Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.10.2021 SR/009/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 20/007/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 393 KB |
Herr Albrecht berichtet, dass es um die Bereitstellung von Eigenmitteln für ein Förderprogramm, was Innenstadtmaßnehmen unterstützend begleiten soll. Das Besondere daran ist, dass die Laufzeit der Maßnahme relativ kurz ist. Es muss bis Mitte 2023 abgeschlossen und abgerechnet sein, so dass viele der aufgeführten Maßnahmen relativ zügig umgesetzt werden sollten. Ansbach würde die Förderbedingungen alle erfüllen. Es gibt allerdings eine Bagatellgrenze hin - der Fördergeber wünscht, dass die Maßnahmen mind. 250.000 € an Fördersumme überschreiten. Um dies zu erreichen wurde ein Maßnahmenbündel erarbeitet, welches er in Kürze vorstellen möchte.
1.
umfassendes
Innenstadt-Entwicklungskonzept
·
Stärken-Schwächen-Analyse
des Geschäfts- und Einzelhandelsstandorts Altstadt
·
Auswirkungsanalyse
des Online-Handels auf die Geschäftslagen in der Innenstadt
·
Ableitung
von Handlungsempfehlungen für Geschäftslagen und einzelne Objekte
·
zusätzlich
Analyse der Verkaufsflächenentwicklung in einzelnen Geschäftslagen
2.
Leerstandskataster
und –management
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Ansbach hat bis 2015 ein
individualisiertes Leerstandsmanagement für Geschäfts- und Büroflächen in der
Altstadt betrieben.
Nachdem die Aktualität der Daten mangels Rückmeldungen der
Immobilieneigentümer nicht gewährleistet werden konnte, wurde die
individualisierte Erfassung eingestellt und stattdessen auf eine von Externen
betriebene und gepflegte Webseite verwiesen. Angesichts der hierfür anfallenden
Kosten ist davon auszugehen, dass die eingestellten Objekte nach Vermietung
nicht mehr weiter beworben wurden. Dies hat zur Folge, das nur Objekte sichtbar
werden, die aktiv von Eigentümern und Maklern gegen Nutzungsentgelt beworben
werden.
Künftig wird der Aufbau eines eigenen kommunalen Immobilienportals für
gewerbliche Flächen in der Innenstadt angestrebt, welches auf www.ansbach.de auffindbar sein soll. Dieses soll allen
Eigentümern offenstehen und die Möglichkeit geben, freien Flächen oder in
absehbarer Zeit freiwerdende Objekte einzustellen. Angesichts der guten
Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern am Standort sind die Voraussetzungen
gegeben, auch hier zusammenzuarbeiten.
Die Stadt Ansbach beabsichtigt im Geschäftsbereich Stadtbau den
Aufgabenbereich für kommunales Leerstandsmanagement im Bereich (sozialer)
Wohnraum zu übernehmen. Ziel ist es, private Vermieter/Eigentümer über
Nutzungsmöglichkeiten leerstehender oder ungenutzter Wohnungen zu beraten und
auch den Weg für die Inanspruchnahme von Fördermitteln aufzuzeigen.
3.
Stelle
Innenstadtmanagement
Für die Umsetzung der Maßnahmen, die im
Rahmen des Innenstadt-Entwicklungskonzepts entwickelt werden, zur Entwicklung
und Begleitung von Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt und als
Ansprechpartner der Geschäftstreibenden beabsichtigt die Stadt Ansbach die
Einstellung eines Innenstadtmanagers. Aufgaben wären:
4.
Coworking
Ansbach: Potenzial- und Machbarkeitsanalyse sowie Pre-Test
Coworking und
stadtnahe temporäre Arbeits- und Raumangebote für Kreative, Soloselbstständige,
kleine Unternehmen und Beschäftigte im HomeOffice entwickeln sich in vielen
Städten und können zur Belebung des innerstädtischen Zentrums und des
Arbeitsmarkts beitragen. Schon vor Corona haben große Unternehmen in der
Metropolregion nach flexiblen Arbeitsplätzen für die pendelnden Mitarbeiter*innen
gesucht, um Mobilitätszeiten zu verkürzen (Ankermieter).
Für den Betrieb und
zur Förderung der Kommunikation ist ein gastronomisches Angebot förderlich,
welches losgelöst von der Coworking-Nutzung laufen kann. Dies kann zur Belebung
der innerstädtischen Gastronomie beitragen.
In der Stadt Ansbach
kann mindestens ein Objekt identifiziert werden, das für die Ansiedlung eines
Coworking-Space geeignet ist. Weitere Objekte sind, je nach Verfügbarkeit,
denkbar.
Folgende Bausteine werden für
die Entwicklung eines Coworking-Space als erforderlich betrachtet:
Mit Hilfe dieser
Bausteine soll ein Betreiber gesucht bzw. ein von Standortakteuren getragenes
Geschäftsmodell aufgestellt werden.
5.
Popup-Konzept
für die Ansbacher Innenstadt
Pop-up-Konzepte können zur
Aufwertung einzelner Geschäftslagen und der Innenstadt beitragen. Sie tragen
dazu bei, Immobilien ins Bewusstsein von Investoren und Betreibern zu rücken
und neue Nutzungen zu fördern.
Um Pop-up-Konzepte zu ermöglichen, soll eine
geeignete Fläche durch die Stadt angemietet und an Betreiber zu verminderten
Konditionen weitervermietet werden.
6.
Qualifikationsprogramm
für Innenstadtakteure (Händler, Gastronomen, Dienstleister)
Zur Vermittlung einheitlicher Standards in
den Bereichen Service und Kundenorientierung, zur Förderung des Umgangs mit
neuen Instrumenten der Kundenbindung (z. B. durch Social-Media-Kanäle) sowie
zur Identifikation und Nutzung neuer Kundenkanäle (Online-Plattformen) wird
eine Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahme für Händler, Gastronomen und
Dienstleister in der Innenstadt angeboten.
7.
Strukturuntersuchung
Nahversorgungsangebot in der Ansbacher Innenstadt
Der Seniorenbeirat der Stadt
Ansbach und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger setzen sich seit langem für die
Schaffung eines Nahversorgungsangebots in der Ansbacher Innenstadt ein. Dazu
hat sich eine Interessengemeinschaft gefunden, die in der Ansbacher Neustadt
einen Nahversorger und Treffpunkt entwickeln möchte. Angelehnt an die Idee der
Dorfläden soll dieses Konzept mit lokalen Anbietern (Lebensmittel, Bäcker,
landwirtschaftliche Erzeugnisse) zusammenarbeiten und Lücken im Sortiment
schließen.
Gesamtübersicht der Maßnahmen:
Nr. |
Maßnahme |
Förderfähige
Kosten bis 30.06.2023 in EUR |
1 |
Umfassendes Innenstadt-Entwicklungskonzept |
60.000 |
2 |
Leerstandskataster und –management Leerstandsmanager Wohnen in der Innenstadt (anteilig 30 % für
Fokus Innenstadt und Sanierungsgebiet Zeitraum 18 Monate) |
10.000 24.750 |
3 |
Innenstadtmanager |
55.000 |
4 |
Coworking Potenzial- und Bedarfsanalyse |
62.000 |
5 |
Einzelhandel Pop-up |
30.000 |
6 |
Qualifikationsmaßnahme Handel und Gastro |
22.500 |
7 |
Strukturuntersuchung Nahversorger Innenstadt |
11.000 |
|
Gesamtkosten |
275.250 |
Die Bagatellgrenze wird damit knapp überschritten. Es gibt möglicherweise noch Ansätze dies auch noch weiter zu erhöhen, letztendlich wird aber erstmal um die Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel in Höhe von 27.500 € gebeten.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 19.10.2021:
Der Stadtrat stellt
die erforderlichen Haushaltsmittel für das beantragte Maßnahmenbündel in Höhe
von 27.500 Euro (entspricht dem zehnprozentigem Eigenanteil an den
Gesamtkosten) im Haushaltsjahr 2022 und 2023 zur Verfügung, vorbehaltlich der
Zusage für das Förderprogramm EU-Innenstadt-Förderinitiative der Europäischen
Union aus dem Programm React-EU.