Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.06.2020 SR/007/2020 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 21, Nein: 18 |
Vorlage: | 40/012/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 219 KB | ||
2. Änderungssatzung der Musikschulgebührensatzung (Entwurf vom 05.06.2020) 224 KB |
Herr Jakobs berichtet, dass die derzeitigen Gebühren der städt. Musik- und Singschule seit 01.09.2004 gelten. Wie die nachfolgende Darstellung aufzeigt, führte die damalige Anhebung in den Jahren 2005 und 2006 zu einer Verringerung des Defizits, seit 2008 steigt der Fehlbetrag (mit Ausnahme 2013) kontinuierlich.
Haushaltsjahr Defizit
2004 172.013,77 €
2005 160.235,32 €
2006 135.662,67 €
2007 166.936,02 €
2008 171.564,92 €
2009 187.407,74 €
2010 192.168,59 €
2011 204.403,01 €
2012 222.665,86 €
2013 220.470,00 €
2014 227.905,01 €
2015 236.220,46 €
2016 262.365,48 €
2017 272,466,16 €
2018 275.649,76 €
2019 308.574,10 €
Am 20.06.2017 wurde zuletzt im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss über eine Gebührenanpassung beraten, ohne dass eine Erhöhung beschlossen wurde. Angesichts des seitdem erneut deutlich gestiegenen Defizits hält die Verwaltung eine Gebührenanpassung nunmehr für dringend geboten und nach mittlerweile 16jähriger Preisstabilität auch absolut vertretbar.
Herr Jakobs teilt mit, dass die Geschwisterermäßigungen in Höhe von 25 % für das zweite Kind, 50 % für das dritte Kind und 75 % für jedes weitere Kind einer Familie unverändert bleiben. Der Zuschlag für Erwachsene, die sich nicht mehr in Schulausbildung befinden, wird von 25 % auf 20 % reduziert, um eine unverhältnismäßige Gebührensteigerung zu vermeiden. In seltenen Fällen erfolgt Einzelunterricht nur jede zweite Woche. Hier werden die Gebühren des Unterrichts in 2er-Gruppen erhoben. Die Gebühren für die Überlassung von Musikinstrumenten werden nicht erhöht. Zusätzlich mit aufgenommen werden jedoch Gebühren für Schlagzeug sowie für den gebogenen Kopf für Querflöten.
Die deutlichen Gebührenerhöhungen beim Gruppenunterricht ab 4 Schülern sind erforderlich, weil bei diesem die Planung, Vorbereitung, Verwaltung und Abrechnung wesentlich aufwändiger sind. Die derzeitigen Gebühren tragen dem nicht Rechnung. Dass der Unterricht in größeren Gruppen aber weiterhin deutlich preisgünstiger ist, zeigt sich, wenn die Jahresgebühr pro Minute ermittelt wird.
Bei 45 Minuten wöchentlichem Unterricht beträgt diese
- beim Einzelunterricht 24,00 €,
- in der 2er-Gruppe 14,00 €,
- in der 3er-Gruppe 10,67 €,
- in der 4er-Gruppe 9,00 €,
- in der 5er-Gruppe 8,00 €.
Herr OB Deffner teilt mit, dass einige Kunden während Corona-Pandemie weitergezahlt haben, obwohl nur bedingt Unterricht stattgefunden hat. Man habe daher nun auch hierfür einen Vorschlag erarbeitet, um dies auszugleichen.
Herr Jakobs
ergänzt, dass jederzeit eine teilweise Erstattung auf Antrag möglich sei, man
werde daher seitens der Verwaltung bei vormals Zahlungspflichtigen des
Zeitraums 15.03.2020 bis 15.06.2020 großzügig mit Anträgen auf Ermäßigung bzw.
Erlass der 1. Rate im Jahr 2020 umgehen.
Der
Satzungsvorschlag aus dem HFWA mit der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung bleibe
unverändert bis auf § 2 Abs. 3, welcher nun eine dynamische Anpassung ab dem
Jahr 2022 enthält:
(3) Die Gebührenstaffelung erhöht sich bis auf Weiteres ab dem 01.September 2022 jedes Schuljahr (01.09. eines jeden Jahres bis 31.08. des Folgejahres) entsprechend der Lohnpreissteigerung in Entgeltgruppe 9 b (TVöD VKA). Dabei wird die Jahresgebühr so aufgerundet, dass sich bei der Teilung durch 12 eine Monatsgebühr mit vollen 25 Cent errechnet. Die Gebührenanpassungen sind bis spätestens 30. April des jeweiligen Jahres öffentlich bekanntzumachen.
Herr Rühl teilt
mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Änderung bei § 2 Abs. 2 an
mehreren Stellen beantrage:
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Unterrichtsart |
Unterrichtsdauer |
Gebühr |
Antrag GRÜNE |
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Instrumentalunterricht |
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Gruppenunterricht
4 Schüler/-innen |
45
Min./Woche |
405,00 € |
350 € |
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Gruppenunterricht
4 Schüler/-innen |
60
Min./Woche |
540,00 € |
480 € |
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Gruppenunterricht
ab 5 Schüler/-innen |
45
Min./Woche |
360,00 € |
220 € |
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Gruppenunterricht
ab 5 Schüler/-innen |
60
Min./Woche |
480,00 € |
380 € |
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Herr Uwe Schildbach
teilt mit, dass die OLA die Erhöhung nicht mitgehen werde. Man sollte die
Eltern, gerade die mit geringem Einkommen, entlasten. Bildung darf nicht
abhängig vom Geldbeutel der Eltern sein.
Die OLA beantrage
daher, von einer Steigerung komplett abzusehen und eine jährliche Erhöhung von
3% beschränkt auf 6 Jahre zu beschließen.
Herr OB Deffner
bittet um Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
da dies der Weitestgehende
ist.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 17.06.2020:
Der Stadtrat erlässt die „2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der städtischen Musik- und Singschule (Musikschulgebührensatzung)“ in der Fassung des Entwurfs vom 25. Juni 2020. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Verwaltung soll bei vormals Zahlungspflichtigen des Zeitraums 15.03.2020 bis 15.06.2020 großzügig mit Anträgen auf Ermäßigung bzw. Erlass der 1. Rate im Jahr 2020 umgehen.