Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.06.2020 HFWA/006/2020 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 12, Nein: 4 |
Vorlage: | 40/012/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 219 KB | ||
2. Änderungssatzung der Musikschulgebührensatzung (Entwurf vom 05.06.2020) 224 KB |
Herr Jakobs erklärt dem Gremium, dass zuletzt am 20.06.2017 im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss über diese Gebührenanpassung beraten und ohne dass eine Erhöhung beschlossen worden sei. Angesichts des seitdem erneut deutlich gestiegenen Defizits halte die Verwaltung eine Gebührenanpassung nunmehr für dringend geboten und nach mittlerweile 16jähriger Preisstabilität auch absolut vertretbar.
Die derzeitigen Gebühren der städt. Musik- und Singschule würden seit 01.09.2004 gelten. Wie die nachfolgende Darstellung aufzeigt, führe die damalige Anhebung in den Jahren 2005 und 2006 zu einer Verringerung des Defizits, seit 2008 steige der Fehlbetrag (mit Ausnahme 2013) kontinuierlich:
Haushaltsjahr Defizit
2004 172.013,77 €
2005 160.235,32 €
2006 135.662,67 €
2007 166.936,02 €
2008 171.564,92 €
2009 187.407,74 €
2010 192.168,59 €
2011 204.403,01 €
2012 222.665,86 €
2013 220.470,00 €
2014 227.905,01 €
2015 236.220,46 €
2016 262.365,48 €
2017 272,466,16 €
2018 275.649,76 €
2019 308.574,10 €
Es würde deshalb der Satzungsentwurf aus dem Jahr 2017, der eng mit der Leitung der Musikschule abgestimmt war, zur Abstimmung gestellt.
In der Sitzungsvorlage wurden die die aktuellen Gebühren für die einzelnen Unterrichtsformen dem Vorschlag der Musikschule gegenübergestellt. Alle genannten Beträge sind die Gebühren für ein Jahr:
Unterrichtsart aktuelle Gebühr Vorschlag Musikschule
Einzelunterricht 30 Min./Woche 678,00 € 720,00 €
Einzelunterricht 45 Min./Woche 996,00 € 1.080,00 €
Einzelunterricht Klavier 30 Min./Woche 714,00 € 792,00 €
Gruppenunterricht 2 Schüler 30 Min./Wo. 396,00 € 420,00 €
Gruppenunterricht 2 Schüler 45 Min./Wo. 576,00 € 630,00 €
Gruppenunterricht 3 Schüler 30 Min./Wo. 288,00 € 320,00 €
Gruppenunterricht 3 Schüler 45 Min./Wo. 432,00 € 480,00 €
Gruppenunterricht 3 Schüler 60 Min./Wo. 582,00 € 640,00 €
Gruppenunterricht 4 Schüler 45 Min./Wo. 300,00 € 405,00 €
Gruppenunterricht 4 Schüler 60 Min./Wo. 396,00 € 540,00 €
Gruppenunterricht ab 5 Schüler 45 Min./Wo. 240,00 € 360,00 €
Gruppenunterricht ab 5 Schüler 60 Min./Wo. 312,00 € 480,00 €
Musikalische Früherziehung/Grundaus-
bildung 60 Min./Woche 279,00 € 312,00 €
Ensemble ohne Hauptfach 45 Min./Woche 69,00 € 84,00 €
Kinderchor 45 Min./Woche 69,00 € 84,00 €
Erwachsenenchor (bisher 90 Min./Woche,
neu 120 Min./Woche) 138,00 € 156,00 €
Band Ü 40 (neu), 90 Min./Woche 432,00 €
Neu in die Gebührensatzung aufgenommen seien außerdem die Bläserklassen, die in Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen angeboten werden würden:
Bläserklasse mit Unterricht in 3er-Gruppe 45 Min./Woche 360,00 €
60 Min./Woche 480,00 €
Aufgrund geringer Nachfrage, seien aus der Gebührensatzung herausgenommen worden:
- Einzelunterricht Klavier 45 Min./Woche
- Sing- und Spielkreis
- Erwachsenenkurse
- Klassenmusizieren
Schüler, die in einem qualifizierten Ensemble, insbesondere dem Jugendblasorchester, mitwirken, würden wie bisher 25 % Ermäßigung auf den Instrumentalunterricht erhalten.
Ebenfalls unverändert blieben die Geschwisterermäßigungen in Höhe von 25 % für das zweite Kind, 50 % für das dritte Kind und 75 % für jedes weitere Kind einer Familie.
Der Zuschlag für Erwachsene, die sich nicht mehr in Schulausbildung befinden, würde von 25 % auf 20 % reduziert werden, um eine unverhältnismäßige Gebührensteigerung zu vermeiden.
In seltenen Fällen erfolge Einzelunterricht nur jede zweite Woche. Hier würden die Gebühren des Unterrichts in 2er-Gruppen erhoben werden.
Die Gebühren für die Überlassung von Musikinstrumenten erhöhe man nicht. Zusätzlich mit aufgenommen würden jedoch Gebühren für Schlagzeug sowie für den gebogenen Kopf für Querflöten.
Die deutlichen Gebührenerhöhungen beim Gruppenunterricht ab 4 Schülern seien erforderlich, weil bei diesem die Planung, Vorbereitung, Verwaltung und Abrechnung wesentlich aufwändiger seien. Die derzeitigen Gebühren trügen dem nicht Rechnung. Dass der Unterricht in größeren Gruppen aber weiterhin deutlich preisgünstiger sei, zeige sich, wenn die Jahresgebühr pro Minute ermittelt werden würde.
Bei 45 Minuten wöchentlichem Unterricht betrüge dies:
- beim Einzelunterricht 24,00 €,
- in der 2er-Gruppe 14,00 €,
- in der 3er-Gruppe 10,67 €,
- in der 4er-Gruppe 9,00 €,
- in der 5er-Gruppe 8,00 €.
Die Gebühren für die Bläserklassen würden von den beteiligten Schulen eingezogen und gesammelt an die Stadt Ansbach weitergeleitet. Aufgrund des damit verbundenen wesentlich geringeren Verwaltungsaufwands könnten hier niedrigere Gebühren angesetzt werden.
Die Gebührenänderungen, die ab 1. September 2020, zu Beginn des neuen Schuljahres, gelten sollen, seien in den beiliegenden Entwurf der 2. Änderungssatzung eingearbeitet.
Stadtrat
Oliver Rühl betont, dass seine Fraktion grundsätzlich die
Notwendigkeit einer Gebührenanpassung nach so langer Zeit anerkennen und auch mittragen
würde, dennoch stelle er den Antrag, die Gebührenerhöhung auf zwei Jahre (Sep.
2020/Sep. 2021) zu strecken.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der „2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der städtischen Musik- und Singschule (Musikschulgebührensatzung)“ in der Fassung des Entwurfs vom 5. Juni 2020. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.