Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Innenstadtentwicklung – Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Umsetzung eines Maßnahmenbündels im Rahmen der EU-Innenstadt-Förderinitiative beim StMB

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.10.2021   HFWA/009/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  20/007/2021 
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Herr Albrecht verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage und trägt den Sachverhalt vor.

 

Innenstadtentwicklung:

 

Die Mitglieder des Citymarketing Ansbach e.V. haben im Sommer 2020 die Auflösung des Vereins beschlossen. Mitten in der Corona-Pandemie und vor allem im zweiten langanhaltenden Lockdown gab es dadurch keine Interessenvertretung des Handels und der Innenstadt und auch keinen Ansprechpartner für die Belange der innerstädtischen Gewerbetreibenden für die Wirtschaftsförderung.

Aktuell finden Gespräche statt, um die Bereitschaft von Händlern und Geschäftsleuten auszuloten, einen Arbeitskreis für Innenstadtthemen zu gründen. Dies wäre für die Initiierung und Koordinierung von Maßnahmen (Veranstaltungen, Schulungen, Beratungsangeboten, Flächenmanagement etc.) zur Förderung und Entwicklung in der Innenstadt von großer Bedeutung.

 

Der Stadtrat hat im November eine Stelle „Veranstaltungsmanagement“ zur Durchführung des Weihnachtsmarktes und des Altstadtfestes unter städtischer Regie geschaffen. Diese Stelle ist seit 01.06.2021 besetzt. Eine von der Verwaltung zur Abstimmung gestellte Stelle für Innenstadtmanagement wurde in den Stellenplanberatungen 2020 nicht beschlossen.

 

 

Förderprogramme zur Belebung von Innenstädten:

 

2021 wurden mehrere Förderprogramme für die Entwicklung von Maßnahmen in der Innenstadt aufgelegt. Alle hatten das Ziel, investive Maßnahmen bereitzustellen und Stellen zur Behebung der Auswirkungen der Corona-Krise zu schaffen.

 

·         Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr - Sonderfonds Innenstädte: Antragstellung bis 10. Juni 2021 für Maßnahmen zur Belebung der Innenstädte. Ansbach erhält 462.000 Euro für investive Maßnahmen aus dem Fonds

·         BMI: Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“: innovative Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden. Frist war der 15.09.2021.

·         Freistaat Bayern/ EU-Kommission: Aus dem abgelaufenen EU-Förderprogramm REACT-EU wurden 36 Mio. Euro für Maßnahmenbündel strategischer und investiver Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung und Belebung von Innenstädten bereitgestellt. Bewerbungsfrist war der 30.09.2021. Die Mittel stehen nur für kurze Zeit zur Verfügung, das Programm muss bis 30.06.2023 vollständig abgewickelt sein.

 

Das Programm des Freistaats hat die attraktivsten Förderbedingungen:

 

·         Bayerische Kommunen mit mindestens 10.000 Einwohner oder deren zentralörtliche Funktion mindestens der eines Mittelzentrums entspricht.

·         Die Gemeinden können die Fördermittel auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung auch an Dritte weitergeben.

·         Der Fördersatz beträgt einheitlich 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

·         Die Belebung von Innenstädten ist eine komplexe Aufgabe, die ein aufeinander abgestimmtes Bündel mehrerer Einzelmaßnahmen erforderlich macht. Aus diesem Grund soll das Mittelkontingent je Gemeinde den Betrag von 250.000 Euro nicht unterschreiten (Bagatellgrenze).

·         Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer ganzheitlichen kommunalen Entwicklungsstrategie. Eine solche Strategie ist beispielsweise ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK).

·         Alle geförderten Maßnahmen müssen bis 30. Juni 2023 vollständig umgesetzt und abgerechnet sein. Eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums ist ausgeschlossen.

·         Die Umsetzung der EU-Innenstadt-Förderinitiative erfolgt auf Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) in der aktuell gültigen Fassung. Ergänzend dazu hat das StMB Regelungen für die EU-Innenstadt-Förderinitiative erlassen (BMS vom 05. August 2021, Gz. 36-4656.2-10-1).

 

 

Fördergegenstand der EU-Innenstadt-Förderinitiative[1]:

 

·         Städtebauliche Konzepte zur Weiterentwicklung der Innenstädte

Diese dienen der nachhaltigen Nutzungssteuerung sowie zur Weiterentwicklung, Funktionssicherung und Belebung der Innenstädte. Auch die Fortschreibung oder Teilfortschreibung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten kann bezuschusst werden.

·         Fachkonzepte und Gutachten zur Weiterentwicklung der Innenstädte

Darunter fallen Konzept und Gutachten zur Verbesserung der Energieeffizienz der Innenstädte, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur und der Aufenthaltsqualität in den Innenstädten, zur Einzelhandelsentwicklung oder zu innovativen Ansätzen für eine lokale Kreislaufwirtschaft in den Innenstädten.

·         Städtebauliches Innenstadtmanagement

Aufgaben einer lokalen Innenstadt-Task-Force können die Vernetzung, Beratung und Begleitung aller Innenstadtakteure, die Steuerung und Bündelung von Digitalisierungsinitiativen zur Innenstadtstärkung, die aktive Steuerung der Nutzungs- und Funktionsverteilung in der Innenstadt, die architektonische und energetische Beratung der Innenstadtakteure sowie die Verwaltung der Mittel der Förderinitiative umfassen. Es kann auch gemeindliches Personal bezuschusst werden, das diese Aufgaben übernimmt.

·         Bauliche, investitionsvorbereitende und investitionsbegleitende Klein-maßnahmen

Bezuschusst werden etwa die Aufwertung des öffentlichen Raums durch eine hochwertige Stadtmöblierung und Begrünung, die (energetische) Verbesserung der Beleuchtung im Straßenraum ergänzend zur Funktionsbeleuchtung, der Aufbau mobiler Versorgungs- und Dienstleistungsangebote, die Beseitigung baulicher Barrieren bei Geschäftsflächen, der Einbau von automatischen Eingangstüren und Desinfektionsanlagen.

·         Erstellung lokaler Online-Plattformen als digitaler Zwilling der Innenstadt

Digitale Zwillinge der Innenstadt können für verwaltungsinterne Prozesse (z.B. Stadtplanung, Wirtschaftsförderung) zur Innenstadtbelebung eingesetzt werden, für Prozesse der Bürgerbeteiligung sowie für Akteure, die öffentlich Leistungen anbieten. Siehe hierzu das Merkblatt zum digitalen Zwilling der Innenstadt.

·         Erstellung eines digitalen Leerstandskatasters der Innenstadt

·         Machbarkeitsstudien, Maßnahmenkonzepte und Vorhabenentwicklungen zur Wiedernutzbarmachung leerstehender Geschäftsflächen, Gebäudeteile oder Gebäude in den Innenstädten

·         vorübergehende Anmietung leerstehender Räumlichkeiten durch die Gemeinde

Ladenlokale mit einer Mietfläche von bis zu 300 m² können für maximal zwei Jahre durch die Gemeinde zu einem verminderten Mietzins angemietet und zu einer weiter reduzierten Miete an innovative und frequenzbringende Nutzungen (z.B. Start-Ups, Kulturangebote) weitervermietet werden. Beihilferechtliche Regelungen sind zu beachten.

·         bauliche Investitionen für Zwischennutzungen

Die temporäre Zwischennutzung von leerstehenden Geschäftsflächen oder Brachen ist häufig erst durch kleinere bauliche Anpassungen möglich.

 

Angesichts der Förderbedingungen hat die Verwaltung ein interdisziplinäres Maßnahmenbündel formuliert und einen Antrag auf Förderung bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Dieser kann erst geprüft und beschieden werden, wenn die Finanzierung der Eigenmittel bestätigt ist.

 

 

Maßnahmenbündel für EU-Innenstadtprogramm:

 

Die Stadt Ansbach beantragt Mittel aus der EU-Innenstadt-Förderinitiative der Europäischen Union aus dem Programm React-EU.

 

Die beantragten Mittel umfassen die gutachterliche Begleitung eines Strategiepapiers für die Stärkung der Innenstadt angesichts des dauerhaften und durch das rasante Wachstum des Online-Handels verstärkten Strukturwandels in den Stadtzentren. Weiterhin werden bereits identifizierte Maßnahmen aufgelistet, die das Stadtzentrum beleben, den Wandel der Immobiliennutzungen begleiten und einen Beitrag zur Transformation der Arbeitswelt leisten sollen.

 

Dazu werden folgende Bausteine als erforderlich betrachtet und sollen zügig abgearbeitet werden:

 

1.    umfassendes Innenstadt-Entwicklungskonzept

 

·         Stärken-Schwächen-Analyse des Geschäfts- und Einzelhandelsstandorts Altstadt

·         Auswirkungsanalyse des Online-Handels auf die Geschäftslagen in der Innenstadt

·         Ableitung von Handlungsempfehlungen für Geschäftslagen und einzelne Objekte

·         zusätzlich Analyse der Verkaufsflächenentwicklung in einzelnen Geschäftslagen

           

Kosten:

Innenstadt-Entwicklungskonzept                                                 50.000 - 60.000 Euro

 

2.    Leerstandskataster und –management

 

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Ansbach hat bis 2015 ein individualisiertes Leerstandsmanagement für Geschäfts- und Büroflächen in der Altstadt betrieben.

Nachdem die Aktualität der Daten mangels Rückmeldungen der Immobilieneigentümer nicht gewährleistet werden konnte, wurde die individualisierte Erfassung eingestellt und stattdessen auf eine von Externen betriebene und gepflegte Webseite verwiesen. Angesichts der hierfür anfallenden Kosten ist davon auszugehen, dass die eingestellten Objekte nach Vermietung nicht mehr weiter beworben wurden. Dies hat zur Folge, das nur Objekte sichtbar werden, die aktiv von Eigentümern und Maklern gegen Nutzungsentgelt beworben werden.

 

Künftig wird der Aufbau eines eigenen kommunalen Immobilienportals für gewerbliche Flächen in der Innenstadt angestrebt, welches auf www.ansbach.de auffindbar sein soll. Dieses soll allen Eigentümern offenstehen und die Möglichkeit geben, freien Flächen oder in absehbarer Zeit freiwerdende Objekte einzustellen. Angesichts der guten Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern am Standort sind die Voraussetzungen gegeben, auch hier zusammenzuarbeiten.

 

Die Stadt Ansbach beabsichtigt im Geschäftsbereich Stadtbau den Aufgabenbereich für kommunales Leerstandsmanagement im Bereich (sozialer) Wohnraum zu übernehmen. Ziel ist es, private Vermieter/Eigentümer über Nutzungsmöglichkeiten leerstehender oder ungenutzter Wohnungen zu beraten und auch den Weg für die Inanspruchnahme von Fördermitteln aufzuzeigen.

  • digitale Objekterfassung und Darstellung auf Ansbach.de
  • Aufbau und Implementierung
  • Kümmerer Leerstandsmanagement Wohnen (anteilig 30% für Innenstadt)

Kosten:

Einführung und Jahresgebühr                                                                        6.000 Euro

Personalkosten Leerstandsmanagement,

Innenstadt Gewerbe Implementierung                                                          4.000 Euro

Leerstandsmanagement Kümmerer Wohnen                                           24.750 Euro

 

3.    Stelle Innenstadtmanagement

 

Für die Umsetzung der Maßnahmen, die im Rahmen des Innenstadt-Entwicklungskonzepts entwickelt werden, zur Entwicklung und Begleitung von Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt und als Ansprechpartner der Geschäftstreibenden beabsichtigt die Stadt Ansbach die Einstellung eines Innenstadtmanagers.

  • Beratung der Eigentümer und Betrieben in Fördermittelfragen
  • Vernetzung und Modernisierung der innerstädtischen Aktivitäten
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Betriebe in der Innenstadt
  • Öffentlichkeitsarbeit

Angesichts der Komplexität der Aufgaben und der damit einhergehenden Belastungen wird die Stelle nach TVÖD 11.

 

Kosten:

Stelle Innenstadtmanagement                                                                       55.000 Euro

 

4.    Coworking Ansbach: Potenzial- und Machbarkeitsanalyse sowie Pre-Test

 

Coworking und stadtnahe temporäre Arbeits- und Raumangebote für Kreative, Soloselbstständige, kleine Unternehmen und Beschäftigte im HomeOffice entwickeln sich in vielen Städten und können zur Belebung des innerstädtischen Zentrums und des Arbeitsmarkts beitragen. Schon vor Corona haben große Unternehmen in der Metropolregion nach flexiblen Arbeitsplätzen für die pendelnden Mitarbeiter*innen gesucht, um Mobilitätszeiten zu verkürzen (Ankermieter).

 

Für den Betrieb und zur Förderung der Kommunikation ist ein gastronomisches Angebot förderlich, welches losgelöst von der Coworking-Nutzung laufen kann. Dies kann zur Belebung der innerstädtischen Gastronomie beitragen.

 

In der Stadt Ansbach kann mindestens ein Objekt identifiziert werden, das für die Ansiedlung eines Coworking-Space geeignet ist. Weitere Objekte sind, je nach Verfügbarkeit, denkbar.

 

Folgende Bausteine werden für die Entwicklung eines Coworking-Space als erforderlich betrachtet:

  • Bedarfsanalyse (Identifikation einer Nutzerbasis in der Region, Gespräche mit regionalen Arbeitgebern, statistische und qualitative Auswertung der Pendlerstrom-Daten)
  • Machbarkeitsstudie (Betrachtung des Microstandorts und einzelner Immobilien)
  • Popup-Phase/ Pretest (Aufmerksamkeit wecken und Realisierungsaussichten testen)
  • Entwicklung eines BusinessPlans (wichtig für die langfristige Wirtschaftlichkeit)

Mit Hilfe dieser Bausteine soll ein Betreiber gesucht bzw. ein von Standortakteuren getragenes Geschäftsmodell aufgestellt werden.

Kosten (Angebot liegt vor):

Potenzial- und Machbarkeitsanalyse sowie Pre-Test                             62.000 Euro

 

5.    Popup-Konzept für die Ansbacher Innenstadt

 

Pop-up-Konzepte können zur Aufwertung einzelner Geschäftslagen und der Innenstadt beitragen. Sie tragen dazu bei, Immobilien ins Bewusstsein von Investoren und Betreibern zu rücken und neue Nutzungen zu fördern.

Um Pop-up-Konzepte zu ermöglichen, soll eine geeignete Fläche durch die Stadt angemietet und an Betreiber zu verminderten Konditionen weitervermietet werden. Dabei werden die De-minimis-Vorgaben berücksichtigt.

  • Flächenanmietung
  • Bewerbung
  • Kleinere investive Maßnahmen (Ausstattung, Ertüchtigung der Immobilie)

Kosten:

Popup-Konzept                                                                                                  30.000 Euro

 

6.    Qualifikationsprogramm für Innenstadtakteure (Händler, Gastronomen, Dienstleister)

Zur Vermittlung einheitlicher Standards in den Bereichen Service und Kundenorientierung, zur Förderung des Umgangs mit neuen Instrumenten der Kundenbindung (z. B. durch Social-Media-Kanäle) sowie zur Identifikation und Nutzung neuer Kundenkanäle (Online-Plattformen) wird eine Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahme für Händler, Gastronomen und Dienstleister in der Innenstadt angeboten.

  • 15 Termine
  • Kosten: 1.500 Euro pro Termin inkl. Vor- und Nachbereitung

Kosten:

Qualifikationsprogramm                                                                                 22.500 Euro

 

7.    Strukturuntersuchung Nahversorgungsangebot in der Ansbacher Innenstadt

 

Der Seniorenbeirat der Stadt Ansbach und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger setzen sich seit langem für die Schaffung eines Nahversorgungsangebots in der Ansbacher Innenstadt ein. Dazu hat sich eine Interessengemeinschaft gefunden, die in der Ansbacher Neustadt einen Nahversorger und Treffpunkt entwickeln möchte. Angelehnt an die Idee der Dorfläden soll dieses Konzept mit lokalen Anbietern (Lebensmittel, Bäcker, landwirtschaftliche Erzeugnisse) zusammenarbeiten und Lücken im Sortiment schließen.

 

Um die Realisierbarkeit des Vorhabens zu untersuchen, soll der Bedarf des kurzfristigen Bedarfs in der Altstadt ermittelt und ein Konzept für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt werden. Folgende Schwerpunkte werden im Rahmen dieser Untersuchungs- und Begleitphase bis zur Entscheidungsreife gesetzt:

  • Einschätzung der derzeitigen Versorgungssituation.
  • Erarbeiten von Lösungsansätzen zur Erhaltung der Grundversorgung im Kernort als Grundlage für die in diesem Bereich aktiven Arbeitskreise
  • Einbindung ortsansässiger Erzeuger und Produzenten im Rahmen der regionalen Wertschöpfung vor Ort
  • Begleitung des Untersuchungsprozesses mit Lösungsansätzen bis zur Phase der Entscheidungsreife

Kosten:

Strukturuntersuchung                                                                                     11.000 Euro

 

Mit Hilfe des skizzierten Maßnahmenbündels soll eine Belebung und Stabilisierung des Einzelhandelsstandorts „Innenstadt“ erreicht und ein Impuls für die erforderlichen Veränderungen in der Innenstadt gegeben werden.

 

 

Gesamtübersicht der Maßnahmen:

 

Nr.

Maßnahme

Förderfähige Kosten bis 30.06.2023 in EUR

1

Umfassendes Innenstadt-Entwicklungskonzept

60.000

2

Leerstandskataster und –management

Leerstandsmanager Wohnen in der Innenstadt (anteilig 30 % für Fokus Innenstadt und Sanierungsgebiet Zeitraum 18 Monate)

10.000

 

 

24.750

3

Innenstadtmanager

55.000

4

Coworking Potenzial- und Bedarfsanalyse

62.000

5

Einzelhandel Pop-up

30.000

6

Qualifikationsmaßnahme Handel und Gastro

22.500

7

Strukturuntersuchung Nahversorger Innenstadt

11.000

 

Gesamtkosten

275.250

 

 

Herr Albrecht stellt den Beschlussvorschlag vor und erklärt, dass der Betrag von 30.000 € auf 27.000 € geändert werden müsse.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erklärt, dass es ein Versuch sei, in diesem Förderungsprogramm aufgenommen zu werden.

 

Herr Jakobs weist darauf hin, dass diese Maßnahme noch nicht im Haushaltsplanentwurf 2022 enthalten sei. Hierzu müsste ein Nachtrag mit Zweckbindungsvermerk erfolgen. Ohne Zusage der Förderung würde jedoch keine Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen erfolgen.

 

Fragen aus dem Gremium werden von den Referenten beantwortet.




Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

 

Der Stadtrat stellt die erforderlichen Haushaltsmittel für das beantragte Maßnahmenbündel in Höhe von 27.000 Euro (entspricht dem zehnprozentigem Eigenanteil an den Gesamtkosten) im Haushaltsjahr 2022 und 2023 zur Verfügung, vorbehaltlich der Zusage für das Förderprogramm EU-Innenstadt-Förderinitiative der Europäischen Union aus dem Programm React-EU.