Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | |||||||||||||||||||||||||||||
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19.10.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 8 | öffentlich | Kenntnisnahme | |||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsergebnisse Herr Albrecht verweist auf die ausführliche
Sitzungsvorlage und trägt den Sachverhalt vor. Innenstadtentwicklung: Die Mitglieder des
Citymarketing Ansbach e.V. haben im Sommer 2020 die Auflösung des Vereins
beschlossen. Mitten in der Corona-Pandemie und vor allem im zweiten
langanhaltenden Lockdown gab es dadurch keine Interessenvertretung des Handels
und der Innenstadt und auch keinen Ansprechpartner für die Belange der
innerstädtischen Gewerbetreibenden für die Wirtschaftsförderung. Aktuell finden
Gespräche statt, um die Bereitschaft von Händlern und Geschäftsleuten
auszuloten, einen Arbeitskreis für Innenstadtthemen zu gründen. Dies wäre für
die Initiierung und Koordinierung von Maßnahmen (Veranstaltungen, Schulungen,
Beratungsangeboten, Flächenmanagement etc.) zur Förderung und Entwicklung in
der Innenstadt von großer Bedeutung. Der Stadtrat hat im
November eine Stelle „Veranstaltungsmanagement“ zur Durchführung des
Weihnachtsmarktes und des Altstadtfestes unter städtischer Regie geschaffen.
Diese Stelle ist seit 01.06.2021 besetzt. Eine von der Verwaltung zur
Abstimmung gestellte Stelle für Innenstadtmanagement wurde in den
Stellenplanberatungen 2020 nicht beschlossen. Förderprogramme zur Belebung von
Innenstädten: 2021 wurden mehrere
Förderprogramme für die Entwicklung von Maßnahmen in der Innenstadt aufgelegt.
Alle hatten das Ziel, investive Maßnahmen bereitzustellen und Stellen zur
Behebung der Auswirkungen der Corona-Krise zu schaffen. ·
Bayerisches
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr - Sonderfonds Innenstädte:
Antragstellung bis 10. Juni 2021 für Maßnahmen zur Belebung der Innenstädte.
Ansbach erhält 462.000 Euro für investive Maßnahmen aus dem Fonds ·
BMI:
Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“: innovative Konzepte zur
Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden. Frist
war der 15.09.2021. ·
Freistaat
Bayern/ EU-Kommission: Aus dem abgelaufenen EU-Förderprogramm REACT-EU wurden
36 Mio. Euro für Maßnahmenbündel strategischer und investiver Maßnahmen zur
nachhaltigen Stärkung und Belebung von Innenstädten bereitgestellt.
Bewerbungsfrist war der 30.09.2021. Die Mittel stehen nur für kurze Zeit zur
Verfügung, das Programm muss bis 30.06.2023 vollständig abgewickelt sein. Das Programm des
Freistaats hat die attraktivsten Förderbedingungen: ·
Bayerische
Kommunen mit mindestens 10.000 Einwohner
oder deren zentralörtliche Funktion mindestens
der eines Mittelzentrums entspricht. ·
Die
Gemeinden können die Fördermittel auf Grundlage einer schriftlichen
Vereinbarung auch an Dritte weitergeben. ·
Der Fördersatz beträgt einheitlich 90 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben. ·
Die Belebung
von Innenstädten ist eine komplexe Aufgabe, die ein aufeinander abgestimmtes Bündel mehrerer Einzelmaßnahmen
erforderlich macht. Aus diesem Grund
soll das Mittelkontingent je Gemeinde den Betrag von 250.000 Euro nicht
unterschreiten (Bagatellgrenze). ·
Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer ganzheitlichen
kommunalen Entwicklungsstrategie. Eine solche Strategie ist beispielsweise ein
integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK). ·
Alle
geförderten Maßnahmen müssen bis 30.
Juni 2023 vollständig umgesetzt und abgerechnet sein. Eine Verlängerung des
Umsetzungszeitraums ist ausgeschlossen. ·
Die
Umsetzung der EU-Innenstadt-Förderinitiative erfolgt auf Grundlage der
Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) in der aktuell gültigen Fassung.
Ergänzend dazu hat das StMB Regelungen für die EU-Innenstadt-Förderinitiative
erlassen (BMS vom 05. August 2021, Gz. 36-4656.2-10-1). Fördergegenstand
der EU-Innenstadt-Förderinitiative[1]: ·
Städtebauliche
Konzepte zur Weiterentwicklung der Innenstädte Diese
dienen der nachhaltigen Nutzungssteuerung sowie zur Weiterentwicklung,
Funktionssicherung und Belebung der Innenstädte. Auch die Fortschreibung oder
Teilfortschreibung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten kann
bezuschusst werden. ·
Fachkonzepte und
Gutachten zur Weiterentwicklung der Innenstädte Darunter
fallen Konzept und Gutachten zur Verbesserung der Energieeffizienz der
Innenstädte, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Verbesserung der grünen und
blauen Infrastruktur und der Aufenthaltsqualität in den Innenstädten, zur
Einzelhandelsentwicklung oder zu innovativen Ansätzen für eine lokale
Kreislaufwirtschaft in den Innenstädten. ·
Städtebauliches
Innenstadtmanagement Aufgaben
einer lokalen Innenstadt-Task-Force können die Vernetzung, Beratung und
Begleitung aller Innenstadtakteure, die Steuerung und Bündelung von
Digitalisierungsinitiativen zur Innenstadtstärkung, die aktive Steuerung der
Nutzungs- und Funktionsverteilung in der Innenstadt, die architektonische und
energetische Beratung der Innenstadtakteure sowie die Verwaltung der Mittel der
Förderinitiative umfassen. Es kann auch gemeindliches Personal bezuschusst
werden, das diese Aufgaben übernimmt. ·
Bauliche,
investitionsvorbereitende und investitionsbegleitende Klein-maßnahmen Bezuschusst
werden etwa die Aufwertung des öffentlichen Raums durch eine hochwertige
Stadtmöblierung und Begrünung, die (energetische) Verbesserung der Beleuchtung
im Straßenraum ergänzend zur Funktionsbeleuchtung, der Aufbau mobiler
Versorgungs- und Dienstleistungsangebote, die Beseitigung baulicher Barrieren
bei Geschäftsflächen, der Einbau von automatischen Eingangstüren und
Desinfektionsanlagen. ·
Erstellung
lokaler Online-Plattformen als digitaler Zwilling der Innenstadt Digitale
Zwillinge der Innenstadt können für verwaltungsinterne Prozesse (z.B.
Stadtplanung, Wirtschaftsförderung) zur Innenstadtbelebung eingesetzt werden,
für Prozesse der Bürgerbeteiligung sowie für Akteure, die öffentlich Leistungen
anbieten. Siehe hierzu das Merkblatt zum digitalen Zwilling der
Innenstadt. ·
Erstellung eines
digitalen Leerstandskatasters der Innenstadt ·
Machbarkeitsstudien,
Maßnahmenkonzepte und Vorhabenentwicklungen zur Wiedernutzbarmachung leerstehender
Geschäftsflächen, Gebäudeteile oder Gebäude in den Innenstädten ·
vorübergehende
Anmietung leerstehender Räumlichkeiten durch die Gemeinde Ladenlokale
mit einer Mietfläche von bis zu 300 m² können für maximal zwei Jahre durch die
Gemeinde zu einem verminderten Mietzins angemietet und zu einer weiter
reduzierten Miete an innovative und frequenzbringende Nutzungen (z.B.
Start-Ups, Kulturangebote) weitervermietet werden. Beihilferechtliche
Regelungen sind zu beachten. ·
bauliche
Investitionen für Zwischennutzungen Die temporäre
Zwischennutzung von leerstehenden Geschäftsflächen oder Brachen ist häufig erst
durch kleinere bauliche Anpassungen möglich. Angesichts der Förderbedingungen hat die Verwaltung ein
interdisziplinäres Maßnahmenbündel formuliert und einen Antrag auf Förderung
bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Dieser kann erst geprüft und
beschieden werden, wenn die Finanzierung der Eigenmittel bestätigt ist. Maßnahmenbündel
für EU-Innenstadtprogramm: Die Stadt Ansbach
beantragt Mittel aus der EU-Innenstadt-Förderinitiative der Europäischen Union
aus dem Programm React-EU. Die beantragten
Mittel umfassen die gutachterliche Begleitung eines Strategiepapiers für die
Stärkung der Innenstadt angesichts des dauerhaften und durch das rasante
Wachstum des Online-Handels verstärkten Strukturwandels in den Stadtzentren.
Weiterhin werden bereits identifizierte Maßnahmen aufgelistet, die das
Stadtzentrum beleben, den Wandel der Immobiliennutzungen begleiten und einen
Beitrag zur Transformation der Arbeitswelt leisten sollen. Dazu werden
folgende Bausteine als erforderlich betrachtet und sollen zügig abgearbeitet
werden: 1.
umfassendes
Innenstadt-Entwicklungskonzept ·
Stärken-Schwächen-Analyse
des Geschäfts- und Einzelhandelsstandorts Altstadt ·
Auswirkungsanalyse
des Online-Handels auf die Geschäftslagen in der Innenstadt ·
Ableitung
von Handlungsempfehlungen für Geschäftslagen und einzelne Objekte ·
zusätzlich
Analyse der Verkaufsflächenentwicklung in einzelnen Geschäftslagen Kosten: Innenstadt-Entwicklungskonzept 50.000
- 60.000 Euro 2.
Leerstandskataster
und –management Die Wirtschaftsförderung der Stadt Ansbach hat bis 2015 ein
individualisiertes Leerstandsmanagement für Geschäfts- und Büroflächen in der
Altstadt betrieben. Nachdem die Aktualität der Daten mangels Rückmeldungen der
Immobilieneigentümer nicht gewährleistet werden konnte, wurde die
individualisierte Erfassung eingestellt und stattdessen auf eine von Externen
betriebene und gepflegte Webseite verwiesen. Angesichts der hierfür anfallenden
Kosten ist davon auszugehen, dass die eingestellten Objekte nach Vermietung
nicht mehr weiter beworben wurden. Dies hat zur Folge, das nur Objekte sichtbar
werden, die aktiv von Eigentümern und Maklern gegen Nutzungsentgelt beworben
werden. Künftig wird der Aufbau eines eigenen kommunalen Immobilienportals für
gewerbliche Flächen in der Innenstadt angestrebt, welches auf www.ansbach.de auffindbar sein soll. Dieses soll allen
Eigentümern offenstehen und die Möglichkeit geben, freien Flächen oder in
absehbarer Zeit freiwerdende Objekte einzustellen. Angesichts der guten
Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern am Standort sind die Voraussetzungen
gegeben, auch hier zusammenzuarbeiten. Die Stadt Ansbach beabsichtigt im Geschäftsbereich Stadtbau den
Aufgabenbereich für kommunales Leerstandsmanagement im Bereich (sozialer)
Wohnraum zu übernehmen. Ziel ist es, private Vermieter/Eigentümer über
Nutzungsmöglichkeiten leerstehender oder ungenutzter Wohnungen zu beraten und
auch den Weg für die Inanspruchnahme von Fördermitteln aufzuzeigen.
Kosten: Einführung
und Jahresgebühr 6.000
Euro Personalkosten
Leerstandsmanagement, Innenstadt
Gewerbe Implementierung 4.000
Euro Leerstandsmanagement
Kümmerer Wohnen 24.750
Euro 3.
Stelle
Innenstadtmanagement Für die Umsetzung der Maßnahmen, die im
Rahmen des Innenstadt-Entwicklungskonzepts entwickelt werden, zur Entwicklung
und Begleitung von Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt und als
Ansprechpartner der Geschäftstreibenden beabsichtigt die Stadt Ansbach die
Einstellung eines Innenstadtmanagers.
Angesichts der Komplexität der Aufgaben und
der damit einhergehenden Belastungen wird die Stelle nach TVÖD 11. Kosten: Stelle
Innenstadtmanagement 55.000
Euro 4.
Coworking
Ansbach: Potenzial- und Machbarkeitsanalyse sowie Pre-Test Coworking und
stadtnahe temporäre Arbeits- und Raumangebote für Kreative, Soloselbstständige,
kleine Unternehmen und Beschäftigte im HomeOffice entwickeln sich in vielen
Städten und können zur Belebung des innerstädtischen Zentrums und des
Arbeitsmarkts beitragen. Schon vor Corona haben große Unternehmen in der
Metropolregion nach flexiblen Arbeitsplätzen für die pendelnden
Mitarbeiter*innen gesucht, um Mobilitätszeiten zu verkürzen (Ankermieter). Für den Betrieb und
zur Förderung der Kommunikation ist ein gastronomisches Angebot förderlich,
welches losgelöst von der Coworking-Nutzung laufen kann. Dies kann zur Belebung
der innerstädtischen Gastronomie beitragen. In der Stadt Ansbach
kann mindestens ein Objekt identifiziert werden, das für die Ansiedlung eines
Coworking-Space geeignet ist. Weitere Objekte sind, je nach Verfügbarkeit,
denkbar. Folgende Bausteine werden für
die Entwicklung eines Coworking-Space als erforderlich betrachtet:
Mit Hilfe dieser
Bausteine soll ein Betreiber gesucht bzw. ein von Standortakteuren getragenes
Geschäftsmodell aufgestellt werden. Kosten (Angebot liegt vor): Potenzial-
und Machbarkeitsanalyse sowie Pre-Test 62.000
Euro 5.
Popup-Konzept
für die Ansbacher Innenstadt Pop-up-Konzepte können zur
Aufwertung einzelner Geschäftslagen und der Innenstadt beitragen. Sie tragen
dazu bei, Immobilien ins Bewusstsein von Investoren und Betreibern zu rücken
und neue Nutzungen zu fördern. Um Pop-up-Konzepte zu ermöglichen, soll eine
geeignete Fläche durch die Stadt angemietet und an Betreiber zu verminderten
Konditionen weitervermietet werden. Dabei werden die De-minimis-Vorgaben
berücksichtigt.
Kosten: Popup-Konzept 30.000
Euro 6.
Qualifikationsprogramm
für Innenstadtakteure (Händler, Gastronomen, Dienstleister) Zur Vermittlung einheitlicher Standards in
den Bereichen Service und Kundenorientierung, zur Förderung des Umgangs mit
neuen Instrumenten der Kundenbindung (z. B. durch Social-Media-Kanäle) sowie
zur Identifikation und Nutzung neuer Kundenkanäle (Online-Plattformen) wird
eine Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahme für Händler, Gastronomen und
Dienstleister in der Innenstadt angeboten.
Kosten: Qualifikationsprogramm 22.500
Euro 7.
Strukturuntersuchung
Nahversorgungsangebot in der Ansbacher Innenstadt Der Seniorenbeirat der Stadt
Ansbach und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger setzen sich seit langem für die
Schaffung eines Nahversorgungsangebots in der Ansbacher Innenstadt ein. Dazu
hat sich eine Interessengemeinschaft gefunden, die in der Ansbacher Neustadt
einen Nahversorger und Treffpunkt entwickeln möchte. Angelehnt an die Idee der
Dorfläden soll dieses Konzept mit lokalen Anbietern (Lebensmittel, Bäcker,
landwirtschaftliche Erzeugnisse) zusammenarbeiten und Lücken im Sortiment
schließen. Um die Realisierbarkeit des Vorhabens zu
untersuchen, soll der Bedarf des kurzfristigen Bedarfs in der Altstadt
ermittelt und ein Konzept für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt werden.
Folgende Schwerpunkte werden im Rahmen dieser Untersuchungs- und Begleitphase
bis zur Entscheidungsreife gesetzt:
Kosten: Strukturuntersuchung 11.000
Euro Mit Hilfe des skizzierten Maßnahmenbündels soll eine Belebung und
Stabilisierung des Einzelhandelsstandorts „Innenstadt“ erreicht und ein Impuls
für die erforderlichen Veränderungen in der Innenstadt gegeben werden. Gesamtübersicht der Maßnahmen:
Herr
Albrecht stellt den
Beschlussvorschlag vor und erklärt, dass der Betrag von 30.000 € auf
27.000 € geändert werden müsse. Herr
Oberbürgermeister Deffner
erklärt, dass es ein Versuch sei, in diesem Förderungsprogramm aufgenommen zu
werden. Herr
Jakobs weist darauf hin,
dass diese Maßnahme noch nicht im Haushaltsplanentwurf 2022 enthalten sei.
Hierzu müsste ein Nachtrag mit Zweckbindungsvermerk erfolgen. Ohne Zusage der
Förderung würde jedoch keine Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen erfolgen. Fragen aus dem Gremium werden von den
Referenten beantwortet. Beschluss: Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen: Der Stadtrat stellt
die erforderlichen Haushaltsmittel für das beantragte Maßnahmenbündel in Höhe
von 27.000 Euro (entspricht dem zehnprozentigem Eigenanteil an den
Gesamtkosten) im Haushaltsjahr 2022 und 2023 zur Verfügung, vorbehaltlich der
Zusage für das Förderprogramm EU-Innenstadt-Förderinitiative der Europäischen
Union aus dem Programm React-EU. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
26.10.2021 Stadtrat | 6 | öffentlich | Entscheidung | |||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsergebnisse Herr Albrecht berichtet, dass es um die Bereitstellung von Eigenmitteln für ein Förderprogramm, was Innenstadtmaßnehmen unterstützend begleiten soll. Das Besondere daran ist, dass die Laufzeit der Maßnahme relativ kurz ist. Es muss bis Mitte 2023 abgeschlossen und abgerechnet sein, so dass viele der aufgeführten Maßnahmen relativ zügig umgesetzt werden sollten. Ansbach würde die Förderbedingungen alle erfüllen. Es gibt allerdings eine Bagatellgrenze hin - der Fördergeber wünscht, dass die Maßnahmen mind. 250.000 € an Fördersumme überschreiten. Um dies zu erreichen wurde ein Maßnahmenbündel erarbeitet, welches er in Kürze vorstellen möchte. 1.
umfassendes
Innenstadt-Entwicklungskonzept ·
Stärken-Schwächen-Analyse
des Geschäfts- und Einzelhandelsstandorts Altstadt ·
Auswirkungsanalyse
des Online-Handels auf die Geschäftslagen in der Innenstadt ·
Ableitung
von Handlungsempfehlungen für Geschäftslagen und einzelne Objekte ·
zusätzlich
Analyse der Verkaufsflächenentwicklung in einzelnen Geschäftslagen 2.
Leerstandskataster
und –management Die Wirtschaftsförderung der Stadt Ansbach hat bis 2015 ein
individualisiertes Leerstandsmanagement für Geschäfts- und Büroflächen in der
Altstadt betrieben. Nachdem die Aktualität der Daten mangels Rückmeldungen der
Immobilieneigentümer nicht gewährleistet werden konnte, wurde die
individualisierte Erfassung eingestellt und stattdessen auf eine von Externen
betriebene und gepflegte Webseite verwiesen. Angesichts der hierfür anfallenden
Kosten ist davon auszugehen, dass die eingestellten Objekte nach Vermietung
nicht mehr weiter beworben wurden. Dies hat zur Folge, das nur Objekte sichtbar
werden, die aktiv von Eigentümern und Maklern gegen Nutzungsentgelt beworben
werden. Künftig wird der Aufbau eines eigenen kommunalen Immobilienportals für
gewerbliche Flächen in der Innenstadt angestrebt, welches auf www.ansbach.de auffindbar sein soll. Dieses soll allen
Eigentümern offenstehen und die Möglichkeit geben, freien Flächen oder in
absehbarer Zeit freiwerdende Objekte einzustellen. Angesichts der guten
Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern am Standort sind die Voraussetzungen
gegeben, auch hier zusammenzuarbeiten. Die Stadt Ansbach beabsichtigt im Geschäftsbereich Stadtbau den
Aufgabenbereich für kommunales Leerstandsmanagement im Bereich (sozialer)
Wohnraum zu übernehmen. Ziel ist es, private Vermieter/Eigentümer über
Nutzungsmöglichkeiten leerstehender oder ungenutzter Wohnungen zu beraten und
auch den Weg für die Inanspruchnahme von Fördermitteln aufzuzeigen. 3.
Stelle
Innenstadtmanagement Für die Umsetzung der Maßnahmen, die im
Rahmen des Innenstadt-Entwicklungskonzepts entwickelt werden, zur Entwicklung
und Begleitung von Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt und als
Ansprechpartner der Geschäftstreibenden beabsichtigt die Stadt Ansbach die
Einstellung eines Innenstadtmanagers. Aufgaben wären:
4.
Coworking
Ansbach: Potenzial- und Machbarkeitsanalyse sowie Pre-Test Coworking und
stadtnahe temporäre Arbeits- und Raumangebote für Kreative, Soloselbstständige,
kleine Unternehmen und Beschäftigte im HomeOffice entwickeln sich in vielen
Städten und können zur Belebung des innerstädtischen Zentrums und des
Arbeitsmarkts beitragen. Schon vor Corona haben große Unternehmen in der
Metropolregion nach flexiblen Arbeitsplätzen für die pendelnden Mitarbeiter*innen
gesucht, um Mobilitätszeiten zu verkürzen (Ankermieter). Für den Betrieb und
zur Förderung der Kommunikation ist ein gastronomisches Angebot förderlich,
welches losgelöst von der Coworking-Nutzung laufen kann. Dies kann zur Belebung
der innerstädtischen Gastronomie beitragen. In der Stadt Ansbach
kann mindestens ein Objekt identifiziert werden, das für die Ansiedlung eines
Coworking-Space geeignet ist. Weitere Objekte sind, je nach Verfügbarkeit,
denkbar. Folgende Bausteine werden für
die Entwicklung eines Coworking-Space als erforderlich betrachtet:
Mit Hilfe dieser
Bausteine soll ein Betreiber gesucht bzw. ein von Standortakteuren getragenes
Geschäftsmodell aufgestellt werden. 5.
Popup-Konzept
für die Ansbacher Innenstadt Pop-up-Konzepte können zur
Aufwertung einzelner Geschäftslagen und der Innenstadt beitragen. Sie tragen
dazu bei, Immobilien ins Bewusstsein von Investoren und Betreibern zu rücken
und neue Nutzungen zu fördern. Um Pop-up-Konzepte zu ermöglichen, soll eine
geeignete Fläche durch die Stadt angemietet und an Betreiber zu verminderten
Konditionen weitervermietet werden. 6.
Qualifikationsprogramm
für Innenstadtakteure (Händler, Gastronomen, Dienstleister) Zur Vermittlung einheitlicher Standards in
den Bereichen Service und Kundenorientierung, zur Förderung des Umgangs mit
neuen Instrumenten der Kundenbindung (z. B. durch Social-Media-Kanäle) sowie
zur Identifikation und Nutzung neuer Kundenkanäle (Online-Plattformen) wird
eine Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahme für Händler, Gastronomen und
Dienstleister in der Innenstadt angeboten. 7.
Strukturuntersuchung
Nahversorgungsangebot in der Ansbacher Innenstadt Der Seniorenbeirat der Stadt
Ansbach und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger setzen sich seit langem für die
Schaffung eines Nahversorgungsangebots in der Ansbacher Innenstadt ein. Dazu
hat sich eine Interessengemeinschaft gefunden, die in der Ansbacher Neustadt
einen Nahversorger und Treffpunkt entwickeln möchte. Angelehnt an die Idee der
Dorfläden soll dieses Konzept mit lokalen Anbietern (Lebensmittel, Bäcker,
landwirtschaftliche Erzeugnisse) zusammenarbeiten und Lücken im Sortiment
schließen. Gesamtübersicht der Maßnahmen:
Die Bagatellgrenze wird damit knapp überschritten. Es gibt möglicherweise noch Ansätze dies auch noch weiter zu erhöhen, letztendlich wird aber erstmal um die Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel in Höhe von 27.500 € gebeten. Beschluss
entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 19.10.2021: Der Stadtrat stellt
die erforderlichen Haushaltsmittel für das beantragte Maßnahmenbündel in Höhe
von 27.500 Euro (entspricht dem zehnprozentigem Eigenanteil an den
Gesamtkosten) im Haushaltsjahr 2022 und 2023 zur Verfügung, vorbehaltlich der
Zusage für das Förderprogramm EU-Innenstadt-Förderinitiative der Europäischen
Union aus dem Programm React-EU. |