Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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19.10.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 3 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr
Jakobs steigt in den
Sachvortrag mit dem Hinweis ein, dass man erst dieses Jahr, wenn am an die
Ereignisse Hochwasser und Bombenentschärfung denke, feststellen konnte, dass
Sirenen wichtig seien. Nun könne das eingeführte Förderprogramm vom Bund
genutzt werden, da die Stadt Ansbach schon hierfür bereits Voraussetzungen
geschaffen habe. Im Stadtgebiet gäbe
es derzeit noch 8 Sirenen zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall.
Bereits seit einigen Jahren würden Vorplanungen für die Erneuerung der
Sirenenausstattung im Stadtgebiet von Ansbach laufen. Die Notwendigkeit einer
funktionierenden Alarmierung der Bevölkerung wurde in diesem Jahr nur allzu
deutlich. Sog. „WarnApps“ und weitere mediale Angebote stellen eine sinnvolle
Ergänzung aber keinen Ersatz für eine sirenengestützte Alarmierung dar. Es seien bereits
Haushaltsmittel für eine sukzessive Beschaffung von Sirenen in den Haushalt
eingestellt worden. Insgesamt stünden derzeit Haushaltsmittel i. H. v.
175.000 € bereit. Nun habe der Bund
ein Förderprogramm für die Errichtung von Sirenen beschlossen, welches von
Januar 2021 bis Dezember 2022 laufen soll. Voraussetzung für die Förderung sei
die Aufnahme des Betriebs der geförderten Sirenen noch in 2022. Um diese
Förderung noch im Rahmen der geplanten Sirenenerneuerungen in Ansbach nutzen zu
können, sei es somit dringend erforderlich, umgehend eine entsprechende
Ausschreibung zu veröffentlichen. Dies würde ebenso im Hinblick auf zu
erwartende Lieferzeiten gelten. Durch bereits
erfolgte Vorplanungen und Standortabsprachen sei eine baldige Ausschreibung
möglich. Für die erforderlichen Sirenen würden nun allerdings bereits für 2022
ein Betrag i. H. v. weiteren 220.000 € benötigt werden. Dem
gegenüber stünde eine zu erwartende Förderung i. H. v. ca. 245.000 €,
die es bisher nicht gegeben habe. Die Mittelbereitstellung sei notwendig, um
eine rechtssichere Ausschreibung durchführen zu können. Herr
Oberbürgermeister Deffner
betont, dass diese Investition richtig und wichtig sei. Man müsste nur zum
Ahrtal blicken. Ebenso wichtig sei es jedoch auch, dass die Bevölkerung die
Sirenensignale kennt. Dieses Thema soll demnächst auch aufgenommen werden. Beschluss: Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, auf der Haushaltsstelle des
Katastrophenschutzes 02.1400.9631 im Haushalt für 2022 weitere 220.000 € einzustellen. | |||||||
26.10.2021 Stadtrat | 7 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs
beichtet, dass es derzeit im Stadtgebiet noch 8 Sirenen zur Warnung der
Bevölkerung im Katastrophenfall gibt. Bereits seit einigen Jahren laufen
Vorplanungen für die Erneuerung der Sirenenausstattung im Stadtgebiet von
Ansbach. Die Notwendigkeit einer funktionierenden Alarmierung der Bevölkerung
wurde in diesem Jahr nur allzu deutlich. Sog. „WarnApps“ und weitere mediale
Angebote stellen eine sinnvolle Ergänzung aber keinen Ersatz für eine
sirenengestützte Alarmierung dar. Es wurden bereits
Haushaltsmittel für eine sukzessive Beschaffung von Sirenen in den Haushalt
eingestellt. Insgesamt stehen derzeit Haushaltsmittel i.H.v. 175.000,00 Euro
bereit. Nun hat der Bund
ein Förderprogramm für die Errichtung von Sirenen beschlossen, welches von
Januar 2021 bis Dezember 2022 läuft. Voraussetzung für die Förderung ist die
Aufnahme des Betriebs der geförderten Sirenen noch in 2022. Um diese Förderung
noch im Rahmen der geplanten Sirenenerneuerungen in Ansbach nutzen zu können,
ist es dringend erforderlich, umgehend eine entsprechende Ausschreibung zu
veröffentlichen. Dies gilt ebenso im Hinblick auf zu erwartende Lieferzeiten. Durch bereits
erfolgte Vorplanungen und Standortabsprachen ist eine baldige Ausschreibung
möglich. Für die erforderlichen Sirenen wird nun allerdings bereits für 2022
ein Betrag i.H.v. weiteren 220.000,00 Euro benötigt. Dem gegenüber steht eine
zu erwartende Förderung i.H.v. ca. 245.000,00 Euro (bislang hätte es für diese
Maßnahme keine Förderung gegeben). Die Mittelbereitstellung ist notwendig um
eine rechtssichere Ausschreibung durchführen zu können. Beschluss
entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 19.10.2021: Der Stadtrat beschließt, auf der Haushaltsstelle des Katastrophenschutzes 02.1400.9631 im Haushalt für 2022 weitere 220.000,00 Euro einzustellen. |