Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Ergebnisse der Standortprüfung für einen Skatepark im Zusammenhang mit der Entwicklung des ehemaligen Messegeländes - Entscheidung

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.01.2020   BA/001/2020 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6
Vorlage:  30/031/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schubert stellt mittels einer digitalen Präsentation folgenden Sachverhalt dar.

 

Im Bauausschuss am 21.05.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, den Bürgerpark als Standort für einen Ersatz des bestehenden Skateplatzes auf dem ehemaligen Messegelände vertieft zu prüfen.

 

In Abstimmung mit der Interessensgemeinschaft Skatepark (IG Skatepark) und dem Jugendrat wurden zwei alternative Standorte für den neuen Skatepark im Bürgerpark identifiziert.

 

Die vertiefte Prüfung der zwei in Frage kommenden Standorte erfolgte primär im Hinblick auf die Auswirkungen des Betriebs aus immissionsschutzrechtlicher Sicht und die Belange des Hochwasserschutzes (Überschwemmungsgebiet).

 

 

1. Kurzbeschreibung der Standorte

Standort Nord liegt südlich der Bebauung an der Würzburger Landstraße im Bürgerpark und befindet sich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2116, Gmkg. Ansbach.

 

Standort Süd liegt im Bürgerpark westlich der Straße „Kasernendamm“ und nördlich der Bebauung in der Würzburger Straße. Dieser befindet sich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2116/7, Gmkg. Ansbach.

 

 

2. Schalltechnische Untersuchung und Stellungnahme der Fachbehörde

a) Die schalltechnische Untersuchung kam zu folgendem Ergebnis:

 

Die Berechnungen zu der Skatanlage zeigen, dass unter den getroffenen Annahmen bei dem nordwestlichen Standort im Bürgerpark (Variante 1) keine Richtwertüberschreitungen für die jeweilige Gebietskategorie an allen untersuchten Gebäuden in der Nachbarschaft prognostiziert werden.

 

Für den südlichen Standort 2 im Bürgerpark wurden schalltechnische Konflikte zwischen der geplanten Skateanlage und dem südlich befindlichen allgemeinen Wohngebiet [WA, Einstufung nach § 34 Abs. 2 BauGB] in der Würzburger Straße aufgezeigt, welche durch aktive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schutzwälle oder-wand) in südliche Richtung gemindert, jedoch nicht für die oberen Stockwerke gelöst werden könnte.

 

Der nordwestliche Standort im Bürgerpark (Variante 1) erscheint aus schalltechnischer Sicht geeigneter als die südöstliche Position, da weniger sensible Gebäude mit Lärm exponiert werden.

 

(vgl. schalltechnische Untersuchung, LÄRMKONOTR 27.09.2019, S. 7)

 

b) Die Prüfung seitens des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) als Fachbehörde für die Belange des Hochwasserschutzes ergab Folgendes:

 

Die von den Bauvorhaben - hier: Skate-Park - betroffenen Grundstücke liegen innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Fränkischen Rezat; s. unten (Bemessungshochwasser: HQ100) (Verordnung der Stadt Ansbach über die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes für die Fränkische Rezat in der Stadt Ansbach vom 21.12.2006; Az.: 174-16).

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind Einzelbauvorhaben nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG grds. untersagt. Wasserrechtliche Ausnahmen sind unter den vier kumulativen Voraussetzungen nach § 78 Abs. 5 Satz 1 WHG zulässig, d. h. insbesondere wenn die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird, der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert wird und das BV hochwasserangepasst ausgeführt wird oder die nachteiligen Auswirkungen ausgeglichen werden können.

 

Grundstück Fl.-Nr. 2116, Gmkg. Ansbach [Standort Nord], ist ggü. Grundstück Fl.-Nr. 2116/7, Gmkg. Ansbach [Standort Süd], mit Blick auf mögliche Veränderungen von Wasserstand/Abfluss als kritischer zu beurteilen.

 

Wie bekannt, laufen derzeit Planungen zum Hochwasserschutz Stadt Ansbach in diesem Abschnitt der Fränk. Rezat (VHT: WWA Ansbach, unter Beteiligung der Stadt Ansbach); der vorgesehene Standort auf Grundstück Fl.-Nr. 2116/7, Gmkg. Ansbach [Standort Süd], liegt hierbei relativ nahe zum aktuell vorgesehenen Trassenverlauf der HWS-Anlagen.

 

(vgl. Stellungnahme des WWA vom 29.04.2019 bzw. 29.10.2019)

 

 

3. Ergebnis der vertieften Prüfung

 

Auf Grundlage der erfolgten Prüfung ist Standort Nord (Grundstück Fl.-Nr. 2116, Gmkg. Ansbach) für die Errichtung eines Skateparks geeigneter als Standort Süd (Grundstück Fl.-Nr. 2116/7, Gmkg. Ansbach).

 

Standort Nord ist aus schalltechnischer Sicht geeigneter, da weniger sensible Gebäude mit Lärm exponiert werden.

 

Beide Standorte haben mit Blick auf die Belange des Hochwasserschutzes sowohl Vor- als auch Nachteile. Standort Nord ist mit Blick auf mögliche Veränderungen von Wasserstand/Abfluss einerseits kritischer zu beurteilen, Standort Süd befindet sich andererseits in direkter Nähe zum aktuell vorgesehenen Trassenverlauf der Hochwasserschutzanlagen der Stadt Ansbach im Abschnitt Fränkische Rezat. Betreffs der Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung wird aus fachlicher Sicht das Einverständnis in Aussicht gestellt.

 

Standort Nord ist darüber hinaus der favorisierte Standort der IG Skatepark.

 

 

4. Umgang mit schalltechnischen Konflikten

 

Grundsätzlich können schalltechnische Konflikte mit der Nachbarschaft zusätzlich gemindert werden, wenn besonders laute und häufig genutzte Skate-Einrichtungen mit möglichst großem Abstand zu den nächstgelegenen Immissionsorten platziert werden. Alle eingebauten Metallteile der künftigen Skateanlage sind darüber hinaus formschlüssig mit dem Beton verbunden und daher geräuscharm. Rohr- oder Stahlprofile werden zusätzlich komplett mit Beton verfüllt um den Schallpegel zu minimieren.

 

Eine zusätzliche Verwallung als aktiver Schallschutz ist im Überschwemmungsgebiet grundsätzlich kritisch zu beurteilen. Passive Schallschutzmaßnahmen werden aus wasserwirtschaftlicher Sicht bevorzugt.

Eine detaillierte Ausführungsplanung erfolgt in kontinuierlicher Zusammenarbeit mit den Fachbehörden. Nach derzeitiger Erkenntnislage ist von einer Kostensteigerung bei den Baukosten auszugehen, entgegen des ursprünglichen Ansatzes, der bei den Haushaltsberatungen 2018 diskutiert wurde.

 

Im Anschluss an den Sachvortrag spricht sich ein Teil des Gremiums grundsätzlich für einen Skateplatz im Bürgerpark aus, während ein anderer Teil dem Vorhaben kritisch gegenübersteht.

 

 

In der anschließenden lebhaften Diskussion

 

  • wird hinterfragt, weshalb nur noch Flächen im Bürgerpark in Rede stehen.

 

  • wird auf die Lärmproblematik und die Emissionen hingewiesen.

 

  • wird der Hochwasserschutz und die Lage im Überschwemmungsgebiet thematisiert und in diesem Zusammenhang auf den entstehenden Schmutz nach einem Hochwasser verwiesen.

 

 

  • wird angeregt, weiterhin die landschaftliche Qualität und den grünen Charakter des Areals, auch innerhalb der Anlage, zu erhalten.

 

  • wird die Verwaltung gebeten, für Transparenz und Information, gerade auch in der Nachbarschaft des Projektes, zu sorgen.

 

 

  • werden die Kosten des Vorhabens angesprochen.

 

  • nach der Ausweisung von Parkmöglichkeiten gefragt.

 

 

  • spricht sich ein Teil der Stadträte für den Standort Süd aus.
  •  

 

Herr Schubert verweist auf das Lärmgutachten, dieses schließe den Standort Süd aus. Weiterhin erklärt er, dass eine Nutzung des Skateplatzes nur in der Zeitspanne von 8 bis 22 Uhr geplant sei. Generell werde das Viertel durch das Vorhaben aufgewertet. Der Parkcharakter des Areals bleibe weiterhin erhalten, die genügende Anzahl von Ruhebänken unterstreiche dies.

 

Herr Schubert führt weiter aus, dass die Entfernung von Schmutz nach einem Hochwasser eigenständig durch die Interessengemeinschaft Skatepark erfolgen solle.

 

Herr Büschl gibt zum finanziellen Aufwand an, dass insgesamt 300.000,- € im Haushalt eingestellt seien das sei die finanzielle Basis, auf der aufgebaut werden könne und definiert den Rahmen für die Größe und Ausführung der Anlage.

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass es sich um eine positive Maßnahme für den gesamten Bereich handele, der Erholungswert werde dadurch verbessert. Der geplante Skateplatz werde sicher ein regelmäßiger Treffpunkt für junge Leute. Zur Vermeidung von Lärm werde der Skateplatz nachts im Übrigen auch nicht beleuchtet und es werden auch keine zusätzlichen Parkplätze ausgewiesen, da der Bürgerpark auch nicht dem Kfz-Verkehr zugänglich ist. Die Reinigung des Skateplatzes solle keinen zusätzlich hohen Aufwand für die Verwaltung darstellen. Die Nachbarschaft werde man im Bauantragsverfahren beteiligen, was durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen könne.  

 

Ein Mitglied des Gremiums spricht sich für eine weitere Untersuchung der ursprünglich angedachten fünf Standorte aus.

 

Frau OB Seidel verweist auf den Beschluss vom 21.05.2019. Eine Reduzierung auf zwei Standorte und die weitere Untersuchung des Bürgerparks wurde damals mit 11:2 Stimmen im Gremium beschlossen.

 

 

Weiterhin wird aus dem Gremium

 

  • die Versiegelung der Fläche angesprochen.

 

  • nach dem Standort des geplanten Fitnessparcours gefragt.

 

  • die Frage der Vertagung oder des Verweises in die Fraktionen oder in die nächste Sitzung des Bauausschusses diskutiert.

 

Herr Schubert gibt an, dass keine Betonwüste entstehe, die Anlage durchgegrünt werde und ausreichend Ausgleichsflächen bereitgestellt werden.

 

Frau OB Seidel erklärt, dass noch nicht feststehe, an welcher Stelle der Calisthenics Parcour entstehe, aber als Fitnesspark für sämtliche Generationen in der Nähe vorstellbar sei.    

 

Herr Forstmeier spricht aus seiner beruflichen Erfahrung heraus, die Hochwassersituation im Bürgerpark an. Er sehe den Standort Nord als wasserrechtlich nicht vertretbar, da bei Hochwasser der Abflussbereich des Wassers eingeschränkt und ein Ausgleich mit einer Flutmulde anzustreben sei. Der Hochwasserabfluss in diesem Bereich werde schon bei kleinsten Mengen beeinträchtigt. Daher beantrage er die Durchführung einer vergleichenden Wasserspiegelberechnung. Er sehe die Aussage des Wasserwirtschaftsamtes nur als grobe Abschätzung. 

 

Herr Büschl lobt die fachliche Kompetenz und erklärt, dass eine Abstimmung mit allen zuständigen Fachbehörden stattfand, auch das Wasserwirtschaftsamt wurde ausdrücklich mit einbezogen. Ein Veto für den Standort Nord ist der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Bekanntlich bestehe das Nadelöhr im Hochwasserabfluss an der Schlosskreuzung, ein Ausgleich des Retentionsraumes sei beim Standort Nord auch möglich.

 

Herr Sauerhammer schlägt das Anbringen eines Hydranten zur besseren Reinigung nach Hochwasser vor und regt an, den Standort Süd etwas weiter nach Norden zu verlegen.

 

Herr Büschl spricht von einem interessanten Vorschlag, die Ausgaben für einen Hydranten nebst Wasserleitung lägen jedoch nicht im Kostenplan. Eine Mikroverschiebung im Süden bringe keine Verbesserung, dies zeige eine seriöse Prognose des Gutachtens.

 

Herr Schubert veranschaulicht, dass der nächste Schritt die Beauftragung eines Planungsbüros, das eine genehmigungsfähige Planung vorlegen müsse, sei. Man werde nie eine vollständige Sicherheit haben, es sei jedoch ein sinnvoller Weg, jetzt den Beschluss zu fassen und anschließend in das Planungsverfahren einzusteigen. 

 

Abschließend fasst Frau OB Seidel die Situation zusammen und stellt nochmals klar, dass beide Standorte untersucht wurden und der Standort Süd nach dem eindeutigen Ergebnis des Lärmschutzgutachtens nicht mehr zur Verfügung stehe. Sie erinnert daran, dass der Beschluss im Sportausschuss einstimmig erfolgte und das Gremium im Mai 2019 den Auftrag zur Überprüfung der beiden Standorte im Bürgerpark erteilte.  Eine weitere Vertagung in den kommenden Bauausschuss sei nicht zielführend. Die angesprochenen Probleme und Fragen könne man nur im Rahmen der konkreten Planung prüfen bzw. regeln, dies sei der nächste Schritt.

 

Es sei eine klare Aussage vom Ausschuss nötig, entweder die Zustimmung für eine vertiefte und konkrete Planung oder die Aufgabe des Standortes und eine erneute Standortsuche.  Frau OB Seidel lässt daher über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Beschluss:

 

Gemäß der schalltechnischen Untersuchung von LÄRMKONTOR vom 27.09.2019 erweist sich Standort Nord (Fl.-Nr. 2116, Gmkg. Ansbach) als günstig und nach Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 29.04.2019/29.10.2019 als geeignet und wird daher für die Detailplanung und Realisierung des neuen Skateparks ausgewählt.