Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.10.2021 SR/009/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | REF2/008/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 324 KB |
Herr Jakobs
beichtet, dass es derzeit im Stadtgebiet noch 8 Sirenen zur Warnung der
Bevölkerung im Katastrophenfall gibt. Bereits seit einigen Jahren laufen
Vorplanungen für die Erneuerung der Sirenenausstattung im Stadtgebiet von
Ansbach. Die Notwendigkeit einer funktionierenden Alarmierung der Bevölkerung
wurde in diesem Jahr nur allzu deutlich. Sog. „WarnApps“ und weitere mediale
Angebote stellen eine sinnvolle Ergänzung aber keinen Ersatz für eine
sirenengestützte Alarmierung dar.
Es wurden bereits
Haushaltsmittel für eine sukzessive Beschaffung von Sirenen in den Haushalt
eingestellt. Insgesamt stehen derzeit Haushaltsmittel i.H.v. 175.000,00 Euro
bereit.
Nun hat der Bund
ein Förderprogramm für die Errichtung von Sirenen beschlossen, welches von
Januar 2021 bis Dezember 2022 läuft. Voraussetzung für die Förderung ist die
Aufnahme des Betriebs der geförderten Sirenen noch in 2022. Um diese Förderung
noch im Rahmen der geplanten Sirenenerneuerungen in Ansbach nutzen zu können,
ist es dringend erforderlich, umgehend eine entsprechende Ausschreibung zu
veröffentlichen. Dies gilt ebenso im Hinblick auf zu erwartende Lieferzeiten.
Durch bereits
erfolgte Vorplanungen und Standortabsprachen ist eine baldige Ausschreibung
möglich. Für die erforderlichen Sirenen wird nun allerdings bereits für 2022
ein Betrag i.H.v. weiteren 220.000,00 Euro benötigt. Dem gegenüber steht eine
zu erwartende Förderung i.H.v. ca. 245.000,00 Euro (bislang hätte es für diese
Maßnahme keine Förderung gegeben). Die Mittelbereitstellung ist notwendig um
eine rechtssichere Ausschreibung durchführen zu können.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 19.10.2021:
Der Stadtrat beschließt, auf der Haushaltsstelle des Katastrophenschutzes 02.1400.9631 im Haushalt für 2022 weitere 220.000,00 Euro einzustellen.