Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.01.2022 HFWA/001/2022 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/048/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 257 KB | ||
0161_Ansbach_Lageplan_StandardAnlagen_20211209 3 MB |
Herr
Oberbürgermeister Deffner
verweist auf den empfehlenden positiven Beschluss im gestrigen Bauausschuss zu
diesem Sachverhalt.
Herr
Büschl trägt den
Sachverhalt vor.
Die Stadt Ansbach bemühe sich im Rahmen der Bike- und Ride- Offensive (B+R) die Radabstellanlagen im Bereich des Bahnhofs zu erneuern und die Anzahl der Abstellmöglichkeiten zu erhöhen. Auch zusätzliche Serviceangebote, wie bspw. Reparaturstationen, sollen geschaffen werden.
Hierfür habe im Mai 2021 ein Abstimmungsgespräch mit der DB B+R und DB Station & Service stattgefunden, wie auch bereits im Bauausschuss am 10.05.2021 berichtet worden sei. Das Ergebnis der Flächenprüfung sei durch die DB der Stadt Ansbach am 17.12.2021 übermittelt worden.
Folgende Flächen seien positiv geprüft worden:
Fläche |
Beschreibung |
Planung |
Mögliche Anzahl Abstellanlagen |
A9, A10, A11 |
West, zwischen Bahnhofsgebäude und Gleise |
Sammelschließanlagen / überdachte Abstellplätze,
jeweils mit Doppelstockparkern |
288 |
B8, B9 |
Ost, zwischen Bahnhofsgebäude und Gleise |
überdachte Abstellplätze
mit Doppelstockparkern Reparaturstation |
168 |
D1 |
West, vor Bahnhofsgebäude |
Anlehnbügel Reparaturstation |
20 |
E2 |
Ost, vor Bahnhofsgebäude |
Anlehnbügel |
18 |
F1 |
Süd, neben Aufzug |
Überdachte Abstellplätze mit Doppelstockparkern |
24 |
H1 |
Süd, auf Parkplatzfläche |
Überdachte Abstellplätze / Sammelschließanlagen mit
Doppelstockparkern |
48 |
Lediglich die Flächen C (Ost, auf P+R zwischen Bahnhofsgebäude und Gleise) und G (Süd, auf DB Netz Flächen) seien negativ geprüft worden. Auch sei die Inanspruchnahme oder Anmietung des leerstehenden bzw. untergenutzten Gebäudeflügels des Bahnhofsgebäudes zur Post ausgeschieden.
Vor Beginn des barrierefreien Umbaus waren ca. 215 nutzbare Abstellmöglichkeiten vorhanden. Bei einer Bedarfsabschätzung 2014 konnten 340 abgestellte Räder festgestellt werden. Würden alle Abstellmöglichkeiten entsprechend der Flächenprüfung umgesetzt werden, könnten 566 Abstellmöglichkeiten am Bahnhof geschaffen werden.
Da die Kommunalrichtlinie derzeit einen Corona-Bonus von 10 % enthält, sei durch die Verwaltung vorsorglich noch im Dezember 2021 der Förderantrag über PTJ (Projektträger Jülich) für alle positiv geprüften Flächen eingereicht worden. Mit der Einreichung des Förderantrages sei zunächst keine Bauverpflichtung verknüpft.
Seitens der DB S&S sei im Rahmen des barrierefreien Ausbaus angeboten worden, die Flächen West und Ost für die Errichtung der Radabstellanlagen vorzubereiten, alle notwendigen Baumaßnahmen (u. a. Fundamente) umzusetzen. Dies würde über einen Nachtrag erfolgen, auf Basis des bestehenden Bauvertrags nach Kostenübernahmeerklärung durch die Stadt Ansbach. Für die Flächen Ost und West (A9, A 10, A 11, B 8 und B 9) wurden auf Basis der bestehenden Verträge Kosten für die Rohbauvorarbeiten in Höhe von netto 326.585,-€ ermittelt (geschätzte Kosten, ohne Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung von DB S&S). Die Gesamtkosten für die Arbeiten würden sich auch ca. 390.000 € brutto belaufen.
Für die weiteren Flächen (E 2, D 1, F1 und H 1) belaufen sich die Kosten auf Basis der Kostenschätzung der DB entnommen aus den Flächen A und B für die Rohbauvorarbeiten auf ca. 185.000 €.
Die vorbereitenden Bauarbeiten (Oberflächenbefestigung, Fundamente, Entwässerung, Leerrohre Stromversorgung, Beleuchtung) könnten so für die Flächen Ost und West im 3. Quartal 2022 erfolgen, sofern die erforderliche Finanzierungszusage und die entsprechenden Planungen vorlägen.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es eine Reihe von Unbekannten durch eine fehlende Baugrunduntersuchung und Planung gäbe, die das Treffen von Annahmen erforderlich gemacht habe. Das beträfe u. a. die Entsorgungskosten der anfallenden Ausbau-/Rückbaustoffe, den Aufwand für die Kampfmittelerkundung und die Kosten für die Entwässerungsanlagen befestigter Flächen und Dachflächen (zugrunde liegt ein grob skizziertes Entwässerungssystem für die Flächen).
Die Gesamtkosten für die Fahrradabstellanlagen würden sich auf insgesamt 1.040.000 € brutto belaufen. Davon entfallen 465.000 € auf die Abstellanlagen selbst und 575.000 € auf die Rohbauvorarbeiten (Fundamentierung, Entwässerung und Beleuchtung).
Im Rahmen der Bike- und Ride-Offensive beträgt der Fördersatz 70%, vorbenannte Gesamtkosten würden gefördert werden.
Im städtischen Haushalt seien für 2022 bisher 500.000 € beantragt worden.
Darüber hinaus sei von Folgekosten auszugehen. Die Stadt Ansbach sei für den Unterhalt und (wenn auch delegierten) Betrieb der Anlage verantwortlich und müsse sie entsprechende Aufgaben übernehmen bzw. finanzieren. Eine Aufstellung könne hierüber jedoch noch nicht vorgelegt werden. Es müsse zunächst genau geklärt werden, wie und wer sich um die Anlagen kümmert. Dafür sei ein neuer Gestattungsvertrag notwendig, d. h. der bestehende Vertrag mit der DB müsse überarbeitet werden.
Nach Vorstellung des Beschlussvorschlages werden Fragen aus dem Gremium beantwortet.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Im Falle eines positiven Fördermittelbescheides werden alle in der Vorlage genannten und beantragten Fahrradabstellanlagen und Reparaturstationen umgesetzt.
Das Herrichten der Flächen Ost und West wird voraussichtlich im Rahmen des barrierefreien Ausbaus über die über Bahn und deren bestehende Vertragslage erfolgen.
Die Kosten i. H. v. derzeit geschätzten 1.040.000 € sind, soweit nicht bereits finanziert, im Haushalt 2023 vollumfänglich bereitzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt notwendige Gestattungsverträge mit der DB AG, bzw. DB S&S und dem Bahnhofsmanagement innerhalb der o. g. Verpflichtungen und des bestehenden Finanzierungsrahmens zu schließen.