Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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21.09.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 4 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs berichtet, dass das Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG den Jahresabschluss 2020 vorgelegt habe. Demnach stehen den
Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.750.388,74 € Vermindert um den
städtischen Betriebsmittelzuschuss von 936.500,00 €, Die Genossenschaft beantrage die Zuführung des Bilanzgewinns zu den Rücklagen, da Rückforderungen von Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit dem Intendantenwechsel und des damit einhergehenden Wechsels von Personalien möglich wären und die gewährten Corona-Hilfen vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung gewährt worden sind. Sofern die Genossenschaft das Kurzarbeitergeld und die Corona-Hilfen nicht zurückzahlen müsse, habe bei der Auflösung der Rückstellungen eine anteilige Rückzahlung an die Stadt Ansbach zu erfolgen. Neben dem Betriebsmittelzuschuss seien für das Wirtschaftsjahr 2020 ein Investitionszuschuss der Stadt Ansbach in Höhe von 31.000 € bereitgestellt worden. Für im Jahr 2020 getätigte Investitionen wurden 27.000 € an die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG ausbezahlt. Bisher konnte der Investitionszuschuss, wenn er in einem Jahr nicht ausgeschöpft worden ist, in das Folgejahr übertragen werden. Dies wird künftig nicht mehr der Fall sein. Grund: Im Rahmen einer örtlichen Rechnungsprüfung sei angemerkt worden, dass Haushaltsausgabereste nicht für unbestimmte Ausgaben gebildet werden können, sondern nur für bestimmte. Gemäß § 5 des Vertrages zwischen der Stadt Ansbach und der Genossenschaft „Haus der Volksbildung eG Ansbach“ vom 04.03./02.04.1993 würde mit Anerkennung des Jahresabschlusses durch die Stadt Ansbach der jährliche Zuschuss endgültig festgelegt werden. Der Jahresabschluss würde endgültig in der Generalversammlung des Theaters beschlossen werden. Herr Meyer erkundigt sich nach der Höhe der gesamten Rückstellungen. Herr Jakobs erklärt, dass er diese Zahlen nachreichen müsse. Herr Rühl bittet um die Zusendung der Rechtsgrundlagen, mit der die Nichtübertragung des nicht ausgeschöpften Investitionszuschusses begründet wird. Herr Jakobs wolle die Unterlagen zukommen lassen. Gemäß Art. 49 Abs. 1 GO kann Herr Porzner an der Beratung und Abstimmung wegen seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied bei der Theatergenossenschaft nicht teilnehmen. Beschluss: Dem Stadtrat wird empfohlen: 1. Der vorgelegte Jahresabschluss 2020 der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird gemäß § 5 der Vereinbarung zwischen der Stadt Ansbach und der Genossenschaft anerkannt. 2. Der Betriebsmittelzuschuss 2020 der Stadt Ansbach an die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird endgültig auf 936.500,00 € festgelegt. | |||||||
28.09.2021 Stadtrat | 5 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Porzner nimmt nicht an Beratung und Abstimmung teil. Von der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wurde der Jahresabschluss 2020 vorgelegt. Demnach stehen den
Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.750.388,74 € Vermindert um den
städtischen Betriebsmittelzuschuss von 936.500,00 €, Die Genossenschaft beantragt die Zuführung des Bilanzgewinns zu den Rücklagen, da Rückforderungen von Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit dem Intendantenwechsel und des damit einhergehenden Wechsels von Personalien möglich sind und die gewährten Corona-Hilfen vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung gewährt wurden. Sofern die Genossenschaft das Kurzarbeitergeld und die Corona-Hilfen nicht zurückzahlen muss, hat bei der Auflösung der Rückstellungen eine anteilige Rückzahlung an die Stadt Ansbach zu erfolgen. Neben dem Betriebsmittelzuschuss war für das Wirtschaftsjahr 2020 ein Investitionszuschuss der Stadt Ansbach in Höhe von 31.000 € bereitgestellt. Für im Jahr 2020 getätigte Investitionen wurden 27.000 € an die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG ausbezahlt. Wurde der Investitionszuschuss in einem Jahr nicht ausgeschöpft, so konnte er in das Folgejahr übertragen werden. Dem Theater wurde mitgeteilt, dass der Investitionszuschuss künftig nicht mehr übertragen wird, da Haushaltsausgabereste nicht für unbestimmte Ausgaben gebildet werden können. Gemäß § 5 des Vertrages zwischen der Stadt Ansbach und der Genossenschaft „Haus der Volksbildung eG Ansbach“ vom 04.03./02.04.1993 wird mit Anerkennung des Jahresabschlusses durch die Stadt Ansbach der jährliche Zuschuss endgültig festgelegt. Der Jahresabschluss wird dann endgültig in der Generalversammlung des Theaters beschlossen. Herr Hüttinger weist, darauf hin, dass die Zuführung des Bilanzgewinns
zu den Rückstellungen und nicht den Rücklagen erfolgen müsste. Herr Jakobs bestätigt dies und wird das Theater Ansbach entsprechend hierauf hinweisen. Auf den Beschluss hat dies seines Erachtens nach keine Auswirkungen, da der Ausweis nur eine bilanzielle Umgliederung bedeute. Eine entsprechende Protokollnotiz erfolgt [hiermit]. Beschluss
entsprechend des HFWA vom 21.09.2021: 1. Der vorgelegte Jahresabschluss 2020 der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird gemäß § 5 der Vereinbarung zwischen der Stadt Ansbach und der Genossenschaft anerkannt. 2. Der Betriebsmittelzuschuss 2020 der Stadt Ansbach an die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird endgültig auf 936.500,00€ festgelegt. |