Sirenenausstattung für den Katastrophenschutz

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19.10.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss3öffentlichVorberatung  
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Herr Jakobs steigt in den Sachvortrag mit dem Hinweis ein, dass man erst dieses Jahr, wenn am an die Ereignisse Hochwasser und Bombenentschärfung denke, feststellen konnte, dass Sirenen wichtig seien. Nun könne das eingeführte Förderprogramm vom Bund genutzt werden, da die Stadt Ansbach schon hierfür bereits Voraussetzungen geschaffen habe.

 

Im Stadtgebiet gäbe es derzeit noch 8 Sirenen zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall. Bereits seit einigen Jahren würden Vorplanungen für die Erneuerung der Sirenenausstattung im Stadtgebiet von Ansbach laufen. Die Notwendigkeit einer funktionierenden Alarmierung der Bevölkerung wurde in diesem Jahr nur allzu deutlich. Sog. „WarnApps“ und weitere mediale Angebote stellen eine sinnvolle Ergänzung aber keinen Ersatz für eine sirenengestützte Alarmierung dar.

 

Es seien bereits Haushaltsmittel für eine sukzessive Beschaffung von Sirenen in den Haushalt eingestellt worden. Insgesamt stünden derzeit Haushaltsmittel i. H. v. 175.000 € bereit.

 

Nun habe der Bund ein Förderprogramm für die Errichtung von Sirenen beschlossen, welches von Januar 2021 bis Dezember 2022 laufen soll. Voraussetzung für die Förderung sei die Aufnahme des Betriebs der geförderten Sirenen noch in 2022. Um diese Förderung noch im Rahmen der geplanten Sirenenerneuerungen in Ansbach nutzen zu können, sei es somit dringend erforderlich, umgehend eine entsprechende Ausschreibung zu veröffentlichen. Dies würde ebenso im Hinblick auf zu erwartende Lieferzeiten gelten.

 

Durch bereits erfolgte Vorplanungen und Standortabsprachen sei eine baldige Ausschreibung möglich. Für die erforderlichen Sirenen würden nun allerdings bereits für 2022 ein Betrag i. H. v. weiteren 220.000 € benötigt werden. Dem gegenüber stünde eine zu erwartende Förderung i. H. v. ca. 245.000 €, die es bisher nicht gegeben habe. Die Mittelbereitstellung sei notwendig, um eine rechtssichere Ausschreibung durchführen zu können.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner betont, dass diese Investition richtig und wichtig sei. Man müsste nur zum Ahrtal blicken. Ebenso wichtig sei es jedoch auch, dass die Bevölkerung die Sirenensignale kennt. Dieses Thema soll demnächst auch aufgenommen werden.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, auf der Haushaltsstelle des Katastrophenschutzes 02.1400.9631 im Haushalt für 2022

weitere 220.000 € einzustellen.

26.10.2021 Stadtrat7öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs beichtet, dass es derzeit im Stadtgebiet noch 8 Sirenen zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall gibt. Bereits seit einigen Jahren laufen Vorplanungen für die Erneuerung der Sirenenausstattung im Stadtgebiet von Ansbach. Die Notwendigkeit einer funktionierenden Alarmierung der Bevölkerung wurde in diesem Jahr nur allzu deutlich. Sog. „WarnApps“ und weitere mediale Angebote stellen eine sinnvolle Ergänzung aber keinen Ersatz für eine sirenengestützte Alarmierung dar.

Es wurden bereits Haushaltsmittel für eine sukzessive Beschaffung von Sirenen in den Haushalt eingestellt. Insgesamt stehen derzeit Haushaltsmittel i.H.v. 175.000,00 Euro bereit.

 

Nun hat der Bund ein Förderprogramm für die Errichtung von Sirenen beschlossen, welches von Januar 2021 bis Dezember 2022 läuft. Voraussetzung für die Förderung ist die Aufnahme des Betriebs der geförderten Sirenen noch in 2022. Um diese Förderung noch im Rahmen der geplanten Sirenenerneuerungen in Ansbach nutzen zu können, ist es dringend erforderlich, umgehend eine entsprechende Ausschreibung zu veröffentlichen. Dies gilt ebenso im Hinblick auf zu erwartende Lieferzeiten.

 

Durch bereits erfolgte Vorplanungen und Standortabsprachen ist eine baldige Ausschreibung möglich. Für die erforderlichen Sirenen wird nun allerdings bereits für 2022 ein Betrag i.H.v. weiteren 220.000,00 Euro benötigt. Dem gegenüber steht eine zu erwartende Förderung i.H.v. ca. 245.000,00 Euro (bislang hätte es für diese Maßnahme keine Förderung gegeben). Die Mittelbereitstellung ist notwendig um eine rechtssichere Ausschreibung durchführen zu können.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 19.10.2021:

 

Der Stadtrat beschließt, auf der Haushaltsstelle des Katastrophenschutzes 02.1400.9631 im Haushalt für 2022 weitere 220.000,00 Euro einzustellen.