Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Theater Ansbach - Kultur am Schloss eG;
Jahresabschluss 2020

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.09.2021   SR/008/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/039/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Porzner nimmt nicht an Beratung und Abstimmung teil.

 

Von der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wurde der Jahresabschluss 2020 vorgelegt.

 

Demnach stehen den Gesamtaufwendungen in Höhe von                        1.750.388,74 €
Gesamterlöse von                                                                                                 467.114,94 €
gegenüber, so dass sich ein Fehlbetrag von                                                 1.283.273,80 €
ergibt.

 

Vermindert um den städtischen Betriebsmittelzuschuss von                        936.500,00 €,
um den Zuschuss des Freistaates Bayern von                                                368.000,00 €
sowie um den Zuschuss des Bezirks Mittelfranken von                                   20.000,00 €

ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von                                                            41.226,20 €.

 

Die Genossenschaft beantragt die Zuführung des Bilanzgewinns zu den Rücklagen, da Rückforderungen von Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit dem Intendantenwechsel und des damit einhergehenden Wechsels von Personalien möglich sind und die gewährten Corona-Hilfen vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung gewährt wurden. Sofern die Genossenschaft das Kurzarbeitergeld und die Corona-Hilfen nicht zurückzahlen muss, hat bei der Auflösung der Rückstellungen eine anteilige Rückzahlung an die Stadt Ansbach zu erfolgen.

 

Neben dem Betriebsmittelzuschuss war für das Wirtschaftsjahr 2020 ein Investitionszuschuss der Stadt Ansbach in Höhe von 31.000 € bereitgestellt. Für im Jahr 2020 getätigte Investitionen wurden 27.000 € an die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG ausbezahlt.

Wurde der Investitionszuschuss in einem Jahr nicht ausgeschöpft, so konnte er in das Folgejahr übertragen werden. Dem Theater wurde mitgeteilt, dass der Investitionszuschuss künftig nicht mehr übertragen wird, da Haushaltsausgabereste nicht für unbestimmte Ausgaben gebildet werden können.

 

Gemäß § 5 des Vertrages zwischen der Stadt Ansbach und der Genossenschaft „Haus der Volksbildung eG Ansbach“ vom 04.03./02.04.1993 wird mit Anerkennung des Jahresabschlusses durch die Stadt Ansbach der jährliche Zuschuss endgültig festgelegt. Der Jahresabschluss wird dann endgültig in der Generalversammlung des Theaters beschlossen.

 

Herr Hüttinger weist, darauf hin, dass die Zuführung des Bilanzgewinns zu den Rückstellungen und nicht den Rücklagen erfolgen müsste.

 

Herr Jakobs bestätigt dies und wird das Theater Ansbach entsprechend hierauf hinweisen. Auf den Beschluss hat dies seines Erachtens nach keine Auswirkungen, da der Ausweis nur eine bilanzielle Umgliederung bedeute. Eine entsprechende Protokollnotiz erfolgt [hiermit].


Beschluss entsprechend des HFWA vom 21.09.2021:

 

1.    Der vorgelegte Jahresabschluss 2020 der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird gemäß § 5 der Vereinbarung zwischen der Stadt Ansbach und der Genossenschaft anerkannt.

 

2.    Der Betriebsmittelzuschuss 2020 der Stadt Ansbach an die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird endgültig auf 936.500,00€ festgelegt.