Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Sirenenausstattung für den Katastrophenschutz

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Sitzung:26.10.2021   SR/009/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF2/008/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs beichtet, dass es derzeit im Stadtgebiet noch 8 Sirenen zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall gibt. Bereits seit einigen Jahren laufen Vorplanungen für die Erneuerung der Sirenenausstattung im Stadtgebiet von Ansbach. Die Notwendigkeit einer funktionierenden Alarmierung der Bevölkerung wurde in diesem Jahr nur allzu deutlich. Sog. „WarnApps“ und weitere mediale Angebote stellen eine sinnvolle Ergänzung aber keinen Ersatz für eine sirenengestützte Alarmierung dar.

Es wurden bereits Haushaltsmittel für eine sukzessive Beschaffung von Sirenen in den Haushalt eingestellt. Insgesamt stehen derzeit Haushaltsmittel i.H.v. 175.000,00 Euro bereit.

 

Nun hat der Bund ein Förderprogramm für die Errichtung von Sirenen beschlossen, welches von Januar 2021 bis Dezember 2022 läuft. Voraussetzung für die Förderung ist die Aufnahme des Betriebs der geförderten Sirenen noch in 2022. Um diese Förderung noch im Rahmen der geplanten Sirenenerneuerungen in Ansbach nutzen zu können, ist es dringend erforderlich, umgehend eine entsprechende Ausschreibung zu veröffentlichen. Dies gilt ebenso im Hinblick auf zu erwartende Lieferzeiten.

 

Durch bereits erfolgte Vorplanungen und Standortabsprachen ist eine baldige Ausschreibung möglich. Für die erforderlichen Sirenen wird nun allerdings bereits für 2022 ein Betrag i.H.v. weiteren 220.000,00 Euro benötigt. Dem gegenüber steht eine zu erwartende Förderung i.H.v. ca. 245.000,00 Euro (bislang hätte es für diese Maßnahme keine Förderung gegeben). Die Mittelbereitstellung ist notwendig um eine rechtssichere Ausschreibung durchführen zu können.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 19.10.2021:

 

Der Stadtrat beschließt, auf der Haushaltsstelle des Katastrophenschutzes 02.1400.9631 im Haushalt für 2022 weitere 220.000,00 Euro einzustellen.