Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.09.2021 HFWA/008/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 15, Anwesend: 16 |
Vorlage: | 40/039/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 209 KB |
Herr Jakobs berichtet, dass das Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG den Jahresabschluss 2020 vorgelegt habe.
Demnach stehen den
Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.750.388,74 €
Gesamterlöse von 467.114,94 €
gegenüber, so dass sich ein Fehlbetrag von 1.283.273,80 €
ergibt.
Vermindert um den
städtischen Betriebsmittelzuschuss von 936.500,00 €,
um den Zuschuss des Freistaates Bayern von 368.000,00 €
sowie um den Zuschuss des Bezirks Mittelfranken von 20.000,00 €
ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 41.226,20 €.
Die Genossenschaft beantrage die Zuführung des Bilanzgewinns zu den Rücklagen, da Rückforderungen von Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit dem Intendantenwechsel und des damit einhergehenden Wechsels von Personalien möglich wären und die gewährten Corona-Hilfen vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung gewährt worden sind. Sofern die Genossenschaft das Kurzarbeitergeld und die Corona-Hilfen nicht zurückzahlen müsse, habe bei der Auflösung der Rückstellungen eine anteilige Rückzahlung an die Stadt Ansbach zu erfolgen.
Neben dem Betriebsmittelzuschuss seien für das Wirtschaftsjahr 2020 ein Investitionszuschuss der Stadt Ansbach in Höhe von 31.000 € bereitgestellt worden. Für im Jahr 2020 getätigte Investitionen wurden 27.000 € an die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG ausbezahlt.
Bisher konnte der Investitionszuschuss, wenn er in einem Jahr nicht ausgeschöpft worden ist, in das Folgejahr übertragen werden. Dies wird künftig nicht mehr der Fall sein. Grund: Im Rahmen einer örtlichen Rechnungsprüfung sei angemerkt worden, dass Haushaltsausgabereste nicht für unbestimmte Ausgaben gebildet werden können, sondern nur für bestimmte.
Gemäß § 5 des Vertrages zwischen der Stadt Ansbach und der Genossenschaft „Haus der Volksbildung eG Ansbach“ vom 04.03./02.04.1993 würde mit Anerkennung des Jahresabschlusses durch die Stadt Ansbach der jährliche Zuschuss endgültig festgelegt werden. Der Jahresabschluss würde endgültig in der Generalversammlung des Theaters beschlossen werden.
Herr Meyer erkundigt sich nach der Höhe der gesamten Rückstellungen.
Herr Jakobs erklärt, dass er diese Zahlen nachreichen müsse.
Herr Rühl bittet um die Zusendung der Rechtsgrundlagen, mit der die Nichtübertragung des nicht ausgeschöpften Investitionszuschusses begründet wird.
Herr Jakobs wolle die Unterlagen zukommen lassen.
Gemäß Art. 49 Abs. 1 GO kann Herr Porzner an der Beratung und Abstimmung wegen seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied bei der Theatergenossenschaft nicht teilnehmen.
Beschluss:
Dem Stadtrat wird empfohlen:
1. Der vorgelegte Jahresabschluss 2020 der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird gemäß § 5 der Vereinbarung zwischen der Stadt Ansbach und der Genossenschaft anerkannt.
2. Der Betriebsmittelzuschuss 2020 der Stadt Ansbach an die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird endgültig auf 936.500,00 € festgelegt.