Änderung der Gebührensatzung der städt. Musik- und Singschule Ansbach

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17.06.2020 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss6öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs erklärt dem Gremium, dass zuletzt am 20.06.2017 im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss über diese Gebührenanpassung beraten und ohne dass eine Erhöhung beschlossen worden sei. Angesichts des seitdem erneut deutlich gestiegenen Defizits halte die Verwaltung eine Gebührenanpassung nunmehr für dringend geboten und nach mittlerweile 16jähriger Preisstabilität auch absolut vertretbar.

 

Die derzeitigen Gebühren der städt. Musik- und Singschule würden seit 01.09.2004 gelten. Wie die nachfolgende Darstellung aufzeigt, führe die damalige Anhebung in den Jahren 2005 und 2006 zu einer Verringerung des Defizits, seit 2008 steige der Fehlbetrag (mit Ausnahme 2013) kontinuierlich:

 

 

Haushaltsjahr                Defizit

   2004                        172.013,77 €

   2005                        160.235,32 €

   2006                        135.662,67 €

   2007                        166.936,02 €

   2008                        171.564,92 €

   2009                        187.407,74 €

   2010                        192.168,59 €

   2011                        204.403,01 €

   2012                        222.665,86 €

   2013                        220.470,00 €

   2014                        227.905,01 €

   2015                        236.220,46 €

   2016                        262.365,48 €

   2017                        272,466,16 €

   2018                        275.649,76 €

   2019                        308.574,10 €

 

Es würde deshalb der Satzungsentwurf aus dem Jahr 2017, der eng mit der Leitung der Musikschule abgestimmt war, zur Abstimmung gestellt.

 

In der Sitzungsvorlage wurden die die aktuellen Gebühren für die einzelnen Unterrichtsformen dem Vorschlag der Musikschule gegenübergestellt. Alle genannten Beträge sind die Gebühren für ein Jahr:

 

Unterrichtsart                                                aktuelle Gebühr       Vorschlag Musikschule

 

Einzelunterricht 30 Min./Woche                            678,00 €                    720,00 €

Einzelunterricht 45 Min./Woche                            996,00 €                1.080,00 €

Einzelunterricht Klavier 30 Min./Woche               714,00 €                    792,00 €

 

Gruppenunterricht 2 Schüler 30 Min./Wo.           396,00 €                    420,00 €

Gruppenunterricht 2 Schüler 45 Min./Wo.           576,00 €                    630,00 €

 

Gruppenunterricht 3 Schüler 30 Min./Wo.           288,00 €                    320,00 €

Gruppenunterricht 3 Schüler 45 Min./Wo.           432,00 €                    480,00 €

Gruppenunterricht 3 Schüler 60 Min./Wo.           582,00 €                    640,00 €

 

Gruppenunterricht 4 Schüler 45 Min./Wo.           300,00 €                    405,00 €

Gruppenunterricht 4 Schüler 60 Min./Wo.           396,00 €                    540,00 €

 

Gruppenunterricht ab 5 Schüler 45 Min./Wo.      240,00 €                    360,00 €

Gruppenunterricht ab 5 Schüler 60 Min./Wo.      312,00 €                    480,00 €

 

Musikalische Früherziehung/Grundaus-

bildung 60 Min./Woche                                           279,00 €                    312,00 €

 

Ensemble ohne Hauptfach 45 Min./Woche          69,00 €                      84,00 €

 

Kinderchor 45 Min./Woche                                       69,00 €                      84,00 €

 

Erwachsenenchor (bisher 90 Min./Woche,

neu 120 Min./Woche)                                              138,00 €                    156,00 €

 

Band Ü 40 (neu), 90 Min./Woche                                                             432,00 €

 

Neu in die Gebührensatzung aufgenommen seien außerdem die Bläserklassen, die in Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen angeboten werden würden:

 

Bläserklasse mit Unterricht in 3er-Gruppe   45 Min./Woche                360,00 €

                                                                             60 Min./Woche               480,00 €

 

Aufgrund geringer Nachfrage, seien aus der Gebührensatzung herausgenommen worden:

 

-       Einzelunterricht Klavier 45 Min./Woche

-       Sing- und Spielkreis

-       Erwachsenenkurse

-       Klassenmusizieren

 

Schüler, die in einem qualifizierten Ensemble, insbesondere dem Jugendblasorchester, mitwirken, würden wie bisher 25 % Ermäßigung auf den Instrumentalunterricht erhalten.

 

Ebenfalls unverändert blieben die Geschwisterermäßigungen in Höhe von 25 % für das zweite Kind, 50 % für das dritte Kind und 75 % für jedes weitere Kind einer Familie.

 

Der Zuschlag für Erwachsene, die sich nicht mehr in Schulausbildung befinden, würde von 25 % auf 20 % reduziert werden, um eine unverhältnismäßige Gebührensteigerung zu vermeiden.

 

In seltenen Fällen erfolge Einzelunterricht nur jede zweite Woche. Hier würden die Gebühren des Unterrichts in 2er-Gruppen erhoben werden.

 

Die Gebühren für die Überlassung von Musikinstrumenten erhöhe man nicht. Zusätzlich mit aufgenommen würden jedoch Gebühren für Schlagzeug sowie für den gebogenen Kopf für Querflöten.

 

Die deutlichen Gebührenerhöhungen beim Gruppenunterricht ab 4 Schülern seien erforderlich, weil bei diesem die Planung, Vorbereitung, Verwaltung und Abrechnung wesentlich aufwändiger seien. Die derzeitigen Gebühren trügen dem nicht Rechnung. Dass der Unterricht in größeren Gruppen aber weiterhin deutlich preisgünstiger sei, zeige sich, wenn die Jahresgebühr pro Minute ermittelt werden würde.

 

Bei 45 Minuten wöchentlichem Unterricht betrüge dies:

 

- beim Einzelunterricht        24,00 €,

- in der 2er-Gruppe              14,00 €,

- in der 3er-Gruppe              10,67 €,

- in der 4er-Gruppe                9,00 €,

- in der 5er-Gruppe                8,00 €.

 

Die Gebühren für die Bläserklassen würden von den beteiligten Schulen eingezogen und gesammelt an die Stadt Ansbach weitergeleitet. Aufgrund des damit verbundenen wesentlich geringeren Verwaltungsaufwands könnten hier niedrigere Gebühren angesetzt werden.

 

Die Gebührenänderungen, die ab 1. September 2020, zu Beginn des neuen Schuljahres, gelten sollen, seien in den beiliegenden Entwurf der 2. Änderungssatzung eingearbeitet.

 

Stadtrat Oliver Rühl betont, dass seine Fraktion grundsätzlich die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung nach so langer Zeit anerkennen und auch mittragen würde, dennoch stelle er den Antrag, die Gebührenerhöhung auf zwei Jahre (Sep. 2020/Sep. 2021) zu strecken.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der „2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der städtischen Musik- und Singschule (Musikschulgebührensatzung)“ in der Fassung des Entwurfs vom 5. Juni 2020. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

25.06.2020 Stadtrat11öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs berichtet, dass die derzeitigen Gebühren der städt. Musik- und Singschule seit 01.09.2004 gelten. Wie die nachfolgende Darstellung aufzeigt, führte die damalige Anhebung in den Jahren 2005 und 2006 zu einer Verringerung des Defizits, seit 2008 steigt der Fehlbetrag (mit Ausnahme 2013) kontinuierlich.

 

Haushaltsjahr                Defizit

   2004                        172.013,77 €

   2005                        160.235,32 €

   2006                        135.662,67 €

   2007                        166.936,02 €

   2008                        171.564,92 €

   2009                        187.407,74 €

   2010                        192.168,59 €

   2011                        204.403,01 €

   2012                        222.665,86 €

   2013                        220.470,00 €

   2014                        227.905,01 €

   2015                        236.220,46 €

   2016                        262.365,48 €

   2017                        272,466,16 €

   2018                        275.649,76 €

   2019                        308.574,10 €

 

Am 20.06.2017 wurde zuletzt im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss über eine Gebührenanpassung beraten, ohne dass eine Erhöhung beschlossen wurde. Angesichts des seitdem erneut deutlich gestiegenen Defizits hält die Verwaltung eine Gebührenanpassung nunmehr für dringend geboten und nach mittlerweile 16jähriger Preisstabilität auch absolut vertretbar.

 

Herr Jakobs teilt mit, dass die Geschwisterermäßigungen in Höhe von 25 % für das zweite Kind, 50 % für das dritte Kind und 75 % für jedes weitere Kind einer Familie unverändert bleiben. Der Zuschlag für Erwachsene, die sich nicht mehr in Schulausbildung befinden, wird von 25 % auf 20 % reduziert, um eine unverhältnismäßige Gebührensteigerung zu vermeiden. In seltenen Fällen erfolgt Einzelunterricht nur jede zweite Woche. Hier werden die Gebühren des Unterrichts in 2er-Gruppen erhoben. Die Gebühren für die Überlassung von Musikinstrumenten werden nicht erhöht. Zusätzlich mit aufgenommen werden jedoch Gebühren für Schlagzeug sowie für den gebogenen Kopf für Querflöten.

 

Die deutlichen Gebührenerhöhungen beim Gruppenunterricht ab 4 Schülern sind erforderlich, weil bei diesem die Planung, Vorbereitung, Verwaltung und Abrechnung wesentlich aufwändiger sind. Die derzeitigen Gebühren tragen dem nicht Rechnung. Dass der Unterricht in größeren Gruppen aber weiterhin deutlich preisgünstiger ist, zeigt sich, wenn die Jahresgebühr pro Minute ermittelt wird.

 

Bei 45 Minuten wöchentlichem Unterricht beträgt diese

- beim Einzelunterricht        24,00 €,

- in der 2er-Gruppe              14,00 €,

- in der 3er-Gruppe              10,67 €,

- in der 4er-Gruppe                9,00 €,

- in der 5er-Gruppe                8,00 €.

 

Herr OB Deffner teilt mit, dass einige Kunden während Corona-Pandemie weitergezahlt haben, obwohl nur bedingt Unterricht stattgefunden hat. Man habe daher nun auch hierfür einen Vorschlag erarbeitet, um dies auszugleichen.

 

Herr Jakobs ergänzt, dass jederzeit eine teilweise Erstattung auf Antrag möglich sei, man werde daher seitens der Verwaltung bei vormals Zahlungspflichtigen des Zeitraums 15.03.2020 bis 15.06.2020 großzügig mit Anträgen auf Ermäßigung bzw. Erlass der 1. Rate im Jahr 2020 umgehen.

 

Der Satzungsvorschlag aus dem HFWA mit der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung bleibe unverändert bis auf § 2 Abs. 3, welcher nun eine dynamische Anpassung ab dem Jahr 2022 enthält:

(3)  Die Gebührenstaffelung erhöht sich bis auf Weiteres ab dem 01.September 2022 jedes Schuljahr (01.09. eines jeden Jahres bis 31.08. des Folgejahres) entsprechend der Lohnpreissteigerung in Entgeltgruppe 9 b (TVöD VKA). Dabei wird die Jahresgebühr so aufgerundet, dass sich bei der Teilung durch 12 eine Monatsgebühr mit vollen 25 Cent errechnet. Die Gebührenanpassungen sind bis spätestens 30. April des jeweiligen Jahres öffentlich bekanntzumachen.

 

 

Herr Rühl teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Änderung bei § 2 Abs. 2 an mehreren Stellen beantrage:

 

 

Unterrichtsart

Unterrichtsdauer

Gebühr

Antrag GRÜNE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Instrumentalunterricht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gruppenunterricht 4 Schüler/-innen

45 Min./Woche

405,00 €

350 €

 

Gruppenunterricht 4 Schüler/-innen

60 Min./Woche

540,00 €

480 €

 

 

 

 

 

 

Gruppenunterricht ab 5 Schüler/-innen

45 Min./Woche

360,00 €

220 €

 

Gruppenunterricht ab 5 Schüler/-innen

60 Min./Woche

480,00 €

380 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Uwe Schildbach teilt mit, dass die OLA die Erhöhung nicht mitgehen werde. Man sollte die Eltern, gerade die mit geringem Einkommen, entlasten. Bildung darf nicht abhängig vom Geldbeutel der Eltern sein.

 

Die OLA beantrage daher, von einer Steigerung komplett abzusehen und eine jährliche Erhöhung von 3% beschränkt auf 6 Jahre zu beschließen.

 

Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung

da dies der Weitestgehende ist.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 17.06.2020:

 

Der Stadtrat erlässt die „2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der städtischen Musik- und Singschule (Musikschulgebührensatzung)“ in der Fassung des Entwurfs vom 25. Juni 2020. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Verwaltung soll bei vormals Zahlungspflichtigen des Zeitraums 15.03.2020 bis 15.06.2020 großzügig mit Anträgen auf Ermäßigung bzw. Erlass der 1. Rate im Jahr 2020 umgehen.