerhalb des Finanzierungsrahmens.

 

Zum dritten Antrag informiert er, dass ein Wegfall von Duplexparkern und ein geringer Anteil für Spezialräder tatsächlich bereits vorgesehen sei. Dies soll entsprechend gekennzeichnet werden.

 

Zum vierten Antrag verweist er vollinhaltlich auf die Ausführungen von Herrn OB Deffner.

 

Frau Erbguth-Feldner teilt mit, dass sie den dritten Antrag hinsichtlich der Spezialfahrräder zurückziehe, da die Verwaltung dies bereits aufgegriffen habe.  Die anderen drei Anträge sollen aber aufrecht erhalten bleiben.

 

Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über die Ergänzungsanträge:

 

1. Die Stadtverwaltung sorgt dafür, dass die sicheren Abstellmöglichkeiten auch spontan nutzbar sind.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 9  Nein 28 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

2. Die Stadtverwaltung sorgt dafür, dass mindestens 100 sichere Abstellplätze vorhanden sind

 

Abstimmungsergebnis: Ja 7  Nein 30 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

3. Die Stadtverwaltung sorgt dafür, dass ausreichend Schließfächer entstehen. Ein Teil davon, soll als Ladestation fungieren.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 12  Nein 25

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr OB Deffner teilt mit, dass die Verwaltung alle Punkte trotzdem als Anregung mitnehmen werde und selbstverständlich versuche das Bestmögliche herauszuholen.

Er bittet sodann um Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung.


Beschluss entsprechend der Empfehlungen des BA 17.01.2022 und des HFWA vom 18.01.2022:

 

Im Falle eines positiven Fördermittelbescheides werden alle in der Vorlage genannten und beantragten Fahrradabstellanlagen und Reparaturstationen umgesetzt.

 

Das Herrichten der Flächen Ost und West wird voraussichtlich im Rahmen des barrierefreien Ausbaus über die über Bahn und deren bestehende Vertragslage erfolgen.

 

Die Kosten i.H.v. derzeit geschätzten 1.040.000,- € sind, soweit nicht bereits finanziert, im Haushalt 2023 vollumfänglich bereitzustellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt notwendige Gestattungsverträge mit der DB AG, bzw. DB S&S und dem Bahnhofsmanagement innerhalb der o.g. Verpflichtungen und des bestehenden Finanzierungsrahmens zu schließen.