Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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14.01.2020 Sportausschuss | 1 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Schubert informiert das Gremium anhand einer digitalen Präsentation über den aktuellen Sachstand hinsichtlich des Planungsfortschritts für den Neubau des Skateplatzes. Zu Beginn seiner Ausführungen führt er aus, dass sich die Verwaltung erstmalig im Februar 2019 mit der lokalen Skaterszene und der Interessengemeinschaft Skatepark zusammengesetzt habe um sich über den Bedarf eines neuen Skateplatzes auszutauschen. Dieser Prozess zog sich bis Mitte des letzten Jahres hin. Vom Bauausschuss, der am 21.05.2019 stattfand, wurde die Verwaltung beauftragt, den Standort „Bürgerpark“ als Standort für einen Ersatz des Skateparks vertieft zu prüfen. Der Standort „Bürgerpark“ ist auch der Wunschstandort der Interessengemeinschaft Skatepark. In Abstimmung mit dieser und dem Jugendrat wurden zwei alternative Standorte für den neuen Skatepark im Bürgerpark identifiziert. Die vertiefte Prüfung der beiden Standorte erfolgte primär im Hinblick auf die Auswirkungen des Betriebs aus immissionsschutzrechtlicher Sicht und die Belange des Hochwasserschutzes (Überschwemmungsgebiet). Herr Schubert gibt zur Kenntnis, dass es sich im Bürgerpark um den Standort „Nord“, der sich südlich der Bebauung an der Würzburger Landstraße und den Standort „Süd“, der im Bürgerpark westlich der Straße „Kasernendamm“ und nördlich der Bebauung in der Würzburger Straße liege, handle. Bei dem „Standort Nord“ handle es sich um ein Mischgebiet, weshalb der Gesetzgeber höhere Lärmwerte erlaube. Herr Schubert geht nach den allgemeinen Ausführungen auf die schalltechnische und wassertechnische Untersuchung ein und gibt folgenden Sachstand zur Kenntnis: Schalltechnische Untersuchung Die Berechnungen zu der Skateanlage zeigen, dass unter den getroffenen Annahmen bei dem nordwestlichen Standort im Bürgerpark keine Richtwertüberschreitungen für die jeweilige Gebietskategorie an allen untersuchten Gebäuden in der Nachbarschaft prognostiziert werden. Für den südlichen Standort im Bürgerpark wurden schalltechnische Konflikte zwischen der geplanten Skateanlage und dem südlich befindlichen allgemeinen Wohngebiet in der Würzburger Straße aufgezeigt, welche durch aktive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schutzwälle oder –wand) in südliche Richtung gemindert, jedoch nicht für die oberen Stockwerke gelöst werden könnte. Wasserrechtliche Untersuchung Beide betroffenen Grundstücke liegen innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Fränkischen Rezat. Standort Nord ist gegenüber Standort Süd mit Blick auf mögliche Veränderungen von Wasserstand/Abfluss als kritischer zu beurteilen. Wie bekannt, laufen jedoch derzeit Planungen zum Hochwasserschutz der Stadt Ansbach in diesem Abschnitt der Fränkischen Rezat. Der vorgesehene Standort Süd liegt hierbei relativ nahe zum aktuell vorgesehenen Trassenverlauf der Hochwasserschutzanlagen. Zusammenfassend führt Herr Schubert aus, auf Grundlage der erfolgten Prüfung bezüglich Schallschutz und Hochwasserschutz sei der Standort Nord für die Errichtung eines neuen Skateplatzes geeigneter als der Standort Süd, da weniger sensible Bereiche Lärm ausgesetzt werden. Im Hinblick auf die Belange des Hochwasserschutzes haben beide Standorte sowohl Vor- als auch Nachteile. Standort Nord ist mit Blick auf mögliche Veränderungen von Wasserstand/Abfluss einerseits kritischer zu beurteilen, Standort Süd befindet sich andererseits in direkter Nähe zum aktuell vorgesehen Trassenverlauf der Hochwasserschutzanlagen der Stadt Ansbach im Abschnitt Fränkische Rezat. Betreffs der Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung wird aus fachlicher Sicht das Einverständnis in Aussicht gestellt. Zu dem Umgang mit schalltechnischen Konflikten mit der Nachbarschaft führt Herr Schubert aus, diese können zusätzlich gemindert werden, in dem besonders laute und häufig genutzte Skate-Einrichtungen mit möglichst großem Abstand zu den nächstgelegenen Immissionsorten platziert werden. Alle eingebauten Metallteile der künftigen Skateanlage sind darüber hinaus formschlüssig mit dem Beton verbunden und daher geräuscharm. Rohr- und Stahlprofile werden zusätzlich komplett mit Beton verfüllt um den Schallpegel zu minimieren. Eine zusätzliche Verwallung als aktiver Schallschutz ist im Überschwemmungsgebiet grundsätzlich kritisch zu beurteilen. Passive Schallschutzmaßnahmen werden aus wasserwirtschaftlicher Sicht bevorzugt. Herr Schubert teilt zum Abschluss seiner Ausführungen mit, dass die veranschlagten Mittel für das Projekt höchstwahrscheinlich nicht ausreichen werden, da bereits jetzt absehbar wäre, dass es eine Kostensteigerung geben könne. Er bittet die Ausschussmitglieder, sich unter der Voraussetzung, dass alle möglichen Maßnahmen für den Schallschutz, den Hochwasserschutz und für niedrige Lärmwerte ergriffen werden, dem Vorschlag der Verwaltung für den Standort „Nord“ anzuschließen. Frau OB Seidel ergänzt, die geschilderten Maßnahmen würden auch dazu führen, dass keine Betonwüste geschaffen werde, sondern Vorgabe sei, dass sich der Skatepark in die Landschaft einfüge. Herr Schubert nimmt hierauf Bezug und zeigt Bilder von bereits bestehenden Skateparks, die sich sehr schön in Parkanlagen einfügen. Die vorgestellten Beispiele zeigen, dass die Nutzung als Park aus ökologischer Sicht einen Skatepark nicht ausschließe. Mit der Thematik „Lärm“ könne sich eingehend im Zuge der konkreten Planung beschäftigt werden. Frau OB Seidel betont, die Stadt lege das Augenmerk darauf, dass Möglichkeiten zur Freizeitbeschäftigung und Sportbetätigung geschaffen werden, die Anwohner in der Nähe jedoch möglichst wenig belastet werden. Die Angebote sollen den Bürgerpark einschließlich des Freizeitwertes aufwerten. In der anschließenden Aussprache wird
=> Herr Schubert antwortet, die Angelegenheit wurde an ein Planungsbüro vergeben, um zu prüfen, welcher Standort der „sicherere“ wäre, um Beschwerden standzuhalten. Der südliche Standort läge näher am Wohngebiet als der nördliche, denn da befänden sich nur einzelne gestreute Wohngebäude. Herr Schubert informiert, das beauftragte Lärmschutzbüro habe in Fehmarn Messungen durchgeführt, die noch niedriger waren, als die von Frau Weinberg-Jeremias mitgeteilten Messwerte aus der Stadt Fürth. · von Herrn Sauerhöfer nachgefragt, wie hoch die prognostizierte Kostensteigerung ausfalle. => Frau OB Seidel antwortet, dazu könne man zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen. Es wurde vorsichtshalber darauf hingewiesen, für den Fall, dass die Maßnahme teurer werde, als angenommen. · von Frau Frauenschläger vorgebracht, dass sie sich freue, dass ein neuer Skateplatz entstünde und spricht sich für den Standort „Nord “aus, da dieser nicht so nah an der bestehenden Wohnbebauung läge. Besonders beeindruckt war sie von der Gestaltung des Skateparks in Erfurt. Eine derartige Gestaltung würde sich gut in den Bürgerpark einfügen. · von Herrn Link ein Dank an die Verwaltung für die Standortauswahl ausgesprochen. Der Standort „Nord“ sei eine gute Wahl, denn sonst bliebe keine andere Möglichkeit, als weit weg von Ansbach auf einen Acker auszuweichen. Bei solchen Einrichtungen müsse eine gewisse Lärmimmission akzeptiert werden. · von Herrn Müller nachgefragt, wie sich der weitere zeitliche Ablauf darstelle. => Frau OB Seidel erklärt, es müsse abgewartet werden, wie nun die tatsächliche Planung vorangehe. Mit der Ausführung der Maßnahme könne frühestens Ende des Jahres oder erst Anfang nächsten Jahres begonnen werden. Dies sei aber bereits so mehrfach bekanntgegeben worden Der Sportausschuss empfiehlt dem Bauausschuss folgende Beschlussfassung: Gemäß der schalltechnischen Untersuchung von LÄRMKONTOR vom 27.09.2019 erweist sich Standort Nord (Fl.-Nr. 2116, Gmkg. Ansbach) als günstig und nach Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 29.04.2019/29.10.2019 als geeignet und wird daher für die Detailplanung und Realisierung des neuen Skateparks ausgewählt. | |||||||
20.01.2020 Bauausschuss | 2 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Schubert stellt mittels einer digitalen Präsentation folgenden Sachverhalt dar. Im Bauausschuss am 21.05.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, den Bürgerpark als Standort für einen Ersatz des bestehenden Skateplatzes auf dem ehemaligen Messegelände vertieft zu prüfen. In Abstimmung mit der Interessensgemeinschaft Skatepark (IG Skatepark) und dem Jugendrat wurden zwei alternative Standorte für den neuen Skatepark im Bürgerpark identifiziert. Die vertiefte Prüfung der zwei in Frage kommenden Standorte erfolgte primär im Hinblick auf die Auswirkungen des Betriebs aus immissionsschutzrechtlicher Sicht und die Belange des Hochwasserschutzes (Überschwemmungsgebiet). 1. Kurzbeschreibung
der Standorte Standort Nord liegt südlich der Bebauung an der
Würzburger Landstraße im Bürgerpark und befindet sich auf dem Grundstück
Fl.-Nr. 2116, Gmkg. Ansbach. Standort Süd liegt im Bürgerpark westlich der Straße
„Kasernendamm“ und nördlich der Bebauung in der Würzburger Straße. Dieser
befindet sich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2116/7, Gmkg. Ansbach. 2. Schalltechnische
Untersuchung und Stellungnahme der Fachbehörde a) Die schalltechnische Untersuchung kam zu folgendem
Ergebnis: Die Berechnungen zu
der Skatanlage zeigen, dass unter den getroffenen Annahmen bei dem nordwestlichen
Standort im Bürgerpark (Variante 1) keine Richtwertüberschreitungen für die
jeweilige Gebietskategorie an allen untersuchten Gebäuden in der Nachbarschaft
prognostiziert werden. Für den südlichen
Standort 2 im Bürgerpark wurden schalltechnische Konflikte zwischen der
geplanten Skateanlage und dem südlich befindlichen allgemeinen Wohngebiet [WA,
Einstufung nach § 34 Abs. 2 BauGB] in der Würzburger Straße aufgezeigt, welche
durch aktive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schutzwälle oder-wand) in südliche
Richtung gemindert, jedoch nicht für die oberen Stockwerke gelöst werden
könnte. Der nordwestliche Standort im Bürgerpark (Variante 1) erscheint aus schalltechnischer Sicht geeigneter als die südöstliche Position, da weniger sensible Gebäude mit Lärm exponiert werden. (vgl. schalltechnische Untersuchung, LÄRMKONOTR 27.09.2019, S. 7) b) Die Prüfung seitens des Wasserwirtschaftsamtes (WWA)
als Fachbehörde für die Belange des Hochwasserschutzes ergab Folgendes: Die von den
Bauvorhaben - hier: Skate-Park - betroffenen Grundstücke liegen innerhalb des
festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Fränkischen Rezat; s. unten
(Bemessungshochwasser: HQ100) (Verordnung der Stadt Ansbach über die
Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes für die Fränkische Rezat in der Stadt
Ansbach vom 21.12.2006; Az.: 174-16). In festgesetzten
Überschwemmungsgebieten sind Einzelbauvorhaben nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG
grds. untersagt. Wasserrechtliche Ausnahmen sind unter den vier kumulativen
Voraussetzungen nach § 78 Abs. 5 Satz 1 WHG zulässig, d. h. insbesondere wenn
die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der
Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich
ausgeglichen wird, der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser nicht
nachteilig verändert wird und das BV
hochwasserangepasst ausgeführt wird oder die nachteiligen Auswirkungen
ausgeglichen werden können. Grundstück Fl.-Nr.
2116, Gmkg. Ansbach [Standort Nord], ist ggü. Grundstück Fl.-Nr. 2116/7, Gmkg.
Ansbach [Standort Süd], mit Blick auf mögliche Veränderungen von
Wasserstand/Abfluss als kritischer zu beurteilen. Wie bekannt, laufen
derzeit Planungen zum Hochwasserschutz Stadt Ansbach in diesem Abschnitt der
Fränk. Rezat (VHT: WWA Ansbach, unter Beteiligung der Stadt Ansbach); der
vorgesehene Standort auf Grundstück Fl.-Nr. 2116/7, Gmkg. Ansbach [Standort Süd],
liegt hierbei relativ nahe zum aktuell vorgesehenen Trassenverlauf der HWS-Anlagen.
(vgl. Stellungnahme des WWA vom 29.04.2019 bzw. 29.10.2019) 3. Ergebnis der
vertieften Prüfung Auf Grundlage der erfolgten Prüfung ist Standort Nord (Grundstück Fl.-Nr. 2116, Gmkg. Ansbach) für die Errichtung eines Skateparks geeigneter als Standort Süd (Grundstück Fl.-Nr. 2116/7, Gmkg. Ansbach). Standort Nord ist aus schalltechnischer Sicht geeigneter, da weniger sensible Gebäude mit Lärm exponiert werden. Beide Standorte haben mit Blick auf die Belange des Hochwasserschutzes sowohl Vor- als auch Nachteile. Standort Nord ist mit Blick auf mögliche Veränderungen von Wasserstand/Abfluss einerseits kritischer zu beurteilen, Standort Süd befindet sich andererseits in direkter Nähe zum aktuell vorgesehenen Trassenverlauf der Hochwasserschutzanlagen der Stadt Ansbach im Abschnitt Fränkische Rezat. Betreffs der Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung wird aus fachlicher Sicht das Einverständnis in Aussicht gestellt. Standort Nord ist darüber hinaus der favorisierte Standort der IG Skatepark. 4. Umgang mit
schalltechnischen Konflikten Grundsätzlich können schalltechnische Konflikte mit der Nachbarschaft zusätzlich gemindert werden, wenn besonders laute und häufig genutzte Skate-Einrichtungen mit möglichst großem Abstand zu den nächstgelegenen Immissionsorten platziert werden. Alle eingebauten Metallteile der künftigen Skateanlage sind darüber hinaus formschlüssig mit dem Beton verbunden und daher geräuscharm. Rohr- oder Stahlprofile werden zusätzlich komplett mit Beton verfüllt um den Schallpegel zu minimieren. Eine zusätzliche Verwallung als
aktiver Schallschutz ist im Überschwemmungsgebiet grundsätzlich kritisch zu
beurteilen. Passive Schallschutzmaßnahmen werden aus wasserwirtschaftlicher
Sicht bevorzugt. Eine detaillierte
Ausführungsplanung erfolgt in kontinuierlicher Zusammenarbeit mit den
Fachbehörden. Nach derzeitiger Erkenntnislage ist von einer Kostensteigerung
bei den Baukosten auszugehen, entgegen des ursprünglichen Ansatzes, der bei den
Haushaltsberatungen 2018 diskutiert wurde. Im Anschluss an den Sachvortrag
spricht sich ein Teil des Gremiums grundsätzlich für einen Skateplatz im
Bürgerpark aus, während ein anderer Teil dem Vorhaben kritisch gegenübersteht. In der anschließenden lebhaften
Diskussion
Herr Schubert verweist auf das
Lärmgutachten, dieses schließe den Standort Süd aus. Weiterhin erklärt er, dass
eine Nutzung des Skateplatzes nur in der Zeitspanne von 8 bis 22 Uhr geplant
sei. Generell werde das Viertel durch das Vorhaben aufgewertet. Der
Parkcharakter des Areals bleibe weiterhin erhalten, die genügende Anzahl von
Ruhebänken unterstreiche dies. Herr Schubert führt weiter aus,
dass die Entfernung von Schmutz nach einem Hochwasser eigenständig durch die
Interessengemeinschaft Skatepark erfolgen solle. Herr Büschl gibt zum finanziellen
Aufwand an, dass insgesamt 300.000,- € im Haushalt eingestellt seien das sei
die finanzielle Basis, auf der aufgebaut werden könne und definiert den Rahmen
für die Größe und Ausführung der Anlage. Frau OB Seidel ergänzt, dass es
sich um eine positive Maßnahme für den gesamten Bereich handele, der
Erholungswert werde dadurch verbessert. Der geplante Skateplatz werde sicher
ein regelmäßiger Treffpunkt für junge Leute. Zur Vermeidung von Lärm werde der
Skateplatz nachts im Übrigen auch nicht beleuchtet und es werden auch keine zusätzlichen
Parkplätze ausgewiesen, da der Bürgerpark auch nicht dem Kfz-Verkehr zugänglich
ist. Die Reinigung des Skateplatzes solle keinen zusätzlich hohen Aufwand für
die Verwaltung darstellen. Die Nachbarschaft werde man im Bauantragsverfahren
beteiligen, was durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen könne. Ein Mitglied des Gremiums spricht
sich für eine weitere Untersuchung der ursprünglich angedachten fünf Standorte
aus. Frau OB Seidel verweist auf den
Beschluss vom 21.05.2019. Eine Reduzierung auf zwei Standorte und die weitere
Untersuchung des Bürgerparks wurde damals mit 11:2 Stimmen im Gremium
beschlossen. Weiterhin wird aus dem Gremium
Herr Schubert gibt an, dass keine
Betonwüste entstehe, die Anlage durchgegrünt werde und ausreichend Ausgleichsflächen
bereitgestellt werden. Frau OB Seidel erklärt, dass noch
nicht feststehe, an welcher Stelle der Calisthenics Parcour entstehe, aber als
Fitnesspark für sämtliche Generationen in der Nähe vorstellbar sei. Herr Forstmeier spricht aus seiner
beruflichen Erfahrung heraus, die Hochwassersituation im Bürgerpark an. Er sehe
den Standort Nord als wasserrechtlich nicht vertretbar, da bei Hochwasser der
Abflussbereich des Wassers eingeschränkt und ein Ausgleich mit einer Flutmulde
anzustreben sei. Der Hochwasserabfluss in diesem Bereich werde schon bei
kleinsten Mengen beeinträchtigt. Daher beantrage er die Durchführung einer
vergleichenden Wasserspiegelberechnung. Er sehe die Aussage des
Wasserwirtschaftsamtes nur als grobe Abschätzung. Herr Büschl lobt die fachliche
Kompetenz und erklärt, dass eine Abstimmung mit allen zuständigen Fachbehörden
stattfand, auch das Wasserwirtschaftsamt wurde ausdrücklich mit einbezogen. Ein
Veto für den Standort Nord ist der vorliegenden Stellungnahme nicht zu
entnehmen. Bekanntlich bestehe das Nadelöhr im Hochwasserabfluss an der
Schlosskreuzung, ein Ausgleich des Retentionsraumes sei beim Standort Nord auch
möglich. Herr Sauerhammer schlägt das
Anbringen eines Hydranten zur besseren Reinigung nach Hochwasser vor und regt
an, den Standort Süd etwas weiter nach Norden zu verlegen. Herr Büschl spricht von einem
interessanten Vorschlag, die Ausgaben für einen Hydranten nebst Wasserleitung lägen
jedoch nicht im Kostenplan. Eine Mikroverschiebung im Süden bringe keine
Verbesserung, dies zeige eine seriöse Prognose des Gutachtens. Herr Schubert veranschaulicht,
dass der nächste Schritt die Beauftragung eines Planungsbüros, das eine genehmigungsfähige
Planung vorlegen müsse, sei. Man werde nie eine vollständige Sicherheit haben,
es sei jedoch ein sinnvoller Weg, jetzt den Beschluss zu fassen und
anschließend in das Planungsverfahren einzusteigen. Abschließend fasst Frau OB Seidel die
Situation zusammen und stellt nochmals klar, dass beide Standorte untersucht
wurden und der Standort Süd nach dem eindeutigen Ergebnis des
Lärmschutzgutachtens nicht mehr zur Verfügung stehe. Sie erinnert daran, dass
der Beschluss im Sportausschuss einstimmig erfolgte und das Gremium im Mai 2019
den Auftrag zur Überprüfung der beiden Standorte im Bürgerpark erteilte. Eine weitere Vertagung in den kommenden
Bauausschuss sei nicht zielführend. Die angesprochenen Probleme und Fragen
könne man nur im Rahmen der konkreten Planung prüfen bzw. regeln, dies sei der
nächste Schritt. Es sei eine klare Aussage vom
Ausschuss nötig, entweder die Zustimmung für eine vertiefte und konkrete
Planung oder die Aufgabe des Standortes und eine erneute Standortsuche. Frau OB Seidel lässt daher über den
Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Gemäß der schalltechnischen Untersuchung von LÄRMKONTOR vom 27.09.2019 erweist sich Standort Nord (Fl.-Nr. 2116, Gmkg. Ansbach) als günstig und nach Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 29.04.2019/29.10.2019 als geeignet und wird daher für die Detailplanung und Realisierung des neuen Skateparks ausgewählt. |