Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Ergebnisse der Standortprüfung für einen Skatepark im Zusammenhang mit der Entwicklung des ehemaligen Messegeländes

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.01.2020   SPA/001/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/031/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schubert informiert das Gremium anhand einer digitalen Präsentation über den aktuellen Sachstand hinsichtlich des Planungsfortschritts für den Neubau des Skateplatzes.

 

Zu Beginn seiner Ausführungen führt er aus, dass sich die Verwaltung erstmalig im Februar 2019 mit der lokalen Skaterszene und der Interessengemeinschaft Skatepark zusammengesetzt habe um sich über den Bedarf eines neuen Skateplatzes auszutauschen. Dieser Prozess zog sich bis Mitte des letzten Jahres hin. Vom Bauausschuss, der am 21.05.2019 stattfand, wurde die Verwaltung beauftragt, den Standort „Bürgerpark“ als Standort für einen Ersatz des Skateparks vertieft zu prüfen. Der Standort „Bürgerpark“ ist auch der Wunschstandort der Interessengemeinschaft Skatepark. In Abstimmung mit dieser und dem Jugendrat wurden zwei alternative Standorte für den neuen Skatepark im Bürgerpark identifiziert. Die vertiefte Prüfung der beiden Standorte erfolgte primär im Hinblick auf die Auswirkungen des Betriebs aus immissionsschutzrechtlicher Sicht und die Belange des Hochwasserschutzes (Überschwemmungsgebiet).

 

Herr Schubert gibt zur Kenntnis, dass es sich im Bürgerpark um den Standort „Nord“, der sich südlich der Bebauung an der Würzburger Landstraße und den Standort „Süd“, der im Bürgerpark westlich der Straße „Kasernendamm“ und nördlich der Bebauung in der Würzburger Straße liege, handle. Bei dem „Standort Nord“ handle es sich um ein Mischgebiet, weshalb der Gesetzgeber höhere Lärmwerte erlaube.

 

Herr Schubert geht nach den allgemeinen Ausführungen auf die schalltechnische und wassertechnische Untersuchung ein und gibt folgenden Sachstand zur Kenntnis:

 

Schalltechnische Untersuchung

Die Berechnungen zu der Skateanlage zeigen, dass unter den getroffenen Annahmen bei dem nordwestlichen Standort im Bürgerpark keine Richtwertüberschreitungen für die jeweilige Gebietskategorie an allen untersuchten Gebäuden in der Nachbarschaft prognostiziert werden.

Für den südlichen Standort im Bürgerpark wurden schalltechnische Konflikte zwischen der geplanten Skateanlage und dem südlich befindlichen allgemeinen Wohngebiet in der Würzburger Straße aufgezeigt, welche durch aktive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schutzwälle oder –wand) in südliche Richtung gemindert, jedoch nicht für die oberen Stockwerke gelöst werden könnte.

 

Wasserrechtliche Untersuchung

Beide betroffenen Grundstücke liegen innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Fränkischen Rezat. Standort Nord ist gegenüber Standort Süd mit Blick auf mögliche Veränderungen von Wasserstand/Abfluss als kritischer zu beurteilen. Wie bekannt, laufen jedoch derzeit Planungen zum Hochwasserschutz der Stadt Ansbach in diesem Abschnitt der Fränkischen Rezat. Der vorgesehene Standort Süd liegt hierbei relativ nahe zum aktuell vorgesehenen Trassenverlauf der Hochwasserschutzanlagen.

 

Zusammenfassend führt Herr Schubert aus, auf Grundlage der erfolgten Prüfung bezüglich Schallschutz und Hochwasserschutz sei der Standort Nord für die Errichtung eines neuen Skateplatzes geeigneter als der Standort Süd, da weniger sensible Bereiche Lärm ausgesetzt werden. Im Hinblick auf die Belange des Hochwasserschutzes haben beide Standorte sowohl Vor- als auch Nachteile. Standort Nord ist mit Blick auf mögliche Veränderungen von Wasserstand/Abfluss einerseits kritischer zu beurteilen, Standort Süd befindet sich andererseits in direkter Nähe zum aktuell vorgesehen Trassenverlauf der Hochwasserschutzanlagen der Stadt Ansbach im Abschnitt Fränkische Rezat. Betreffs der Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung wird aus fachlicher Sicht das Einverständnis in Aussicht gestellt.

 

Zu dem Umgang mit schalltechnischen Konflikten mit der Nachbarschaft führt Herr Schubert aus, diese können zusätzlich gemindert werden, in dem besonders laute und häufig genutzte Skate-Einrichtungen mit möglichst großem Abstand zu den nächstgelegenen Immissionsorten platziert werden. Alle eingebauten Metallteile der künftigen Skateanlage sind darüber hinaus formschlüssig mit dem Beton verbunden und daher geräuscharm. Rohr- und Stahlprofile werden zusätzlich komplett mit Beton verfüllt um den Schallpegel zu minimieren. Eine zusätzliche Verwallung als aktiver Schallschutz ist im Überschwemmungsgebiet grundsätzlich kritisch zu beurteilen. Passive Schallschutzmaßnahmen werden aus wasserwirtschaftlicher Sicht bevorzugt.

 

Herr Schubert teilt zum Abschluss seiner Ausführungen mit, dass die veranschlagten Mittel für das Projekt höchstwahrscheinlich nicht ausreichen werden, da bereits jetzt absehbar wäre, dass es eine Kostensteigerung geben könne.

 

Er bittet die Ausschussmitglieder, sich unter der Voraussetzung, dass alle möglichen Maßnahmen für den Schallschutz, den Hochwasserschutz und für niedrige Lärmwerte ergriffen werden, dem Vorschlag der Verwaltung für den Standort „Nord“ anzuschließen.

 

Frau OB Seidel ergänzt, die geschilderten Maßnahmen würden auch dazu führen, dass keine Betonwüste geschaffen werde, sondern Vorgabe sei, dass sich der Skatepark in die Landschaft einfüge.

 

Herr Schubert nimmt hierauf Bezug und zeigt Bilder von bereits bestehenden Skateparks, die sich sehr schön in Parkanlagen einfügen. Die vorgestellten Beispiele zeigen, dass die Nutzung als Park aus ökologischer Sicht einen Skatepark nicht ausschließe. Mit der Thematik „Lärm“ könne sich eingehend im Zuge der konkreten Planung beschäftigt werden.

 

Frau OB Seidel betont, die Stadt lege das Augenmerk darauf, dass Möglichkeiten zur Freizeitbeschäftigung und Sportbetätigung geschaffen werden, die Anwohner in der Nähe jedoch möglichst wenig belastet werden. Die Angebote sollen den Bürgerpark einschließlich des Freizeitwertes aufwerten.

 

In der anschließenden Aussprache wird

 

  • von Frau Weinberg-Jeremias ein herzlicher Dank an die Verwaltung und an die Interessengemeinschaft Skatepark für das zügige Voranschreiten der Planungen, ausgesprochen. Der Bau eines Skateplatzes sei ein starkes Signal für die Jugendlichen in der Stadt Ansbach. Zum Thema „Lärmschutz“ führt sie aus, dass die Stadt Fürth eine Lärmschutzmessung durchgeführt habe. Die Messung wurde mit 20 Skatern in 50 m Entfernung zu einer Wohnbebauung durchgeführt und ergab einen Wert von 70 Dezibel. Die Belastung sei also vergleichsweise gering. Ihre Fraktion favorisiere den Standort „Nord“.

 

  • von Herrn Sauerhöfer vorgebracht, er könne es nicht nachvollziehen, weshalb der Skateplatz auf den Standort „Nord“ platziert werden solle und zwar nahe dort auch vorhandener Wohnbebauung. Der Standort „Süd“ wäre einsehbarer und näher an der Innenstadt und zudem gebe es hier bereits den Straßenlärm als Belastung. Seine Fraktion favorisiere deshalb den südlichen Standort.
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=>        Herr Schubert antwortet, die Angelegenheit wurde an ein Planungsbüro vergeben, um zu prüfen, welcher Standort der „sicherere“ wäre, um Beschwerden standzuhalten. Der südliche Standort läge näher am Wohngebiet als der nördliche, denn da befänden sich nur einzelne gestreute Wohngebäude. Herr Schubert informiert, das beauftragte Lärmschutzbüro habe in Fehmarn Messungen durchgeführt, die noch niedriger waren, als die von Frau Weinberg-Jeremias mitgeteilten Messwerte aus der Stadt Fürth.

 

·       von Herrn Sauerhöfer nachgefragt, wie hoch die prognostizierte Kostensteigerung ausfalle.

=>        Frau OB Seidel antwortet, dazu könne man zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen. Es wurde vorsichtshalber darauf hingewiesen, für den Fall, dass die Maßnahme teurer werde, als angenommen.

 

·       von Frau Frauenschläger vorgebracht, dass sie sich freue, dass ein neuer Skateplatz entstünde und spricht sich für den Standort „Nord “aus, da dieser nicht so nah an der bestehenden Wohnbebauung läge. Besonders beeindruckt war sie von der Gestaltung des Skateparks in Erfurt. Eine derartige Gestaltung würde sich gut in den Bürgerpark einfügen.

 

·         von Herrn Link ein Dank an die Verwaltung für die Standortauswahl ausgesprochen. Der Standort „Nord“ sei eine gute Wahl, denn sonst bliebe keine andere Möglichkeit, als weit weg von Ansbach auf einen Acker auszuweichen. Bei solchen Einrichtungen müsse eine gewisse Lärmimmission akzeptiert werden.

 

·         von Herrn Müller nachgefragt, wie sich der weitere zeitliche Ablauf darstelle.

=> Frau OB Seidel erklärt, es müsse abgewartet werden, wie nun die tatsächliche Planung vorangehe. Mit der Ausführung der Maßnahme könne frühestens Ende des Jahres oder erst Anfang nächsten Jahres begonnen werden. Dies sei aber bereits so mehrfach bekanntgegeben worden


Der Sportausschuss empfiehlt dem Bauausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Gemäß der schalltechnischen Untersuchung von LÄRMKONTOR vom 27.09.2019 erweist sich Standort Nord (Fl.-Nr. 2116, Gmkg. Ansbach) als günstig und nach Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 29.04.2019/29.10.2019 als geeignet und wird daher für die Detailplanung und Realisierung des neuen Skateparks ausgewählt.